Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Juli 2018
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
23. Juli 2018
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EICHNER BAUGESELLSCHAFT MBH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 in Lahr Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht Projekt-Nr. 612-2146 Juli 2018 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines........................................................................................................... 1 1.1 Aufgabenstellung ............................................................................................ 1 1.2 Planungsgrundlagen ...................................................................................... 1 2. Grundlagen............................................................................................................ 2 2.1 Allgemeines .................................................................................................... 2 2.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 2 2.3 Schallschutz im Städtebau ............................................................................. 3 3. Verkehrslärm ......................................................................................................... 4 3.1 Allgemeines .................................................................................................... 4 3.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 4 3.3 Emissionen ..................................................................................................... 6 3.3.1 Allgemeines ................................................................................................. 6 3.3.2 Analyse-Fall ................................................................................................. 6 3.3.3 Prognose-Nullfall .......................................................................................... 7 3.3.4 Prognose-Planfall ......................................................................................... 8 3.4 Immissionen ................................................................................................. 10 4. 3.4.1 Allgemeines ............................................................................................... 10 3.4.2 Nachbarschaft ............................................................................................ 10 3.4.3 Plangebiet .................................................................................................. 12 Gewerbelärm ....................................................................................................... 13 4.1 Allgemeines .................................................................................................. 13 4.2 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................... 14 4.2.1 Beurteilungszeiten...................................................................................... 14 4.2.2 Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ................................................... 14 4.2.3 Immissionsrichtwerte .................................................................................. 15 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx II Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2.4 Verkehrsgeräusche .................................................................................... 15 4.3 Emissionen ................................................................................................... 16 4.3.1 Allgemeines ............................................................................................... 16 4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH .......................................................... 16 4.3.3 Tankstelle................................................................................................... 20 4.3.4 Maximalpegel ............................................................................................. 21 4.4 Immissionen ................................................................................................. 22 5. Lärmschutzmaßnahmen..................................................................................... 23 5.1 Allgemeines .................................................................................................. 23 5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen................................................ 23 5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz ..................................................................... 24 5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm ........................................................... 25 5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen ............................................... 25 5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm ........................................................... 25 6. 5.5.1 Allgemeines ............................................................................................... 25 5.5.2 Grundrissorientierung ................................................................................. 26 5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile............................................................ 26 5.5.4 Belüftung von Schlafräumen ...................................................................... 28 5.5.5 Außenwohnbereiche .................................................................................. 28 Zusammenfassung ............................................................................................. 30 Tabellen Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3] ................................................................ 3 Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] .................................................... 5 Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall ................................... 7 Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall........................... 8 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx III Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall .......................... 9 Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [17] .......................................................... 15 Tab. 4-2: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ................................................................................................................. 17 Tab. 4-3: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ................................................................................................................. 18 Tab. 4-4: Schallleistungspegel Tankstelle werktags ...................................................... 21 Tab. 4-5: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel .................................... 21 Anlagen Anlage 1 Lagepläne Verkehrslärm Anlage 2 Verkehrserzeugung Plangebiet Anlage 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Anlage 5 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen Anlage 6 Lageplan Gewerbelärm Anlage 7 Beurteilungspegel Gewerbelärm Anlage 8 Ausschluss öffenbare Fenster Anlage 9 Außenlärmpegel nach DIN 4109 Schlafräume Anlage 10 Belüftung von Schlafräumen Anlage 11 Außenwohnbereiche P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx IV Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Abkürzungen BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung dB(A) Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung) DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie IGW Immissionsgrenzwert IRW Immissionsrichtwert KI Zuschlag für Impulshaltigkeit Lr Beurteilungspegel Lr, diff Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes MI Mischgebiet MU Urbanes Gebiet OW Orientierungswert RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen TA Technische Anleitung VDI Verein Deutscher Ingenieure WA allgemeines Wohngebiet Quellenverzeichnis [1] Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel, Januar 2018 [2] Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010 [3] Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987 [4] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [5] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06 [6] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx V Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung [7] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013 [8] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 [9] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014 [10] Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [11] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991 [12] Martin Arnold, Josefa Dahme: Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen, Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 10.2008 [13] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2017: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Bundesstraßen in Baden-Württemberg, Stand: Juni 2018 [14] Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000 [15] Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar 2016 [16] DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996) [17] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 [18] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe „Umwelt und Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 3, 2005 [19] Heroldt, M., Brun, M., Kunz, F.: Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit Palettenhubwagen und beladener Palette bei Lkw in Logistikzentren, Immissionsschutz Heft 2, 2017 [20] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen, 2004 [21] Umweltbundesamt Österreich: Emissionsdaten-Katalog, November 2006 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx VI Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung [22] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, August 2007 [23] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe „Umwelt und Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 2, 2004 [24] TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Handwerk und Wohnen – bessere Nachbarschaft durch technische Wandel, September 2005 [25] Verein Deutscher Ingenieure: VDI-Richtlinie - Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 2571, August 1976 [26] Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe „Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, Heft 279, 1999 [27] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017 [28] DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Stand Januar 2018 [29] DIN 4109-2:2018-02 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx VII Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung In Lahr, südlich der Bundesstraße 415 auf der Höhe der Willy-Brandt-Straße, soll der Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 aufgestellt werden. Im Plangebiet sollen zukünftig eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule und mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Verkehrslärmsituation an den geplanten Wohnhäusern wird durch die Bundesstraße 415 und die Willy-Brandt-Straße bestimmt. Zudem sind gewerbliche Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet vorhanden. Bei den relevanten gewerblichen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet handelt es sich um das südöstlich des Plangebiets gelegene Maschinenbauunternehmen und die nördlich des Plangebiets gelegene Tankstelle mit Werkstatt. Hier können neue Lärmkonflikte durch die geplante schutzbedürftige Nutzung entstehen. Für diese Betriebe erfolgt eine quantitative Ermittlung der Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet. Bezüglich des bestehenden Einzelhandelsmarktes westlich des Plangebiets, erfolgt eine qualitative Einschätzung der Lärmeinwirkungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet. Aufgrund der Lage der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet zum bestehenden Einzelhandelsmarkt im Vergleich zur Lage bereits bestehender schutzbedürftiger Nutzungen, ist hier zunächst zu prüfen, ob neue Lärmkonflikte zu erwarten sind. Eine quantitative Ermittlung der Lärmeinwirkungen wird somit in diesem Fall zunächst nicht durchgeführt. Für das Bebauungsplanverfahren sollen mögliche Lärmkonflikte zwischen den bestehenden und geplanten Nutzungen untersucht und bewertet werden und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden entsprechende Vorschläge zu Festsetzungen für den Bebauungsplan abgeleitet. 1.2 Planungsgrundlagen Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf „WillyBrandt-Straße“, Teilbereich 1 vom 21.06.2018. Ein Katasterauszug wurde von der Stadt Lahr zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt. Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8, Soundplan GmbH) durchgeführt. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 1 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [1] Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [2] 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Mittelungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Mittelungspegel gebildet. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 2 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [3] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ [3] „Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [5] „Die Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [6] „Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [5] In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN 18005 (Beiblatt zu Teil 1) [3] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3] Nutzungsart Orientierungswerte der DIN 18005 in dB(A) Tag Nacht Reine Wohngebiete 50 40 (35) Allgemeine Wohngebiete 55 45 (40) Besondere Wohngebiete 60 45 (40) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 3 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Dorf- und Mischgebiete 60 50 (45) Kerngebiete 65 55 (50) Gewerbegebiete 65 55 (50) (Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Die Mittelungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. 3. VERKEHRSLÄRM 3.1 Allgemeines Die Verkehrssituation im Plangebiet wird maßgeblich durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Bundesstraße 415), der Stefanienstraße und der Willy-Brandt-Straße beeinflusst. Die Lage der Verkehrswege ist in Anlage 1 dargestellt. Änderungen im Straßenverkehr ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet. Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Umgebung des Plangebiets zu ermitteln. Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der Prognose-Planfall. Der Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im Plangebiet sowie der Umgebung. Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im Gebiet „Willy-Brandt-Straße“. Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1. 3.2 Beurteilungsgrundlagen „Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden.“ [9] Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzu- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 4 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung vollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[10]. Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Mittelungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel"). Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [11] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten der DIN 18005 verwiesen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47 Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 5 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 3.3 Emissionen 3.3.1 Allgemeines Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden. Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit. 3.3.2 Analyse-Fall Die Verkehrsmengen des Analyse-Falls wurden auf Basis einer am 16.01.2018 im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Verkehrszählung zusammengestellt. Die Ergebnisse der achtstündigen Verkehrszählung wurden zunächst auf die Tagesbelastungen hochgerechnet. Dies erfolgte anhand des Verfahrens für die Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen [12], um den durchschnittlichen werktäglichen Verkehr (DTVw) zu ermitteln. Dieses Verfahren unterscheidet für die Auswahl der Hochrechnungsfaktoren zwischen verschiedenen Klassen der Spitzenstundenbelastungen. Für die Willy-Brandt-Straße und die Stefanienstraße liegt die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde unter 400 Kfz. Dementsprechend ist für die Hochrechnung des Kfz-Verkehrs der Faktor 1,83 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,91 anzuwenden. Auf der B 415 sind die Verkehrsmengen in der Spitzenstunde höher. Hier sind für den Abschnitt westlich der Stefanien- bzw. Willy-Brandt-Straße Hochrechnungsfaktoren von 1,83 bzw. 1,84 und für den östlichen Abschnitt 1,84 und 1,86 zu wählen. Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) [10] über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Für die Umrechnung wurden dabei die abhängig von der Spitzenstundenbelastung der einzelnen Straßen jeweiligen Faktoren für den Kfz-Verkehr und für den Lkw-Verkehr herangezogen. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 6 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Für die B 415 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg [13] eine Verteilung der Verkehrsmengen zu 92,9 % auf den Tages- und 7,1 % auf den Nachtzeitraum vorgenommen. Die Verteilung des Tages- und des Nachtverkehrs auf der Stefanien- und der Willy-BrandtStraße erfolgte unter der Annahme basierend auf Erfahrungswerten, dass 93 % des Verkehrs am Tag und 7 % in der Nacht abgewickelt werden. Aus den beschriebenen Schritten zur Hochrechnung der Verkehrsmengen ergeben sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall: Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall Straßenabschnitt Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 6.840 5,6 5,6 50 50 60,2 52,0 B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 9.020 4,2 4,2 50 50 60,8 52,6 Stefanienstraße 2.220 0,6 0,6 30 30 50,1 41,9 270 1,2 1,2 30 30 41,4 33,1 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 1.800 2,1 2,1 30 30 50,2 42,0 Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 1.800 2,1 2,1 50 50 52,5 44,3 430 0,4 0,4 50 50 45,0 37,0 Rechtsabbiegerstrom aus der Stefanienstraße in die B 415 Rechtsabbiegerstrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.3.3 DTV-Wert [Kfz/24h] Prognose-Nullfall Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den PrognoseNullfall eine Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10% berücksichtigt. Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 7 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall Straßenabschnitt Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 7.530 5,6 5,6 50 50 60,6 52,5 B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 9.920 4,2 4,2 50 50 61,2 53,0 Stefanienstraße 2.450 0,6 0,6 30 30 50,5 42,3 300 1,2 1,2 30 30 41,8 33,5 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 1.980 2,1 2,1 30 30 50,6 42,4 Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt) 1.980 2,1 2,1 50 50 53,0 44,7 470 0,4 0,4 50 50 45,4 37,2 Rechtsabbiegerstrom aus der Stefanienstraße in die B 415 Rechtsabbiegerstrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.3.4 DTV-Wert [Kfz/24h] Prognose-Planfall Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1. Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen. Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet. Dort lassen sich über empirische Kenngrößen der Einwohner-, Beschäftigten- oder Besucherverkehr bestimmen. Hierfür werden Eingangsdaten wie die Bruttogeschossfläche oder die Plätze der Kita bzw. der Grundschule herangezogen. Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2.1 für die Wohnnutzung, in Anlage 2.2 für die Kita und in Anlage 2.3 für die Grundschule dargestellt. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 8 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Für das Plangebiet „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 530 Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils 265 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr). Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs wird zwischen den Nutzungen im Plangebiet unterschieden. Die jeweilige Verteilung gilt gleichermaßen für den Quell- und Zielverkehr. Für die Verteilung des erzeugten Verkehrs durch die geplante Kita und die geplante Grundschule wird die Annahme getroffen, dass 75 % das Plangebiet über die WillyBrandt-Straße in / aus Richtung Norden und 25 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße wird angenommen, dass sich der neuerzeugte Verkehr zu 30 % nach Westen (B 415), zu 20 % nach Osten (B 415) und zu 25 % auf die Stefanienstraße verteilt. Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs durch die Wohnnutzung im Plangebiet wird die Annahme getroffen, dass 95 % das Plangebiet über die Willy-Brandt-Straße in / aus Richtung Norden und 5 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße verteilt sich der Verkehr zu 70 % in / aus Richtung Westen (B 415) und zu 20 % in / aus Richtung Osten (B 415) sowie zu 5 % in / aus Richtung Norden über die Stefanienstraße. Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können der folgenden Tabelle entnommen werden: Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit Emissionspegel [km/h] [dB(A)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht B 415 (Westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 7.750 5,5 5,5 50 50 60,7 52,5 B 415 (Östlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße 10.030 4,2 4,2 50 50 61,2 53,0 Stefanienstraße 2.540 0,6 0,6 30 30 50,7 42,5 290 1,2 1,2 30 30 41,8 33,5 2.070 2,0 2,0 30 30 50,8 42,5 Rechtsabbiegerstrom aus der Stefanienstraße in die B 415 Willy-Brandt-Straße (südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw. Plangebiet) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 9 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Willy-Brandt-Straße (nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw. Plangebiet) Rechtsabbiegerstrom aus der Willy-Brandt-Str. in die B 415 3.4 Immissionen 3.4.1 Allgemeines 2.400 1,9 1,9 50 50 53,7 45,5 570 0,5 0,5 50 50 46,4 38,2 Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird zur Prüfung des ungünstigsten Falls von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen Lärmschutzanforderungen auch nicht von der späteren Reihenfolge der Bebauung und den daraus hervorgehenden Abschirmungen ab. Für die Nachbarschaft werden hingegen die Reflexionen und Abschirmungen an den künftigen Baukörperm berücksichtigt, um hierdurch hervorgerufene Änderungen zu ermitteln. 3.4.2 Nachbarschaft Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und bewerten. Neben der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft des Plangebiets bedeutsam. Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Ist-, Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet. Zur Bewertung werden hilfsweise die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser Belange in der Abwägung. Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die Mittelungspegel durch die Planung wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 10 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 16. BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können Pegeländerungen zwar nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der Lärmsituation auszugehen. Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann gegeben, wenn Erhöhungen der Mittelungspegel des Verkehrslärms hervorgerufen werden und künftig Mittelungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind. Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden. Die Ergebnisse des Verkehrslärms in der Nachbarschaft des Plangebiets können der Anlage 3 entnommen werden. Darin bedeuten: IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lr: Beurteilungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder in Abstimmung mit der Stadt Lahr nach der tatsächlich vorhandenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet. Den Tabellen in den Anlagen 3.1 und 3.2 ist zu entnehmen, dass an weitgehend allen untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebiets bereits im Analyse- wie auch im Prognose-Nullfall die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten werden. Zudem werden an einigen untersuchten Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Immissionsorte 03, 04, 06 bis 08, 10 und 11) Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht. Lediglich an den Immissionsorten in der Stefanienstraße und der Willy-BrandtStraße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV teilweise eingehalten. In der Tabelle in der Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfalls dargestellt. Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und PrognosePlanfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ direkt nördlich des Plangebiets (07, 08 und 09) am Tag und in der Nacht oberhalb der Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An allen anderen untersuchten Immissionsorten ergeben sich keine wahrnehmbaren Änderungen der Beurteilungspegel. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 11 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung An den Immissionsorten 03, 04, 06 bis 08, 10 und 11, welche bereits im Analyse- bzw. im Prognose-Nullfall Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht aufweisen, liegt beim Vergleich des Prognose-Nullfalls mit dem PrognosePlanfall eine Erhöhung der Beurteilungspegel vor. Zudem erreichen im PrognosePlanfall auch die Immissionsorte 02 und 09 Beurteilungspegel von 60 dB(A) in der Nachtzeit. Nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ergibt sich somit an den Immissionsorten 02 bis 04 und 06 bis 11 eine wesentliche Erhöhung der Beurteilungspegel. An den Immissionsorten 14 und 15 ergeben sich beim Vergleich des PrognosePlanfalls mit dem Prognose-Nullfall Minderungen der Beurteilungspegel. Dabei handelt es sich um die Immissionsorte südwestlich des Plangebiets entlang der Willy-BrandtStraße, welche zukünftig durch die neuen Gebäude im Plangebiet besser vom Straßenverkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ abgeschirmt wird. Die Minderungen liegen jedoch nicht in einem wahrnehmbaren Bereich. Aufgrund der festgestellten wesentlichen Erhöhungen der Beurteilungspegel in der Nachbarschaft nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung wird empfohlen, Maßnahmen zu prüfen, die der Erhöhung der Lärmbelastung entgegen wirken. Hinweise hierzu sind Abschnitt 5.2 zu entnehmen. 3.4.3 Plangebiet Neben den Verkehrslärmänderungen für die Nachbarschaft, wurden die Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Planfall innerhalb des Plangebiets untersucht. Dazu wurden die Beurteilungspegel an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung entlang der Baugrenzen im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierzu können der Tabelle in Anlage 4 für den Tag und die Nachtzeit entnommen werden. Darin bedeuten: IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lr: Beurteilungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietsnutzung im Plangebiet wird nach Bebauungsplanentwurf als urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Da für urbane Gebiete nach den Vorgaben der 16. BImSchV keine Immissionsgrenzwerte vorliegen, werden hilfsweise die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der Nacht herangezogen. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 12 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (Immissionsorte A bis E) am Tag und in der Nacht überschritten werden. Die größten Überschreitungen treten mit 7,4 dB(A) im Erdgeschoss des Immissionsortes C in der Nachtzeit auf. An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte der 16 BImSchV eingehalten. Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau werden ebenfalls an den zur Straße „Geroldsecker Vorstadt“ orientierten Immissionsorten A bis E am Tag und in Nacht überschritten. Zusätzlich erfolgen Überschreitungen der Orientierungswerte an den Immissionsorten F und G am Tag und in der Nachtzeit. Neben der Ermittlung der Beurteilungspegel des Verkehrslärms an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung im Plangebiet wurden diese auch flächenhaft mit einer freien Schallausbreitung bestimmt. Die Ergebnisse hierzu sind stockwerksweise in den Anlage 5.1 bis 5.4 für die Tageszeit und in den Anlage 5.5 bis 5.8 für die Nachtzeit dargestellt. Bei einer freien Schallausbreitung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag von 64 dB(A) und in der Nacht von 54 dB(A) im Bereich des nördlichen Baufensters überschritten. Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau werden ebenfalls in diesem Bereich und zusätzlich in Teilbereichen der beiden südlichen Baufenster überschritten. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind hierbei nicht als strikt einzuhaltende Richtwerte zu verstehen – zumal eine Einhaltung der Orientierungswerte im direkten Umfeld einer Bundesstraße nur selten möglich ist. Seitens der Kommune besteht ein Abwägungsspielraum gegenüber städtebaulichen Belangen (vgl. Abschnitt 5). Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollten jedoch für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV [11] Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Entsprechende Empfehlungen in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen sind deshalb für die Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in Abschnitt 5 zusammengestellt. 4. GEWERBELÄRM 4.1 Allgemeines Durch die in der Nachbarschaft bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen sind relevante gewerbliche Lärmeinwirkungen an schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebiets zu erwarten. Wenn die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wären, müsste im Bebauungsplan eine Konfliktlösung aufgezeigt werden. Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [16] ermittelt. Für die Ermittlung der Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation angenommen. Eine Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen im Langzeitmittel wird zugunsten der Anwohner nicht verwendet. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 13 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [17]. Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche durch weitere gewerbliche Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ein (Vorbelastungen). Im Regelfall ist zu prüfen, ob der Immissionsbeitrag der Anlage relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte beiträgt. 4.2.1 Beurteilungszeiten In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei werden folgende Beurteilungszeiten unterschieden: Tag 6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr. „Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden.“ [17] Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein. Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Mittelungspegel aufweist. 4.2.2 Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Bei der Ermittlung der Mittelungspegel sind am Tage Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag geht zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung in die Ermittlung der Mittelungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein. Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die folgenden Zeiträume festgelegt: An Werktagen: 06 bis 07 Uhr 20 bis 22 Uhr P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 14 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.2.3 An Sonn- und Feiertagen: 06 bis 09 Uhr 13 bis 15 Uhr 20 bis 22 Uhr Immissionsrichtwerte In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [17] Nutzungsart Immissionsrichtwerte der TA Lärm in dB(A) Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Reine Wohngebiete 50 35 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45 Urbane Gebiete 63 45 Gewerbegebiete 65 50 Industriegebiete 70 70 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. 4.2.4 Verkehrsgeräusche Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen, wenn sie den Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 15 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.3 Emissionen 4.3.1 Allgemeines In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen der an das Plangebiet grenzenden gewerblichen Nutzungen berücksichtigt. Dazu zählen die Geräuschemissionen durch den Gewerbebetrieb Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH und durch die nördlich gelegene Tankstelle. Die Lärmeinwirkungen aufgrund des westlich zum Plangebiet gelegenen Lebensmittelmarktes werden in den nachfolgenden Abschnitten nicht näher betrachtet. Es wird von einer Verträglichkeit der lärmrelevanten Tätigkeiten des Lebensmittelmarktes mit den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen südlich des Marktes ausgegangen. Die Immissionsorte in der Planung liegen zwar etwas näher zu den Schallquellen des Marktes als die Immissionsorte im Bestand, jedoch ist der Bereich, in dem die Bestandsgebäude liegen, nach Angaben der Stadt Lahr als allgemeines Wohngebiet einzustufen und hat somit eine deutlich höhere Schutzbedürftigkeit als das Plangebiet als urbanes Gebiet. Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete sind am Tag um 8 dB(A) strenger als für urbane Gebiete. Durch das Heranrücken der Planung an den Markt ist nicht mit einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für urbane Gebiete zu rechnen und es wird somit davon ausgegangen, dass die gewerblichen Nutzungen des Lebensmittelmarktes mit den schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet verträglich sind. Die Lage aller untersuchten Schallquellen des Gewerbelärms sind in Anlage 6 dargestellt. 4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze des direkt östlich an das Plangebiet angrenzenden gewerblichen Betriebs basieren auf Angaben des Betreibers zu Art und Umfang der ausgeführten und geplanten lärmrelevanten Tätigkeiten. Diese Informationen wurden im Rahmen eines Ortstermins am 01.03.2018 eingeholt und beziehen sich durchweg auf einen Tag intensiver Nutzung. Darüber hinaus werden bereits absehbare Entwicklungen des Betriebes berücksichtigt. Relevante Geräusche entstehen durch die Andienung im Innenhof des Betriebs. Die Andienung erfolgt über die nördliche Zufahrt an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“. An einem Tag intensiver Nutzung wird der Betrieb von ca. 90 Transportern und rund 25 Lkws angedient, welche teils durch einen Dieselstapler (nur Lkws) und teils durch Handhubwagen be- bzw. entladen werden. Im Bereich des Innenhofs wird zudem der Parkierungsverkehr durch Mitarbeiter und Kunden angesetzt. Für Kunden stehen ca. 5 Stellplätze und für Mitarbeiter ca. 40 Stellplätze zur Verfügung. Der gesamte Innenhof des Betriebs ist asphaltiert. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 16 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Zusätzlich ergeben sich für das Plangebiet relevante Schallemissionen durch die Schallabstrahlung von Geräuschen technischer Geräte innerhalb der Betriebshallen. Dabei sind aus den Fensteröffnungen und Dachluken der Verpackerei und des Lagers insbesondere die Geräuschemissionen einer Tischkreissäge und eines Druckluftnaglers zur berücksichtigen. Zudem entstehen aus dem Innenbereich der Schleiferei Lärmeinwirkungen durch die Nutzung eines Exzenterschleifers. Für die Schallabstrahlung aus der Schweißerei und der Halle mit den Zerspanungsmaschinen wird pauschal ein hoher Hallinnenpegel von 85 dB(A) auf Grundlage von Erfahrungswerten zur Abbildung eines ungünstigen Falls angesetzt. In der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr finden keine gewerblichen Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände statt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des Gewerbebetriebs. Tab. 4-2: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Tagesganglinie Erläuterung 1 Beschriebener Vorgang 23-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 2 Beschriebener Vorgang 91-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 3 Beschriebener Vorgang 10-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 4 Beschriebener Vorgang 2-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 5 Beschriebener Vorgang 27-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 6 Beschriebener Vorgang 64-fach zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 7 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 7 und 18 Uhr durchgeführt 8 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 6 und 7 Uhr durchgeführt 9 Beschriebener Vorgang 3 Stunden zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt 10 Beschriebener Vorgang 4 Stunden zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt 11 Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 17 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung In der nachfolgenden Tabelle werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen Schallquellen aufgeführt. Zudem werden die Quelltypen (Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen) und die Anzahl der Vorgänge bzw. die Einwirkzeit über die Angabe der verwendeten Tagesganglinie genannt. In der Tabelle sind dabei entweder die während des Vorgangs emittierten Schallleistungspegel oder die über eine Stunde gemittelten Werte genannt. Innerhalb der Nachtzeit sind durch den Betriebsablauf des Gewerbebetriebs nach Angaben des Betreibers keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten. Die Schallleistungspegel der einzelnen Schallquellen beziehen sich i. d. R. auf den Gesamtpegel, der sich bei Flächenschallquellen auf die gesamte Fläche verteilt. Abweichende Ansätze (auf m bzw. m² bezogen) sind in der Tabelle mit der entsprechenden Einheit gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall trifft dies auf alle Linienschallquellen zu. Tab. 4-3: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Fläche - 63 dB(A)/m [18] 1 Fläche - 68 dB(A)/m [18] 1 Fläche - 66,4 dB(A)/m [20] 1 Fläche - 80,6 dB(A) [18] 1 Fläche 94 dB(A) [18] - 1 Fläche - 56,1 dB(A)/m [18] 2 Fläche - 61,1 dB(A)/m [18] 2 Fläche 100 dB(A) [21] - 3 Fläche - Andienung Lkw-Fahrweg (Ansatz: 40 m/Lkw) Lkw-Rangierweg (Ansatz: 40 m/Lkw) Lkw-Rückfahrwarner Einzelereignisse Lkw (Bremse entlüften, Türenschlagen etc.) Lkw-Leerlauf (Ansatz: 10 min/Lkw) Transporter-Fahrweg (Ansatz: 65 m/Transporter) Transporter-Rangierweg (Ansatz: 65 m/Transporter) Dieselgabelstapler (Ansatz: 5 min/Lkw) Entladevorgang eines Fahrzeugs mit einem Handhubwagen (Ansatz: 5 Paletten/Lkw; 3 Palet- 82,2 dB(A) [19] pro Palette 3, 5 ten/Transporter) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 18 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] LWA Tagesganglinie LWA,1h Beladevorgang eines Fahrzeugs mit einem Handhubwagen (Ansatz: 5 84 dB(A) [19] Fläche - Fläche - 55 dB(A) [18] 3, 5 Fläche - 57 dB(A) [18] 4, 6 Fläche - 69,6 dB(A) [22] 7 Fläche - 76,3 dB(A) [22] 7 Fläche - 83,7 dB(A) [22] 8 Fläche - 106,2 dB(A) [23] 9 Punkt - Punkt - 85 dB(A) [24] Punkt - 62,6 dB(A) [25] Fläche - 79 dB(A) [25] Punkt - 70,8 dB(A) [25] Paletten/Lkw; 3 Palet- pro Palette 4, 6 ten/Transporter) Fahrweg Handhubwagen beladen (Ansatz: 5 m/Palette; 5 Paletten/Lkw; 3 Paletten/Transporter) Fahrweg Handhubwagen unbeladen (Ansatz: 5 m/Palette; 5 Paletten/Lkw; 3 Paletten/Transporter) Parken Kundenparkplatz 1 (Ansatz: ca. 20 Fahrbewegungen am Tag) Mitarbeiterparkplatz 1 (Ansatz: ca. 40 Fahrbewegungen am Tag) Mitarbeiterparkplatz 1 (Ansatz: 20 Fahrbewegungen am Tag) Technische Anlagen Tischkreissäge Schallabstrahlung Tischkreissäge (pro Dachluke) Zu- bzw. Abluft Lackieranlage Schallabstrahlung Schleiferei 80,8 dB(A) [23] [25] 3 9 10 10 Schallabstrahlung Verpackerei/Lager 3 9 Fenster West Schallabstrahlung 3 9 Verpackerei/Lager P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 19 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Schallquelle Quelltyp Schallleistungspegel [Literaturverweis] Tagesganglinie LWA LWA,1h Linie - 90,4 dB(A) [25] Linie - 94,6 dB(A) [25] Linie - 87 dB(A) [25] Linie - 84 dB(A) [25] Fläche - 94 dB(A) [25] pro Dachluke Schallabstrahlung Halle mit Zerspannungsmaschinen 3 11 3 11 Fensterfront (Nord) Schallabstrahlung Halle mit Zerspannungsmaschinen Fensterfront (Süd) Schallabstrahlung Schweißerei 3 11 3 11 3 11 Fensterfront (Nord) Schallabstrahlung Schweißerei Fensterfront (Süd) Schallabstrahlung Schweißerei Tor (West) 4.3.3 1 Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A) 2 Emissionsansatz aus einer bereits abgeschlossenen schalltechnischen Untersuchung 3 Annahme eines Hallinnenpegels von maximal 85 dB(A) Tankstelle Nördlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ eine Tankstelle. Die Tankstelle hat täglich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geöffnet. Neben den Zapfsäulen verfügt die Tankstelle auch über eine Luftstation, einen Münzsauger und einen Hochdruckreiniger. Die Schallemissionen aus dem Tankstellenbetrieb können aus einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] entnommen werden. Darin sind Angaben zu typischen Schallleistungspegeln und zur Häufigkeit einzelner Vorgänge sowie Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit aufgeführt. Auf dieser Basis werden für Werktage folgende Ansätze gewählt: Bereich / Vorgang Einzelpegel bezogen auf werktags 1h Anzahl der Vorgänge pro Stunde Schallleistungspegel pro Stunde in dB(A) P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 20 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung in dB(A) Tag Ruhezeit Nacht Tag Ruhezeit Nacht Zapfsäulen 74,7 42 33 - 90,9 89,9 - Ein- und Ausfahrt 70,3 42 33 - 86,5 85,5 - Parken (Shopkunden) 72,1 42 33 - 88,3 87,5 - Hochdruckreiniger 75,6 42 33 - 91,8 90,8 - Münzsauger 62,7 42 33 - 78,9 77,9 - Luftstation (ohne Waschanlage) 66,3 42 33 - 82,5 81,5 - Tankwagen 94,6 - 1 - - 94,6 - Tab. 4-4: Schallleistungspegel Tankstelle werktags Die Vorgänge werden auf die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit (nach Nr. 6.5 der TA Lärm, vgl. Abschnitt 4.2.2) und den Zeitraum außerhalb der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit nach den Vorgaben der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] aufgeteilt. Dadurch werden Zuschläge für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit angemessen berücksichtigt. Es wird eine Kraftstoffanlieferung je Tag angenommen. Diese wird in der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit angesetzt. 4.3.4 Maximalpegel Nach TA Lärm sind neben den Vorgaben zu Mittelungspegeln während der jeweiligen Beurteilungszeiträume auch Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen vorgegeben (vgl. Abschnitt 4.2.3). Im vorliegenden Fall können zur Beurteilung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maximalpegel maßgebend sein. Die Maximalpegel werden zusätzlich zu den Schallleistungspegeln in der jeweiligen Schallquelle berücksichtigt. Bei Linien- oder Flächenschallquellen wird der Maximalpegel jeweils an der zur maßgeblichen schutzbedürftigen Nutzung ungünstigsten Position beachtet. Tab. 4-5: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel Schallquelle Vorgang Maximalpegel LWA, max Kundenparkplatz Türenschließen (Pkw) 97,5 dB(A) [17] Mitarbeiterparkplatz Türenschließen (Pkw) 97,5 dB(A) [17] Andienung Entspannungsgeräusche des Bremsluftsystems 108 dB(A) [22] Tischkreissäge Sägevorgang 114,8 dB(A) [23] P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 21 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 4.4 Immissionen Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 4.3 zusammengestellten Emissionen die Mittelungspegel des Gewerbelärms im Planfall ermittelt. Dabei werden die einzelnen bestehenden Gewerbeschallquellen überlagert. Im Schallausbreitungsmodell werden dabei die Abschirmungen sowohl durch die Bestandsgebäude als auch durch künftig zugelassene Baukörper im Plangebiet berücksichtigt. Die Ergebnisse für beispielhaft gewählte Immissionsorte im Plangebiet wurden jeweils stockwerkweise für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen erfolgte anhand der Vorgaben der TA Lärm [17]. Die Ergebnisse sind in Anlage 7 aufgeführt. Darin bedeuten: IRW: Immissionsrichtwert nach TA Lärm Lr: Mittelungspegel Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel) Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde) diff: Überschreitung des Immissionsrichtwertes Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für urbane Gebiete liegt bei 63 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Die Ergebnisse zeigen, dass am Tag Beurteilungspegel zwischen 36,2 dB(A) und 71,5 dB(A) erreicht werden. Es ergeben sich somit an den Immissionsorten am südöstlichen Rand des Plangebiets (IO 108, 109 und 110) Überschreitungen des Immissionsrichtwertes um bis zu 8,5 dB(A) am Tag. Die maßgebliche Schallquelle dafür stellt die direkt angrenzende Tischkreissäge der Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH dar. An allen anderen untersuchten Immissionsorten im Plangebiet wird der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete am Tag eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen am südöstlichen Rand des Plangebiets werden im Abschnitt 5 Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Mit den gewählten Emissionsansätzen für Maximalpegel (vgl. Abschnitt 4.3.4) wurden die in der Umgebung hervorgerufenen Immissionen ermittelt. Es ergeben sich Pegel von bis zu 87,5 dB(A) an Immissionsort 109 am südöstlichen Rand des Plangebiets. Der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 93 dB(A) in urbanen Gebieten wird damit eingehalten. Hieraus gehen keine Lärmschutzanforderungen hervor. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 22 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 5. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN 5.1 Allgemeines Den ermittelten Lärmimmissionen sind teilweise Überschreitungen der empfohlenen Immissionsgrenz- bzw. Richtwerte im Plangebiet zu entnehmen. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm 2. Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung 3. Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind demnach die aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der Abwägung mit anderen Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit, Sichtverhältnisse etc.) kann im Einzelfall hiervon auch abgewichen werden. 5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“ kein Einfluss. Allerdings können Maßnahmen zur Minderung der Erhöhung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft geprüft werden. Betroffen von wesentlichen Erhöhungen nach den Kriterien der 16. BImSchV sind die in Anlage 1.2 dargestellten Immissionsorte 02 bis 04 und 06 bis 11. Die Erhöhungen entstehen im vorliegenden Fall durch verschiedene Einflüsse. Dies sind die Zunahme des Verkehrs in Folge der geplanten Nutzungen im Plangebiet und die Reflexionen an künftig zugelassenen Baukörpern. Zum Schutz der Nachbarschaft kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Dies umfasst z. B. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, eine schallabsorbierende Ausführung (eines Teils) der geplanten Fassaden, oder passiven Lärmschutz für die Nachbarschaft. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 23 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Ein passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft hätte weitreichende bauliche Aufwendungen zur Folge und würde dennoch nur die Innenräume vor dem Lärm schützen. In erster Linie wird empfohlen, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen. Die bestehende und insbesondere die künftige Verkehrslärmbelastung liegen in einem sehr hohen Bereich, sodass für Verkehrsbehörden eine Grundlage zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung besteht. Hierbei ist aber im jeweiligen Einzelfall das Ermessen durch die Verkehrsbehörde auszuüben. Das Ermessen kann nicht über den Bebauungsplan gesteuert werden. Auf Grundlage der ermittelten Lärmbelastungen erscheint eine Anordnung jedoch sinnvoll. Eine Beschränkung auf Tempo 30 würde eine Minderung der Verkehrslärmbelastung im Umfeld der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ um ca. 2,5 dB(A) erzielen und damit über den Erhöhungen durch die Planung liegen. Ergänzend kann zur Minderung der Auswirkungen der geplanten Nutzungen für die Nachbarschaft eine schallabsorbierende Fassade eingesetzt werden. Die Minderungen würden sich dabei auf die Nachbarschaft direkt nördlich des Plangebiets konzentrieren und dort in einer Größenordnung von rund 0,5 dB(A) liegen. Die absorbierende Fassadengestaltung ist entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinnvoll. Wenn von einer Umsetzung der Beschränkung auszugehen ist, wird die Absorption jedoch nicht zwingend erforderlich sein, sodass ein Hinweis im Bebauungsplan aus fachlicher Sicht ausreichend wäre: Zum Schutz der Nachbarschaft vor dem Verkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ sollen die Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ schallabsorbierend ausgeführt werden. Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt zu den geplanten Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen. Deshalb wird empfohlen an der südlichen, direkt im Umfeld der Tiefgaragenein- und ausfahrt liegenden Fassade des nördlich gelegenen Baufensters sowie der westlichen, direkt angrenzenden Fassade des östlich gelegenen Baufensters keine Schlafräume vorzusehen. Alternativ wird empfohlen bauliche Maßnahmen an der Tiefgaragenein- und ausfahrt zum Schutz der Schlafräume an den genannten Fassaden umzusetzen. 5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz Größere Abstände sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche keine ausreichend umsetzbare Maßnahme. Der Einhaltung größerer Abstände steht das Gebot zur flächensparenden Planung entgegen. Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss auf das Stadtbild, Trennwirkung, stark eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge, Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen. Ebenso kommt ein aktiver Lärmschutz zum Schutz gegen die gewerblichen Lärmein- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 24 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung wirkungen im südöstlichen Bereich des Plangebiets nicht in Betracht. Aufgrund der einzuhaltenden Abstandsflächen zum südlich an das Plangebiet angrenzenden Kanal ist die Platzierung einer Lärmschutzwand nicht möglich. Die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet ist somit über Lärmschutz an den geplanten Gebäuden im Plangebiet sicherzustellen. Dieser passive Lärmschutz umfasst Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden wie z. B. zur Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung der Schlafräume. 5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm 5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen Aufgrund der zu erwartenden Gewerbelärmbelastung durch an das Plangebiet angrenzende Betriebe, die in Teilbereichen über den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegt, sollten Schutzmaßnahmen für das Plangebiet getroffen werden. Da sich die Richtwerte der TA Lärm auf Immissionsorte außerhalb der Fenster schutzbedürftiger Räume beziehen, wären hierzu Vorgaben zur Schalldämmung der Außenbauteile allein nicht ausreichend. Die Konfliktlösung muss deshalb durch einen Ausschluss der schutzbedürftigen Nutzung bzw. von Fenstern schutzbedürftiger Räume erfolgen. Somit können keine im Sinne der TA Lärm maßgebende Immissionsorte mit unzumutbaren Lärmbelastungen entstehen. In Anlehnung an verschiedene Leitfäden, kann eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan z. B. wie folgt gefasst werden: In den Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms am Tag von mehr als 63 dB(A) (vgl. Anlage 8) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) unzulässig. Festverglasungen und nicht-öffenbare Fensterelemente sind uneingeschränkt zulässig. Ausnahmen hierzu sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass an diesen Fassaden geringere Lärmbelastungen bestehen und die gesetzlichen Vorgaben für Gewerbelärm eingehalten werden. 