Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog
Datum: 23.01.2017
Az.: 892.41
Drucksache Nummer:
25/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
06.02.2017
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
20.02.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2016 die Bildung folgender
Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“
i.H.v. € 150.000,-
- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“
i.H.v. € 150.000,-
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 25/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung dazu ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 bis 2016 wurden in Tranchen insgesamt € 2.350.000,-, jeweils
in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenebetrieb ausbezahlt. Um die
haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im Haushaltsjahr 2017 zu schaffen, für die Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein
Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags i.H.v. € 150.000,- gebildet werden.
Es wird darum gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
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Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer