Beschlussvorlage (Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022)
19. März 2018
Beschlussvorlage Amt: St. Umwelt Kaiser Datum: 20.11.2017 Az.: Drucksache Nr.: 301/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Energiebeirat 17.11.2017 vorberatend nichtöffentlich Umweltausschuss 28.11.2017 vorberatend öffentlich einstimmig Gemeinderat 29.01.2018 beschließend öffentlich vertagt Technischer Ausschuss 07.03.2018 vorberatend öffentlich zu 1: 9J/ 6N /1 E - zu 2.+3: 15 J/1 E Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022 Beschlussvorschlag: 1. 2. Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst. Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen: 2.1.1 b) Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 % über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 c) Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 d) Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 301/2017 Seite - 2 - 3. 2.1.1 e) Die Stadt Lahr wird ab 2018 darauf achten, bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einzuhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe) 2.1.1 f) Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 10 % oder besser und bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus Denkmal oder besser einhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe) 4.1.2 b) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben E-Fahrzeuge Vorrang, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe) 4.1.2 c) Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW) für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe) 4.5.1 e) Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab 2018 bis 2025) 5.2.4 c) Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer) (ab 2019, Daueraufgabe) 5.2.4 d) Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten (z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente (z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten (ab 2018, bei neuen Ausschreibungen) 5.3.1 a) Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe) Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 - 2022“ steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Anlage(n): Energie und Klima - Arbeitsprogramm 2018-2022 Drucksache 301/2017 Seite - 3 - Begründung: Schon in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts hat die Stadt Lahr in den Themenbereichen Energie und Klima die ersten kommunalen Projekte und Aktivitäten geplant und umgesetzt. Nach dem Motto „Global denken – lokal handeln“ verfolgt Lahr seitdem zum Schutze des globalen Klimas und zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lahrer Region die Leitziele Energie einsparen, Energie effizienter nutzen, erneuerbare Energien erzeugen und nutzen sowie die Emission von Treibhausgasen zu verringern. Die vielfältigen städtischen Projekte und Aktivitäten wurden mit der Teilnahme am European Energy Award und mit der darauffolgenden Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 unter Berücksichtigung des integrierten Nachhaltigkeitsmanagements systematisch vertieft. Als neues Thema kam in den letzten Jahren die Anpassung an den Klimawandel dazu. Mit dem „Energie und Klima – Fortschrittsbericht 2016“ (Drucksache 332/2016) wurden die wesentlichen Projekte und Aktivitäten der Stadt Lahr im letzten Jahr in einer zusammengeführten Form dargestellt. Der Fortschrittsbericht gab einen Überblick über sämtliche Aktivitäten der Stadt Lahr, festgelegt vom Gemeinderat über das Arbeitsprogramm zum European Energy Award und vom 10-JahreAktionsplan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 sowie weiterer Maßnahmen. Mit dem Fortschrittsbericht konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass rund 2/3 der geplanten kleinen und großen Energie und Klima-Projekte schon erfolgreich umgesetzt wurden und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aufgrund dieser Bilanzierung wurde jetzt ein aktualisiertes „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ erstellt. Dies berücksichtigt die Ziele des European Energy Award, des Lahrer Klimaschutzkonzeptes 2012, die Ziele des Klimaschutzpaktes des Landes Baden-Württemberg mit den Kommunen und der Resolution des Deutschen Städtetags/Stadt Lahr: 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Das Arbeitsprogramm bildet den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Aktivitäten im den Bereichen Energie und Klima für die nächsten fünf Jahre und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst. Mit den „Energie und Klima – Fortschrittsberichten“ wird der Gemeinderat und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand der Umsetzung unterrichtet. Tilman Petters Manfred Kaiser Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.