5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm 5.5.1 Allgemeines Im Plangebiet werden zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse passive Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Dieser bezeichnet Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden und umfasst z. B. die Grundrissanordnung, die Lage und Art der Fenster, die Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 25 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Gegensatz zum Gewerbelärm keine festen Richt- oder Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des erforderlichen Lärmschutzes abzuleiten sind. Nachfolgend werden Vorschläge aus Sicht des Schallschutzes zusammengestellt, die zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse sinnvoll erscheinen. In der Abwägung mit anderen Aspekten können im Einzelfall auch Anpassungen erforderlich sein. Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) über Festsetzungen im Bebauungsplan Vorgaben zum passiven Lärmschutz zu definieren, auch wenn damit Teilbereiche mit leichten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht von den Vorgaben erfasst werden. Im Hinblick auf eine planerische Zurückhaltung bei eher moderaten Überschreitungen und den ohnehin bestehenden Anforderungen an Gebäude zur Energieeinsparung und den Schallschutz im Hochbau ist aus fachlicher Sicht in diesem Zwischenbereich von einer Zumutbarkeit der Verkehrslärmeinwirkungen auszugehen. 5.5.2 Grundrissorientierung Aufgrund der vor allem durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und die Willy-BrandtStraße geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden [27] kann eine Festsetzung beispielsweise wie folgt formuliert werden: Zum Schutz vor Verkehrslärm muss entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und der Willy-Brandt-Straße in Gebäuden mindestens ein Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zu der von der jeweiligen Straße abgewandten Gebäudeseite orientiert sein. (nach [27]) Als lärmabgewandt sind dabei Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straße (RLS90) von maximal 64 dB(A) am Tag sowie 54 dB(A) in der Nacht in der Nacht zu betrachten. (nach [27]) Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies in den schalltechnischen Berechnungen für den Bebauungsplan angenommen wurde, können auch Fassaden mit Unterschreitung der oben genannten Schwellen als lärmabgewandt betrachtet werden. 5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile) herange- P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 26 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung zogen werden. Demnach werden entsprechend den äußeren Lärmeinwirkungen die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden Geräuschquellen, wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt zwischen dem Beurteilungspegel am Tag und dem Beurteilungspegel in der Nacht eine Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines Zuschlags von 10 dB(A) zu dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht berechnet. Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) ergeben sich die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach der Gleichung . Dabei ist = 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; = 35 dB für Büroräume und Ähnliches; der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01 Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße: = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 50 dB, sind die An- Eine Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [29]) von mindestens 66 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen die gemäß DIN 4109-1 (Ausg. Januar 2018, [28]) je nach Raumart und Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße aufweisen. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 27 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Außenlärmpegel auf Grundlage der Lärmeinwirkungen am Tag sind in Anlage 9.1 bis 9.4 und auf Grundlage der Lärmeinwirkungen in der Nacht in Anlage 9.5 bis 9.8 dargestellt. Für Schlafräume und vergleichbare Räume ist vom höheren der beiden dargestellten Außenlärmpegel auszugehen, bei sonstigen Aufenthaltsräumen können die Außenlärmpegel für den Tag verwendet werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als dies im Bebauungsplan angenommen wurde, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 [28] reduziert werden. 5.5.4 Belüftung von Schlafräumen Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden wird folgende Festsetzung [8][27] empfohlen: Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des Verkehrslärms von mehr als 54 dB(A) (vgl. Anlage 10.1 bis 10.4) nachts ausgesetzt sind und die nicht über Fenster auf einer lärmabgewandten Gebäudeseite verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 5.5.3 erfüllt werden als auch ein Mindestluftwechsel erreicht wird. Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird. Auf die schallgedämmte Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Schlafraum in der Nacht 54 dB(A) nicht überschreitet. 5.5.5 Außenwohnbereiche Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung [8] empfohlen: Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von mehr als 64 dB(A) (vgl. Anlage P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 28 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 11.1 bis 11.4) verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. Durch die Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich ein Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von 64 dB(A) oder weniger erreicht wird. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass an den Außenwohnbereichen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms von maximal 64 dB(A) vorliegt, kann auf den oben genannten baulichen Schallschutz verzichtet werden. P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 29 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung 6. ZUSAMMENFASSUNG Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden der Verkehrslärm und der Gewerbelärm untersucht. Verkehrslärm In der Nachbarschaft sind an den Immissionsorten 02 bis 04 und 06 bis 11 wesentliche Erhöhungen nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung zu erwarten (vgl. Abschnitt 3.4.2) o Folge: Empfehlungen zu planerischen / organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, schallabsorbierende Ausführung der Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft) (vgl. Abschnitt 5.2) Im Plangebiet werden die empfohlenen Immissionen überschritten (vgl. Abschnitt 3.4.3) o Folge: Empfehlung zu passiven Schutzmaßnahmen (Grundrissorientierung, Schalldämmung, Belüftung, Schutz von Außenwohnbereichen) (vgl. Abschnitt 5.5) Gewerbelärm Am südöstlichen Rand des Plangebiets wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für urbane Gebiete am Tag durch gewerbliche Anlagen im Umfeld überschritten (vgl. Abschnitt 4.4) o Folge: Empfehlung zu Ausschluss schutzbedürftiger Räume mit öffenbaren Fenstern in dem betroffenen Bereich des Plangebiets (vgl. Abschnitt 5.4.1) Tiefgaragenein- und ausfahrt Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt zu den geplanten Baufenstern können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen o Folge: Empfehlung keine Schlafräume an bestimmten Fassaden im Umfeld der Tiefgaragenein- und ausfahrt vorzusehen (vgl. Abschnitt 5.2). Alternative Empfehlung zu bauliche Maßnahmen an der Tiefgarageneinund ausfahrt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Seite 30 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 1 Lagepläne Verkehrslärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Immissionsort 01 Signalanlage Emissionslinie Straße f Ste Hauptgebäude Nebengebäude str ie n an e aß 05 02 03 04 06 07 08 Gero ldsec ker V orsta dt 09 12 13 10 11 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: 14 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Analyse-/Prognose-Nullfall 15 Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 1.000 1.1 Legende Immissionsort 01 Signalanlage Emissionslinie Straße Hauptgebäude f Ste Nebengebäude str ie n an Plangebiet e aß 05 02 03 04 06 07 Gero ldsec C D 08 ker V orsta dt 09 12 B E 13 A 10 11 F N G I H Auftraggeber: M O Eichner Baugesellschaft mbH L K P Projektbez: 14 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße J "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall 15 Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 1.000 1.2 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 Verkehrserzeugung Plangebiet P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Verkehrserzeugung Wohnen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr Bruttogeschossfläche (BGF): 4.860 m² Einwohnerverkehr Besucherverkehr BGF pro Einwohner: 48 - 53 m² BGF/Einwohner Annahme: 50 m² BGF/Einwohner Anteil des Besucherverkehrs: 0 - 15% der Einwohnerwege Annahme: 10% der Einwohnerwege 100 Einwohner 40 Wege/24h Wegehäufigkeit: 3,5 - 4,0 Wege/Einwohner Annahme: 3,8 Wege/Einwoher MIV-Anteil: 60 - 80% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 60% 370 Wege/24h 25 Pkw-Wege/24h Wege außerhalb des Plangebiets: 10-15% Annahme: 10% Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0 (Besucherverkehr) Annahme: 1,8 320 Wege/24h 10 Pkw-Fahrten/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil im Einwohnerverkehr) Annahme: 65% 210 Pkw-Wege/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 (Einwohnerverkehr) 150 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr 0,05 Lkw-Fahrten je Einwohner 5 Liefer-Fahrten/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 07/2018 Maßstab: Verkehrserzeugung Wohnen Anlage 2.1 Verkehrserzeugung Kita P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr ca. 100 Plätze Beschäftigtenverkehr Besucherverkehr Anzahl der Beschäftigten: 0,06 - 0,1 Beschäftigte/Platz Angabe Architekt: 0,2 Beschäftigte/Platz Anzahl der Beschäftigten: 0,7 - 1,0 Nutzer/Platz Annahme: 1,0 Nutzer/Platz 20 Beschäftigte 100 Besucher Anwesenheit: 80 - 100% Annahme: 100% Wegehäufigkeit: 2,0 Wege/Besucher 20 Beschäftigte 200 Wege/24h Wegehäufigkeit: 3,0 - 4,5 Wege/ Beschäftigtem Annahme: 3,0 Wege/Beschäftigtem MIV-Anteil: 5 - 80% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 50% 60 Wege/24h 100 Pkw-Wege/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil z.B. integrierte Lage) Annahme: 50% Pkw-Besetzungsgrad: 0,5 (mit Bring- und Holfahrt) 30 Pkw-Fahrten/24h 200 Pkw-Fahrten/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 (Beschäftigtenverkehr) Annahme Anteil Verbundeffekt: 5 % Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 % 30 Pkw-Fahrten/24h 170 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr Anzahl Lkw-Fahrten: Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h 1 Liefer-Fahrt/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 07/2018 Maßstab: Verkehrserzeugung Kita Anlage 2.2 Verkehrserzeugung Grundschule P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-180712-Lwei.cdr ca. 170 Plätze Beschäftigtenverkehr Besucherverkehr Anzahl der Beschäftigten: 0,03 - 0,05 Beschäftigte/Platz Annahme: 0,05 Beschäftigte/Platz Anzahl der Beschäftigten: 0,7 - 0,8 Nutzer/Platz Annahme: 0,8 Nutzer/Platz 10 Beschäftigte 140 Besucher Anwesenheit: 80 - 100% Annahme: 100% Wegehäufigkeit: 2,0 Wege/Besucher 10 Beschäftigte 280 Wege/24h Wegehäufigkeit: 2,5 Wege/Beschäftigtem MIV-Anteil: 5 - 40% (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 30% 25 Wege/24h 85 Pkw-Wege/24h MIV-Anteil: 30 - 70% (MIV-Anteil z.B. integrierte Lage) Annahme: 50% Pkw-Besetzungsgrad: 0,5 (mit Bring- und Holfahrt) 15 Pkw-Fahrten/24h 170 Pkw-Fahrten/24h Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 (Beschäftigtenverkehr) Annahme Anteil Verbundeffekt: 10 % Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 % 10 Pkw-Fahrten/24h 140 Pkw-Fahrten/24h Lieferverkehr Anzahl Lkw-Fahrten: Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h 1 Liefer-Fahrt/24h Proj.-Nr.: Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft Projektbez.: Fichtner Water & Transportation GmbH Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez.: 612-2146 Datum: 07/2018 Maßstab: Verkehrserzeugung Grundschule Anlage 2.3 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 WA EG 1.OG 2.OG 3.OG 59 59 59 59 49 49 49 49 60 59 59 58 52 51 50 50 0,5 ------- 2,3 1,6 1,0 0,6 02 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 68 68 67 67 60 60 59 59 3,4 3,2 2,8 2,2 5,2 5,1 4,6 4,1 03 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 69 62 62 61 6,0 5,6 4,9 7,8 7,4 6,8 04 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 70 70 63 62 62 6,2 6,0 5,5 8,1 7,9 7,3 05 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 66 66 66 58 58 58 1,2 1,4 1,3 3,1 3,3 3,2 06 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 68 68 68 68 60 60 60 60 4,0 4,0 3,7 3,3 5,8 5,9 5,6 5,2 07 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 68 68 68 60 60 60 3,8 3,8 3,3 5,7 5,6 5,1 08 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 68 68 68 60 60 60 4,0 3,9 3,3 5,9 5,8 5,2 09 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 66 66 66 58 58 58 1,7 1,8 1,4 3,5 3,6 3,2 10 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 69 68 62 61 59 5,4 4,3 3,2 7,2 6,1 5,0 11 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 68 67 61 60 59 4,9 4,0 3,0 6,7 5,8 4,9 12 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 66 58 59 58 2,1 2,2 1,9 4,0 4,1 3,7 13 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 66 66 66 58 58 58 1,7 1,7 1,4 3,5 3,5 3,2 14 WA EG 59 49 60 52 0,4 2,2 Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.1.1 Immissionsort 15 Nutzung WA Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1.OG 2.OG 59 59 49 49 59 59 51 50 ----- 1,5 0,9 EG 1.OG 2.OG 59 59 59 49 49 49 54 55 55 46 47 47 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.1.2 Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 WA EG 1.OG 2.OG 3.OG 59 59 59 59 49 49 49 49 60 60 59 59 52 52 51 51 0,9 0,3 ----- 2,7 2,1 1,4 1,1 02 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 68 68 68 67 60 60 59 59 3,8 3,7 3,2 2,7 5,6 5,5 5,0 4,5 03 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 70 70 63 62 62 6,4 6,0 5,3 8,3 7,9 7,2 04 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 70 63 63 62 6,6 6,4 5,9 8,5 8,3 7,7 05 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 66 66 66 58 58 58 1,7 1,9 1,8 3,5 3,7 3,6 06 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 69 69 69 68 61 61 60 60 4,4 4,4 4,2 3,8 6,2 6,3 6,0 5,6 07 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 69 68 61 60 60 4,3 4,2 3,7 6,1 6,0 5,5 08 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 69 69 68 61 61 60 4,5 4,4 3,8 6,3 6,2 5,6 09 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 66 58 58 58 2,1 2,2 1,8 3,9 4,0 3,6 10 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 69 68 62 61 60 5,8 4,7 3,6 7,6 6,5 5,4 11 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 69 68 62 61 60 5,3 4,4 3,4 7,1 6,2 5,3 12 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 67 59 59 59 2,5 2,7 2,3 4,4 4,5 4,1 13 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 66 58 58 58 2,1 2,1 1,8 3,9 3,9 3,6 14 WA EG 59 49 60 52 0,9 2,6 Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.2.1 Immissionsort 15 Nutzung WA Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1.OG 2.OG 59 59 49 49 60 59 51 51 0,1 --- 1,9 1,3 EG 1.OG 2.OG 59 59 59 49 49 49 55 55 56 47 47 47 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.2.2 Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 01 WA EG 1.OG 2.OG 3.OG 59 59 59 59 49 49 49 49 61 60 59 59 52 52 51 51 1,1 0,5 ----- 2,9 2,3 1,6 1,3 02 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 68 68 68 67 60 60 60 59 3,9 3,7 3,3 2,8 5,7 5,6 5,1 4,6 03 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 70 63 62 62 6,5 6,1 5,5 8,4 8,0 7,3 04 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 71 71 70 63 63 62 6,8 6,6 6,0 8,6 8,4 7,9 05 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 66 67 67 58 58 58 1,9 2,1 2,1 3,7 4,0 3,9 06 MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 69 69 69 69 61 61 61 61 4,8 4,9 4,7 4,4 6,6 6,8 6,6 6,3 07 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 70 62 62 61 5,5 5,5 5,1 7,3 7,3 6,9 08 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 70 69 62 62 61 5,3 5,3 5,0 7,1 7,1 6,8 09 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 68 68 68 60 60 60 3,4 3,6 3,2 5,2 5,4 5,1 10 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 69 68 62 61 60 6,0 5,0 3,9 7,9 6,8 5,8 11 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 70 69 68 62 61 60 5,3 4,5 3,6 7,2 6,3 5,4 12 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 67 59 59 59 2,8 2,9 2,7 4,6 4,8 4,5 13 MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 67 67 66 58 58 58 2,2 2,2 1,9 4,0 4,0 3,7 14 WA EG 59 49 60 52 0,7 2,4 Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.3.1 Immissionsort 15 Nutzung WA Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1.OG 2.OG 59 59 49 49 59 58 51 50 ----- 1,4 0,4 EG 1.OG 2.OG 59 59 59 49 49 49 55 55 55 47 47 47 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.3.2 Immissionsort Nutzung Stockwerk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz PP-P0 Lr Tag Lr Tag Tag Lr Nacht Lr Nacht dB(A) 59,9 dB(A) 51,7 dB(A) 60,1 dB(A) 51,9 dB(A) 0,2 dB(A) 0,2 1.OG 59,3 51,1 59,5 51,3 0,2 0,2 2.OG 58,6 50,4 58,8 50,6 0,2 0,2 3.OG 58,3 50,1 58,5 50,3 0,2 0,2 EG 67,8 59,6 67,9 59,7 0,1 0,1 1.OG 67,7 59,5 67,7 59,6 0,0 0,1 2.OG 67,2 59,0 67,3 59,1 0,1 0,1 3.OG 66,7 58,5 66,8 58,6 0,1 0,1 WA EG MI MI EG 70,4 62,3 70,5 62,4 0,1 0,1 1.OG 70,0 61,9 70,1 62,0 0,1 0,1 2.OG 69,3 61,2 69,5 61,3 0,2 0,1 EG 70,6 62,5 70,8 62,6 0,2 0,1 1.OG 70,4 62,3 70,6 62,4 0,2 0,1 2.OG 69,9 61,7 70,0 61,9 0,1 0,2 EG 65,7 57,5 65,9 57,7 0,2 0,2 1.OG 65,9 57,7 66,1 58,0 0,2 0,3 2.OG 65,8 57,6 66,1 57,9 0,3 0,3 EG 68,4 60,2 68,8 60,6 0,4 0,4 1.OG 68,4 60,3 68,9 60,8 0,5 0,5 2.OG 68,2 60,0 68,7 60,6 0,5 0,6 3.OG 67,8 59,6 68,4 60,3 0,6 0,7 MI MI MI MI EG 68,3 60,1 69,5 61,3 1,2 1,2 1.OG 68,2 60,0 69,5 61,3 1,3 1,3 2.OG 67,7 59,5 69,1 60,9 1,4 1,4 EG 68,5 60,3 69,3 61,1 0,8 0,8 1.OG 68,4 60,2 69,3 61,1 0,9 0,9 2.OG 67,8 59,6 69,0 60,8 1,2 1,2 MI MI EG 66,1 57,9 67,4 59,2 1,3 1,3 1.OG 66,2 58,0 67,6 59,4 1,4 1,4 2.OG 65,8 57,6 67,2 59,1 1,4 1,5 EG 69,8 61,6 70,0 61,9 0,2 0,3 1.OG 68,7 60,5 69,0 60,8 0,3 0,3 2.OG 67,6 59,4 67,9 59,8 0,3 0,4 EG 69,3 61,1 69,3 61,2 0,0 0,1 1.OG 68,4 60,2 68,5 60,3 0,1 0,1 2.OG 67,4 59,3 67,6 59,4 0,2 0,1 EG 66,5 58,4 66,8 58,6 0,3 0,2 1.OG 66,7 58,5 66,9 58,8 0,2 0,3 2.OG 66,3 58,1 66,7 58,5 0,4 0,4 EG 66,1 57,9 66,2 58,0 0,1 0,1 1.OG 66,1 57,9 66,2 58,0 0,1 0,1 MI MI MI MI Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Datum: 07/2018 Anlage: Planbez: Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall SoundPLAN 8.0 Nacht 3.4.1 Immissionsort Nutzung Stockwerk Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Differenz PP-P0 Lr Tag Lr Tag Tag Lr Nacht Lr Nacht Nacht dB(A) 65,8 dB(A) 57,6 dB(A) 65,9 dB(A) 57,7 dB(A) 0,1 dB(A) 0,1 13 MI 2.OG 14 WA EG 59,9 51,6 59,7 51,4 -0,2 -0,2 1.OG 59,1 50,9 58,7 50,4 -0,4 -0,5 2.OG 58,5 50,3 57,7 49,4 -0,8 -0,9 EG 54,3 46,1 54,3 46,1 0,0 0,0 1.OG 54,7 46,5 54,6 46,3 -0,1 -0,2 2.OG 55,1 46,9 54,7 46,5 -0,4 -0,4 15 WA Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung 07/2018 Anlage: Planbez: Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall SoundPLAN 8.0 Datum: 3.4.2 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 4 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) A MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 69 68 67 66 61 60 59 58 4,4 3,7 2,7 1,9 6,2 5,5 4,5 3,8 B MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 69 68 67 67 60 60 59 59 4,1 3,7 2,9 2,2 5,9 5,5 4,8 4,1 C MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 70 70 69 68 62 61 61 60 5,6 5,2 4,4 3,7 7,4 7,0 6,3 5,5 D MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 68 68 68 67 60 60 60 59 3,8 3,8 3,3 2,7 5,7 5,6 5,1 4,5 E MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 66 66 66 66 58 58 58 58 1,4 1,8 1,8 1,5 3,2 3,7 3,7 3,4 F MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 62 62 62 62 54 54 54 53 --------- --------- G MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 61 61 61 60 52 52 52 52 --------- --------- H MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 54 54 54 54 45 45 45 45 --------- --------- I MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 43 41 42 44 35 33 34 36 --------- --------- J MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 51 52 52 52 43 44 44 44 --------- --------- K MI EG 1.OG 2.OG 64 64 64 54 54 54 47 48 49 39 40 40 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 4.1 Immissionsort Nutzung Stock- IGW IGW Lr Lr Lr,diff Lr,diff werk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 3.OG 64 54 49 40 --- --- L MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 40 38 39 41 31 30 31 33 --------- --------- M MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 43 41 41 41 34 33 33 33 --------- --------- N MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 44 41 44 47 36 32 36 39 --------- --------- O MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 46 43 45 47 38 35 37 39 --------- --------- P MI EG 1.OG 2.OG 3.OG 64 64 64 64 54 54 54 54 43 44 45 44 35 36 36 36 --------- --------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 4.2 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 5 Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A): 69 44 49 54 59 64 69 74 79 64 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 59 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A): 44 49 54 59 64 69 74 79 69 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 59 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 69 Beurteilungspegel Tag in dB(A): 44 49 54 59 64 69 74 79 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 59 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 69 Beurteilungspegel Tag in dB(A): 69 44 49 54 59 64 69 74 79 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 44 49 54 59 64 69 74 79 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 59 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, tags 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.4 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 64 Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 34 39 44 49 54 59 64 69 59 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 59 54 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 49 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 34 39 44 49 54 59 64 69 59 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 54 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 49 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.6 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A): 34 39 44 49 54 59 64 69 59 < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= 34 39 44 49 54 59 64 69 54 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: 49 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Verkehrslärm Plangebiet Isophonen, nachts 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 5.7 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 6 Lageplan Gewerbelärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Immissionsort Punktschallquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle f Ste Hauptgebäude str ie n an Nebengebäude Überdachung e aß Plangebiet Gero ldsec 103 Tank stelle ker V orsta dt 102 101 104 106 105 107 113 Eichner Baugesellschaft mbH erei 108 112 114 110 Willy-Brandt-Straße P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Schw eiß Zu-Abluft Lackieranlage 109 iSchle i fere Lager/V erpack erei Projektbez: Halle mit Zerspannung smaschinen "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 1.000 6 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 7 Beurteilungspegel Gewerbelärm P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW IRW Lr Lr Lr,diff Lr,diff Tag max Tag max Tag max dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 101 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 58,1 59,4 58,8 58,1 64,6 64,0 63,2 62,3 --------- --------- 102 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 58,7 58,6 57,8 56,9 65,0 64,4 63,5 62,5 --------- --------- 103 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 49,3 50,7 51,7 51,6 54,3 56,4 56,9 56,6 --------- --------- 104 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 36,2 37,4 38,8 41,9 46,8 46,7 46,6 51,0 --------- --------- 105 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 40,9 42,6 45,7 48,5 53,8 53,6 53,9 56,0 --------- --------- 106 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 38,9 38,3 39,8 43,1 51,2 51,2 51,2 51,1 --------- --------- 107 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 61,2 61,2 61,1 61,0 77,3 77,2 77,1 76,9 --------- --------- 108 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 67,8 67,6 67,1 66,4 84,4 84,2 83,8 83,1 4,8 4,6 4,1 3,4 --------- 109 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 71,5 71,2 70,4 69,3 87,5 87,2 86,3 85,2 8,5 8,2 7,4 6,3 --------- 110 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 67,6 67,4 67,1 66,5 83,4 83,2 82,8 82,2 4,6 4,4 4,1 3,5 --------- 112 MU EG 1.OG 2.OG 63 63 63 93 93 93 43,0 42,8 42,8 56,8 56,1 55,9 ------- ------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 7.1 Immissionsort Nutzung Stockwerk IRW IRW Lr Lr Lr,diff Lr,diff Tag max Tag max Tag max dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 3.OG 63 93 42,8 55,6 --- --- 113 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 43,5 43,2 43,8 44,2 56,3 54,5 54,4 54,2 --------- --------- 114 MU EG 1.OG 2.OG 3.OG 63 63 63 63 93 93 93 93 59,5 59,4 59,4 59,2 76,9 76,8 76,7 76,5 --------- --------- Auftraggeber: Proj.-Nr: 612-2146 Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: 07/2018 Anlage: Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet SoundPLAN 8.0 Datum: 7.2 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 8 Ausschluss öffenbare Fenster P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 63 < <= 63 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Ausschluss öffenb. Fenster Schutzbedürftige Nutzung Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 8 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 9 Außenlärmpegel nach DIN 4109 Schlafräume P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 75 74 Außenlärmpegel in dB(A): 73 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 72 71 74 70 69 68 7 6 66 70 65 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 64 66 Eichner Baugesellschaft mbH 67 68 69 Projektbez: 71 70 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 74 Außenlärmpegel in dB(A): 73 71 72 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 73 70 69 68 67 66 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 65 64 Eichner Baugesellschaft mbH 67 68 69 71 0 7 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 73 73 72 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 71 70 69 68 67 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 66 Eichner Baugesellschaft mbH 69 70 Projektbez: 71 64 Auftraggeber: 68 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 67 67 65 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 73 Außenlärmpegel in dB(A): 72 72 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 70 71 69 68 68 67 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 66 Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 68 69 Projektbez: 70 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 67 65 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 tags, 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.4 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 77 Außenlärmpegel in dB(A): 76 75 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 74 73 72 76 71 70 69 68 72 67 66 65 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 70 63 64 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 62 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, EG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.5 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet 76 Außenlärmpegel in dB(A): 75 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 74 73 72 71 70 69 68 67 66 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 64 65 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 63 Eichner Baugesellschaft mbH 62 Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 1.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.6 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 75 74 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 74 73 72 73 71 70 69 68 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 67 66 65 Auftraggeber: P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 64 Eichner Baugesellschaft mbH 63 Projektbez: 62 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 2.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.7 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Außenlärmpegel in dB(A): 74 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 73 73 72 71 70 69 68 < < < < < < < < < < < < < < < < <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= <= 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 67 66 P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße 65 Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH 64 63 Projektbez: 62 "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenlärmpegel nach DIN 4109 nachts, 3.OG Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 9.8 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 10 Belüftung von Schlafräumen P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 10.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt MU P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 10.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt MU P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 10.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Nacht in dB(A) 54 < <= 54 kein Konflikt Konflikt MU P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Belüftung von Schlafräumen 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 10.4 Eichner Baugesellschaft mbH Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung Anlage 11 Außenwohnbereiche P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-180711-Lwei.docx Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche Erdgeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 11.1 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 1. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 11.2 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 2. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 11.3 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Baugrenzen Plangebiet Beurteilungspegel Tag in dB(A) 64 < <= 64 kein Konflikt Konflikt P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße Auftraggeber: Eichner Baugesellschaft mbH Projektbez: "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1 Schalltechnische Untersuchung Planbez: Außenwohnbereiche 3. Obergeschoss Proj.-Nr: 612-2146 Anlage Datum: 07/2018 Maßstab: 1: 500 11.4