Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
27. September 2018
Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltberichte)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)
27. September 2018
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Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltberichte)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 31.08.2018 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 223/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 12.09.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 24.09.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 24.09.2018 vorberatend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss 27.09.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim - Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 31.08.2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen Bebauungsplan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel Bebauungsplan RUBINMÜHLE, Stadtteil Hugsweier Bebauungsplan DINGLINGER ALLMEND, Kernstadt Lahr Pfaffental, Kippenheim wird in der Fassung vom 31.08.2018 beschlossen. 3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlage(n): - Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange - Begründung mit Plananlagen und Umweltberichte BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 223/2018 Seite - 2 - Begründung: Am 08.11.2016 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 21. November 2016 bis einschließlich 22. Dezember 2016 durchgeführt. Von den 46 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben sich 33 zurückgemeldet. 24 Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen vorgebracht. Von 9 Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Hinweise und Anregungen ein. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich Pfaffental, Kippenheim von 5 Bürgerinnen und Bürgern Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die eingegangenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches geprüft, untereinander und gegeneinander abgewogen und mit den Planungszielen der Gemeinden abgestimmt. Die Zusammenfassung der Anregungen, sowie die Stellungnahmen hierzu sind in der beiliegenden Liste erläutert; dazu werden Beschlussvorschläge unterbreitet. Insgesamt ergaben sich aus den eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung keine Änderungen gegenüber dem der Offenlage zu Grunde gelegten Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 31.08.2018 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.