Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Sitzung: Technischer Ausschuss (7. Sitzung)
23. Juli 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Beurteilung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
23. Juli 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Beurteilung)
Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung – Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018 OZ Beteiligter 1 2 Bürger 1 30.04.2018 Bürger 2 02.05.2018 Anregungen d. Beteiligten 2. Juli 2018 Stellungnahme Beschluss Wie bereits mehrfach betont, erwarten zahlreiche Anwohner aus dem Gebiet Hosenmatten I eine deutliche Zunahme des fließenden Individualverkehrs und somit eine Gefährdung für Anwohner und Fußgänger, insbesondere der Kinder auf ihren Schulwegen. Leider wurde beim Fußgängercheck diese zukünftige Situation nicht berücksichtigt. Ebenso wurden wir mit unserem Anliegen auf die Zeit nach der Landesgartenschau vertröstet. Nun, da die Tiefbau-Arbeiten im Hosenmattenweg und die Erschließung des zweiten Bauabschnitts Hosenmatten II unmittelbar bevor stehen, möchten wir noch einmal auf die prekäre Situation für Anwohner und Fußgänger hinweisen. Dieses Problem ergibt sich selbstverständlich auch für die dann neuen Anwohner des Neubaugebietes. A.: Eine grundlegende Änderung der im Bebauungsplan Kenntnisnahme HOSENMATTEN II festgesetzten Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand der 3. Änderung. Eine verkehrliche Anbindung des zweiten Bauabschnittes (über eine Sammelstraße) an die Merzengasse (und damit auch an den Hosenmattenweg) ist nach wie vor grundsätzlich sinnvoll und durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan auch gesichert. Die gestiegene Verkehrsbelastung inklusive der unbefriedigenden Parksituation um das Klinikum ist offensichtlich. Hierbei handelt es sich jedoch in erster Linie um ein Problem, das durch verkehrsordnungsrechtliche Maßnahmen zu regeln ist, die nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind. Es wird auf die aktuell geplanten Maßnahmen im Zuge der Fußgänger- & Parkierungskonzeption für das Klinik-Quartier verwiesen. In die zukünftige Verkehrsplanung möchten wir, die Anwohner des Wohngebietes Hosenmatten I einbezogen werden. Wir fordern eine verbindliche und verträgliche Regelung, die bereits jetzt beschlossen werden könnte und nicht erst dann, wenn bereits zahlreiche Besucher und Angestellte das Krankenhaus über die Achse Kirschbaumallee/Hosenmattenweg anfahren. B.: Im Rahmen der Sanierung des Hosenmattenwegs hat Teilweise Bedie Verwaltung auch vor dem Hintergrund des zu erwarten- rücksichtigung den zunehmenden Verkehrs aus dem Gebiet Hosenmatten II zwei Planungsvarianten zur verkehrsplanerischen Neuordnung erarbeitet. Die Varianten wurden den Bewohnern des Hosenmattenweges am 5.6.2018 bei einem Temin im Rathaus vorgestellt. Die Anwohner konnten hier nochmals ihre Einschätzungen und persönlichen Erfahrungen einbringen. Alle Anwesenden haben die Variante mit Mischverkehrsfläche und einer damit verbundenen Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich befürwortet. Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten befürwortete in seiner Sitzung am 19.6.2018 einstimmig den Bereich des Hosenmattenweges zwischen Klostenstraße und Merzengasse als verkehrsberuhigten Bereich(Spielstraße) anzulegen und dementsprechend zu beschildern. Als Anwohner im Hosenmattenweg nehmen wir Stellung zum geplanten Baugebiet Hosenmatten II/ Bauabschnitt II und den geplanten Tiefbauarbeiten in unserer Straße. 1 Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung – Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018 OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten 2. Juli 2018 Stellungnahme Der unverhältnismäßig hohe Anstieg des durchfließenden Verkehrs gefährdet bereits jetzt unser Wohngebiet. Die Anwohner, besonders Kinder und Senioren, die größtenteils ohne Gehweg ihre täglichen Wege bestreiten müssen, sind sehr gefährdet. Rücksichtnahme gibt es weder von Klinikmitarbeitern, anderen Pendlern oder von Patienten, die hier täglich parken und, oft mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, durch unsere Straßen fahren, Runde um Runde drehend auf der Suche nach Parkraum. Wir erwarten durch den zweiten Bauabschnitt/ Hosenmatten II eine erneute Zunahme des Durchgangsverkehrs, was die Situation hier noch deutlich verschärfen wird. Ein Abfluss des Verkehrs durch unsere Straße ist zu befürchten. Dies darf auf keinen Fall so passieren! Ein bereits durchgeführter Fussgängercheck beleuchtete die zukünftige, durch den zweiten Bauabschnitt verschärfte, Situation in keinster Weise. In naher Zukunft werden in unserer Straße Tiefbauarbeiten begonnen, die Erschließung Hosenmatten II/ Bauabschnitt II steht unglücklicherweise ebenfalls bevor, und hiermit müssen wir Sie nochmals dringend auf die gefährliche und belastende Situation für Fußgänger und Anwohner hinweisen. Wir fordern von Ihnen, eine für uns als Anwohner langfristig Siehe Stellungnahme B zu 1 angenehme und optimale und in der Tiefbau-Arbeitsphase zumindest erträgliche Situation herzustellen. Die Absprachen müssen zeitnah (vor Baubeginn Tiefbau/ Bauabschnitt II, am besten sofort) und verbindlich sein. Zudem wollen wir als Anwohner des Hosenmattenwegs in alle Planungen der Verkehrswege im Bauabschnitt II einbezogen werden. Beschluss Kenntnisnahme Teilweise Berücksichtigung Ein deutliches Umdenken in der Planung dieses Bauab- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans HOSENMATTEN Zurückweisung schnitts ist dringend notwendig, hier wird unwiederbringlich II, rechtsverbindlich seit 2004, hat sich der Gemeinderat der lebenswichtige Natur und Lebensraum zerstört. Stadt Lahr dazu entschieden, ein gehobenes Wohngebiet zu entwickeln, um dem Wohnraumbedarf in der Lahrer Kernstadt Rechnung zu tragen. Dabei wurden die Umweltbelange innerhalb des Aufstellungsverfahrens eingebracht, abgewogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Angesicht der aktuellen Wohnraumknappheit ist es 2 Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung – Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018 OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten 2. Juli 2018 Stellungnahme Beschluss dringend erforderlich den 2. Bauabschnitt des Baugebietes zu realisieren. Die 3. Änderung des Bebauungsplans hat lediglich Modifikationen bei den Baufenstern, der Bauweise, der Ausformung des Quartiersplatzes und Präzisierungen bei Stützmauern/Gestaltung der Baukörper zum Inhalt. 3 Bürger 3 30.04.18 Welchen drastischen Einschnitt in das Leben der Anwohner Siehe Stellungnahme A zu 1 und welche Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität der neue Bauabschnitt mit sich bringt, bringen wir ebenfalls hier erneut zum Ausdruck. Kenntnisnahme Hinweis auf mögliches Vorkommen von Gottesanbeterinnen im Planungsgebiet. Mitteilung (mit angehängten Fotografien) von Gottesanbeterinnen-Sichtungen im September 2016 und 2017 im 1. Bauabschnitt Hosenmatten II in einem Hausgarten westlich des Hohlweges Merzengässle. Kenntnisnahme und vorsorgliche Berücksichtigung im Umweltbericht. In Mitteleuropa gilt die Gottesanbeterin als ausgesprochen thermophile Art. Am südlichen Oberrhein kommen hohe Individuenzahlen auf frischen Brachestadien von Halbtrockenrasen vor. Die heutigen Gefährdungsursachen liegen bei dem Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und der Verbuschung von Halbtrockenrasen. Sie ist aktuell in Ausbreitung begriffen. Die Gottesanbeterin besitzt keinen Schutzstatus des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Sie ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, weist jedoch nicht den höherwertigen Schutzstatus "streng geschützt" auf. Obwohl im Plangebiet keine günstigen Habitate für diese Art bestehen, kann nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden, dass sie auch vereinzelt im Plangebiet vorkommt. Nach § 44 BNatSchG müssen nur die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die Vogelarten bei genehmigten Eingriffen durch die Bauleitplanung untersucht und berücksichtigt werden. Die Gottesanbeterin zählt nicht dazu. Im Rahmen der Eingriffsregelung (§ 1a (2) BauGB) ist aber das Schutzgut Tiere zu behandeln. Deshalb wird die Art rein vorsorglich in den Umweltbericht einbezogen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen benannt. Zum vorsorglichen Schutz der Gottesanbeterin werden die Flächen der CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse im nördlich und östlich angrenzenden Ausgleichstreifen ge- 3 Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 3. Änderung – Stellungnahmen Bürger/Innen Offenlage vom 3. April 2018 bis zum 4. Mai 2018 OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten 2. Juli 2018 Stellungnahme Beschluss nutzt, da die Lebensraumansprüche beider Arten einen großen Überlappungsbereich haben. Die Anlage und extensive Nutzung eines Halbtrockenrasens mit zumindest einzelnen Steinen entsprechen den Lebensraumansprüchen der Gottesanbeterin. Durch regelmäßige Pflegemaßnahmen werden die Flächen vor einer Sukzession bewahrt und somit die Gottesanbeterin in ihrem Bestand gesichert. Die Flächen sind durch die Festsetzungen als Ausgleichsflächen im Bebauungsplan HOSENMATTEN II gesichert. Eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans HOSENMATTEN II, 3. Änderung ist nicht erforderlich. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Stefan Löhr Diplom-Ingenieur 4