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Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018)

                                    
                                        Stadtkämmerei
Allgemeine Finanzverwaltung
und Haushalt

Markus Wurth, Tel.: 0210
markus.wurth@lahr.de
25. Juni 2018

Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018

1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2018
Der vom Gemeinderat am 18. Dezember 2017 verabschiedete Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 umfasst ein Gesamtvolumen von € 161.190.000,--. Hiervon
entfallen € 130.465.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 30.725.000,-- auf den
Vermögenshaushalt.

Im Planwerk 2018 ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 10.370.000,-- veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von € 9.065.000,-- ausgewiesen.

Mit Erlass vom 22. Januar 2018 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die
Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2018 der Stadt Lahr bestätigt als auch den
vorgesehenen Kreditrahmen von € 9.065.000,-- und den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 1.876.000,-- (ohne jede Einschränkung) genehmigt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 ist am 30. Januar 2018
erfolgt. Der Haushaltsplan 2018 ist in der Zeit vom 31. Januar bis 8. Februar 2018
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden.

2

2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2018
Für den Gesamthaushalt 2018 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich
nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 22.06.2018 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 5,6 Mio. €
ab.

Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2018 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen aufgrund
der konjunkturellen Lage beim Gewerbesteueraufkommen und bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes -FAG-) sowie den in den
vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug
könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter
erhöhen.

Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2018 keine
unerwarteten haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste
(z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder
wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentl. Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten.
Die derzeit in Höhe von rd. 5,6 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2018
resultiert insbesondere aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd.
4,78 Mio. € (nach Abzug der hierauf entfallenden Gewerbesteuerumlage von ca.
0,84 Mio. € errechnen sich bereinigte Mehreinnahmen von ca. 3,94 Mio. €), aus den
Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2018 mit prognostizierten Mehreinnahmen bei
den Finanzzuweisungen im Rahmen des FAG in kumulierter Höhe von rd. 0,6 Mio. €
(davon entfallen ca. 510.000,-- € auf die Schlüsselzuweisungen und ca. 70.000,-- €
auf die kommunale Investitionspauschale) sowie aus Mehreinnahmen aus der
Veräußerung von allgemeinem Grundvermögen von rd. 0,4 Mio. €.

3

Neben der rein rechnerischen Bewertung des Haushaltsvollzugs 2018 mit Stand zum
22.06.2018 (unter Einbeziehung einzelner Hochrechnungen bis zum Jahresende)
liegen zum Berichtszeitpunkt auch einzelne Sachverhalte bzw. Positionen mit ggf.
höherwertigen finanziellen Auswirkungen vor, die sich gegenwärtig aber nicht
abschließend beurteilen bzw. einschätzen lassen, die jedoch das Jahresergebnis
2018 ggf. spürbar beeinflussen können.

Als Beispiel kann hier die Kindertagesstätte im Stadtteil Hugsweier mit dem
angedachten Ausbau des Betreuungsangebotes um zwei Gruppen oder die weitere
Veräußerung von allgemeinem Grundvermögen genannt werden.

Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 sollte im Zusammenhang mit dem
Rechenschaftsbericht für 2017 gewertet werden.

4

3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2018
(Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2018 vom 22.06.2018)

Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 ist als Anlage 2 eine
Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 22.06.2018 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen
Haushaltsablaufs 2018 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten
näher erläutert werden:

A) Verwaltungshaushalt 2018
Der Verwaltungshaushalt 2018 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von
€ 130.465.000,-- aus.

Zum 22.06.2018 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu
jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017 mit
Stand vom 22.06.2017):
Einnahmen

€ 82.801.980,89

(22.06.2017:

€ 73.491.832,84)

Ausgaben

€ 50.116.526,83

(22.06.2017:

€ 45.166.503,32)

Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den
verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2018 betreffen, können aus diesen
Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden.

Kassenmäßig sind bis zum 22.06.2018 nachstehende Zahlungen (= Ist) im
Verwaltungshaushalt erfolgt:
Einnahmen:

€ 63.373.743,17

(22.06.2017:

€ 55.599.204,48)

Ausgaben :

€ 54.087.792,80

(22.06.2017:

€ 49.085.351,12)

5

Die Sollzahlen für 2018 setzen sich wie folgt zusammen:
1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (Stand: 22.06.2018):

E r l ä u t e r u n g e n:
a) Grundsteuer A und B

(Ansatz 2018: 7,685 Mio. €)

Nach der Haushaltsrechnung vom 22.06.2018 ist ein Jahressteuersoll 2018 von
rd. 7,957 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze in der
Summe um rd. € 272.000,-- überschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen
Einnahmen von rd. 0,086 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 7,871 Mio. €.

Es ist festzustellen, dass das Finanzamt deutliche Rückstände bei der
Veranlagung der Grundlagenbescheide hat. Die Gründe für die erheblichen
Bearbeitungsrückstände liegen in einer grundlegenden EDV-Umstellung beim
Finanzamt, dem dortigen Personalabbau bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen,

6

einerseits durch größere zu bearbeitende Veranlagungsbezirke der einzelnen
Sachbearbeitungen und andererseits aufgrund der regen Bautätigkeit.

Insbesondere im Bereich der Veranlagung großer gewerblicher Objekte
bestehen

bereits

über

Jahre

andauernde

Rückstände.

Gerade

diese

Bearbeitungsrückstände erschweren die Haushaltsplanungen erheblich

(Ansatz 2018: 27,0 Mio. €)

b) Gewerbesteuer

Zum 22.06.2018 weist die Haushaltsrechnung 2018 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 31,78 Mio. € und damit Mehreinnahmen von
rd. 4,78 Mio. € aus.

Unter

Berücksichtigung

der

gesamtwirtschaftlichen

Prognosen

und

insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung
2017 wurde für das Planjahr 2018 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 27 Mio. € als
realisierbar angesehen.

Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2018 (Ist)
auf rd. 31,78 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2018 in Höhe von
€ 4.745.000,-- Mehrausgaben von rd. € 837.000,-- (auf die weiteren
Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen).

Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe
von rd. 4,78 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch
eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. 3,94 Mio. €.

Es bleibt festzustellen, dass einerseits die positive gesamtwirtschaftliche
Situation dazu geführt hat, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und
Finanzkrise aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front
zurückgeführt werden konnten, woraus eine verbreiterte Gewerbesteuerbasis
resultierte.

7

Andererseits führte (und führt) die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche
Situation

zu

einer

deutlichen

Steigerung

der

gewerbesteuerpflichtigen

Unternehmen.

Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich
nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch
regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw.
Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen
(Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den
Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
für die Jahre 2000 bis 2017 auf (Rechnungsergebnisse):

Jahr

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

Soll-Einnahmen in Euro

in Euro

2000

17.121.539

2001

17.887.084

765.545

2002

21.484.828

3.597.744

2003

14.710.954

-6.773.874

2004

18.996.958

4.286.004

2005

19.861.117

864.159

2006

21.980.544

2.119.427

2007

19.287.073

-2.693.471

2008

15.499.192

-3.787.881

2009

13.932.095

-1.567.097

2010

12.902.864

-1.029.231

2011

15.552.462

2.649.598

2012

17.449.586

1.897.124

2013

21.514.259

4.064.673

2014

20.123.558

-1.390.701

2015

23.283.860

3.160.301

2016

25.389.506

2.105.646

2017

31.763.361

6.373.855

8

c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
(Gesamtansatz 2018: 23,715 Mio. €)
Gemäß dem Haushaltserlass 2018 des Landes vom 19.06.2017 bzw. der
Fortschreibung nach der November-Steuerschätzung 2017 vom 21.11.2017
wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2018 auf
6,6 Mrd. € geschätzt.

Auf dieser Grundlage erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl
der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2018 in Höhe von
19,17 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre
aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Eine Fortschreibung des
prognostizierten

Ausschüttungsvolumens

für

2018

nach

der

Mai-

Steuerschätzung 2018 ist nicht erfolgt.

Der ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für
2018 ist ein Aufkommen von rd. 1,7 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit
den höchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001
darstellt.

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2017 hat sich im Januar 2018 bei
einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 6,31 Mrd. € eine Nachzahlung
zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 357.032,07 ergeben, die im Jahr 2018
verbucht worden ist.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das
Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 1,03 Mrd. € mit 4,545 Mio. €
veranschlagt worden.

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2017 hat sich im März 2018 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. 832,3 Mio. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 22.683,00 ergeben, die im Jahr 2018
verbucht wurde.

9

(Ansatz 2018: 2,0 Mio.€)

d) Vergnügungssteuer

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplan 2018 in
Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung
2018 vom 22.06.2018 sind (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 1.048.961,55
verbucht. Bis zum Jahresende 2018 werden Gesamteinnahmen von bis zu rd.
€ 2.100.000,-- und damit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von bis zu
rd. € 100.000,-- erwartet.

e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2018: 34,2 Mio. €)
Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für
die ersten beiden Quartale 2018 mit einer Ausschüttungsquote von 35,8 % (im
Vorjahr 37,1 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 14,2 % (im
Vorjahr 12,9 %) gutgeschrieben.

