Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (4. Sitzung)
27. März 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung))
Beschlussvorlage (- Bestands-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen aus der Bürgerschaft)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
27. März 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung))
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iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Anlagenbetreiber: Vogel-Bau Unternehmensgruppe Dinglinger Hauptstraße 28 77933 Lahr / Schwarzwald Zusammenfassung: Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen sowie Ermittlung der Schornsteinhöhe im Vorfeld des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Asphaltmischanlage in Lahr Datum: 11.11.2016 Projekt-Nr.: 16-08-03-FR Berichtsumfang: 25 Seiten Bearbeiter: Claus-Jürgen Richter, Diplom-Meteorologe Katharina Knapp, Diplom-Mathematikerin iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahnstraße 43 79098 Freiburg Tel.: 0761/ 202 1661 Fax.: 0761/ 202 1671 Email: richter@ima-umwelt.de Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik INHALT 1 Situation und Aufgabenstellung ............................................................................. 3 2 Immissionsgrenzwerte ............................................................................................. 3 2.1 Immissionsgrenzwerte für Gase und Stäube ................................................................... 3 2.2 Immissionsgrenzwerte für Geruch .................................................................................... 4 3 Örtliche Verhältnisse ............................................................................................... 5 4 Beschreibung der Anlage ........................................................................................ 7 4.1 Asphaltmischanlage ......................................................................................................... 8 4.2 Recyclinganlage ............................................................................................................... 9 5 Emissionsmindernde Maßnahmen........................................................................ 10 6 Prognose der Emissionen ..................................................................................... 11 7 Ausbreitungsrechnung .......................................................................................... 11 7.1 Allgemeines .................................................................................................................... 11 7.2 Immissionen der Gase und Stäube ................................................................................ 12 7.3 Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 22 Literatur ......................................................................................................................... 24 iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 1 Situation und Aufgabenstellung Die Vogel-Bau GmbH plant im Industriegebiet Lahr West einen neuen Betriebsstandort. Am Standort sollen eine Asphaltmischanlage und eine Bauschuttrecyclinganlage errichtet werden. Zur Versorgung der Asphaltmischanlage sollen Zuschlagstoffe aus den Werken der Vogel-Bau GmbH und Asphaltaufbruch von regionalen Baustellen angeliefert, aufbereitet und in Lagerhallen zwischengelagert werden. Im Vorfeld ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. In diesem Zusammenhang sind die zu erwartenden Schadstoff- und Geruchsemissionen und -immissionen zu ermitteln. Hierfür wurden Schritte durchgeführt: 1. Prognose der von der Asphaltmischanlage und dem Recyclinganlage sowie den zugehörigen Nebeneinrichtungen ausgehenden Emissionen an Stäuben, Gasen und Gerüchen. 2. Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe zur Ableitung der Abgase aus der Asphaltmischanlage gemäß den Vorgaben der Nr. 5.5 TA Luft. 3. Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Immissionen der geplanten Anlage. 4. Prüfung, ob der Immissionsbeitrag der geplanten Anlage die Irrelevanzschwelle an den maßgebenden Aufpunkten bzw. den maßgebenden Flächen überschreitet. Für diejenigen Stoffe, die die Irrelevanzschwelle überschreiten, sind folgende Schritte durchzuführen: 5. Abschätzung der Immissions-Vorbelastung. 6. Ermittlung der Immissions-Gesamtbelastung durch Addition der Vorbelastung und der Zusatzbelastung durch die geplante Anlage. 7. Vergleich der Immissions-Gesamtbelastung mit Immissionsgrenzwerten. Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse. Eine ausführliche Darstellung mit Herleitung der Emissionen kann unserem Prognosegutachten entnommen werden. 2 Immissionsgrenzwerte 2.1 Immissionsgrenzwerte für Gase und Stäube Zur Beurteilung der Schadstoffimmissionen wird auf die Immissionswerte der TA Luft zurückgegriffen. Falls die Immissionswerte unterschritten werden, ist von keinen schädlichen Luftschadstoffeinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes auszugehen. In Nr. 4.2.2 und 4.4.3, jeweils Buchstabe a) der TA Luft sind Irrelevanzschwellen aufgeführt. Liegt die Zusatzbelastung am Beurteilungspunkt maximaler Beaufschlagung nicht Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 3 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik über der Irrelevanzschwelle, so kann gemäß Nummer 4.1 der TA Luft davon ausgegangen werden, dass schädliche Luftschadstoffeinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden und die Immissionskenngrößen daher nicht ermittelt werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gesamtbelastung nur für diejenigen Schadstoffe ermittelt werden muss, deren Zusatzbelastung die Irrelevanzschwelle überschreitet. Tabelle 2-1 enthält eine Zusammenstellung der verwendeten Immissionswerte und die entsprechenden Irrelevanzschwellen. Es werden diejenigen Schadstoffe betrachtet, die beim Betrieb der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage von Bedeutung sind. Tabelle 2-1: Immissions(grenz)werte zur Bewertung der Schadstoffimmissionen Komponente Feinstaub (PM10) Feinstaub (PM2,5) Staubniederschlag Immissionswert 40 µg/m³ Jahresmittelwert 50 µg/m³ Konzentrationsschwelle, die von maximal 35 Tagesmittelwerten pro Jahr überschritten werden darf 25 µg/m³ Jahresmittelwert 0,35 g/(m²·d) Jahresmittelwert 50 µg/m³ Jahresmittelwert 125 µg/m³ Konzentrationsschwelle, die von maximal 3 Tagesmittelwerten pro Jahr überschritten werden darf SO2 NO2 Benzol Statistische Definition Irrelevanzschwelle Literatur 3,0 % des Immissionswerts (Jahresmittelwert) TA Luft Nr. 4.2 3,0 % des Immissionswerts 39. BImSchV (Jahresmittelwert) 10,5 mg/(m²·d) TA Luft Nr. 4.3 3,0 % des Immissionswerts (Jahresmittelwert) TA Luft Nr. 4.2 350 µg/m³ Konzentrationsschwelle, die von maximal 24 Stundenmittelwerten pro Jahr überschritten werden darf 40 µg/m³ Jahresmittelwert 200 µg/m³ 3,0 % des Konzentrationsschwelle, die Immissionswerts von maximal 18 Stundenmittelwerten pro Jahr (Jahresmittelwert) überschritten werden darf 5 µg/m³ Jahresmittelwert 3,0 % des Immissionswerts (Jahresmittelwert) TA Luft Nr. 4.2 TA Luft Nr. 4.2 2.2 Immissionsgrenzwerte für Geruch Zur Beurteilung der Geruchsimmission wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) herangezogen. Der Belästigungsgrad von Gerüchen wird gemäß GIRL anhand der mittleren Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 4 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik jährlichen Häufigkeit von "Geruchsstunden" beurteilt. Eine „Geruchsstunde“ liegt vor, wenn anlagentypischer Geruch während mindestens 6 Minuten innerhalb einer Stunde wahrgenommen wird. Auf den Beurteilungsflächen, deren Größe üblicherweise 250 m ∙ 250 m beträgt, sind die in Tabelle 2-2 dargestellten Immissionswerte einzuhalten. Tabelle 2-2: Immissions(grenz)werte für Geruch entsprechend Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL): Relative Häufigkeiten von Geruchsstunden pro Jahr Immissionsort Geruchsstunden-Häufigkeit Wohn-/Mischgebiete 10 % Gewerbe-/Industriegebiete 15 % Falls die in Tabelle 2-2 aufgeführten Werte unterschritten werden, ist üblicherweise von keinen erheblichen und somit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG auszugehen. Ferner wird in Nr. 3.3 der GIRL ausgeführt, dass die Genehmigung einer Anlage auch bei Überschreitung der Immissionswerte aus Tabelle 2-2 nicht versagt werden soll, wenn der Immissionsbeitrag (Zusatzbelastung) der zu beurteilenden Anlage irrelevant ist. Eine Zusatzbelastung wird als irrelevant bezeichnet, wenn sie auf keiner Beurteilungsfläche den Wert von 2 % überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Vorbelastung, die durch andere Geruchsemittenten hervorgerufen wird, nicht ermittelt werden muss. Beurteilungsflächen sind gemäß GIRL solche Flächen, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Waldgebiete, Flüsse und Ähnliches werden nicht betrachtet. 3 Örtliche Verhältnisse Der Standort der Asphaltmischanlage und der Bauschuttrecyclinganlage können der topografischen Karte in Abbildung 3-1 entnommen werden. Das geplante Betriebsgelände befindet sich im Industriegebiet West der Stadt Lahr, ca. 1,1 km südlich des Flugplatzes Lahr. Die nächstgelegenen ausgewiesenen Wohngebiete von Lahr beginnen ca. 1 km östlich und 800 m südsüdöstlich des Betriebsgeländes. Einzelne Wohnhäuser im Außenbereich liegen nördlich und nordöstlich des Geländes an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße. Sie weisen eine Entfernung von 200 m bis 400 m zur nördlichen Betriebsgrenze auf. Direkt nördlich des Betriebsgeländes, getrennt durch den Limbruchweg, grenzt das Grundstück der Kompostanlage der Gebr. Förster GmbH an. Östlich von diesem befindet Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 5 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik sich die Kläranlage der Stadt Lahr. Weitere Baunutzungen sind die Straßenmeisterei Lahr, die sich nordöstlich der geplanten Anlage befindet sowie die Grohe AG im Osten. Südlich und westlich des Geländes schließen sich derzeit landwirtschaftliche Nutzflächen an, die jedoch im Zuge des Bebauungsplans ‚Industriegebiet West‘ künftig als Industriegebiet ausgewiesen werden sollen. Die nähere Umgebung des Betriebsgeländes ist in Abbildung 3-2 dargestellt. Abbildung 3-1: Ausschnitt aus der topografischen Karte. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 6 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 3-2: Luftbild des Betriebsgeländes und der unmittelbaren Umgebung. (Quelle: Google Maps). 4 Beschreibung der Anlage Auf dem Betriebsgelände sollen folgende Anlagen errichtet werden: eine Asphaltmischanlage und eine Bauschuttrecyclinganlage. Die Anlagen werden im Folgenden beschrieben. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 7 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4.1 Asphaltmischanlage Die Anlage dient zur Herstellung von Asphalt, der durch Mischen von Mineralgesteinen und Bindemittel (Bitumen) hergestellt wird. Die wichtigsten Betriebseinheiten sind in Abbildung 4-1 dargestellt. Die Mineralgesteine bestehen aus Weißmaterial (Sande, Kiesel, Splitte) und aus Recycling-Asphalt. Der Recycling-Asphalt wird vor der weiteren Verarbeitung zerkleinert und gesiebt. Bevor die Mineralgesteine mit Bitumen gemischt werden, müssen sie getrocknet werden. Dies geschieht in Trockentrommeln, die von heißen Gasen durchströmt werden. Das wasserdampfhaltige Abgas wird gefiltert und über einen 43 m hohen Schornstein abgeleitet. Die Schornsteinhöhe von 43 m errechnet sich aus den Vorgaben der TA Luft. Abbildung 4-1: Plan des Betriebsgeländes und der Fahrwege (schematisch). Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 8 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4.2 Recyclinganlage In der Recyclinganlage sollen Ziegel, Bauschutt, Beton und kiesige Böden umgeschlagen und aufbereitet werden. Die Gesamt-Inputmenge ist mit 40.000 t/a vorgesehen. Die Recyclinganlage befindet sich im nördlichen Teil des Betriebsgeländes. In Abbildung 4-2 sind die Betriebseinheiten dargestellt. Zur Aufbereitung werden die Abfälle in einer mobilen Brech- und Siebanlage zerkleinert und gesiebt. Die Produkte werden in Boxen bis zum Abtransport gelagert. Abbildung 4-2: Plan der Recyclinganlage und der Fahrwege (schematisch). Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 9 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 Emissionsmindernde Maßnahmen Zur Minderung der Staubemissionen sind gemäß den Vorgaben der Nr. 5.2.3 TA Luft wirksame Maßnahmen durchzuführen. Weitere Anforderungen sind in der VDI-Richtlinie 2283 ('Emissionsminderung – Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut') formuliert. Danach sind beim Betrieb der Anlage folgende Maßnahmen durchzuführen: 1) Befestigung der Fahrwege: Die Fahrwege der LKW sind mit einer tragfähigen Asphaltdecke zu befestigen. 2) Instandhaltung der Fahrwege: Schäden in der Befestigung sind umgehend auszubessern. 3) Reinigung der Fahrwege: Die Fahrwege sind mit einer Reinigungsmaschine durchweg sauberzuhalten. 4) Befeuchtung der Fahrwege: Die Fahrwege sind bei Trockenheit und Staubentwicklung zu befeuchten. 5) Fahrwege außerhalb des Betriebsgeländes: Durch technische Maßnahmen oder durch einen Reinigungsplan ist sicherzustellen, dass keine Schmutzverschleppungen ins Straßennetz außerhalb des Betriebsgeländes stattfinden. 6) Abwurfhöhen: Sämtliche Material-Abwurfhöhen sind so gering wie möglich zu halten. Das Personal ist entsprechend zu schulen. 7) Materialbefeuchtung: Das angelieferte Recyclingmaterial ist nach dem Abkippen mit geeigneten Beregnungseinrichtungen zu durchfeuchten. Bevor das Material aufbereitet wird, ist es ebenfalls rechtzeitig zu befeuchten, damit die Mineralien Feuchtigkeit aufnehmen. 8) Befeuchtung der Aufbereitungsanlagen: Die Aufgabetrichter des Brechers und der Siebanlage sowie die Abwurfbereiche der Austragsbänder sind mittels Bedüsungseinrichtungen zu befeuchten. An den Austragsbändern sollte die Befeuchtung über die Länge des Austragsbandes erfolgen. Schmutzablagerungen an den Bändern sind mit geeigneten Vorkehrungen abzustreifen. 9) Begrünter Erdwall: Das Betriebsgelände ist mit einem mindestens 3 m hohen Erdwall, der mit dichtem Buschwerk begrünt wird, zu umgeben. Es müssen ausreichend immergrüne Pflanzen eingestreut werden, damit auch außerhalb der Vegetationsperiode ein Schutz vorhanden ist. 10) Windundurchlässige Wand: Auf dem nördlichen Teil des Erdwalls wird eine etwa 3 m hohe windundurchlässige Wand oder ein windundurchlässiger Zaun errichtet. Die Wand bzw. der Zaun werden mit immergrünen Pflanzen (z.B. Efeu) begrünt. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 10 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Die organisatorischen Maßnahmen sind in einer Betriebsanweisung festzulegen. Die Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult werden. 6 Prognose der Emissionen Das Betriebsgelände besitzt folgende Emissionsquellen: Schornstein zur Ableitung der Abgase aus den beiden Trockentrommeln Fahrwege der LKW und Radlader (Staubemissionen beim Aufwirbeln) Brech- und Siebanlage zur Zerkleinerung und Siebung des Materials Umschlagvorgänge (Entladen, Beladen, Beschickung der Dosiereinheiten usw.) Winderosion von den ruhenden Halden Die Emissionen der o.g. Quellen wurden anhand von Grenzwerten der TA Luft und anhand von Berechnungsformeln aus der VDI-Richtlinie 3790 ermittelt. Zur Ermittlung der Geruchsemissionen aus dem Schornstein und bei der Verladung des Asphalts wurden Messungen herangezogen, die wir an einer vergleichbaren Anlage durchgeführt haben. Die Emissionen wurden mit Sicherheitszuschlägen versehen, so dass sie nach oben hin abgeschätzt wurden. Eine ausführliche Herleitung kann unserer Immissionsprognose entnommen werden. 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Allgemeines Um die Immissionen der Gase, Stäube und Gerüche vorherzusagen, die von der geplanten Anlage verursacht werden, wurden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt. Die Berechnungen beruhten auf folgenden Eingangsdaten: Emissionen der Gase, Stäube und Gerüche vom Betriebsgelände. Meteorologische Daten der Messstelle „Lahr“ des Deutschen Wetterdienstes. Abbildung 7-1 zeigt die Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der Messstelle Lahr. Die Länge der Strahlen gibt an, wie häufig der Wind aus der jeweiligen Richtung weht. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 11 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-1: Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der DWD-Station Lahr aus dem Jahr 2006. Mittlere Windgeschwindigkeit: 2,6 m/s. Die Häufigkeitsverteilung zeichnet sich durch zwei ausgeprägte Maxima bei Winden aus südsüdwestlichen und nordnordöstlichen Richtungen aus. Dies ist auf die kanalisierende Wirkung des Oberrheingrabens zurückzuführen. Die Farbkodierung der Windrose zeigt, dass bei Winden aus Südwest die höchsten Windgeschwindigkeiten auftreten, die häufig mit bedecktem Himmel verbunden sind. Nordostwinde weisen dagegen eher Schwachwindcharakter auf, der bei typischen Hochdruckwetterlagen vorliegt. Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Modell AUSTAL2000 durchgeführt, das in der TA Luft vorgeschrieben ist. 7.2 Immissionen der Gase und Stäube Die Immissionen der Gase und Stäube wurden an ausgewählten Immissionsorten in der Umgebung der Anlage ausgewiesen. Die Lage der Immissionsorte ist in Abbildung 7-2 dargestellt. Weitere Beschreibungen der Immissionsorte können Tabelle 7-1 entnommen werden. Zusätzlich wurden flächendeckende Karten erstellt, aus denen die Verteilung der Immissionen in der Umgebung des Betriebsgeländes hervorgeht. Exemplarisch werden die Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 12 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Staub- und NO2-Immissionen betrachtet. Die Karten sind in Abbildung 7-3 bis Abbildung 7-6 auf Seite 18 ff dargestellt. Tabelle 7-1: Beschreibung der Immissionsorte Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 13 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Aufpunkt Beschreibung Rechts- / Hochwert 1 Büro Fa. Förster (NW-Ecke des Betriebsgeländes) 3412399 / 5357041 1* Büro Fa. Förster (derzeitige Lage) 3412445 / 5356942 2 Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 19/1 3412418 / 5357146 3 Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 19 3412436 / 5357179 4 Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 17 3412497 / 5357280 5 Whs. Dr. Georg-Schaeffler-Str. 15 3412539 / 5357367 6 Büro Kläranlage 3412895 / 5357082 7 Whs. Limbruchweg 16 3413036 / 5357113 8 Hinlehreweg 2/1, Büro Straßenmeisterei 3412675 / 5356903 9 Carl-Benz-Str. 10/3, Büro Grohe 3412794 / 5356791 10 Carl-Benz-Str. 15, Büro 3412713 / 5356737 11 Limbruchweg 50, Schützenhaus 3412086 / 5356976 12 Immissionsmaximum (nur für die Stoffe, die ausschließlich aus dem Schornstein emittiert werden: SO2, Benzol) 3412689 / 5357635 Das Büro der Firma Förster wird nach Absprache zwischen der Vogel-Bau GmbH und der Firma Förster nach Nordwesten verlagert, da am bisherigen Standort eine Immissionswertüberschreitung berechnet wird. Der bisherige Standort befindet sich neben der Einfahrt im südlichen Teil des Betriebsgeländes. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 14 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-2: umrandet. Lage der Immissionsorte. Das Betriebsgelände der Vogel-Bau GmbH ist blau In Tabelle 7-2 ist die Zusatzbelastung, die durch die geplanten Anlagen der Fa. Vogel-Bau GmbH verursacht werden, dargestellt. Sofern die Irrelevanzschwelle (3 % vom Grenzwert) überschritten ist, sind die Felder grau unterlegt. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 15 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Tabelle 7-2: Zusatzbelastung (Jahresmittelwerte) an den Aufpunkten in µg/m³. (Überschreitungen der Irrelevanzschwelle grau unterlegt. Aufpunkt 1 1* 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Irrelevanzschwelle Immissionswert Feinstaub (PM10) Feinststaub (PM2,5) Staubniederschlag NO2 SO2 Benzol µg/m³ 7,0 47,4 5,3 5,3 5,1 3,7 1,2 0,7 4,4 1,2 1,9 0,4 – µg/m³ 2,2 14,5 1,8 1,8 1,8 1,4 0,4 0,2 1,3 0,4 0,5 0,1 – mg/(m² d) 24,3 287,6 17,8 18,0 20,3 14,0 4,1 2,1 19,5 5,0 6,9 0,8 – µg/m³ 1,0 5,1 0,8 0,8 0,7 0,5 0,3 0,2 0,7 0,2 0,3 0,1 – µg/m³ 0,009 0,007 0,028 0,045 0,167 0,256 0,088 0,107 0,019 0,020 0,011 0,010 0,479 µg/m³ < 0,001 < 0,001 0,001 0,001 0,003 0,005 0,002 0,002 < 0,001 < 0,001 < 0,001 < 0,001 0,010 1,2 0,75 10,5 1,2 1,5 0,15 40 25 350 40 50 5 Aufpunkt 12 repräsentiert das Immissionsmaximum derjenigen Stoffe, die ausschließlich aus dem Schornstein emittiert werden. Es handelt sich um SO2 und Benzol. Aufpunkt 12 wird betrachtet, weil das Immissionsmaximum von SO2 und Benzol an weiter entfernten Orten erreicht