Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
26. Februar 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Planentwurf - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden…
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
26. Februar 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Planentwurf - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden…
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Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK BÜRO STUTTGART Projekt: 2197/1 - 18. Januar 2018 Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63-0 Fax: 0711 / 218 42 63-9 Messstelle nach §29 BImSchG für Geräusche BÜRO FREIBURG Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 595 796 78 Fax: 0761 / 595 796 79 Auftraggeber: Stadt Lahr Rathausplatz 4 77933 Lahr BÜRO DORTMUND Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 139 746 88 Fax: 0231 / 139 746 89 Email: info@heine-jud.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Corinna Krokenberger THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz AXEL JUD · Dipl.-Geograph Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ............................................................................. 1 2 2.1 2.2 Unterlagen ...................................................................................... 2 Projektbezogene Unterlagen...................................................................2 Gesetze, Normen und Regelwerke ..........................................................2 3 3.1 3.2 3.3 Beurteilungsgrundlagen ................................................................... 4 Anforderungen der DIN 18005 ................................................................5 Immissionsrichtwerte der TA Lärm .........................................................6 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit ...........................................7 4 4.1 4.2 Beschreibung der Schallquellen und Berechnungsgrundlagen .......... 10 Straßenverkehr ......................................................................................10 Penny-Markt ..........................................................................................11 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Bildung der Beurteilungspegel ........................................................ 12 Straßenverkehr ......................................................................................12 Penny-Markt ..........................................................................................13 Ausbreitungsberechnung ......................................................................21 Qualität der Prognose ...........................................................................22 6 6.1 6.2 Ergebnisse und Beurteilung ............................................................. 24 Straßenverkehr ......................................................................................24 Penny-Markt ..........................................................................................26 7 7.1 7.2 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen ......................................... 28 Straßenverkehr ......................................................................................28 Penny-Markt ..........................................................................................33 8 Zusammenfassung .......................................................................... 35 9 Anhang ........................................................................................... 37 2197/1- 18. Januar 2018 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Die Untersuchung enthält 37 Seiten, 26 Anlagen und 5 Karten. Stuttgart, den 18. Januar 2018 Fachlich Verantwortlicher Projektbearbeiter/in Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heine Dipl.-Ing. Corinna Krokenberger 2197/1- 18. Januar 2018 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 1 Aufgabenstellung Im Lahrer Ortsteil Reichenbach ist die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Giesenbach“ geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt 24 Flurstücke und ist in vier Teilbereiche gegliedert. Die aktuelle Gebietsnutzung als Mischgebiet soll zukünftig für 21 der 24 Flurstücke als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Teilgebiete des Bebauungsplans grenzen nordöstlich an ein allgemeines Wohngebiet, westlich an einen PennyEinkaufsmarkt. Im Südwesten verläuft die Bundesstraße Reichenbacher Hauptstraße (B 415). Es sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die vom angrenzenden Straßenverkehr sowie dem Penny-Markt auf das Bebauungsplangebiet einwirken. Beurteilungsgrundlage ist die DIN 180051,2 sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)3 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungs- bzw. Richtwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o o o o o Erarbeiten eines Rechenmodells anhand von Literaturangaben und Bestimmung der Abstrahlung aller relevanten Schallquellen, Ermittlung der Beurteilungspegel im Plangebiet, Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Orientierungs-/Richtwerte, Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2197/1 - 18. Januar 2018 1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o o o o o o o o 2.2 o o o o o o Liegenschaftskarte zur Bebauungsplan-Änderung „Am Giesenbach“ der Stadt Lahr, Stand 24.07.2017, Stadtplanungsamt Lahr. Bebauungsplan „Am Giesenbach“ Stadtteil Reichenbach, der Stadt Lahr/ Schwarzwald, von 1990, Maßstab: 1:1000, Stadtplanungsamt Lahr. Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ Stadtteil Reichenbach, Maßstab: 1:1500, Stand 10.01.2018, Stadtplanungsamt Lahr. Verkehrskennwerte, Manuelle Straßenverkehrszählung 2015, Stand 31.08.2017, Stadtplanungsamt Lahr. Lageplan Flurstück 170/12 (Teilfläche 1), Kappis Ingenieurbüro GmbH, Maßstab 1:500, Stand 18.03.2010, Stadtplanungsamt Lahr. Lageplan Flurstück 170/12 (Teilfläche 2), Kappis Ingenieurbüro GmbH, Maßstab 1:500, Stand 18.03.2010, Stadtplanungsamt Lahr. Angaben zum Penny-Markt, Herr Brunner, Gebietsleiter Expansion Region Wiesloch (H P RWiE). Angaben zum Penny-Markt, Frau Kramer, Stadtplanungsamt Lahr. Gesetze, Normen und Regelwerke Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 01.06.2017 (BAnz 08.06.2017 B5). Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 - StB 11/14.86.22-01/25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS90. Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen. DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. 1987. DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002. 2197/1 - 18. Januar 2018 2 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr o o o o o o o o DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. 2006. DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). 1999. Job, Ralf; Kurtz, Wilhelm (2002): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen. TÜV-Bericht Nr. 933/423901 bzw. 933/132001. Wiesbaden: HLUG. Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKWund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden: Hess. Landesanst. für Umwelt. Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. 1987. 2197/1 - 18. Januar 2018 3 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet: Die DIN 180051,2 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. o Für Gewerbebetriebe mit allen dazugehörenden Schallimmissionen ist die TA Lärm heranzuziehen. Die TA Lärm3,4 gilt für Anlagen im Sinne des BImSchG. Die TA Lärm ist im Bebauungsplanverfahren zwar nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. Bei beiden Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte weitestgehend überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN 18005 z.B. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung nach der TA Lärm führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. o 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 01.06.2017 (BAnz 08.06.2017 B5). 2197/1 - 18. Januar 2018 4 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 3.1 Anforderungen der DIN 18005 Tabelle 1 Orientierungswerte der DIN 180051 Gebietsnutzung Orientierungswert in dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE) 65 55 / 50 Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 / 45 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 / 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 / 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Nach der DIN 180052 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. 1 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 2 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2197/1 - 18. Januar 2018 5 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 3.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)1,2 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Urbane Gebiete 63 45 d) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45 e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40 f) Reine Wohngebiete 50 35 g) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien e) bis g) ein Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. Nach Nr. 3.2.1 der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Vorbelastung eine Unterschreitung des Immissionsrichtwerts um 6 dB(A) durch den Beurteilungspegel der Anlage. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 01.06.2017 (BAnz 08.06.2017 B5). 2197/1 - 18. Januar 2018 6 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Nach aktuell gültigem Bebauungsplan „Am Giesenbach“ ist der Bestandsbebauung auf den 24 Flurstücken die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (MI) zugrunde gelegt (siehe Abbildung 1). Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Giesenbach“ sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) für alle Flurstücke mit Ausnahme von 170/14, 170/19 und des nordwestlichen Teils des Flurstücks 170/29 vor. Der Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ ist in 4 Teilflächen gegliedert (vgl. Abbildung 2). Nordöstlich des Bebauungsplangebiets befindet sich ein allgemeines Wohngebiet. Westlich grenzt ein Einkaufsmarkt an die Teilfläche 2, südwestlich des Bebauungsplangebiets verläuft die Bundestraße Reichenbacher Hauptstraße (B 415). Abbildung 2 veranschaulicht die Lage des Gebiets. 2197/1 - 18. Januar 2018 7 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Abbildung 1 – Bebauungsplan „Am Giesenbach1“ 1 Bebauungsplan „Am Giesenbach“ Stadtteil Reichenbach, der Stadt Lahr/ Schwarzwald, von 1990, Maßstab: 1:1000, Stadtplanungsamt Lahr. 2197/1 - 18. Januar 2018 8 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Abbildung 2 – Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2.Änderung“1, Teilflächen (TF) und Lage des Penny-Markts sowie der B 415 TF 1 Penny-Markt TF 2 TF 3 B 415 TF 4 1 Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ Stadtteil Reichenbach, Maßstab: 1:1500, Stand 10.01.2018, Stadtplanungsamt Lahr. 2197/1 - 18. Januar 2018 9 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 4 Beschreibung der Schallquellen und Berechnungsgrundlagen 4.1 Straßenverkehr In der vorliegenden Untersuchung werden die Immissionen der Bundestraße Reichenbacher Hauptstraße (B 415) berücksichtigt. Die Abbildung 3 veranschaulicht die örtliche Situation und zeigt die Lage der ausgewählten Immissionsorte. Abbildung 3 - Lage ausgewählter Immissionsorte im Plangebiet 2197/1 - 18. Januar 2018 10 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 4.2 Penny-Markt Folgende Tätigkeiten und Angaben des Penny-Markts sind für die schalltechnische Untersuchung von Bedeutung:1 Die Betriebszeit ist von 600 – 2200 Uhr. Pkw-Parkierungsverkehr im Tagzeitraum auf dem Kundenparkplatz mit 73 Stellplätzen (1,74 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde). o Die Einkaufswagenbox im Eingangsbereich des Penny-Marktes. o Anlieferung und Rangieren von 3 Lkw im Tagzeitraum (1 Lkw mit Kühlaggregat). o Zu- und Abfahrt von einem Kleintransporter im Tagzeitraum. o Der Betrieb eines Rückkühlers auf dem Dach des Anlieferbereichs im Tagund Nachtzeitraum. Die Lage der Schallquellen ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. o o Abbildung 4 - Lage der einzelnen Schallquellen des Penny-Markts 1 Angaben zum Penny-Markt, Herr Brunner, Gebietsleiter Expansion Region Wiesloch (H P RWiE), per Email am 09.10.2017. 2197/1 - 18. Januar 2018 11 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 5 Bildung der Beurteilungspegel 5.1 Straßenverkehr Die Immissionen des Straßenverkehrs werden anhand der RLS-901 berechnet. Die Eingangsgrößen der Bundestraße Reichenbacher Hauptstraße (B 415) stammen aus einer Verkehrserhebung der Stadt Lahr aus dem Jahr 20152. Die verwendeten Verkehrszahlen wurden mit einer jährlichen Steigerung von 1 % auf das Prognosejahr 2030, bei gleichbleibendem Schwerverkehrsanteil, hochgerechnet. Den Berechnungen liegen die folgenden Kennwerte zugrunde: Tabelle 3 - DTV-Werte der maßgeblichen Straße Maßgebliche Straße Abschnitt DTV Prognose Schwerverkehrsanteil Kfz/24 Std. Tags % Nachts % Geschwindigkeit Pkw/Lkw km/h B 415 außerorts 18.700 4,4 4,4 70 / 70 B 415 innerorts 1 18.700 4,4 4,4 50 / 50 B 415 innerorts 2 18.700 4,4 4,4 40 / 40 Fahrbahnbelag Die Straßenoberfläche geht mit einem Korrekturwert von 0 dB(A) in die Berechnungen ein. Steigungen und Gefälle Es treten keine Steigungen ≥ 5%, so dass gemäß RLS-90 keine Zuschläge zu vergeben sind. Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen gemäß RLS-90 wurde nicht vergeben. Signalanlagen In den relevanten Abschnitten sind keine Signalanlagen vorhanden. Dementsprechend wurde kein Zuschlag gemäß RLS-90 für Signalanlagen vergeben. 1 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 - StB 11/14.86.22-01/25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. 2 Verkehrszahlen B 415, Stand 31.08.2017, Stadtplanungsamt Lahr. 2197/1 - 18. Januar 2018 12 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Emissionsberechnung Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Die Beurteilungspegel wurden für den Tag (von 600 bis 2200 Uhr) und die Nacht (2200 bis 600 Uhr) berechnet. Zur Berechnung der Schallemissionen nach den RLS-90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels beim Straßenverkehrslärm gehen ein: o o o o o 5.2 die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke werktags (DTV), die Lkw-Anteile (> 2,8 t) für Tag und Nacht, die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, die Steigung und das Gefälle der Straße, ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche. Penny-Markt 5.2.1 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm1 beschriebenen Verfahren „detaillierte Prognose“ ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situation wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben und Betreiberangaben erstellt. Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände des Penny-Markts betrachtet und den Richtwerten gegenübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befindet, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm nachfolgender Gleichung bestimmt: 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2197/1 - 18. Januar 2018 13 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 1 Lr = 10 · lg Tr N Tj ·100,1 LAeq,j -Cmet +KT,j +KI,j +KR,j dB(A) j=1 Mit: Tr Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts Tj Teilzeit j N Zahl der gewählten Teilzeiten LAeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j Cmet meteorologische Korrektur KT,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI,j Zuschlag für Impulshaltigkeit KR,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 2197/1 - 18. Januar 2018 14 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 5.2.2 Emission der maßgeblichen Schallquellen 5.2.2.1 Parkplatz Der Parkplatz des Penny-Markts gliedert sich einen Parkplatz mit 67 Stellplätzen und einen Parkplatz mit 6 Stellplätzen. Die Schallleistung auf den Stellplätzen für Pkw wird nach dem Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie1 wie folgt bestimmt: LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m2) dB(A)/m² Mit: LW’’ flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes LW0 Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde LW0 = 63 dB(A) KPA Zuschlag für die Parkplatzart, hier: Discountmarkt jeweils +5 dB(A) (Fahrgassen: Betonsteinpflaster, Fuge ≤ 3 mm) KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier jeweils +4 dB(A) KD Zuschlag für den Durchfahranteil, Parkplatz Penny-Markt: +4,41 dB(A) Parkplatz Penny-Markt NO: +0 dB(A) KStrO Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier in KPA enthalten B Bezugsgröße: Parkplatz Penny-Markt: 67 Stellplätze Parkplatz Penny-Markt NO: 6 Stellplätze N Bewegungshäufigkeit, hier je 1,742 Bewegungen je Stellplatz und Stunde tags S Gesamtfläche Der in den Anlagen dargestellte Schallleistungspegel für den Parkplatz bezieht sich auf den gesamten Parkplatz bei einer Bewegung je Stellplatz und Stunde. (Schallquelle im Rechenmodell: Parkplatz Penny-Markt; Parkplatz PennyMarkt NO) 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2 Samstags wird von insgesamt ca. 1018 Kunden mit jeweils zwei Bewegungen verteilt auf dem gesamten Parkplatz (73 Stellplätze) während der 16 Stunden Betriebszeit des PennyMarkts ausgegangen. 2197/1 - 18. Januar 2018 15 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 5.2.2.2 Zu- und Abfahrt Kleintransporter Es werden täglich im Tagzeitraum Zeitschriften mit einem Kleintransporter (Sprinter-Klasse) angeliefert. Für die Zu- und Abfahrt des Kleintransporters wurde in den Berechnungen ein längenbezogener Schallleistungspegel von 53 dB(A)/m1 mit 1 Bewegung während der Betriebszeit zugrunde gelegt. 5.2.2.3 Rangiervorgänge von Lkw Im Tagzeitraum finden täglich mit insgesamt 3 Lkw jeweils eine Anlieferung von Fleisch- und Molkereiprodukten (mit Kühlaggregat), von Backwaren sowie von Trockenwaren statt. Der Lkw-Rangiervorgang setzt sich aus mehreren Einzelereignissen wie Rangieren, Betriebsbremsen, Türenschlagen, Anlassen sowie dem Einsatz von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen zusammen (vgl. Tabelle 4). Diese Einzelereignisse wurden im Rechenmodell zu einer Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von 89,5 dB(A) zusammengefasst. Das Rangieren von insgesamt 3 Lkw wurde vor der Anlieferungszone während der Betriebszeit berücksichtigt. Das Kühlaggregat des Lkw wurde im Rechenmodell während des Rangiervorgangs mit einer Flächenschallquelle und einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von 82,2 dB(A) berücksichtigt (siehe Tabelle 5). Die nachfolgende Tabelle enthält die Einzelereignisse, aus denen sich ein Rangiervorgang zusammensetzt, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen. 1 Erfahrungsgemäß liegen die Schallimmissionen von Kleintransportern rund 10 dB(A) unter denen von Lkw. 2197/1 - 18. Januar 2018 16 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Tabelle 4 Teilpegel des Rangiervorgangs für 1 Lkw Anzahl Einwirkzeit je Ereignis LWA Korrektur Einwirkzeit Teilpegel dB(A) dB(A) dB(A) Rangieren Lkw 1 2 min 99,0 -14,8 84,2 Betriebsbremse 2 5 sek *) 108,0 -25,6 82,4 Türenschlagen 2 5 sek *) 100,0 -25,6 74,4 Anlassen 1 5 sek *) 100,0 -28,6 71,4 Rückfahrwarner 1 1 min 104,01 -17,8 86,2 Auf die Beurteilungszeit (1 h) bezog. Schallleistungspegel Kühlaggregat *) 1 2 min 97 LWA,1h 89,5 dB(A) -14,8 82,2 Bezogen auf einen „5-Sekunden-Takt“, damit wird von vornherein die Impulshaltigkeit berücksichtigt. (Schallquellen im Rechenmodell: Lkw Rangieren, Kühlaggregat Rangieren) 5.2.2.4 Verladetätigkeiten Die Emissionen durch Verladetätigkeiten wurden anhand von Literaturangaben ermittelt2. Je Lkw berechnet sich der Schallleistungspegel LWAr durch Verladetätigkeiten wie folgt: LWAr = LWAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr / Std.) dB(A) Mit: LWAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde. n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr Tr Beurteilungszeit in Stunden Für die Anlieferungen wurden das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Be- und Entladen mit Palettenhubwagen bzw. Rollcontainern und die Rollgeräusche über die fahrzeugeigene Ladebordwand bzw. auf dem Wagenboden der Lkw im Rechenmodell in einer Flächenschallquelle zusammenge1 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen. 2 Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden: Hess. Landesanst. für Umwelt. 2197/1 - 18. Januar 2018 17 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr fasst. Für die Anlieferung der Lkw mit Kühlaggregat wurde, zusätzlich zu den Flächenschallquellen für die Verladetätigkeiten, ein Kühlaggregat mit einem Schallleistungspegel von 90,2 dB(A) für 10 Minuten im Rechenmodell berücksichtigt (vgl. Tabelle 6). Bei der Anlieferung der Zeitschriften wird von einer Verladung von Hand ausgegangen. Die Tabellen 6 bis 8 enthalten die berücksichtigten Verladevorgänge, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen. Tabelle 5 - Teilpegel der Verladevorgänge Kühlwaren – Paletten Anzahl Einwirkzeit je Ereignis LWA dB(A) LWA,1h dB(A) Korr. Einwirkzeit/ Anzahl Ereignisse Teilpegel dB(A) Öffnen/ Schließen Ladebordwand 2 15 sek 98,0 - - 20,8 77,2 Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand 2x12 - - 88,0 + 13,8 101,8 Auf die Beurteilungszeit (1 h) bez. Schallleistungspegel LWar 101,8 dB(A) Rollgeräusche, Wagenboden 2x12 - - 75,0 + 13,8 88,8 Kühlaggregat 1 10 min - 98,0 - 7,8 90,2 2197/1 - 18. Januar 2018 18 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Tabelle 6 - Teilpegel der Verladevorgänge Trockenware – Paletten Anzahl Einwirkzeit je Ereignis LWA dB(A) LWA,1h dB(A) Korr. Einwirkzeit/ Anzahl Ereignisse Teilpegel dB(A) Öffnen/ Schließen Ladebordwand 2 15 sek 98,0 - - 20,8 77,2 Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand 2x45 - - 88,0 + 19,5 107,5 Auf die Beurteilungszeit (1 h) bez. Schallleistungspegel LWar Rollgeräusche, Wagenboden 2x45 - - 107,5 dB(A) 75,0 + 19,5 94,5 Tabelle 7 - Teilpegel der Verladevorgänge Backwaren – Rollcontainer Anzahl Einwirkzeit je Ereignis LWA dB(A) LWA,1h dB(A) Korr. Einwirkzeit/ Anzahl Ereignisse Teilpegel dB(A) Öffnen/ Schließen Ladebordwand 2 15 sek 98,0 - - 20,8 77,2 Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand 2x6 - - 78 + 10,8 88,8 Auf die Beurteilungszeit (1 h) bezog. Schalleistungspegel LWar Rollgeräusche, Wagenboden 2x6 - - 75,0 89,1 dB(A) + 10,8 85,8 (Schallquellen im Rechenmodell: Verladung Kühlwaren Paletten; Verladung Trockenware Paletten; Verladung Backwaren Rollcontainer; Verladung Kühlaggregat; Verladung Kühlwaren Rollgeräusche Wagenb; Verladung Trockenwaren Rollgeräusche Wagenb; Verladung Backwaren Rollgeräusche Wagenb) 2197/1 - 18. Januar 2018 19 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 5.2.2.5 Einkaufswagenbox Die Einkaufswagenbox befindet sich am im Eingangsbereich unter dem Vordach des Penny-Markts. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel LWAr für die Einkaufswagen-Sammelbox errechnet sich nach: LWAr = LWAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr / Std.) dB(A) Mit: LWAT,1h n Tr zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde. Für die Wagenart „Metallkorb“ wird von einem Schallleistungs-Mittelungspegel von 72 dB(A) ausgegangen1. Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr (hier: 127 je Stunde tags)2 Beurteilungszeit in Stunden, 1 Stunde. Die Einkaufswagenbox ist nach allen Seiten offen und der Einschub ist nach Nord-Westen Richtung Parkplatz orientiert. (Schallquelle im Rechenmodell: Einkaufswagenbox Eingang) 5.2.2.6 Technik Der Rückkühler des Penny-Markts befindet sich im Osten des Einkaufsmarktes auf dem Dach des Anlieferbereichs. Für die Anlage wird ein anlagenbezogener Schallleistungspegel von 59 dB(A) angesetzt3. (Schallquelle im Rechenmodell: Technik) 1 Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG. 2 Die Bewegungen ergeben sich aus den Parkbewegungen 127 Parkbewegungen/h tags 3 Technisches Datenblatt Verflüssiger, Fabrikat: TEKO WhiteLine; Gerätetyp: WVE 59 45 V/H, TEKO Gesellschaft für Kältetechnik mbH 2197/1 - 18. Januar 2018 20 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 5.2.3 Spitzenpegel Maßgeblich sind Geräuschspitzen durch Vorgänge im Freien. Demnach ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse1,2,3,4 zu rechnen: Kofferraum schließen Pkw 100 dB(A) Betriebsbremse Lkw 108 dB(A) Rollcontainer über Ladebordwand 111 dB(A) Palettenhubwagen über Ladebordwand 116 dB(A) 5.3 Ausbreitungsberechnung Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan in der Version 7.4 auf der Basis der DIN ISO 9613-25. Das Modell berücksichtigt: o o o o o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), gerechnet wurde bis zur 3. Reflexion (Gewerbe) bzw. bis zur 1. Reflexion (Straße), Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, es wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,3 (0,0 = schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt, Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern, 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage. 2 Job, Ralf; Kurtz, Wilhelm (2002): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen. TÜV-Bericht Nr. 933/423901 bzw. 933/132001. Wiesbaden: HLUG. 3 Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG. 4 Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Einsatz, Diplomarbeit an der Fachhochschule Stuttgart – Hochschule für Technik; Mark Ströhle, vom 7. Januar 2000; Anmerkung: Die Arbeit macht in den Anlagen Angaben zu Schallleistungspegeln betreffend gas- und elektrobetriebenen Gabelstaplern. 5 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). Oktober 1999. 2197/1 - 18. Januar 2018 21 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Die Minderung durch die meteorologische Korrektur Cmet wurde im Sinne einer „Worst Case-Betrachtung“ mit 0 dB(A) angesetzt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 1 m und in einer Höhe von 8 m über Gelände wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete und ab den dunkelroten Farbtönen die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für Mischgebiete überschritten werden. o Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 5.4 Qualität der Prognose Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung: o o o o o 1 Die Angaben zu den Schallleistungspegeln basieren auf einer Maximalauslastung der Anlage („Worst Case“-Ansatz). Die Emissionsansätze für die Liefertätigkeiten wurden dem „Technischen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen“ sowie dem „Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“ entnommen. Darin werden keine Angaben zur „Qualität“ gemacht, sie liegen aber erfahrungsgemäß auf der „sicheren Seite“. Den Lkw wird unterstellt, dass diese beim Rückwärtsfahren/-rangieren akustische Rückfahrwarneinrichtungen einsetzen. Die geschätzte Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung nach Tabelle 5 der DIN ISO 96131 beträgt im vorliegenden Fall 3 dB(A). Die Berechnungen der Schallimmissionen wurden mit dem EDVProgramm SoundPlan in der Version 7.4 durchgeführt. Das Programm erfüllt die Qualitätsanforderungen der DIN 456871. DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). Oktober 1999. 2197/1 - 18. Januar 2018 22 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Mit den gewählten Ansätzen befinden sich die in dieser Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel voraussichtlich an der oberen Grenze der zu erwartenden Schallimmissionen. 1 DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006. 2197/1 - 18. Januar 2018 23 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Straßenverkehr Die Beurteilung der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet erfolgt anhand der Orientierungswerte der DIN 180051 für allgemeine Wohngebiete und für Mischgebiete. Für die Beurteilung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Immissionen durch die Bundestraße Reichenbacher Hauptstraße (B 415) wurden Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden sowie im Freifeld auf unbebauten Flurstücken im Bebauungsplangebiet berechnet. Die Lage der Immissionsorte kann der Abbildung 3 entnommen werden. Es treten folgende Beurteilungspegel im Plangebiet auf. Für eine detaillierte Betrachtung können die Lärmkarten 1 und 2 sowie Anhang A 24-26 herangezogen werden. Tabelle 8 - Beurteilungspegel im Plangebiet an ausgewählten Immissionsorten (IO) Immissionsort (IO) Gebietsnutzung Beurteilungspegel Orientierungswert Überschreitung dB(A) dB(A) dB(A) tags / nachts tags / nachts tags / nachts IO 01 2.OG, W WA 54 / 46 -/1 IO 02 2.OG, W WA 55 / 48 -/3 IO 04 2.OG, W WA 56 / 49 1/4 IO 05 2.OG, NW WA 55 / 48 IO 06 2.OG, SW WA 51 / 44 -/- IO 07 2.OG, NW WA 54 / 47 -/2 IO C 2.OG WA 57 / 50 2/5 IO 03 2.OG, NW MI 56 / 49 -/- IO A 2.OG MI 66 / 58 IO B 2.OG MI 61 / 53 1 55 / 45 60 / 50 -/3 6/8 1/3 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 2197/1 - 18. Januar 2018 24 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Es ergeben sich im allgemeinen Wohngebiet durch die Verkehrsbelastung der Bundestraße B 415 Beurteilungspegel bis zu 57 dB(A) tags und bis zu 50 dB(A) nachts (IO C). Die Orientierungswerte der DIN 180051 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden im Bebauungsplangebiet tags um bis zu 2 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im Mischgebiet ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 66 dB(A) tags und bis zu 58 dB(A) nachts (IO A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts werden im Bebauungsplangebiet tags um bis zu 6 dB(A) und nachts um bis zu 8 dB(A) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 tags und nachts werden für zukünftige Neubauten im Plangebiet Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die Beurteilungspegel im Bebauungsplangebiet sind auf den Lärmkarten 1 und 2 und in der Tabelle im Anhang A 24-26 dargestellt. 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2197/1 - 18. Januar 2018 25 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 6.2 Penny-Markt Anhand des Rechenmodells wurden die Beurteilungspegel durch den Betrieb des Penny-Einkaufmarktes für den Tag- und Nachtzeitraum ermittelt. Nachts findet durch den Einkaufsmarkt kein Betrieb statt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Rückkühler auf dem Dach des Anlieferbereichs 24 Stunden in Betrieb ist. Die Beurteilung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm1. Maßgebliche Schallquellen bilden tags die Verladegeräusche und Rangiervorgänge der Lkw. Die Lage der Immissionsorte kann der Abbildung 3 und den Karten im Anhang entnommen werden. Mit den zugrunde gelegten Randbedingungen treten folgende Beurteilungspegel im Bebauungsplangebiet auf (detaillierte Ergebnisse siehe Anlagen A 826, Pegelverteilung siehe Karten 3 und 4): Tabelle 9 - Beurteilungspegel an ausgewählten Immissionsorten im Plangebiet Immissionsort (IO) Gebietsnutzung Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Überschreitung dB(A) dB(A) dB(A) tags / nachts tags / nachts tags / nachts IO 04 2.OG, W WA 49 / 3 IO C 2.OG WA 59 / 17 IO 03 2.OG, NW MI 55 / 25 IO A 2.OG MI 61 / 16 IO B 2.OG MI 64 / 22 55 / 40 -/4/-/- 60 / 45 1/4/- Im allgemeinen Wohngebiet kommt es zu Beurteilungspegeln von bis zu 59 dB(A) tags und bis zu 17 dB(A) nachts. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden tags um bis zu 4 dB(A) überschritten. Nachts werden die Immissionsrichtwerte eingehalten. Die Beurteilungspegel betragen im Mischgebiet durch die Immissionen des Penny-Markts tags bis zu 64 dB(A) und nachts bis zu 22 dB(A). Die Immissions- 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 2197/1 - 18. Januar 2018 26 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr richtwerte der TA Lärm1 für Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) werden nachts eingehalten und tags um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags werden für zukünftige Neubauten im Plangebiet Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Spitzenpegel Im allgemeinen Wohngebiet werden tags im ungünstigsten Fall Pegelspitzen bis 81 dB(A), im Mischgebiet Pegelspitzen bis 89 dB(A) durch Verladetätigkeiten und Rangiervorgänge der Lkw erreicht. Nachts sind keine Pegelsitzen zu erwarten. Die Forderung der TA Lärm, dass Maximalpegel den Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten sollen (allgemeines Wohngebiet 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts / Mischgebiet 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts) wird tags und nachts eingehalten. Berücksichtigung der Vorbelastung Eine Vorbelastung durch andere Betriebe oder Anlagen für die maßgeblichen Immissionsorte im Umfeld des Penny-Markts wurde im Zuge einer Ortsbesichtigung2 weder für den Tag- noch den Nachtzeitraum vorgefunden, sodass die gesamten gewerblichen Schallemissionen dem Penny-Markt zugeordnet werden und eine Vorbelastung nicht zu berücksichtigen ist. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2 Ortsbesichtigung am 19.10.2017. 2197/1 - 18. Januar 2018 27 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 7 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen 7.1 Straßenverkehr Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 180051,2 sind Schallschutzmaßnahmen bei zukünftigen Neubauten im Plangebiet erforderlich. Für die aktuell bestehenden Gebäude gilt Bestandsschutz, d.h. für die Bestandgebäude sind keine Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Schallschutz für Neubauten kann durch aktiven oder passiven Schallschutz umgesetzt werden. Ein aktiver Schallschutz ist grundsätzlich passiven Maßnahmen vorzuziehen. Aktiver Schallschutz Um einen vollständigen Schutz aller Geschosse (EG bis 2. OG) zukünftiger Neubauten zu erhalten, müsste die Sichtverbindung zwischen Schallquelle und Immissionsort unterbrochen werden. Dazu wäre die Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von bis zu 5,50 m und einer Länge von ca. 400 m entlang der B 415 notwendig. Diese Maßnahme ist voraussichtlich aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen nicht umsetzbar. Dementsprechend ist der Schallschutz über passive Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, wie Schallschutzfenster, Festverglasung, Laubengänge u. a. Passiver Schallschutz Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster, Festverglasungen und Lüftungseinrichtungen sowie eine geeignete Grundrissgestaltung zu nennen, wobei gilt, dass: o o schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden sollten, weniger schutzbedürftige Räume, wie Küchen oder Bäder, sich an den lärmbelasteten Seiten befinden sollten. 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987. 2197/1 - 18. Januar 2018 28 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Lärmpegelbereiche Nach DIN 4109-11 Abschnitt 7.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuordnen. Beträgt gemäß DIN 4109-1 die Differenz zwischen dem Beurteilungspegel tags und nachts weniger als 10 dB(A) (Straße und Schiene), bzw. weniger als 15 dB(A) (Gewerbe) so wird der „maßgebliche Außenlärmpegel“ aus einem Zuschlag von 10 dB(A), bzw. 15 dB(A) auf den jeweiligen Nachtwert und einem um 3 dB(A) erhöhten Summenpegel gebildet. Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109-1 anhand des Gesamtpegels durch alle Schallquellen (hier Straße und Gewerbe) bestimmt. (DIN 4109-1 Teil 2, Abschnitt 4.4.5). Die Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109-1 sind in der Anlage 24-26 sowie in der Rasterlärmkarte 5 dargestellt. Wird der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als die in der vorliegenden Untersuchung ausgewiesenen Pegel (z.B. aufgrund des Inkrafttretens neuer Regelwerke oder aufgrund einer geeigneten Gebäudestellung oder Errichtung einer vorgelagerten Riegelbebauung etc.), können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 reduziert werden. 