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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Datum: 01.08.2018 Az.: 922.6054

Drucksache Nr.: 194/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.10.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2017

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2017.
2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Hauptund Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in Höhe von
1.523.845,15 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zum 19.10.2018 an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.

Anlage(n):
Jahresabschluss 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 194/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.523.845,15 € an den
Haushalt der Stadt Lahr abzuführen (vgl. Ziffer 2 des Beschlussvorschlags).
Da der angestrebte steuerliche Querverbund zwischen den Betriebssparten „Bäder“ und
„Versorgung und Verkehr“ beim Jahresabschluss 2017 noch nicht verwirklicht war, wird
die Bäderverlustabdeckung in Höhe von 900.557,17 € steuerlich zum Jahresgewinn zugerechnet, sodass sich ein steuerlicher Gewinn in Höhe von 2.424.402,32 € ergibt.
Dem städtischen Haushalt fließen nach Abzug der Kapitalertragssteuer (15%) in Höhe
von 363.660,35 €, des Solidaritätszuschlags (hiervon 5,5%) in Höhe von 20.001,32 €
und der im Eigenbetrieb erfolgten Verlustabdeckung der Bädersparte (900.557,17 €)
somit 1.140.183,48 € zu.
Jahresgewinn vor Steuern (Eigenbetrieb)
Hinzurechnung Verlust Bädersparte
Steuerlicher Gewinn 2017

1.523.845,15 €
900.557,17 €
2.424.402,32 €

Kapitalertragsteuer (15%)
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Verlustabdeckung Bädersparte
Ausschüttung an die Stadt

363.660,35 €
20.001,32 €
900.557,17 €
1.140.183,48 €

Somit verbleibt ein Ausschüttungsbetrag an den Haushalt der Stadt Lahr in Höhe
von 1.140.183,48 €.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer