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Beschlussvorlage (Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen - Endgültige Deckung der Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2016))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50

Datum: 12.01.2017 Az.: 460.122

Drucksache Nr.: 9/2017

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
- Endgültige Deckung der Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2016)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 21.11.2016 hat der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.4648.700000 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen –
Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen“ Mehrausgaben in Höhe von
1.075.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2016 um 1.075.000,-- Euro erhöhte
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine
Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land“.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 9/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Neuregelung der Kindertagesstätten-Finanzierung für die freien und kirchlichen Kindergartenträger in Lahr erfolgte durch Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015 rückwirkend zum
01.01.2013. Inhalt war die Umstellung von einer prozentualen Personalkosten- auf eine volle Abmangelförderung einschließlich der Vereinheitlichung personeller Standards und der Deckelung einzelner Ausgabearten. Zielsetzung war eine an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Träger orientierte, langfristig tragfähige Kitaförderung. Die entsprechenden Verträge wurden im Laufe des Jahres
2015 ausgearbeitet, abgestimmt und im Januar 2016 abgeschlossen sowie ggf. den kirchlichen Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorgelegt.
Die ersten Betriebskostenabrechnungen auf der Basis der neuen Verträge wurden sukzessive bis
Februar 2016 für die Zeiträume 2013 und 2014 vorgelegt. Der lange Zeitraum erklärt sich mit der
notwendigen Umstellung des Abrechnungsverfahrens, das insbesondere für die kleineren Träger
aufwändig war. Die Abrechnungen für 2015 und erhöhte Abschlagsanforderungen der kirchlichen
Träger gingen erst im Laufe des Jahres 2016 ein. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere die Stellenund Tarifanpassungen in den vergangenen Jahren zu deutlich erhöhten Personalausgaben führten.
Aufgrund des Kostenanstiegs reduzierte sich auch die prozentuale finanzielle Beteiligung der Eltern.
Zum 01.01.2017 und 01.01.2018 wurden daher durch Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016 die
Kita-Gebühren angepasst.
Insgesamt standen 2016 für die Kindergarten- und Kleinkindförderung der kirchlichen und freien Träger 6.590.000 Euro im Haushalt der Stadt Lahr zur Verfügung. Hinzu kam ein Haushaltsrest von
260.000 Euro für Nachzahlungen aus 2013/2014. Mit der bewilligten Mittelerhöhung um 1.075.000
Euro standen 2016 insgesamt Finanzmittel in Höhe von 7.925.000 Euro zur Verfügung, davon wurden 6.015.000 Euro für Kinder von drei bis sechs Jahren und 1.910.000 Euro für Kinder unter drei
Jahren ausgegeben. Die Einnahmen aus FAG-Zuweisungen beliefen sich auf rund 3.208.000 Euro,
davon 1.817.000 Euro für die Kleinkindbetreuung und 1.391.000 Euro für Kinder von drei bis sechs
Jahren.
Zum Ende des Jahres 2016 wurden die Betriebskostenbescheide für die Jahre 2013 und 2014 fertiggestellt sowie teilweise für das Betriebsjahr 2015. Da ab 2015 erstmals eine Budgetierung für einzelne Ausgabenarten verbindlich vorgegeben war, gestaltete sich das Abrechnungsverfahren hinsichtlich der Prüfung budgetrelevanter Ausgaben teilweise aufwändig und kann voraussichtlich erst im
Januar 2017 abgeschlossen werden. Nach dem vorläufigen Bewilligungsbeschluss für überplanmäßige Ausgaben vom 21.11.2016 wurden die notwendigen Nachzahlungen für 2013 und 2014 vollständig, für 2015 teilweise endgültig und zur Vermeidung von Haushaltsresten ggf. vorläufig festgesetzt und zur Auszahlung gebracht. Ebenso wurden die laufenden Abschlagszahlungen an die einzelnen Träger, sofern die Anforderungen plausibel waren, entsprechend angepasst.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte zunächst vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz
2016 um € 1.075.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die endgültige Deckung der
Mehrausgaben kann nun konkret durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000
„Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land“ erfolgen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter