Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 10.04.2017 Az.: 922.5114
Drucksache Nr.: 91/2017
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
15.05.2017
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Entlastung des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 91/2017
Seite - 2 -
Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr hat insgesamt 14 Aufsichtsräte.
Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen.
Die Befangenheit ist derzeit bei OB Dr. Müller, EBM Schöneboom, StR Burger, StR Dr.
Caroli, StRin Deusch, StR Dörfler, StRin Dreyer, StR Hirsch, StRin Rompel, StR Roth,
StR Täubert, StR Uffelmann und StR Wagenmann gegeben.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte
tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.
Tilman Petters
Bürgermeister
Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer