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Beschlussvorlage (Anlage 2: Gebührenkalkulation)

                                    
                                        Kalkulkation der Friedhofsgebühren

Anlage 2

I Grundlagen
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren beinhaltet sämtliche Kosten im Friedhofsbereich, welche im
Rahmen der Betriebsabrechnung 2015 auf den für die Kalkulation maßgeblichen Kostenstellen
ausgewiesen werden. Um die Kostensteigerungen zu berücksichtigen, wurden diese mit 3 %
beaufschlagt. Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und kalk. Verzinsung des Eigenkapitals)
sind in der Betriebsabrechnung bereits enthalten und werden deshalb nicht separat ausgewiesen.
Die Kosten, die aus der Kostenstellenrechnung nicht unmittelbar einzelnen Gebührentatbeständen
zurechenbar waren, wurden wurden mittels Äquvalenzziffern auf diese umgelegt. Damit wurde dem
Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand bei den verschiedenen Bestattungs- bzw.
Grabnutzungsformen variieren kann.
Zur Bestimmung der Gebührenhöhe pro Fall wurden die durchschnittlichen Fallzahlen aus den Jahren
2013 - 2015 verwendet.
Im Weiteren gelten die nachfolgenden Verrechnungssätze:

A. Personalkosten
Bei den Personalkosten wird ein Stundenverrechnungssatz von € 45,00 zugrunde gelegt und entspricht
dem Stundensatz für einen Friedhofsmitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs Lahr (BGL).

B. Zuschlag für Leichenträger
Für die Leichenträger wurde neben dem Stundenverrechnungssatz ein pauschaler Zuschlag von € 5,62 pro
Person berücksichtigt.

C. Friedhofsbagger
Für den Friedhofsbagger wird der aktuelle Stundenverrechnungssatz von € 25,- zugrundegelegt.

D. Transportfahrzeug und Rasenmäher
Für das Transportfahrzeug bzw. den Rasenmäher wird der jeweils aktuelle Stundenverrechnungssatz von € 18,-bzw. € 8,-- zugrundegelegt.

E. Container und Anhänger
Diese Kosten sind in Form von Allgemeinkostenumlagen bereits anteilig im o.g. Stundenverrechnungssatz
(Personal) enthalten; deshalb entfällt eine gesonderte Berücksichtigung.

F. Sonstige Gemeinkosten
Ein Pauschalbetrag für sonstige Gemeinkosten wird ermittelt, indem die auf unter der Nebenkostenstelle
"Sondertatbestände" verbuchten Ausgaben aus der Betriebsabrechnung 2015 auf die durchschnittlichen
Fallzahlen pro Jahr (Grundlage 2013 - 2015) der maßgeblichen Gebührentatbestände umgelegt werden.
Buchungen auf der Kst. "Sondertatbestände" aus dem BAB 2015 inkl.
Kostensteigerung

26.106,95 €

durchschnittliche Fallzahlen pro Jahr (sämtl. Sondertatbestände; Grundlage
sind die Jahre 2013 - 2015)

641
40,73 €

Pauschale für Sonstige Gemeinkosten pro Fall

40,00 €

gerundet

G. Liste der in der Gebührenkalkulation verwendeten Verrechnungssätze:
Personalkosten
Leichenträgerzuschlag / Person
Friedhofsbagger
Transportfahrzeug
Rasenmäher

Betrag in € / Stunde

45,00
5,62
25,00
18,00
8,00

Sargtransportwagen
Sonstige Geräte

Betrag in € / Einsatz

1,50
2,54

Sonst. Pauschalbeträge
in €

31,00
40,00

Notkreuz
Sonstige Gemeinkosten

II Erdbestattung
Die Gebühren für eine Erdbestattung bemessen sich nach den Gesamtkosten für die jeweilige Bestattungsform aus dem BAB 2015, welche auf die
durchschnittliche Fallzahl pro Jahr (Grundlage hierbei sind die Jahre 2013 - 2015) umgelegt wurden. Konnten die Kosten den jeweiligen
Gebührentatbeständen nicht unmittelbar zugerechnet werden, z.B. wird bei der Kostenstelle "Reihengrab" nicht zwischen der Bestattung von
Erwachsenen und Kindern bis 5 Jahren unterschieden, erfolgt die gewichtete Zuteilung der Kosten anhand von Äquivalenzziffern. Diese bestimmen
den Kostenanteil des jeweiligen Gebührentatbestandes und werden aufwandsgerecht für die entsprechende Bestattung in Form von Leistungen der
Mitarbeiter und der Inanspruchnahme von Maschinen und Ausstattung bemessen.

A.

Kernstadt
Grabart

Gesamtkosten
in €

Anzahl der
Bestattungen

(aus BAB 2015

2013-2015

inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Reihengrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

13.064,85

2. Wahlgrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

82.921,17

Bestattungen
2013 -2015
Ø

Äquivalenzziffer

38
5
43

12,7
1,7
14,3

2,3
1,0

236

78,7

2,3

236

78,7

gewichtete
Fälle
(Ø Best. x ÄZ)

29,4
1,7
31,1
182,8

*
182,8

kostendeckende
Gebühr
in €

bisherige
Gebühr
in €

976,16
420,13

700,00
350,00

1.054,08

810,00
375,00

B.