wird. Aus Tabelle 7-2 ist ersichtlich, dass die NO2-, SO2- und Benzol-Zusatzbelastungen die Irrelevanzschwelle an allen Aufpunkten unterschreiten. Laut TA Luft ist somit davon auszugehen, dass diese Schadstoffe zu keinen schädlichen Umwelteinwirkungen führen, Die PM10- und PM2,5- und Staubniederschlag-Zusatzbelastungen überschreiten die Irrelevanzschwelle an mehreren Aufpunkten. An diesen Aufpunkten ist eine Abschätzung der Immissionsvorbelastung und eine Ermittlung der Immissionsgesamtbelastung notwendig (siehe Ausführungen in Kapitel 1 auf Seite 3). Die Immissionsgesamtbelastung ist mit den Immissionsgrenzwerten der TA Luft zu vergleichen. Die Vorbelastung wurde von uns nach oben hin abgeschätzt. Sie wurde zur Zusatzbelastung addiert, um die Gesamtbelastung zu erhalten. Die Gesamtbelastung ist in Tabelle 7-3 dargestellt. In der letzten Spalte sind die Immissionsgrenzwerte aufgeführt. Die Anzahl der Tage pro Jahr, deren Mittelwert > 50 µg/m³ ist, wurde anhand einer statistischen Beziehung des Umweltbundesamtes abgeschätzt. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 16 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Tabelle 7-3: Immissions-Gesamtbelastung. Staub (PM10) in µg/m³ Staub (PM10) Staub (PM2,5) in µg/m³ Staubniederschlag in mg/(m²·d) Jahresmittel Anzahl der Tage mit Mittelwert > 50 µg/m³ Jahresmittel Jahresmittel 1 25,6 21 15,9 114 2 27,0 25 16,4 127 3 26,2 23 16,2 122 4 24,7 19 15,7 115 5 22,9 14 15,2 106 6 19,9 8 14,1 94 7 19,4 7 13,9 92 8 23,2 15 15,0 110 9 19,9 8 14,0 95 10 20,6 9 14,2 97 11 19,1 7 13,8 91 Immissions(grenz)wert 40 35 Tage pro Jahr 25 350 Aufpunkt Die Immissionsgrenzwerte werden an allen Immissionsorten eingehalten. Auf die ungünstigen Ansätze, die den Berechnungen zugrunde liegen, weisen wir hin. Tatsächlich ist von deutlich geringeren Immissionen auszugehen. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 17 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-3: PM10: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage. Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³; Immissions(grenz)wert: 40 µg/m³ Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 18 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-4: PM2,5: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage. Immissions(grenz)wert: 25 µg/m³ Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 19 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-5: Staubniederschlag: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage. Irrelevanzschwelle: 0,0105 g/(m²∙d); Immissions(grenz)wert: 0,35 g/(m²∙d) Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 20 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Abbildung 7-6: NO2: Jahresmittelwerte des Immissionsbeitrags der Asphaltmischanlage und der Recyclinganlage. Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³; Immissions(grenz)wert: 40 µg/m³ Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 21 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7.3 Geruchsimmissionen Der Immissionsbeitrag der geplanten Asphaltmischanlage ist in Abbildung 7-7 dargestellt. Die Irrelevanzschwelle von 2 % wird auf allen Beurteilungsflächen eingehalten. Dies gilt auch für die weiter nördlich gelegenen Flächen, die aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt sind. Abbildung 7-7: Geruchsstunden-Häufigkeit in % der Jahresstunden auf 250-m-Flächen,. Immissionsbeitrag der Asphaltmischanlage. Irrelevanzschwelle: 2 %. Immissionswert Wohngebiete: 10 %; Gewerbe-, Industriegebiete: 15 %. Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Seite 22 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Für den Inhalt Claus-Jürgen Richter Diplom-Meteorologe Freiburg, den 11.11.2016 Asphaltmischanlage und Recyclingplatz Vogel-Bau GmbH Projekt-Nr. 16-08-03-FR – 11.11.2016 Katharina Knapp Diplom-Mathematikerin Seite 23 von 25 Kurzfassung iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Literatur 4. BImSchV: Vierte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013, BGBl. I S. 973 39. BImSchV, 2010: 39. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. 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