Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
19. März 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))
19. März 2018
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage Amt: 61 Hauptvogel Datum: 22.02.2018 Az.: - 0691/Ha Drucksache Nr.: 40/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 07.03.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.03.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ vom 22. Februar 2018 wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan TEMPRORÄRER PARKPLATZ wird in der beigefügten Fassung vom 22. Februar 2018 beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange - Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung - Satzung - Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht) - Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 40/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2017 dem Entwurf des Bebauungsplans TEMPORÄRER PARKPLATZ zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 2. Januar 2018 bis 2. Februar 2018 statt. Für die Landesgartenschau werden an besucherstarken Tagen rund 2.000 Stellplätze benötigt. Diesen Andrang werden insgesamt zwei Parkplätze aufnehmen. Um den bewirtschafteten Parkplatz am Hinlehrerweg, für die Dauer der Landesgartenschau, einzurichten, musste der Bebauungsplan aufgestellt werden. Während dieser Offenlage gingen 8 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Sie betreffen die Themen Geotechnik, Artenschutz und Umweltschutz, Verkehrsleitung und - ströme, Bodenschutz, Immissionsschutz, landwirtschaftlichen Flächenentzug und Versorgungsleitungen. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aufgrund von abweichenden Stellungnahmen zum Umgang mit dem Oberboden aus der frühzeitigen Beteiligung (Landratsamt, Amt für Landwirtschaft) und der Offenlage (Landratsamt, Amt für Bodenschutz und Wasserwirtschaft) wurde die Festsetzung zum Bodenschutz im Vergleich zur Offenlage geändert und die Auflagen zum Bodenschutz hinzugefügt. Aufgrund dieser Änderungen wurde eine erneute Einholung der Stellungnahmen von den berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB erforderlich. Die weiteren Änderungen in der vorliegenden Fassung vom 22. Februar 2018 sind nur geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen. Aus der Bürgerschaft wurde eine Stellungnahme abgegeben. Der Anlieger wies auf die Störung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sowie die Emission und die Risiken aus dem Besucherumfeld hin. Genauer wurden die Themen Staubbildung, Lärm, Stau, Personensicherheit und Gebäudeschutz benannt. Es wurden mögliche verkehrsrechtliche Anpassungen (Einbahnstraßenregelung, Geschwindigkeitsbegrenzung und Park- und Halteverbot) in den Zufahrtstraßen gewünscht. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.