1 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. 2197/1 - 18. Januar 2018 29 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Tabelle 10 – „Maßgeblicher Außenlärmpegel“, Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenbauteile nach DIN 4109-1 „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ in dB(A) Erf. R’W,res des Außenbauteils in dB in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem I bis 55 30 II 56 bis 60 30 III 61 bis 65 35 IV 66 bis 70 40 V 71 bis 75 45 VI 76 bis 80 50 VII > 80 * Lärmpegelbereich * Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderliche Schalldämmung der Fensterflächen (und Fassadenbauteile) ergibt sich in abhängig vom Fensterflächenanteil und der geplanten Raumnutzung. Das Bebauungsplangebiet liegt nach DIN 4109-1 im allgemeinen Wohngebiet überwiegend im Lärmpegelbereich II und maximal im Lärmpegelbereich III. Das Mischgebiet liegt nach DIN 4109-1 auf Flurstück 170/14 maximal im Lärmpegelbereich V. Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 dB(A) sind nach der VDI 27191 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). 1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. August 1987. 2197/1 - 18. Januar 2018 30 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Abbildung 5 - Erforderlichkeit von Lüftungseinrichtungen, Beurteilungspegel > 50 dB(A) nachts, Rechenhöhe 8 m ü. Gel. Außenwohnbereiche Außenwohnbereiche, wie Balkone oder Terrassen sind ebenfalls schutzbedürftig. Gemäß einschlägiger Literatur ist eine sinnvolle Nutzung ab einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) tags nicht mehr gegeben1. Die Bereiche mit Pegeln > 62 dB(A) sind in der nachfolgenden Abbildung hellrot dargestellt. Außenwohnbereiche und Freisitzflächen (wie Balkone oder Terrassen) sind bei künftigen Bauvorhaben nach Möglichkeit in den ruhigeren Bereichen, z.B. auf der lärmabgewandten Gebäuderückseite, zu errichten oder mit entsprechenden aktiven Maßnahmen zu schützen (verglaste Balkone, Wintergärten, Loggien etc.). Bei Wohnungen mit mehreren Außenwohnbereichen genügt es, 1 Kuschnerus: Der sachgerechte Bebauungsplan, Bonn 2010, Rn. 451, S. 232ff. 2197/1 - 18. Januar 2018 31 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr mindestens einen der Außenwohnbereiche baulich zu schließen, oder an der lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen. Abbildung 6 - Anforderungen an Außenwohnbereiche, Beurteilungspegel > 62 dB(A) tags im Plangebiet, Rechenhöhe 8 m ü. Gel. 2197/1 - 18. Januar 2018 32 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 7.2 Penny-Markt Aufgrund der Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm1,2 sind Schallschutzmaßnahmen bei zukünftigen Neubauten auf den Flurstücken 170/14, 170/19 und 170/11 im Plangebiet erforderlich. Die betroffenen Bereiche sind in Abbildung 7 dargestellt. Abbildung 7 – Bereiche mit Überschreitung der Immissionsrichtwerte auf den Flurstücken 170/11, 170/14 und 170/19 170/19 170/14 170/11 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 01.06.2017 (BAnz 08.06.2017 B5). 2197/1 - 18. Januar 2018 33 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen möglich: o Abrücken von geplanter Wohnbebauung: Folgende Abstände sind erforderlich (vgl. Abbildung 7): Auf Flurstück 170/14 (MI) wird die Wohnbebauung um ca. 12 m ausgehend von der nordwestlichen Grundstücksgrenze abgerückt. Auf Flurstück 170/19 (MI) wird die Wohnbebauung um ca. 19,5 m ausgehend von der nordwestlichen Grundstücksgrenze abgerückt. Auf Flurstück 170/11 (WA) wird die Wohnbebauung um ca. 23 m ausgehend von der nordwestlichen Grundstücksgrenze und um ca. 15 m ausgehend von der südwestlichen Grundstücksgrenze abgerückt. Lärmoptimierte Grundrissgestaltung: Ausrichtung nicht schutzbedürftiger Räume (Küche, Bäder, Abstellräume) in die Bereiche der Überschreitung. Erschließung durch Laubengänge mit entsprechender Grundrissgestaltung oder verglaste Laubengänge. Verglaste Balkone und Wintergärten. Festverglasungen (Fensterflächen) in den betroffenen Bereichen. Komplett-Verglasung der betroffenen Fassaden („Vorgehängte Fassade“). o o o o o 2197/1 - 18. Januar 2018 34 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr 8 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr kann wie folgt zusammengefasst werden: Straßenverkehr o o o o Als Beurteilungsgrundlage wurden die Orientierungswerte der DIN 180051 herangezogen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für die Beurteilung der Schallimmissionen des Straßenverkehrs betragen im allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A), im Mischgebiet tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A). Durch die Schallimmissionen des Straßenverkehrs werden im geplanten allgemeinen Wohngebiet Beurteilungspegel tags bis 57 dB(A) und nachts bis zu 50 dB(A) erreicht. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) werden tags um bis zu 2 dB(A) und nachts um bis zu 5 dB(A) überschritten. Im Mischgebiet werden Beurteilungspegel bis zu 66 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts erreicht. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) werden tags um bis zu 6 dB(A) und nachts um bis zu 8 dB(A) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte durch die Schallimmissionen des Straßenverkehrs werden Schallschutzmaßnahmen für zukünftige Neubauten im Plangebiet notwendig. Diese wurden in Kapitel 7.1 diskutiert. Zur Kennzeichnung des „maßgeblichen Außenlärmpegels“ bei der Auslegung von Außenbauteilen für zukünftige Neubauten wurden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-12 berechnet und dargestellt. Das Bebauungsplangebiet liegt im allgemeinen Wohngebiet überwiegend im Lärmpegelbereich II und maximal im Lärmpegelbereich III. Das Mischgebiet liegt nach DIN 4109-1 maximal im Lärmpegelbereich V. In Bereichen mit Beurteilungspegeln nachts > 50 dB(A) sind bei zukünftigen Neubauten im Plangebiet Lüftungseinrichtungen für Schlafräume notwendig. 1 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002. 2 DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2016. 2197/1 - 18. Januar 2018 35 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Am Giesenbach, 2. Änderung“ in Lahr Penny-Markt o o o o o 1 Zur Beurteilung der künftigen Situation wurden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm1 für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) sowie für Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) herangezogen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen jeweils den Tagrichtwert um nicht mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Es wurde die Abstrahlung der maßgeblichen Schallquellen bestimmt und zum Beurteilungspegel zusammengefasst, unter Berücksichtigung der Einwirkzeit, der Impulshaltigkeit und der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg. Grundlage hierfür waren Literaturangaben sowie Angaben seitens des Penny-Markts. Es werden, durch die Schallimmissionen des Penny-Markts, Beurteilungspegel im geplanten allgemeinen Wohngebiet bis zu 59 dB(A) tags und bis zu 17 dB(A) nachts erreicht. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) werden tags um bis zu 4 dB(A) überschritten und nachts eingehalten. Im Mischgebiet werden Beurteilungspegel bis zu 64 dB(A) tags und 22 dB(A) nachts erreicht. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) werden nachts eingehalten und tags um bis zu 4 dB(A) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch die Schallimmissionen des Penny-Markts werden für zukünftige Neubauten auf den Flurstücken 170/11, 170/14 und 170/19 Schallschutzmaßnahmen notwendig. Diese wurden in Kapitel 7.2 diskutiert. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen betragen bis zu 81 dB(A) tags im geplanten allgemeinen Wohngebiet und bis zu 89 dB(A) tags im Mischgebiet. Im Nachtzeitraum treten keine Spitzenpegel auf. Die Forderung der TA Lärm hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums wird tags und nachts erfüllt. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 2197/1 - 18. Januar 2018 36 3420100 3420200 3420300 3420400 3420500 3420600 5355800 5355800 Bebauungsplan "Am Giesenbach 2. Änderung" in Lahr Karte 1 Pegelverteilung durch den Straßenverkehr Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Rechenhöhe 8 m über Gelände Stand 18.01.2018 IO 01 Legende 5355700 5355700 Gebäude Bestand Nebengebäude Gebäude im Plangebiet Emission Straße Immissionsort IO 02 Mischgebiet IO 03 Maßstab 1:1600 0 IO 04 IO A 40 80 m 5355600 5355600 IO B Pegelwerte tags in dB(A) IO C 5355500 IO 05 <= 30 <= 35 <= 40 <= 45 <= 50 OW <= 55 --------- WA <= --------60 MI <= --------65 GE <= 70 5355500 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, IO 06 aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. IO 07 5355400 3420100 3420200 3420300 3420400 3420500 3420600 5355400 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3420100 3420200 3420300 3420400 3420500 3420600 5355800 5355800 Bebauungsplan "Am Giesenbach 2. Änderung" in Lahr Karte 2 Pegelverteilung durch den Straßenverkehr Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Rechenhöhe 8 m über Gelände Stand 18.01.2018 IO 01 Legende 5355700 5355700 Gebäude Bestand Nebengebäude Gebäude im Plangebiet Emission Straße Immissionsort IO 02 Mischgebiet IO 03 Maßstab 1:1600 0 IO 04 IO A 40 80 m 5355600 5355600 IO B Pegelwerte nachts in dB(A) IO C 5355500 IO 05 <= 20 <= 25 <= 30 <= 35 <= 40 OW <= 45 --------- WA <= --------50 MI <= --------55 GE <= 60 5355500 20 < 25 < 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, IO 06 aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. IO 07 5355400 3420100 3420200 3420300 3420400 3420500 3420600 5355400 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3420100 3420150 3420200 3420250 3420300 3420350 Bebauungsplan "Am Giesenbac 2. Änderung" in Lahr Karte 3 5355700 5355700 Pegelverteilung tags (6 - 22 Uhr) Rechenhöhe 8 m ü. Gel. Stand 18.01.2018 Legende Gebäude Bestand Nebengebäude Gebäude im Plangebiet Überdachung Immissionsort 5355650 5355650 IO 02 Parkplatz Einkaufswagenbox Lkw/Kühlaggregat Rangieren Verladetätigkeiten Technik IO 03 Verladung Kühlaggregat Zu-/Abfahrt Transporter IO B Maßstab 1:750 0 IO 04 IO A 20 40 m 5355600 5355600 Mischgebiet Pegelwerte tags in dB(A) 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < IO C <= <= <= <= <= <= <= <= <= 30 35 40 45 50 IRW 55 ------ WA 60 ------ MI 65 ------ GE 70 5355550 5355550 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. IO 05 3420100 3420150 3420200 3420250 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3420300 3420350 3420100 3420150 3420200 3420250 3420300 3420350 Bebauungsplan "Am Giesenbach 2. Änderung" in Lahr Karte 4 5355700 5355700 Pegelverteilung nachts (22-6 Uhr) Rechenhöhe 8 m ü. Gel. Stand 18.01.2018 Legende Gebäude Bestand Nebengebäude Gebäude im Plangebiet Überdachung 5355650 5355650 Punktschallquelle IO 02 Immissionsort Mischgebiet IO 03 IO B 5355600 0 IO 04 IO A 20 40 m 5355600 Maßstab 1:750 Pegelwerte nachts in dB(A) 15 < 20 < 25 < 30 < 35 < 40 < 45 < 50 < 55 < IO C <= <= <= <= <= <= <= <= <= 15 20 25 30 35 IRW 40 ------ WA 45 ------ MI 50 ------ GE 55 5355550 5355550 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. IO 05 3420100 3420150 3420200 3420250 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3420300 3420350 Bebauungsplan "Am Giesenbach 2.Änderung" in Lahr Karte 5 - Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 Rechenhöhe 8 m über Gelände Stand 18.01.2018 Legende Gebäude Bestand Gebäude im Plangebiet Überdachung Emission Straße Parkplatz Einkaufswagenbox Lkw/ Kühlaggregat Rangieren Verladetätigkeiten Technik Verladung Kühlaggregat Zu-/Abfahrt Transporter Mischgebiet Maßstab 1:1600 0 40 80 m Maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereich 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < I II III IV V VI VII <= <= <= <= <= <= 55 60 65 70 75 80 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. Ingenieurbüro für Umweltakustik