Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier
Datum: 25.02.2013 Az.: 700.82
Drucksache Nr.: 57/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
11.03.2013
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
08.04.2013
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Stabsstelle
Recht
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 38.074.824,16 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Die entstandene Kostenunterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 237.081,72 €
wird mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 und 2010 verrechnet.
4. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
3.294.500,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen.
5. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2011 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 57/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2011 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und
das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem
spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.
Dr. Wolfgang G. Müller
Ulrike Karl