Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Wahlen zum Aufsichtsrat)
26. Februar 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Förg Datum: 07.02.2018 Az.: 922.5233 Drucksache Nr.: 37/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 26.02.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. 2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welche weiteren Mitglieder in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 37/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gesellschaftsvertrag der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sieht folgende Regelung über die Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates vor: § 9 Aufsichtsrat (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, auf den vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften des Aktiengesetzes Anwendung finden. (2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und zwar aus zehn Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, vier weiteren Mitgliedern, von denen je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO sowie der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH in den Aufsichtsrat entsandt werden, und sieben Mitgliedern, deren Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes stattfindet. Das Vorschlagsrecht bezüglich der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitgliedern steht für drei Aufsichtsratssitze der Stadt Lahr, für zwei Aufsichtsratssitze der Stadt Offenburg, für einen Aufsichtsratssitz dem EWO, für drei Aufsichtsratssitze der EnBW sowie für einen Aufsichtsratssitz den sonstigen Gesellschafter zu. (3) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Wahl erfolgte und endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr nach der Wahl. Dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gehören als Vertreter der Stadt Lahr zurzeit an: 1) 2) 3) 4) Oberbürgermeister Dr. Müller (entsandt) Stadträtin Rompel (auf Vorschlag) Stadtrat Hirsch (auf Vorschlag) Stadtrat Roth (auf Vorschlag) Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 20.Juni 2018 aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Nach § 9 Abs. 2 der Satzung wird je ein Mitglied von den vier Hauptgesellschaftern (EnBW, EWO, Stadt Lahr, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die vier Hauptgesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat entsenden können. Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Müller in den Aufsichtsrat entsandt. Der Oberbürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats. Drucksache 37/2018 Seite - 3 - Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Nach § 9 Abs. 2 der Satzung stehen der Stadt Lahr neben dem entsendeten Aufsichtsratsmitglied noch drei weiter Aufsichtsratsmandate zu. Derzeit sind folgende Vertreter der Stadt Lahr Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (Vgl. Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2014, Vorlage Nr.: 40/2014): 1) 2) 3) 4) Oberbürgermeister Dr. Müller (Entsendung) Stadträtin Rompel (CDU) Stadtrat Hirsch (SPD) Stadtrat Roth (FWV) Damit die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG am 20. Juni 2018 die restlichen zehn Mitglieder des Aufsichtsrates wählen kann, ist vom Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für drei weitere Mitglieder zu unterbreiten. Die Wahlvorschläge sind der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG bis Anfang April mitzuteilen. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer