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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung Aufstellungsbeschluss Beratung des Entwurfs Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 07.05.2018 Az.: - 0684/Kü

Drucksache Nr.: 63/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.05.2018

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

11.06.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 5. Änderung

Aufstellungsbeschluss

Beratung des Entwurfs

Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB

Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:

1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich vom 07.05.2018
wird die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 5. Änderung,
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des beigefügten Bebauungsplanentwurfes vom 07.05.2018
wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Anlage(n):
- Tischvorlage zu DIN-Normen
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Lärmgutachten Fichtner W&T (April 2018)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 63/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Das Plangebiet liegt zwischen der Leopoldstraße und Freiburger Straße. Es umfasst die
Flurstücke Nr. 24324/12 und /13.
Der dort gültige Bebauungsplan KLEINFELD-NORD aus dem Jahr 1965 sieht in diesem Bereich kein Baufeld vor, sondern setzt freistehende Garagen fest. Deshalb sind die beiden
Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 1.240 m² momentan nicht bebaubar.
Nach Maßgabe der innerörtlichen Nachverdichtung hat die Bebauungsplanänderung zum
Ziel, Baurecht für eine neue Wohnbebauung an dieser Stelle zu schaffen.
Wie bereits in der Beschlussvorlage zum sozialen Wohnen in Lahr (Nr. 105/2017) beschrieben, ist hier vorgesehen sozialen Mietwohnungsbau (zu 100%) zu errichten. In einer Zeilenbauweise mit drei Vollgeschossen können 11 bis 15 Wohneinheiten etabliert werden.
Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Pachtverträge als Kleingartenanlage wurden dort Ende des Jahres 2017 gekündigt. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH ist als
Bauträgerin vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 5. Änderung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und
4 BauGB zu beschließen. Die Offenlegung könnte vom 26. Juni bis zum 27 Juli 2018 erfolgen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.