Stadtteile
Grabart

Gesamtkosten
in €

Anzahl der
Bestattungen

(aus BAB 2015

2013-2015

inkl. 3 % Kostensteigerung)

C.

1. Reihengrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

9.513,30

2. Wahlgrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

49.832,19

Bestattungen
2013-2015
Ø

Äquivalenzziffer

gewichtete
Fälle
(Ø Best. x ÄZ)

kostendeckende
Gebühr
in €

bisherige
Gebühr
in €

34
2
36

11,3
0,7
12,0

2,3
1,0

26,3
0,7
27,0

818,68
352,35

700,00
350,00

145

48,3

2,3

112,3

1.031,01

810,00
375,00

145

48,3

*
112,3

Gesamtstadt
Grabart

Gesamtkosten
in €

Anzahl der
Bestattungen

(aus BAB 2015

2013-2015

inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Reihengrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

22.578,15

2. Wahlgrab
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

132.753,36

Bestattungen
2013-2015
Ø

Äquivalenzziffer

gewichtete
Fälle
(Ø Best. x ÄZ)

kostendeckende
Gebühr
in €

bisherige
Gebühr
in €

Gebührenvorschlag

72
7
79

24,0
2,3
26,3

2,3
1,0

55,8
2,3
58,1

902,97
388,63

700,00
350,00

750,00
350,00

381

127,0

2,3

295,1

1.045,30

810,00
375,00

900,00
375,00

381

127,0

*
295,1

* In den Jahren 2013-2015 liegt kein Fall dieser Bestattungsform vor.

D. Pauschale für die Bereitstellung je Sargträger durch die Stadt Lahr“ bei Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern

über fünf Jahren für Reihengrab und Wahlgrab od. Gruft sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen
Bei einer Erdbestattung (Reihengrab, Wahlgrab oder Gruft) werden in der Regel mindestens vier Sargträger benötigt. Es wird grundsätzlich ein
Friedhofsmitarbeiter eingesetzt, für dessen Leistung (vor, während und nach der Bestattung) ein Zeitaufwand von 3 Stunden anfällt. Bei einem
pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 45,00 pro Stunde fällt somit ein pauschaler Betrag für einen Sargträger pro Bestattung i.H.v. € 135,00 an,
welcher bereits in der kalkulierten Bestattungsgebühr enthalten ist. Für jeden weiteren Friedhofsmitarbeiter, der als Sargträger eingesetzt wird, ist mit
einem Zeitaufwand von einer Stunde zu rechnen. Dem Gebührenschuldner wird somit für jeden weiteren als Sargträger eingesetzten
Friedhofsmitarbeiter, ein pauschales Entgelt i.H.v. € 45,00 in Rechnung gestellt. Es besteht natürlich die Möglichkeit, externe Sargträger einzusetzen.
Kostenpauschale für einen Friedhofsmitarbeiter bei einem Zeitaufwand von 3 Stunden und
einem Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 45,- (grundsätzlich erforderlich); in der
Bestattungsgebühr enthalten:
Gebühr für jeden weiteren Friedhofsmitarbeiter, der als Sargträger eingesetzt wird:

135,00 €
45,00 €

Für Erdbestattungen von Kindern von 0 bis 5 Jahre werden ausschließlich städtische Sargträger eingesetzt.
Bei Gestellung von Sargträgern im Rahmen von Feierlichkeiten in Einrichtungen außerhalb des Friedhofes (z.B. Kirche) entsteht in der
Regel ein wesentlich höherer Zeitaufwand für die Sargträger als bei einer Nutzung der Friedhofseinrichtungen. Daher wird hierfür eine
zusätzliche Gebühr i.H.v. € 45,00 pro Sargträger vorgeschlagen.
Anmerkung zu Urnenbestattungen:
Urnenbestattungen werden grundsätzlich von einem Friedhofsmitarbeiter (Rüstzeit, Trauerzug zum Grab, Bestattung der Urne) durchgeführt. Deshalb
sind bei Urnenbestattungen keine Kosten für externe Sargträger zu berücksichtigen und zu kalkulieren.

III Urnenbestattung
Da bei der Urnenbestattung die Kostenstellen aus der Betriebsabrechnung exakt den Gebührentatbeständen entsprechen,
kann eine Divisionskalkulation durchgeführt werden. Die Verwendung von Äquivalenzziffern ist nicht notwendig. Maßstab
war auch hier die durchschnittliche Anzahl der Bestattungen pro Jahr (Grundlage: 2013 - 2015).

Grabart

Gesamtkosten
in €
(aus BAB 2015
inkl. 3 % Kostensteigerung)

Anzahl der
Bestattungen
2013-2015

Bestattungen
2013-2015
Ø

kostendeckende
Gebühr
in €

bisherige
Gebühr
in €

A. Kernstadt
1 Erdgräber
2 Nischen

31.247,92
22.424,45

384
229

128,0
76,3

244,12
293,77

220,00
170,00

B. Stadtteile
1 Erdgräber
2 Nischen

23.884,49
1.213,15

202
14

67,3
4,7

354,72
259,96

220,00
170,00

C. Gesamtstadt
1 Erdgräber
2 Nischen

55.132,41
23.637,60

586
243

195,3
81,0

282,25
291,82

220,00
170,00

Gebührenvorschlag

230,00
190,00

IV Ermittlung der Kosten für den Bestattungsordner bei einer Trauerfeier
Die für Bestattungsordner bei Urnenbestattungen entstandenen Personalkosten wurden in der Betriebsabrechnung aus
Gründen der Praktikabilität auf den Hauptkostenstellen "Einsegnung Kernstadt" und "Einsegnung Stadtteile" verbucht. Da
sich der Anteil der auf die Trauerfeier entfallenden Arbeitsstunden nicht gesondert ermitteln lässt, kann die Berechnung
weder in Form der Äquivalenzziffernkalkulation noch in Form der Divisionskalkulation erfolgen.
Der Gebührensatz wurde deshalb als Produkt aus der Anzahl der Arbeitsstunden pro Trauerfeier und dem
Stundenverrechnungssatz für einen Friedhofsmitarbeiter ermittelt. Um eine doppelte Berücksichtigung der Kosten im
Bereich der Friedhofseinrichtungen und damit die Kostenüberdeckung zu vermeiden, wurden die für das Jahr 2015
ermittelten Gesamtkosten für die Trauerfeiern zu den Urnenbestattungen vorab bei den Hauptkostenstellen "Einsegnung
Kernstadt" und "Einsegnung Stadtteile" in Abzug gebracht.

Kosten/
Leistung

Personal
Sonstige
Gemeinkosten
Summe
Bisherige Gebühr
Gebührenvorschlag

Inanspruchnahme
Bestattungsorder

Arbeitsstunden/
Einheit

Verrechnungssatz

Trauerfeier

3,5

45,00

in €
157,50

(Ø 2013-2015)
Kernstadt:
130

0,50

40,00

20,00

Ortsteile:

46

Gesamtkosten
(Grundlage
Geb.satz
2015)
in €
19.550,00 *
6.900,00 *

177,50
150,00
170,00

* Im BAB wurden die Kosten für die Trauerfeier zur Urnenbestattung auf der Hauptkostenstelle "Einsegnung" (Kapelle)
verbucht, welche um die ermittelten Gesamtkosten für Bestattungsordner bei Trauerfeiern zu kürzen sind.

V Ermittlung der Kosten für den Versand einer Urne (einschl. Verpackung)
Die Kosten für den Versand von Urnen wurden gemeinsam mit anderen nicht direkt zurechenbaren Kosten auf der
Nebenkostenstelle "Sondertatbestände" verbucht. Eine Errechnung aus den Gesamtkosten ist daher nicht möglich. Die
Gebührenobergrenze ergibt sich aus den anzusetzenden Personalkosten für das Verpacken und Verbringen der Urne zur
Postdienststelle, den Portokosten sowie eines Pauschalbetrages zur Abgeltung sonstiger Gemeinkosten.

Gesamtstadt
Leistungen
Arbeitszeit für Verpacken und Transport zur Post
Porto
Gesamt
Bisherige Gebühr
Gebührenvorschlag

48,00
65,00

Satz in €
45,00
42,50

Einheit
0,50
1,00

Kosten in €
22,50
42,50
65,00

VI Ermittlung der Kosten für die Ausschmückung der Friedhofskapelle (Grundausstattung)
Bislang war unter § 4 II A) Nr. 3 der Bestattungsgebührenordnung der Gebührentatbestand "Zusatzdekoration" enthalten. Da
Zusatzdekorationen kaum mehr nachgefragt werden und grundsätzlich auch von Dritten vorgenommen werden können, sollte dieser
Tatbestand nicht mehr in die Satzung aufgenommen werden. Da die Kosten für die Grundausstattung bereits in der Gebühr für die
Benutzung der Friedhofskapelle eingerechnet sind, ist dargestellte Kostenermittlung rein nachrichtlich.

A. Sachkosten
1. Pflanzen
Durchschnittlicher Preis pro Pflanze in €
Anzahl Pflanzen
Anzahl Dekorationssätze pro Jahr
Kosten/Jahr in €

15,00
20
3
900,00

2. Pflanzschale
Durchschnittlicher Preis pro Pflanzschale in €
Anzahl der Pflanzschalen
Lebensdauer in Jahren

40,00
6
5

Kosten/Jahr in €

48,00

3. Dekosäulen
Durchschnittlicher Preis pro Dekosäule in €
Anzahl der Dekosäulen
Lebensdauer in Jahren

400,00
8
10

Kosten/Jahr in €

320,00

Summe Sachkosten/Jahr

1.268,00

Nutzungen insg.
2013-2015
1025

Nutzungen/Jahr
(Ø 2013-2015)
342

Sachkosten/
Grundausstattung
in €
3,71

B. Personalaufwand
Stundenverrechnungs- Kosten / Jahr
satz in €
in €

Std. / Jahr
104

45,00

4.680,00

Ø Anzahl der
Personalkosten / Grundausstattung in
Grundausstattungen /
€
Jahr
1025
4,57

C. Gesamtkosten / Grundausstattung
Sachkosten/ Grundausstattung

Personalkosten / Grundausstattung

in €

in €
3,71

Gesamtkosten / Grundausstattung

4,57

Die Grundausstattung ist bei der Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle eingerechnet.

