Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
10. Juli 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
10. Juli 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
STADT LAHR Satzung INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 10. Juli 2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 19. Juni 2017 - Nutzungsplan M. 1:1000 vom 19. Juni 2017 Beigefügt sind: - Bestandsplan M. 1:2500 vom 19. Juni 2017 - Begründung vom 19. Juni 2017 - Umweltbericht - Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen - Schalltechnische Untersuchung §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 19. Juni 2017 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 10. Juli 2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. Örtlichen §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den Örtlichen Bauvorschriften vom 19. Juni 2017. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 19. Juni 2017 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den Örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister