Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Aufstellungsbeschluss Beratung des Entwurfs Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der…
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
11. Juni 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Aufstellungsbeschluss Beratung des Entwurfs Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der…
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Lärmgutachten Fichtner W&T (April 2018))
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Tischvorlage zu DIN-Normen)
11. Juni 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Aufstellungsbeschluss Beratung des Entwurfs Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der…
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Lärmgutachten Fichtner W&T (April 2018))Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Tischvorlage zu DIN-Normen)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Kühl Datum: 07.05.2018 Az.: - 0684/Kü Drucksache Nr.: 63/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 16.05.2018 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 11.06.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Aufstellungsbeschluss Beratung des Entwurfs Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich vom 07.05.2018 wird die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 5. Änderung, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Auf der Grundlage des beigefügten Bebauungsplanentwurfes vom 07.05.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Anlage(n): - Tischvorlage zu DIN-Normen - Bestandsplan - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Lärmgutachten Fichtner W&T (April 2018) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 63/2018 Seite - 2 - Begründung: Das Plangebiet liegt zwischen der Leopoldstraße und Freiburger Straße. Es umfasst die Flurstücke Nr. 24324/12 und /13. Der dort gültige Bebauungsplan KLEINFELD-NORD aus dem Jahr 1965 sieht in diesem Bereich kein Baufeld vor, sondern setzt freistehende Garagen fest. Deshalb sind die beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 1.240 m² momentan nicht bebaubar. Nach Maßgabe der innerörtlichen Nachverdichtung hat die Bebauungsplanänderung zum Ziel, Baurecht für eine neue Wohnbebauung an dieser Stelle zu schaffen. Wie bereits in der Beschlussvorlage zum sozialen Wohnen in Lahr (Nr. 105/2017) beschrieben, ist hier vorgesehen sozialen Mietwohnungsbau (zu 100%) zu errichten. In einer Zeilenbauweise mit drei Vollgeschossen können 11 bis 15 Wohneinheiten etabliert werden. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Pachtverträge als Kleingartenanlage wurden dort Ende des Jahres 2017 gekündigt. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH ist als Bauträgerin vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 5. Änderung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB zu beschließen. Die Offenlegung könnte vom 26. Juni bis zum 27 Juli 2018 erfolgen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.