8,28

VII Benutzung der Friedhofseinrichtungen
Die Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen basieren auf den Gesamtkosten aus der Betriebsabrechnung 2015,
welche auf die durchschnittliche Fallzahl pro Jahr (Grundlage sind hierbei die Jahre 2013 - 2015) umgelegt wurden.
Gesamtkosten
in €
Einrichtung

(aus BAB 2015
inkl. 3 % Kostensteigerung)

Anzahl der
Nutzungen
2013 - 2015

Nutzungen
2013 -2015
Ø

kostendeckende
Gebühr

bisherige
Gebühr

in €

in €

Gebührenvorschlag

A. Kernstadt
Friedhofskapelle
Leichenhalle

36.120,82 *
39.903,55

712
713

237,3
237,7

152,19
167,90

200,00
150,00

B. Stadtteile
Friedhofskapelle
Leichenhalle

32.634,43 *
25.159,44

313
304

104,3
101,3

312,79
248,28

200,00
150,00

68.755,25 *
65.062,99

1025
1017

341,7
339,0

201,23
191,93

200,00
150,00

200,00
160,00

133.818,23

2042

680,7

393,16

350,00

360,00

C. Gesamtstadt
Friedhofskapelle
Leichenhalle
Friedhofskapelle und Leichenhalle
(Summe)

* Im BAB wurden die Kosten für die Trauerfeier zur Urnenbestattung auf der Hauptkostenstelle "Einsegnung" (Kapelle) verbucht. Die ermittelten Gesamtkosten
wurden deshalb um die unter IV. ermittelten Beträge gekürzt. Die Kosten für die Grundausstattung der Friedhofskapelle sind in den o.g. Gesamtkosten enthalten;
siehe hierzu Ziffer VI.

VIII Nutzungsrechte Kernstadt
Die Kalkulation der Gebühren für den Erwerb bzw. die Verlängerung von Nutzungsrechten wurde ähnlich der Kalkulation der Gebühren für Erdbestattungen mittels
Aquivalenzziffern durchgeführt. Dadurch konnten einzelne Gebührentatbestände, welchen die Kosten aus der Betriebsabrechnung 2015 nicht unmittelbar zuzurechnen
waren, mit einer aufwandsabhängigen Gewichtung versehen werden.
Abweichend von der bisherigen Gebührenkalkulation wurde zusätzlich ein grabspezifischer und grabidentischer Kostenanteil gebildet. Damit wurde dem Umstand
Rechnung getragen, dass es Kosten gibt, welche unabhängig von der Beschaffenheit und Größe des Grabes sind (grabidentische Kosten). Beispielsweise ist davon
auszugehen, dass bei einem Erdwahlgrab mit einer Größe von 6 qm nicht mehr "Nutzung" an Wegen und Grünflächen anfällt, als bei einem Erdwahlgrab mit einer Größe
von 2 qm. Die Kosten z.B. für Müllentsorgung und Wasser sind andererseits i.d.R. höher, je mehr Fläche ein Grab einnimmt (grabspezifische Kosten).
Es ist vorgeschlagen, dass die Gebührenhöhe für Erdwahlgrabstätten auf dem Friedhof im Stadtteil Dinglingen zukünftig nach dem für die "Untere Lage" (bislang "Mittlere
Lage") des Bergfriedhofes geltenden Satz erhoben werden. Dies ist insbesondere mit einer vergleichbaren Infrastruktur, Erreichbarkeit und der hohen Belegung des
Friedhofes Dinglingen zu begründen.

A. Reihengrabstätten
Gesamtkosten
in €
Grabart

Nutzungsrechte

(aus BAB 2015
inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Erdreihengrabstätten
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

55.233,09

2. Urnenreihengrabstätten
- Urnenreihengrab
- anonymes Urnenreihengrab
Summe

34.846,52

2013-2015
Ø

Äquivalenzziffer

gewichtete
Fälle
(Ø Nutz. x ÄZ)

grabspezifische
Kosten
40%
in €

grabidentische
Kosten
60%
in €

kostendeckende
Gebühr

bisherige
Gebühr

in €

in €

Gebührenvorschlag

12,7
2,7
15,33

1,44
0,50

18,2
1,3
19,57

1.625,39
564,37

2.161,29
2.161,29

3.786,68
2.725,67

850,00
250,00

900,00
250,00

10,7
16,3
27,00

0,40
3,20

4,3
52,3
56,53

98,62
788,98

774,37
774,37

872,99
1.563,34

450,00
800,00

500,00
950,00

B. Wahlgrabstätten
Nutzungsrechte

Gesamtkosten
in €
Grabart

(aus BAB 2015

2013-2015
Ø

inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Erdwahlgräber
a. Obere Lage
- 2 qm
- 4 qm

Äquivalenzziffer

gewichtete
Fälle
(Ø Nutz. x ÄZ)

grabspezifische
Kosten
40%
in €

grabidentische
Kosten
60%
in €

kostendeckende
Gebühr

bisherige
Gebühr

in €

in €

Gebührenvorschlag

2,6
0,5

2,00
8,00

5,2
3,6

285,25
1.141,00

1.656,04
1.656,04

1.941,29
2.797,04

1.600,00
2.700,00

1.700,00
2.800,00

27,7
4,8
0,2
0,1

4,00
16,00
36,00
64,00

110,6
76,8
7,7
4,3

570,50
2.281,99
5.134,48
9.127,97

1.656,04
1.656,04
1.656,04
1.656,04

2.226,54
3.938,04
6.790,53
10.784,01

2.000,00
3.600,00
5.000,00
6.500,00

2.100,00
3.700,00
5.000,00
6.500,00

34,0
7,8
0,0

6,00
24,00
54,00

203,8
187,8
0,7

855,75
3.422,99
7.701,73

1.656,04
1.656,04
1.656,04

2.511,79
5.079,03
9.357,77

2.500,00
4.400,00
6.500,00
8.500,00

2.600,00
4.500,00
6.500,00
8.500,00

b. Mittlere Lage
- 2 qm
- 4 qm
- 6 qm
- 8 qm
c. Untere Lage / Friedhof
Dinglingen
- 2 qm
- 4 qm
- 6 qm
- 8 qm
Summe
2. Urnenwahlgräber
- Urnenwahlgrab
- Baumwahlgrab
- Urnensammelgrab

214.107,97

*
77,57

95.312,49
Summe

3. Urnennischen
- bis 2 Urnen
- bis 4 Urnen

142.588,96
Summe

600,48

34,1
8,7
26,0
68,73

2,40
4,00
0,60

81,8
34,7
15,6
132,03

693,04
1.155,07
173,26

832,02
832,02
832,02

1.732,60
2.887,67
433,15

1.100,00
1.700,00
320,00

1.200,00
2.000,00
400,00

35,9
17,4
53,35

1,25
2,00

44,9
34,8
79,73

894,16
1.430,66

1.603,72
1.603,72

2.235,40
3.576,65

1.700,00
2.550,00

2.000,00
2.900,00

* Da in den Jahren 2013 - 2015 keine Neuvergaben bzw. Verlängerungen vorliegen, ist keine Bemessungs-grundlage für die
Kalkulation vorhanen.

C. Gruften
Bei der Nutzung von Gruften bzw. der Verlängerung von Nutzungsrechten treten erfahrungsgemäß starke Schwankungen auf. Deshalb liegt keine belastbare Grundlage
zur Kalkulation der Gebührenhöhe vor. Der Aufwand für die Bereitstellung von Gruften ist vergleichbar mit dem für Erdwahlgräber in der unteren Lage. Die Gebühr wird
daher auf Grundlage der vorliegenden kostendeckenden Gebühr für ein Erdwahlgrab der unteren Lage (2qm) pro Jahr und qm ermittelt.

Grabart

Kostendeckende Gebühr
für Erdwahlgräber
Untere Lage (2 qm)

Nutzungsrechte
Kosten/qm

2013-2015
Ø

Gruften

2.511,79

1255,90

33,96

kostendeckende
Gebühr
pro qm
und Jahr
in €

pro qm
und Jahr
in €

pro qm
und Jahr
in €

36,98

60,00

40,00

bisherige
Gebühr

Gebührenvorschlag

Anmerkung zur Bemessung der Gebührenhöhe für Nutzungsrechte:
Die Gebührenkalkulation beinhaltet grundsätzlich alle Kosten, die über den Kalkulationszeitraum im Zusammenhang mit der Leistung stehen. Wird eine Leistung über
mehrere Jahre erbracht, die Gebühren aber zu Beginn des Leistungszeitraums vereinnahmt, entsteht der Stadt ein Barwertvorteil (die Stadt hat die theoretische
Möglichkeit, die Gebühreneinnahmen anzulegen und von der Verzinsung zu profitieren, dem Gebührenschuldner entgeht diese Möglichkeit). Insbesondere bei den
Grabnutzungsrechten, welche sich auf 20 oder mehr Jahre belaufen, ist dies problematisch. Daher stellt sich die Frage, ob dieser Barwertvorteil ausgeglichen werden
muss.
Es bestünde die Möglichkeit, die Gebühreneinnahmen auf die Nutzungsdauer abzuzinsen. Das bedeutet, dass die theoretische Möglichkeit, durch eine Geldanlage eine
Verzinsung zu erhalten, berücksichtigt wird und sich die Gebührenhöhe somit für den Schuldner verringert. Zeitgleich müsst allerdings auch eine jährliche Inflationsrate /
jährliche Preissteigerungen gegengerechnet werden, welche die Gebühren wiederumn erhöhen würden. Sowohl die Annahmen über den kalkulatorischen Zinssatz als
auch die Inflationsrate über den gesamten Nutzungszeitraum sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Daher entstünde durch diese Vorgehensweise lediglich eine
Scheingenauigkeit, weshalb im Allgemeinen davon abgeraten wird.
Die Berücksichtigung von Kostensteigerungen in Form eines Zuschlages zu den Kosten aus der Betriebsabrechnung i.H.v. 3% wird als völlig ausreichend erachtet. Dieser
deckt mögliche Inflationseffeckte bis zur Neukalkulation (in der Regel 3-jähriger Turnus) ab und entspricht den Empfehlungen der GPA, Gebührenkalkulationen, die
Wirkung in der Zukunft entfalten, mit einen Kostenaufschlag zu versehen.

IX Nutzungsrechte Ortsteile
A. Reihengrabstätten
Gesamtkosten
in €
Grabart

(aus BAB 2015
inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Erdreihengrabstätten
- Erwachsene
- Kinder (bis 5 J.)
Summe

27.340,69

2. Urnenreihengrabstätten
- Urnenreihengrab
- anonymes Urnenreihengrab
Summe

17.006,92

Nutzungsrechte
2013-2015
Ø

grabspezifische
ÄquivalenzKosten
ziffer
(Ø Nutz. x ÄZ)
40%
in €
gewichtete
Fälle

grabidentische
Kosten
60%
in €

kostendeckende
Gebühr

bisherige
Gebühr

in €

in €

Gebührenvorschlag

11,3
0,7
12,00

1,44
0,50

16,3
0,3
16,65

945,65
328,35

1.367,03
1.367,03

2.312,69
1.695,39

850,00
250,00

900,00
250,00

4,7
0,3
5,00

0,40
3,20

1,9
1,1
2,93

927,65
7.421,20

2.040,83
2.040,83

2.968,48
9.462,03

450,00
800,00

500,00
950,00

grabidentische
Kosten
60%
in €

kostendeckende
Gebühr

bisherige
Gebühr

in €

in €

B. Wahlgrabstätten
Gesamtkosten
in €
Grabart

(aus BAB 2015
inkl. 3 % Kostensteigerung)

1. Erdwahlgräber
a. Einzelwahlgrab
b. Doppelwahlgrab

102.170,89
Summe

2. Urnenwahlgräber
- Urnenwahlgrab
- Baumwahlgrab
- Urnensammelgrab

53.239,09
Summe

3. Urnennischen
- bis 2 Urnen

21.023,40

Nutzungsrechte

grabspezifische
Kosten
(Ø Nutz. x ÄZ)
40%
in €

Äquivalenz- gewichtete
Fälle

2013-2015
Ø

Gebührenvorschlag

19,0
19,7
38,64

2,00
8,00

38,0
157,2
195,20

418,73
1.674,93

1.586,50
1.586,50

2.005,24
3.261,44

1.600,00
2.800,00

1.700,00
2.900,00

32,1
2,0
5,0
39,12

2,40
4,50
0,60

77,1
9,0
3,0
89,09

573,70
1.075,68
143,42

816,55
816,55
816,55

1.390,25
1.892,23
959,97

1.100,00
1.700,00
320,00

1.200,00
2.000,00
400,00

2,7

0,50

1,3

4.204,68

1.586,50

5.791,19

1.700,00

2.000,00

X Ermittlung der Zuschläge sowohl für Einfassungs-,Trittund Abdeckplatten als auch für Stelen und Kissensteine
Die Kosten für Einfassungs- und Trittplatten, Abdeckplatten, Stelen und Kissensteine wurden
gemeinsam mit anderen Tatbeständen auf der Nebenkostenstelle "Sondertatbestände" verbucht. Eine
direkte Zuordnung ist daher nicht möglich. Die Gebühren wurden anhand der Personal- und
Materialkosten zzgl. eines Pauschalbetrages für sonstige Gemeinkosten ermittelt.

A. Trittplatten an Reihen-, Wahl- und Urnengrabstätten
Ermittlung des Zuschlages pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit
(durchschnittlich werden 2,0 Platten benötigt)

Platten aus Maggia-Granit:
Leistung

Satz

Anzahl

Kosten in €

Arbeitsstunden

45,00

0,5

22,50

Platten (Maggia-Granit; 40 x 40) *

18,50

2,0

37,00

Sonst. Gemeinkosten

40,00

1,0

40,00

Gesamt:
Zuschlag pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit:

99,50
49,75
50,00

ger.

Platten aus Waschbeton:
Leistung
Arbeitsstunden

Satz

Anzahl
0,5

22,50

5,00

2,0

10,00

40,00

1,0

40,00

Platten (Waschbeton; 40 x 40)
Sonst. Gemeinkosten

Kosten in €

45,00

Gesamt:
Zuschlag pro Trittplatte einschl. Verlegearbeit:

72,50
36,25
36,00

ger.

B. Abdeckplatten an Urnennischen
Leistung
Arbeitsstunden Montage
Sonst. Gemeinkosten
Granitplatte
Sandsteinplatte

Satz in €

Anzahl

45,00
40,00
90,00
65,00

Kosten in €
0,50
1,00
1,00
1,00

22,50
40,00
90,00
65,00

Die Platten werden von dem Steinmetz befestigt und somit fallen keine Arbeitsstunden an.
Abdeckplatte Granit:

152,50
ger.

Abdeckplatte Sandstein:

150,00
127,50

ger.

125,00

C. Zuschlag für Schrifttafel bei Baumbestattung
Leistung

Satz in €

Anzahl

Kosten in €

Sonst. Gemeinkosten

40,00

0,50

20,00

Schrifttafel

32,00

1,00

32,00

Zuschlag Schrifttafel gesamt

52,00
ger.

50,00

D. Stelen / Kissensteine Friedhof Dinglingen
Auf dem Friedhof in Dinglingen (Kernstadt) gibt es eine Sandsteinstützmauer , die für Urnennischen
verwendet wird. Auf Grund von statischen Gründen können jedoch keine Hohlräume für Nischen in
die Mauer gebohrt werden. Deshalb werden die Urnen im Boden vor der Mauer beigesetzt.
Anstelle von einer Abdeckplatte, die an der Mauer nicht befestigt werden kann, wird vor der Mauer
eine Stele oder ein Kissenstein angebracht.
Leistung
Sonst. Gemeinkosten
Stele (Kernstadt)
Kissenstein (Kernstadt)

Satz in €
40,00
235,00
140,00

Anzahl
1,00
1,00
1,00

Stele (Kernstadt):

Kosten in €
40,00
235,00
140,00

275,00
ger.

Kissenstein (Kernstadt):

275,00
180,00

ger.

180,00

E. Stelen Ortsteile
Auf dem Friedhof in Mietersheim (Stadtteil) wird die obere Sandsteinbegrenzungsmauer , für Urnennischen verwendet. Auf Grund von statischen Gründen können jedoch keine Hohlräume für Nischen
in die Mauer gebohrt werden. Deshalb werden die Urnen im Boden vor der Mauer beigesetzt.
Anstelle von einer Abdeckplatte, die an der Mauer nicht befestigt werden kann, wird vor der Mauer
eine kleine oder große Stele angebracht.
Leistung
Sonst. Gemeinkosten
Kleine Stele (Stadtteile)
Große Stele (Stadtteile)

Satz in €
40,00
210,00
235,00

Anzahl
1,00
1,00
1,00

Kleine Stele (Stadtteile):

Kosten in €
40,00
210,00
235,00
250,00

ger.
Große Stele (Stadtteile):

250,00
275,00

ger.

275,00

F. Zuschlag für Grabmale auf der Urnengrabstätte Friedhof Kuhbach
Die Zuschläge bemessen sich an den Kosten für die Leistungen externer Anbieter
und werdem im Verhältnis 1:1 auf den Gebührenschuldner umgelegt.
Rundsäule aus "Bewegtem Grabmal"

185,00

Grabmal allseits geschliffen

420,00

Grabmal mit Edelstahlkreuzen

1280,00

Grabmal mit eingearbeitetem Blattwerk

1050,00

Grabmal mit eingearbeiteten Lebenslinien

930,00

Grabmal mit Edelstahl Schmuckornament

1240,00

G. Zuschlag pro Grabmal in Gemeinschaftsurnengrabanlagen auf dem
Friedhof Sulz
Leistung
Satz in €
Urnenerdgrab (Material Vanga
Granit gebürstet) inkl. Fundament
928,20
und Setzen
Sonst. Gemeinkosten
40,00

Anzahl

Zuschlag Grabmal Sulz

Kosten in €
1,00

928,20

1,00

40,00

968,20
ger.

970,00

XI Aus- und Umbettungen
Die Kosten für Aus- und Umbettungen werden nicht auf einer separaten Kostenstelle verbucht, sondern finden bei der Kostenstelle
"Sondertatbestände" Berücksichtigung. Da bei Aus- und Umbettungen grundsätzlich die gleichen Leistungen erbracht werden müssen wie bei
einer Bestattung, wird eine Bemessung der Gebührenhöhe an der kostendeckenden Gebühr (Gesamtstadt) für eine Erdreihnengrab- bzw.
Urnenbestattung als sinnvoll erachtet. Der Mehr- bzw. Minderaufwand einer Aus- bzw. Umbettung wird dabei mit einer Verhältnisziffer dargestellt.

Aufwand

Kosten in €

Gebührenvorschlag

Erdgräber:
Bestattung Reihengrab (Referenzkosten)
- Erwachsene und Kinder bis 5 Jahre
- Kinder bis 5 Jahre

1,00
1,00

902,97
388,63

Ausgrabung von Leichen und Gebeinen
- Erwachsene
- Kinder bis 5 Jahre

1,40
1,20

1.264,16
466,35

1.260,00
460,00

Wiederbeisetzung von Leichen und Gebeinen
- Erwachsene
- Kinder bis 5 Jahre

0,90
0,80

812,68
310,90

810,00
310,00

- Bestattung Urnengrab (Referenzkosten)

1,00

282,25

- Ausgrabung einer Urne

1,00

282,25

280,00

- Entnahme einer Urne aus Urnennische

0,50

141,12

140,00

- Wiederbeisetzung einer Urne

0,75

211,69

210,00

Urnengräber

XII Ermittlung des Gebührensatzes für das Tieferlegen einer Leiche
Die Gebühr für das Tieferlegen einer Leiche wurde anhand des geschätzten Mehraufwandes berechnet. Die mit Tieferlegungen verbundenen
Kosten werden auf der Hauptkostenstelle "Erdbestattungen" verbucht, welche streng genommen wiederum um die hier kalkulierten
Gesamtkosten verringert werden müssten. Da bei den Erdbestattungen ohnehin keine Vollkostendeckung erzielt wird und kaum Umbettungen
erforderlich sind (der finanzielle Aufwand ist also sehr gering) wird auf diese Verkomplizierung verzichtet.

Leistungen
Arbeitszeit
Bagger
Transportfahrzeug
Gesamt
gerundet

Satz in €
45,00
25,00
18,00

Einheit
4,00
4,00
2,00

Kosten in €
180,00
100,00
36,00
316,00
315,00

XIII. Ermittlung des Gebührensatzes für das Orgelspiel vor und
nach der Einsegnung
Leistungen
Spieler
Sonst. Gemeinkosten
Instrument
Gesamt

Satz in €
33,00
40,00
6,00

Einheit

Kosten in €
33,00
20,00
6,00
59,00

1,0
0,5
1,0

XIV. Abräumen von Wahlgrabstätten
Die Gebühren für das Abräumen von Wahlgrabstätten werden nach dem tatsächlich angefallenen
Aufwand (Personal, Maschinen/Geräte) berechnet. Dabei werden -je nach Einsatzbedarf- folgende
Verrechnungssätze angesetzt, wobei die sonstige Gemeinkosten immer bei der Abräumung
einer Wahlgrabstäte anfallen:
Leistungen
Personalkosten
Friedhofsbagger
Transportfahrzeug
Sonstige Gemeinkosten

XV.

Satz in €
45,00
25,00
18,00
40,00

Einheit
je Arbeitsstunde
je Arbeitsstunde
je Arbeitsstunde
pauschal

Zuschlag für Bestattungen an Samstagen

A. Erdbestattungen
(auf den Friedhöfen der Kernstadt finden am Samstag keine Bestattungen statt)
Arbeitsstunden*
12,00

Satz in €
Entgeltgruppe 5, Stufe 4
18,56

Zuschlag
20%
gerundet

Gesamtkosten
267,26 €
265,00 €

* Bei den Erdbestattungen sind 4 städtische Friedhofsmitarbeiter à 3 Stunden beschäftigt.

B. Urnenbestattungen
(auf den Friedhöfen der Kernstadt finden am Samstag keine Bestattungen statt)
Arbeitsstunden *
1,5

Satz in €
Entgeltgruppe 5, Stufe 4
18,56

Zuschlag
20%
gerundet

Gesamtkosten
33,41 €
35,00 €

* Bei einer Urnenbestattung ist ein städtischer Friedhofsmitarbeiter à 1,5 Stunden beschäftigt.

XVI. Notkreuz
Pauschal:

31,06 €

gerundet:

30,00 €

XVII. Berechnung der Verwaltungsgebühren
- Gesamtstadt Kalkulationsgrundlagen für die Ermittlung der Verwaltungsgebühren sind die von der Verwaltung
aufzuwendenden Zeitanteile und die entsprechenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten. Nach dem
Schema der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwandes bei der Festsetzung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (VwVKostenfestlegung) vom 28.10.2010 sind bereits im Jahr 2011 abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse der
Stadtverwaltung pauschale Stundensätze je Beamtenlaufbahngruppe (mittl., geh. u. höh. Dienst) ermittelt
worden. Nach der VwV-Kostenfestlegung können -unabhängig von geringeren Jahresarbeitsstunden im
Tarifbereich- die ermittelten pauschalierten Personalkostensätze auch beim Einsatz von Beschäftigten
unter Berücksichtigung der entsprechenden Zuordnung der Entgeltgruppen nach dem TVöD zu den
vergleichbaren Besoldungsgruppen verwendet werden.

A. Erteilung einer Berechtigungskarte für die Zulassung von Gewerbetreibenden auf
Friedhöfen
Der Bearbeitungsaufwand für die Erteilung einer Berechntigungskarte für die Zulassung von
Gewerbetreibenden auf den Friedhöfen beträgt rund 0,5 Stunden. Bei einem pauschalen
Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 27,50 betragen (€ 55,00 * 0,5
Stunden = € 27,50)
Gebührenvorschlag:

27,50 €

B. Bearbeitung von Gebührenrückerstattungen bei nicht in Anspruch genommenen
Grabnutzungszeiträumen
Der Bearbeitungsaufwand für die Bearbeitung von Gebührenrückerstattungen bei nicht in Anspruch
genommenen Grabnutzungszeiträumen beträgt rund 0,5 Stunden. Bei einem pauschalen
Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 27,50 betragen (€ 55,00 * 0,5
Stunden = € 27,50)
Gebührenvorschlag:

27,50 €

C. Erteilung der Zustimmung zur Errichtung und Veränderung eines Grabmals oder
sonst. Baul. Anlagen
Umfaßt den Verwaltungsaufwand für die Prüfung (Lage, Übereinstimmung mit Friedhofstzung etc.),
Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung.
Der Bearbeitungsaufwand für die Erteilung der Zustimmung zur Errichtung und Veränderung eines
Grabmals oder sonst. baul. Anlagen beträgt rund eine Stunde. Bei einem pauschalen
Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00 betragen (€ 55,00 * 1 Stunde =
€ 55,00)
Gebührenvorschlag:

55,00 €

D. Nutzung Leichenhalle ohne Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Lahr
(beinhaltet auch die Stadtteile)
Umfaßt den Verwaltungsaufwand für Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung

Der Bearbeitungsaufwand für die Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung im Rahmen
einer Nutzung der Leichenhalle ohne Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Lahr beträgt rund eine
Stunde. Bei einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00
betragen (€ 55,00 * 1 Stunde = € 55,00)
Gebührenvorschlag:

55,00 €

E. Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Aus- und Umbettungen
Umfaßt den Verwaltungsaufwand für Anfertigung der Genehmigung und Rechnungsabwicklung

Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Aus- und Umbettungen beträgt rund eine Stunde. Bei
einem pauschalen Mitarbeiterstundensatz i.H.v. € 55,- (mittl. Dienst) sollte die Gebühr € 55,00 betragen (€
55,00 * 1 Stunde = € 55,00)
Gebührenvorschlag:

55,00 €