Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
26. Februar 2018
26. Februar 2018
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 15.01.2018 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 15/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.02.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.02.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60-602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 153.000,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 15/2018 Seite - 2 - Begründung: In den Unterabschnitten 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 36606755“ belief sich auf € 2.288.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2017 vom 08.01.2018 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 153.000,überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 36606755“). Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Weiteren ist festzustellen, dass neben einer intensiveren Nutzung der (Grün-)Anlagen auch von der Bürgerschaft und Politik ein höherer Anspruch an die Pflegequalität bisher -zugegebenermaßen- vernachlässigter Flächen gestellt wird. Aber auch aufgrund einer Vielzahl an sich kleinerer Mehrleistungen wie z.B. erhöhter Reinigungsaufwand am Schutterlindenberg, Striegel, der Beseitigung zunehmender Vandalismusschäden sowie der Wartung unzähliger neuer Hundestationen und Abfallbehälter etc. resultieren deutliche Mehraufwendungen. Im Weiteren muss auch die Anpassung des BGL-Verrechnungssatzes im Jahr 2017 berücksichtigt werden. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 153.000,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“ erfolgen. Die Haushaltsrechnung 2017 weist hier bei einem Ansatz 2017 von 3.650.000,- € Mehreinnahmen in Höhe von ger. 272.100,- € aus. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Peters Bürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer