Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
15. Oktober 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
15. Oktober 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung im Stadtteil Reichenbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Berichtigung des Flächennutzungsplanes)Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Stadt Lahr Stadtplanungsamt 30. Juli 2018 Az.: Lö Bebauungsplan AM GIESENBACH, 2. Änderung Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i.V. mit § 9 (4) BauGB Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 1. Stellplätze und Zufahrten Die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen wird auf 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt. Die Stellplätze sind auf demselben Grundstück wie die Wohnungen nachzuweisen. Bruchteile einer Stellplatzzahl werden auf die nächste volle Stellplatzzahl aufgerundet. Stellplatzflächen und Zufahren sind wasserdurchlässig (wassergebundene Decke, wasserdurchlässiges oder weitfugig verlegtes Pflaster) auszuführen. Flach geneigte Dächer (0-10°) von Garagen und Carports sind zu begrünen. 2. Gestaltung von Freiflächen 2.1 Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung unbebauter Flächen Unbebaute Flächen sind gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Je 300 m² Grundstück ist mindestens ein hochstämmiger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Das Nachbarrecht Baden-Württemberg ist zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, innerhalb von Wohngebieten keine Giftpflanzen (Pfaffenhütchen, Liguster usw.) zu verwenden. 2.2 Freiflächengestaltungsplan Mit dem Baugesuch ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur Stellplatz- und Zufahrtsbefestigung zu ersehen sind. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung. Mit Ausnahme der hier abweichend bzw. ergänzend getroffenen Festsetzungen gelten weiterhin die Festsetzungen des Bebauungsplanes AM GIESENBACH. Sabine Fink Stadtbaudirektorin