Im Haushaltserlass für das Jahr 2018 vom 19.06.2017 bzw. mit der
Fortschreibung nach der November-Steuerschätzung 2017 vom 21.11.2017 hat
das

Land

den

Gemeinden

empfohlen,

bei

der

Berechnung

der

Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.319,-auszugehen. Hieraus ergibt sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung der
vorläufig angesetzten Einwohnerzahl ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von
€ 1.635,--. Auf dieser Grundlage sind die Schlüsselzuweisungen nach dem
Finanzausgleichsgesetz für 2018 mit 28,315 Mio. € (im Vorjahr 25,345 Mio. €)
veranschlagt worden.

Nach der Mai-Steuerschätzung 2018 hat das Land den Grundkopfbetrag auf
€ 1.326,-- angehoben. Für die Stadt Lahr ergibt sich hieraus unter
Berücksichtigung der aktualisierten Einwohnerzahl auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2017 zuzüglich eines ersten Korrekturlaufes
sowie unter Anpassung von Hinzurechnungen ein gemeindespezifischer
Kopfbetrag von € 1.643,90 und in der Folge zu erwartende Mehreinnahmen in
Höhe von rd. € 510.000,--.

10

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans
2018 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des
Zensus 2011 zum Stichtag 30.06.2017 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die
Berechnung

der

Finanzausgleichsleistungen

2018)

fortzuschreibenden

Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes (noch) nicht vorlagen, wurde der
zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte
Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 30.09.2016 herangezogen und eine
Hochrechnung zum 30.06.2017 vorgenommen. Im Zuge der zweiten FAGTeilzahlung für 2018 ist vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg die
auf der Vorseite bereits erwähnte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2017
zuzüglich eines ersten Korrekturlaufes sowie eine Anpassung der sog.
„Hinzurechnungen“ vorgenommen worden.

Die kommunale Investitionspauschale ist im Planwerk 2018 unter Ansetzung
eines Kopfbetrags von € 83,60 je gewichteten Einwohner mit einem
Einnahmeansatz in Höhe von 4,045 Mio. € veranschlagt worden.
Nach der Mai-Steuerschätzung 2018 hat das Land den Kopfbetrag auf € 84,90
je gewichteten Einwohner angehoben. Hieraus errechnen sich für die Stadt
Lahr Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 68.000,--.

Beim Familienleistungsausgleich sind -bei einem Einnahmeansatz 2018 in
Höhe von 1,42 Mio. €- nach der Mai-Steuerschätzung 2018 mit einer
prognostizierten

Verringerung

des

Ausschüttungsvolumens

2018

auf

489,6 Mio. € (zuvor: 489,8 Mio. €) im Vergleich zur Planung nur geringfügige
Mindereinnahmen und zwar in rechnerischer Höhe von € 700,-- zu erwarten.

Im Zuge der im Mai/Juni 2018 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAGLeistungen für das Jahr 2017 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der
Stadt Lahr in saldierter Höhe von € 36.951,56. Hiervon entfällt der größte Anteil
auf die Schlüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von € 34.921,90.

11

f) Zusammenfassung: Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2018
Insgesamt gesehen führen die vorstehend unter dem Buchstaben e) erläuterten
Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2018 (Schlüsselzuweisungen und
kommunale Investitionspauschale) zu voraussichtlichen Mehreinnahmen in
Gesamthöhe von rd. € 580.000,--. Im Zuge der möglicherweise noch weiter
vorzunehmenden Korrektur der für die FAG-Leistungen 2018 maßgeblichen
Einwohnerzahl der Stadt Lahr zum 30.06.2018 könnten sich darüber hinaus
weitere einnahmeseitige Verbesserungen ergeben.

g) Gebühren und ähnliche Entgelte
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

(Ansatz 2018: 6,57 Mio. €)
(Ansatz 2018: 3,55 Mio. €)

Zum 22.06.2018 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten auf rd. 3,32 Mio. € (22.06.2017: rd. 3,16 Mio. €) und die Einnahmen
aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,64 Mio. € (22.06.2017: rd.
2,42 Mio. €). Für den Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“ weist die
Haushaltsrechnung 2018 zum 22.06.2018 bei den Mieten und Pachten sowie
den Erbbauzinsen kumulierte Mehreinnahmen von rd. € 45.000,-- aus.

h) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und
aus Konzessionsabgaben

(Ansatz 2018: 2,917 Mio. €)

Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich
zum 22.06.2018 auf rd. 1,3 Mio. € (22.06.2017: rd. 1,1 Mio. €).
Die Konzessionsabgabe „Wasser“ ist im Plan 2018 in Höhe von € 480.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2018 weist hier mit Stand zum
22.06.2018 Mehreinnahmen in Höhe von € 40.000,-- aus. Bis zum Jahresende
2018 werden nach einer Hochrechnung Mehreinnahmen in einer Größenordnung von bis zu rd. 310.000,-- € erwartet.

12

(Ansatz 2018: 3,3 Mio. €)

i) Weitere Finanzeinnahmen

Im Haushaltsplan 2018 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt
€ 3.303.050,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2018 weist hier zum
22.06.2018 kumulierte Einnahmen von € 1.794.694,61 aus.

j) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

(Ansatz 2018: 11,517 Mio. €)

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind im
Haushaltsplan 2018 in Höhe von insgesamt € 11.517.350,-- veranschlagt. Zum
Berichtszeitpunkt 22.06.2018 weist die Haushaltsrechnung 2018 verbuchte
Einnahmen in Höhe von € 5.882.138,82 aus.

Mit Rundschreiben vom 28.02.2018 hat der Städtetag Baden-Württemberg
bezogen auf die lfd. Förderung im Rahmen des Kleinkindlastenausgleichs
(Klein-/Krippenkinder

von

unter

3

Jahren)

mitgeteilt,

dass

sich

der

Zuweisungsbetrag 2018 je gewichteten Kind auf voraussichtlich € 14.550,-belaufen wird. Für die Haushaltsplanveranschlagung 2018 ist entsprechend
dem Haushaltserlass 2018 des Landes (vorläufig) der Jahresbetrag 2017
zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergeben sich aus der Erhöhung des
Zuweisungsbetrages je Kind Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe von rd.
€ 190.000,--. Daneben zeichnen sich auch im Rahmen des Kindergartenlastenausgleiches 2018 (Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6
Jahren) Mehreinnahmen und zwar in Höhe von rd. 10.000,-- € ab.

Für die Veranschlagung der Sachkostenbeiträge im Haushaltsplan 2018 wurden
gemäß der Empfehlung des Landes für die kommunale Haushaltsplanung 2018
(vorläufig) die Sachkostenbeiträge 2017 herangezogen. Mit der Änderung der
Schullastenverordnung des Landes sind die Sachkostenbeiträge für das Jahr
2018 festgesetzt worden (Verordnungsverkündigung im Gesetzblatt BadenWürttemberg vom 29.12.2017). Hieraus ergeben sich für die Stadt Lahr
voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 130.000,--.

13

k) Sonstige Einnahmen

(Ansatz 2018: 5,75 Mio. €)

Die sonstigen Einnahmen sind zum 22.06.2018 mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von rd. 2,14 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die
Haushaltsrechnung 2018 zum 22.06.2018 verschiedenartige Mehreinnahmen
(z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 300.000,-- aus.

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Stand: 22.06.2018):
Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 22.06.2018
bei rd. 50,12 Mio. € (22.06.2017: rd. 45,17 Mio.), was einem Anteil von 38,4 %
entspricht (22.06.2017: rd. 38,6 %). Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und
die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind, ist eine Hochrechnung mit
den Sollzahlen nicht aussagekräftig. Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte
darzustellen:

14

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2018 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 4.538.500,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)Ausgaben
entsprechend berücksichtigt.
Aus diesem Grund weist die Position „Unterhaltungskosten“ zum Berichtszeitpunkt
(auch noch) einen negativen Betragswert aus.

Erläuterungen
a) Personalausgaben

(Ansatz 2018: 33,42 Mio. €)

Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2018 mit € 33.420.400,-veranschlagt (im Vorjahr: € 31.552.800,--). Mit Stand zum 22.06.2018 sind
€ 15.268.199,71 an Personalkosten abgeflossen (22.06.2017: rd. 14,34 Mio. €).
Dies entspricht rd. 45,7 % des Haushaltsansatzes.

Die Jahresrechnung für 2017 hat die Personalausgaben 2017 in einer
Gesamthöhe von € 30.185.643,00 ausgewiesen.

Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom
01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der
Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht:

ab 01.03.2016: + 2,40 %
ab 01.02.2017: + 2,35 %.

Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage

sowie unter

Einrechnung einer angenommenen Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem
01.03.2018 von 2,5 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für
den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2018.

15

Im April 2018 haben sich die TVöD-Tarifvertragsparteien geeinigt, die Gehälter
der kommunalen Beschäftigten bis zum 31.08.2020 um durchschnittlich 7,5%
anzuheben. Diese Steigerung soll in folgenden drei Schritten erreicht werden:


rückwirkend ab 01.03.2018: Ø 3,19%



ab 01.04.2019: Ø 3,09%



ab 01.03.2020: Ø 1,06%

Für die Entgeltgruppen bis einschließlich EG 6 TVöD bzw. bis einschließlich EG
S4 TVöD wurde zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von € 250,--vereinbart.
Diese soll rückwirkend zum 01.03.2018 zur Auszahlung kommen.

Die Verhandlungen zur redaktionellen Umsetzung der Tarifeinigung haben am
01.06.2018 begonnen und sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Eine
(rückwirkende) Auszahlung der erhöhten Beträge und der Einmalzahlung kann
erst nach Abschluss dieser Verhandlungen erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen
die Tarifeinigung 2018 rückwirkend zum 01.03.2018, evtl. mit minimalen
redaktionellen Änderungen, in Kraft tritt. Das Tarifergebnis 2018 für den
Beschäftigtenbereich läge dann über der entsprechenden Veranschlagungsgrundlage für den Haushaltsplan 2018.

Für den Bereich der Beamtenbesoldung ist anzumerken, dass gemäß einer
Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg von Ende Mai 2017 das
Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) in den Jahren 2017
und 2018 auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger/innen übertragen werden sollte. Das hierfür notwendige Gesetz zur
Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg
2017/2018

wurde

am

25.10.2017

vom

Landtag

Baden-Württemberg

beschlossen, war aber bis zum Zeitpunkt der Personalkostenveranschlagung
noch nicht im Gesetzblatt verkündet.

16

Zunächst war beabsichtigt, das Tarifergebnis von 2,0 % ab dem 01.03.2017
und von 2,35 % ab dem 01.03.2018 in voller Höhe mit zeitlicher Differenzierung
der Umsetzung nach Besoldungsgruppen zu übertragen (die Erhöhung wird
dabei jeweils um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage
gemindert).

Auf dieser Basis ist auch die Veranschlagung der Beamtenbesoldung für 2018
vorgenommen worden.

Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in
Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) sind im Gegensatz
zum vorläufigen Gesetzesentwurf folgende Besoldungserhöhungen einheitlich
und ohne zeitliche Staffelung festgelegt worden (die Besoldungserhöhungen
werden jeweils um eine Versorgungsrücklage i.H.v. 0,2 % abgemildert):
ab 01.03.2017: 2,0 % für alle Besoldungsgruppen (mind. € 75,--)
ab 01.07.2018: 2,675 % für alle Besoldungsgruppen (mind. € 75,--)

Erhöhung des Familienzuschlages bereits zum 01.03.2018.
Im Haushaltsplan 2018 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 630.000,aufgenommen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von rd. € 330.000,-auf den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird
verwiesen).

Nach derzeitigem Stand wird trotz den Entwicklungen bei den Tarifentgelten für
den Beschäftigtenbereich und der Beamtenbesoldung davon ausgegangen,
dass diese Zielvorgabe auch erreicht werden kann.

17

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

(Ansatz 2018: 38,35 Mio.€)

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678
(ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem
Gesamtbetrag von rd. 32,96 Mio. € veranschlagt und liegt damit deutlich über
dem Vorjahresniveau mit rd. 27,72 Mio. €. Zum 22.06.2018 sind für diesen
Bereich rd. 11,16 Mio. € verausgabt worden (22.06.2017: rd. 10,18 Mio. €).

Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit
insgesamt € 6.979.450,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 4.235.150,--) um
€ 2.744.300,-- höher veranschlagt.

Hervorzuheben ist hierbei die deutlich erhöhte Mittelbereitstellung für
Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat zuletzt am 19.03.2018
beschlossenen Fortschreibung des städtischen Schulsanierungsprogrammes
infolge von neuen Fördermöglichkeiten.

Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von
kommunalen Schulgebäuden aufgelegt.

Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit,
ohnehin vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von
Maßnahmen nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten
Fall- ansehnlichen Förderung umzusetzen.

Die Mittel für Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplan 2018 in
Gesamthöhe von € 2.840.400,-- veranschlagt sind, teilen sich wie folgt auf:

-Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-:

€

-Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-:

€ 1.889.500,--

-KInvFG II* Bund -mit erwarteter Förderung-:

€

(*Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II)

76.900,-874.000,--

18

Am 18.06.2018 sind Förderbescheide für folgende fünf Schulsanierungsmaßnahmen

mit

Zuwendungen

in

Höhe

von

insgesamt

€

7.587.000,--

eingegangen:
o Schutterlindenbergschule
o Luisenschule
o Scheffel-Gymnasium
o Max-Planck-Gymnasium
o Schule Langenwinkel/Kippenheimweiler

Vorerst keine Förderung haben die beantragten Schulsanierungsmaßnahmen
„Eichrodtschule“, Schule Reichenbach“ und „Schule Sulz“ erfahren.

Die Haushaltsrechnung 2018 weist zum 22.06.2018 für die Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen verbuchte Ausgaben in Höhe von rd.
-1,495 Mio. € aus (dieser zum Berichtszeitpunkt negative Buchungsstand geht auf
die für den Unterhaltungsbereich gebildeten Haushaltsausgabereste 2017 zurück).
Für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten,
Hausdienst, u.a.) stehen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von rd. 3,77 Mio. €
bereit. Bis zum 22.06.2018 sind Ausgaben in Höhe von rd. 1,77 Mio. € geleistet
worden (22.06.2017: 1,79 Mio. €).

c) Zuweisungen und Zuschüsse

(Ansatz 2018: 10,8 Mio. €)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan
2018 mit insgesamt € 10.802.700,-- und damit im Vorjahresvergleich um
€ 1.113.400,-- höher veranschlagt worden.

Mit Stand zum 22.06.2018 wurden Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von rd.
3,76 Mio. € geleistet.

19

Für Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche
Einrichtungen sind Gesamtausgaben in Höhe von rd. 10,4 Mio. € (im Vorjahr rd.
9,38 Mio. €) veranschlagt.

Hervorzuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung
von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2018 sind hierfür im Unterabschnitt
4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von
rd. 2,33 Mio. € veranschlagt.

Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren
Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012
(„Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen.

(Ansatz 2018: 4,745 Mio. €)

d) Gewerbesteuerumlage

Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage soll sich im Jahr
2018 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich) 68,5 v.H.
(im

Vorjahr:

68,5

v.H.) belaufen.

Auf

dieser Basis erfolgte

auch

die

Veranschlagung der Gewerbesteuerumlage im Haushaltsplan 2018.

Die Gewerbesteuerumlage macht somit bezogen auf das veranschlagte
Gewerbesteueraufkommen einen (voraussichtlichen) Anteil von 17,56 % aus.

Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der
Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das
Haushaltsjahr 2018 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 175.600,--.

Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage
unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2018 (Ist) auf
rd. 31,78 Mio. € belaufen würde, im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im
Planwerk 2018 in Höhe von € 4.745.000,-- Mehrausgaben von rd. € 837.000,-ergeben.

20

Im Zuge der im Januar 2018 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2017 ergab sich bei einem schlussgerechneten
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2017 von rd. 31,66 Mio. € eine Nachzahlung zu
Lasten der Stadt Lahr in Höhe von € 485.064,23, die im Jahr 2018 verbucht
wurde.
Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der
Einnahmefinanzposition

„Gewerbesteuer“

gelten

Mehrausgaben

bei

der

Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten
Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt.

Insofern lässt sich erst im weiteren Jahresverlauf bzw. erst zum Jahresende 2018
erkennen, ob ggf. eine förmliche Mehrausgabenbewilligung erforderlich werden
könnte.

Bis zum 22.06.2018 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von
€ 2.127.080,29 (einschl. obiger Nachzahlung für 2017) geleistet worden.

e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage)

(Ansatz 2018: 14,315 Mio. €)

Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2018 für die Stadt Lahr wird
sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf
22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen.

Somit errechnet sich auf Basis der für das Jahr 2018 anzusetzenden
Steuerkraftsumme eine FAG-Umlage von aufgerundet € 14.315.000,--.

Zum Berichtszeitpunkt 22.06.2018 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe
von € 7.188.053,50 verbucht worden.

21

f) Kreisumlage

(Ansatz 2018: 17,815 Mio. €)

Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 basiert
auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich
eine Kreisumlage für 2018 in Höhe von aufgerundet € 17.815.000,-- (im Vorjahr:
€ 16.350.000,--). Nach der Haushaltsrechnung mit Stand vom 22.06.2018 weist
die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 8.944.410,50 aus.

g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2018 mit insgesamt € 994.000,und damit im Vorjahresvergleich um € 90.000,-- geringer veranschlagt. Im
Gesamtansatz ist -analog dem Vorjahr- ein Betrag von € 110.000,-- für das
Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum 22.06.2018 gebuchten
Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt € 382.298,03 (Stand 22.06.2017:
rd. € 394.000,--).

Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2018 können bei den Zinsaufwendungen
derzeit Minderausgaben in Höhe von bis zu rd. € 115.000,-- erwartet werden.

Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren
insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum aufgrund der
guten Kassenliquidität noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine
solche voraussichtlich erst im Laufe des dritten oder vierten Quartals 2018
anstehen wird.

h) Deckungsreserve
Im Haushaltsplan 2018, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“, ist
betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der
Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Mittel
der Deckungsreserve mussten bis zum Berichtszeitpunkt 22.06.2018 noch nicht
in Anspruch genommen worden.

22

i) Globale Minderausgabe
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale
Minderausgabe in Höhe von € 630.000,-- (im Vorjahr € 570.000,--) in den
Haushaltsplan 2018 aufgenommen worden.

Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze
veranschlagt werden (globale Minderausgabe).
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 330.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 300.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6).

Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2018 wird davon
ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe
einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können.

j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer
restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden
Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und
werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei
den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben.

Für Positionen des Verwaltungshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in Höhe
von rd. € 51.500,-- bewilligt worden.

Daneben sind für folgende Maßnahmen auch Mehrausgaben mit einer vorläufigen
Deckung beschlossen worden bzw. steht ein Gremiumsbeschluss noch aus:

23

Scheffel-Gymnasium:

€ 227.000,-(Gebäudeunterhaltung –Sanierung Wasserschaden,
GR-Beschluss vom 11.06.2018)

Max-Planck-Gymnasium:

€ 71.000,-(Gebäudeunterhaltung –Beleuchtung Turnhalle,
HPA-Beschluss vom 05.02.2018)

Straßenbeleuchtung.

€ 325.000,-(Umrüstung der Leuchtmittel auf LED,
GR-Beschluss vorgesehen am 02.07.2018)

Neben den vorgenannten Positionen zeichnen sich derzeit in verschiedenen
Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von bis zu
ca. € 370.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende
Bewilligungen einzuholen). Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis
zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein.

Fazit für den Verwaltungshaushalt 2018:

Für den Verwaltungshaushalt 2018 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 22.06.2018 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in
Höhe von ca. € 4.980.000,-- ab.

Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2018
oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese
Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann.

24

B) Vermögenshaushalt 2018
Der Vermögenshaushalt 2018 weist ein Volumen in Höhe von € 30.725.000,-- aus.
Zusätzlich stehen im Berichtsjahr 2018 vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2017 in Höhe von € 20.246.500,-- zur Verfügung, so dass für
2018 ein ausgabeseitiges Gesamtvolumen in Höhe von € 50.971.500,-bereitgestellt ist.
Von den im Planwerk 2018 veranschlagten Gesamtausgaben (30,725 Mio. €)
entfallen u.a.:
- € 1.586.100,--

auf den Vermögenserwerb

- € 8.324.900,--

auf Baumaßnahmen

- € 18.214.000,--

auf Investitionszuschüsse an Dritte.

Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter
sind allein Mittel i.H.v. 16,28 Mio. € als Zuführungen an die Landesgartenschau
(LGS) Lahr 2018 GmbH vorgesehen.

Hierbei handelt es sich um Zuführungen für Maßnahmen gemäß dem Rahmenund Kostenplan der LGS 2018 (4,1 Mio. €), für Maßnahmen nach dem
Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (11,0 Mio. €) und um Zuführungen gem.
dem Erfolgsplan der GmbH (1,18 Mio. €).

25

1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 22.06.2018)

Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2018 veranschlagten
Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe
von € 6.265.000,-- zu berücksichtigen.

Aufgrund dieser Haushaltseinnahmereste weist die Haushaltsrechnung 2018
vom 22.06.2018 (auch nur) Gesamteinnahmen (Soll) von € -3.883.037,12 aus.
Unter Bereinigung der Einnahmereste aus 2018 sind zum 22.06.2018
Einnahmen in Höhe von € 2.381.962,88 verbucht worden.

Bei den gebildeten Haushaltseinnahmeresten 2017 handelt es sich überwiegend
um Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenund Schulbaumaßnahmen.
Auf eine Übertragung der noch in Höhe von 9,23 Mio. € zur Verfügung
gestandenen Kreditermächtigung des Jahres 2017 per Haushaltseinnahmerest in
das Jahr 2018 wurde aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der
Ergebnisverbesserung 2017 verzichtet (GR-Beschluss vom 16.04.2018).

26

Die

Kreditermächtigung

gemäß

Haushaltsplan

2018

beläuft

sich

auf

9,065 Mio. €. Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

Einnahmenseitig weist die Haushaltsrechnung 2018 zum 22.06.2018 folgende
Verbesserungen im Vergleich zur Planung aus bzw. zeichnen sich folgende
Mehreinnahmen ab (Listung > € 20.000,--):

Unterabschnitt/Maßnahme:

Mehreinnahmen von rd.:

2.5620 –Sportplätze- und anlagen
- Zuwendung Kleinspielfeld Bürgerpark

€ 35.000,--

2.5850 –Landesgartenschau 2018
- Zuschuss Verkehrsübungsplatz

€ 30.000,--

2.8800 –Allg. Grundvermögen
- Verkaufserlöse aus allg. Grundvermögen

€ 390.000,--

Sonstige Unterabschnitte
-Zuweisungen, Zuschüsse, etc.

€ 30.000,--

Summe:

€ 485.000,--

Zum allgemeinen Grundvermögen ist anzumerken, dass sich die Verkaufserlöse
im weiteren Jahresverlauf auch noch weiter erhöhen können.

27

2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 22.06.2018)

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2018 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 20.246.500,-- zur
Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei den obigen ausgewiesenen (Soll-)
Ausgaben entsprechend berücksichtigt.

Aus diesem Grund weisen einzelne Positionen wie z.B. die Position
„Baumaßnahmen“

zum

Berichtszeitpunkt

(auch

noch)

einen

negativen

Betragswert aus. Unter Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2017
sind

zum

22.06.2018

(rechnerische)

Ausgaben

in

Gesamthöhe

von

€ 22.732.116,85 verbucht worden.

Von den Haushaltsausgaberesten 2017 entfallen die zwei betragsmäßig größten
Ausgabereste auf Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche im Rahmen
der Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring (€ 4.979.700,--) und auf die
Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan 2018 (€ 2.330.000,--).

28

Ausgabenseitig liegen derzeit folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung
vor bzw. zeichnen sich ab (Listung > € 20.000,--):

Unterabschnitt/Maßnahme:

Veränderungen +/- von rd.:

2.7915 –Sonstige Förderung von Wirtschaft u. Verkehr
-

€ 100.000,--

-

€ 150.000,--

- Diverse Mehrausgaben

+

€ 100.000,--

Summe:

-

€ 150.000,--

- Pedelec-Verleihsystem (nach Ausschreibung).
2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft
- Tilgungsaufwendungen

Diverse Unterabschnitte

Für Positionen des Vermögenshaushaltes sind bislang Mehrausgaben in
Gesamthöhe von rd. € 59.000,-- bewilligt worden.

Bis zum Berichtszeitpunkt (22.06.2018) sind der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und
Kostenplan sowie dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 Mittel (Soll) in
Gesamthöhe von rd. 15,0 Mio. € bei einem Gesamtbudget von 18,21 Mio. €
(Gesamtansatz: 15,1 Mio. € zzgl. gebildeter Haushaltsausgabereste aus 2017:
3,11 Mio. €) zugeführt worden.

Fazit für den Vermögenshaushalt 2018:

Für den Vermögenshaushalt 2018 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 22.06.2018 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in
Höhe von ca. € 635.000,-- ab.

29

C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt)
Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt:
Schuldenstand zum 01.01.2018:*

€

23.511.446,05

Neuaufnahme bis zum 22.06.2018:

€

0,00

Geleistete Tilgungen bis zum 22.06.2018:

€

916.274,55

Schuldenstand zum 22.06.2018:

€

22.595.171,50

(*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2016)

Im Haushaltsplan 2018 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von
€ 9.065.000,-- veranschlagt.

Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

D) Zusammenfassung Gesamthaushalt
Die als Anlage 1 a und 1 b beigefügten Übersichten mit Stand vom 22.06.2018
zeigen

die

wesentlichen

bzw.

voraussichtlichen

Abweichungen

des

Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2018 gegenüber der Planung
zusammenfassend auf.

Lahr, 25. Juni 2018

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer