Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2011)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
25. Februar 2013
Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Information an den Gemeinderat
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2011)
Beschlussvorlage (KuF 2011 Stand 18.01.2013 - gesamt)
Beschlussvorlage (KuF 2011 Stand 18.01.2013 - Zusammenfassung)
Beschlussvorlage (Zusammenstellung KuF-Eckdaten 2001 - 2011)
25. Februar 2013
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Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST
- Information an den Gemeinderat
- Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2011)
Beschlussvorlage (KuF 2011 Stand 18.01.2013 - gesamt)Beschlussvorlage (KuF 2011 Stand 18.01.2013 - Zusammenfassung)Beschlussvorlage (Zusammenstellung KuF-Eckdaten 2001 - 2011)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 10.01.2013 Az.: 791.30 Drucksache Nr.: 11/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.02.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2011 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2011 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. Anlage(n): KuF 2011 Stand 18.01.2013 - Zusammenfassung KuF 2011 Stand 18.01.2013 - gesamt Zusammenstellung KuF-Eckdaten 2001 - 2011 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 11/2013 Seite - 2 - Begründung: 1. Allgemeines Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert. Der Gemeinderat hat am 03.11.2008 folgenden Beschluss gefasst: (s. Beschlussvorlage Nr. 108/2008) - Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2008 Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde am 15.03.2010 die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank BadenWürttemberg vom 28./30. Januar 2001 um drei Monate bis zum 26.05.2010 verlängert. Die Eilentscheidung wurde am 19.04.2010 dem Gemeinderat bekannt gegeben. Weiter hat der Gemeinderat am 17.05.2010 folgenden Beschluss gefasst: (s. Beschlussvorlage Nr. 71/2010) - Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2010 - Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2010 um vier Jahre bis zum 26.05.2014 2. Finanzierungsvereinbarung / Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) / Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird jährlich im Zusammenwirken mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeschrieben. Auf der Grundlage der für das Jahr 2010 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg am 29.07.2010 erteilt. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt. 3. Rahmendaten Bund-Kaufvertrag Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des ehemaligen Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal beträgt insgesamt € 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft. … Drucksache 11/2013 Seite - 3 - Tabelle 1:Übersicht Kaufpreis OST WEST € € GESAMT € Fläche Gebäude 6.406.501,72 21.523.865,06 8.439.706,00 1.952.610,40 14.846.207,72 23.476.475,46 Abzgl. Abbruchkosten Abzgl. Entsiegelung Flächen -3.350.419,00 -6.431.934,27 -1.175.971,33 -9.782.353,27 -1.175.971,33 Zwischensumme 24.579.947,78 2.784.410,81 27.364.358,58 Davon 70 % (Marktlageabschlag) 17.205.963,59 1.949.087,57 19.155.051,16 Nach Differenzausgleich 17.217.893,66 1.950.438,97 19.168.332,63 Anteil Lahr Anteil Friesenheim 1.703.221,39 247.217,58 Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag Regelungen getroffen, welche sich im Nachhinein ausgaberelevant auswirken. Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten Hierfür wurden für das Gesamtareal vom ursprünglichen Kaufpreis von € 38.322.683,18 insgesamt € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt die Obergrenze von € 19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal. Erschließungskosten € 15,34 / m2 Diese wurden im Ostteil bei der Kaufpreisermittlung gutgeschrieben; werden diese nicht erreicht, hat die Stadt Lahr eine Nachschusspflicht zu erfüllen. Im umgekehrten Fall ist der Bund nicht zahlungspflichtig. Kosten für Altlastenerkundung /-beseitigung Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden. Abbruchkosten für Bestandsgebäude Aufgrund der z. T. maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten ist davon auszugehen, dass vereinzelte Gebäude, die eigentlich als Bestandsgebäude erworben worden sind abgebrochen werden müssen. Der Bund beteiligt sich an den Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden insgesamt T€ 430 (T€ 456 indexiert) eingestellt. … Drucksache 11/2013 4. Seite - 4 - Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Jahr 2011 Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH hat im Zusammenwirken mit der Stadt Lahr die KuF für das Ostareal aktualisiert (Stand 18.01.2013). Die KuF erstreckt sich über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis in das Jahr 2017 hinein. Eine Zusammenfassung der KuF 2011 ist in Anlage 1 beigefügt. Die Zusammenstellung der KuF-Eckdaten 2001 – 2011 ist als Anlage 3 beigefügt. In der Fortschreibung 2012 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet: - Indexierung ab 2012 – 2017 3 %), - Exakte Ermittlung des Abwasserbeitrags für das Gesamtareal - Veräußerung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Wideraufnahme der Zinsübernahmen aus dem Haushalt im Zeitraum 2010 – 2015 - Wiederaufnahme der Zuführungen aus dem Haushalt im Zeitraum 2014- 2017 Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bei indexierten Ausgaben von € 43.583.000 und indexierten Einnahmen von € 44.078.000 ein positiver Saldo von € + 495.000 Die KuF 2011 schließt im Vergleich zu der KuF 2010 unter Einrechnung der oben genanten Veränderungen mit einer Verbesserung um insgesamt € 1,237 Mio. Die Verbesserung resultiert hauptsächlich aus: Ausgabenseite: - Reduzierung Zinsaufwand aufgrund geringerem Zinssatz in 2013-17 - € 1,268 Mio. - geringerer Abwasserbeitrag durch Neuberechnung - € 0,450 Mio. - Erhöhte Straßenerschließungskosten aufgrund Indexierung € 0,199 Mio. - Erhöhte Abbruchkosten im Sektor B aufgrund Indexierung € 0,053 Mio. - Erhöhter Aufwand zur Altlastenuntersuchung/-sanierung € 0,094 Mio. Einnahmenseite: - Erhöhte Verkaufserlöse aus Ausweitung der verkaufbaren Grundstücksfläche (Sektor B +0,4 ha und Rheinstraße Süd +0,5 ha) € 0,207 Mio. - Geringere Zinsübernahmen aus dem Haushalt über die Laufzeit der KuF aufgrund geringerer Zinssätze -€ 0,113 Mio. … Drucksache 11/2013 Seite - 5 - Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie folgt: Tabelle 2: KuF-Entwicklung Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO Kosten- und Finanzierungsübersicht KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 46.364 46.907 46.439 44.586 44.843 45.559 37.097 42.660 42.033 43.036 40.315 43.201 40.410 45.990 -543 1.853 -716 -5.563 -1.003 -2.886 -5.580 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ jew. Index. Werte Stand Rahmenkonto 31.12.2011 T€ Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen 35.943 34.599 43.924 42.894 43.984 44.078 40.052 40.282 42.299 41.886 44.727 43.583 25.149 33.826 SALDO -4.109 -5.683 1.625 -8.677 1.008 -743 495 Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2017 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2011 beigefügt. Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße des KuFErgebnisses nicht bei den Ausgaben, sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist. Bei der KuF handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme, die aus heutiger Sicht die Entwicklung prognostiziert. Sie wird von unterschiedlichsten Entwicklungen beeinflusst und ist immer unter gewissen Unsicherheitsfaktoren zu erstellen. Wesentliche Einflussgrößen sind die Erlöse aus der Veräußerung der vom Bund erworbenen Gebäude sowie die geplanten Grundstücksveräußerungen. Sollten diese nicht wie geplant eintreten, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern. In Anlage 1 ist eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Kosten- und Erlösarten beigefügt. 4.1 Einzelaspekte zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 4.1.1 Einnahmen Gebäudeerlöse Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten Marktlageabschlages betrug also der Kaufpreis gegenüber dem Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt. … Drucksache 11/2013 Seite - 6 - Tabelle 3: Gebäudeerlöse KuF Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Gebäudeerlöse Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Gebäudeerlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 24.029 23.687 22.789 12.928 10.398 8.766 8.811 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 8.811 8.000 8.000 8.000 8.342 8.342 Stand Rahmenkonto 31.12.2011 T€ 3.835 Hier liegt der eigentliche Grund, warum die KuF über den Betrachtungszeitraum ohne Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Lahr nicht ausgeglichen werden kann. Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen. In der KuF 2000 wurde eine Reduzierung um rund € 9,7 Mio. vorgenommen. In der KuF 2001 wurde eine weitere Korrektur um € 2,55 Mio. vorgenommen. In der KuF 2002/2003 erfolgte eine Reduzierung um weitere € 1,6 Mio. und In der KuF 2006 wurde der Wert nochmals um T€ 811 reduziert. In der KuF 2010 wurden Veräußerungserlöse um T€ 342 erhöht. Die Erhöhung resultiert aus der Übertragung von bislang auf Abbruch gesetzten Bauwerken an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. In der KuF 2011 wurde der Wert fortgeschrieben. Insgesamt erfolgte eine Wertberichtigung um rund € 14,319 Mio. Inwieweit der angestrebte Veräußerungswert zu realisieren sein wird ist fraglich, da die ohnehin in die Jahre gekommenen Gebäude zusehends an Wert verlieren werden, bzw. im Rahmen der Erschließung abgebrochen werden müssen und somit keine Erlöse gegenüberstehen. Im Laufe des Jahres 2012 stiegen die Erlöse aus der Veräußerung von Bestandsgebäuden bislang auf € 4,140 Mio. … Drucksache 11/2013 Seite - 7 - Tabelle 4: Grundstückserlöse Grundstückserlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 veräußerbare Flächen ha 48 ha 48 ha 47,4 ha 50,7 ha 50,7 ha 48,4 ha 48,4 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grundstückserlöse Grundstückserlöse veräußerbare Flächen jeweils indexierte Werte Grundstückserlöse 19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848 KuF KuF KuF KuF KuF KuF Stand 2005 2006 2007 2008 2010 2011 Rahmenkonto 31.12.2011 ha ha ha ha ha ha 48,4 48,4 48,4 48,4 48,4 49,5 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 18.442 17.061 20.124 20.124 20.496 20.621 T€ 8.181 Die veräußerbare Grundstücksflächen in der KuF 2011 konnten aufgrund eines Verkaufsfalles im Jahr 2011 im Sektor B um 0,4 ha erweitert werden. Bei diesem Verkauf konnten vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen mitveräußert werden. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des Bebauungsplanes. Die KuF 2011 rechnet ab dem Jahr 2007 bis einschließlich Jahr 2012 mit einem Verkaufspreis von € 45,00/m². In den Jahren 2013 und 2014 soll, analog der Vorgehensweise im Gebiet des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ eine Anhebung auf € 48,00/m² und ab dem Jahr 2015 eine weitere Anhebung auf € 50,00/m² erfolgen. Nur unter diesen Voraussetuzungen ist bei einem Abverkauf aller verfügbaren Flächen bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes das prognostizierte Ergebnis erreichbar. Auf eine durchgängige Indexierung des Verkaufspreises mit einer jährlichen Steigerung um 3,0 % wird seitens der Verwaltung verzichtet, da die Durchsetzung der erhöhten Verkaufspreise als nicht realisierbar eingeschätzt wird. Mit der Erhöhung des Verkaufspreises ab dem Jahr 2007 auf € 45,00/m² und € 48,00/m² ab 2013 wurden bereits deutliche Anhebungen des Verkaufspreises vorgenommen. Weitere Steigerungen sind am Markt wohl nicht, bzw. nur sehr schwer durchsetzbar. Zudem stehen nunmehr aufgrund der Lage erheblich weniger attraktive Industrie- und Gewerbegrundstücke den Bereichen A (nördlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals: Rheinstraße Nord) und B (nördliche Erweiterung) zur Verfügung. Der Verkaufspreis läge bei einer jährlichen Indexierung um 3,0 % schnell deutlich über den Verkaufspreisen konkurrierender Gewerbegebiete. Des Weiteren ist in der KuF 2011 für die Grundstücke im Bereich A 2 (südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals Rheinstraße Süd) ein gemischter Verkaufspreis von € 75,00/m², € 65,00/m² und € 55,00/m² in Ansatz gebracht worden. Bei diesen Flächen handelt es sich um sehr hochwertige Industrie- und Gewerbeflächen, welche einen höheren Verkaufspreis rechtfertigen. Es wird daher mit einem raschen Abverkauf der Flächen gerechnet. Eine Indexierung des Verkaufspreises erfolgt somit nicht bzw. ist nicht gerechtfertigt. Aufgrund des bis zum Jahr 2017 begrenzten Betrachtungszeitraumes werden die nicht getätigten Grundstücksveräußerungen der Vergangenheit nunmehr in einem kürzeren Zeitraum mit höheren Verkaufspreisen zu realisieren sein. Die geplanten jährlichen Verkäufe liegen über dem erzielten Verkaufsdurchschnitt der vergangenen Jahre. Diese sehr optimistische Einschätzung der Entwicklung führt letztlich zu dem ausgewiesenen Ergebnis. … Drucksache 11/2013 Seite - 8 - Bei einer realitätsnaheren Betrachtungsweise müssten die jährlichen Abverkäufe nach unten reduziert werden mit der Wirkung, dass die Laufzeit der KuF deutlich verlängert werden müsste. Sollte die Altlastensanierung durch den Bund als Verpflichteten weiterhin so schleppend, bzw. nicht angegangen werden, könnten die Verkäufe im Bereich B (nördliche Erweiterung) nach wie vor nicht im geplanten und erforderlichen Umfang erfolgen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Bund lassen hier keine raschere Sanierung erwarten. Mehr als 15 Jahre nach Kauf des Geländes sind noch einige Altlastenflächen bisher nicht saniert bzw. laufen die Kontrollen der Altlastensanierungen noch viele Jahre. Altlastverdachts- und nachgewiesene Altlastenflächen sind nicht oder nur sehr schwer veräußerbar, da die Investoren regelmäßig nicht bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Lahr auf die Sanierung der Flächen sind begrenzt, da sie nicht Herrin des Verfahrens ist. Es erfolgt lediglich eine informelle Einbindung. Das Verhalten des Bundes beeinflusst damit maßgeblich das Ergebnis der KuF und somit den Erfolg der Konversion. Im Jahr 2009 begann die erste große Sanierung im Ostareal. Im Bereich der Verkaufsfläche Zehnder wurden im Jahr 2011 zwei weitere Sanierungen begonnen. Die Sanierungsflächen gelten jedoch nach Rechtsauffassung des Landratsamtes Ortenaukreis auch nach erfolgter Sanierung nicht als altlastenfrei, da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nicht noch Verschmutzungen vorhanden sind. Diese Haltung des zuständigen Landratsamtes erschwert die Vermarktung des Geländes zusätzlich. Fördermittel des Landes Für das Ostareal wurde ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602 Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Diese sehr positive Entscheidung bringt über die Laufzeit der KuF eine deutliche Reduzierung der Zinsbelastung mit sich. Dadurch lassen sich die Chancen aus der Konversion deutlich erhöhen, da die Fördermittel des Landes, welche ursprünglich zum Anschub der Entwicklung gedacht waren, zeitlich jedoch in eine länger anhaltende Phase der Rezession fielen, nun in einer Phase des Aufschwungs die ursprünglich gedachten positiven Effekte erzielen kann. Imn den Jahren 2008 – 2011 wurden Darlehensraten in Höhe von zusammen € 1.278.229,71 zurückgeführt. Das Landesdarlehen ist ab 2008 in 10 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Der Zinszuschuss wurde I. Quartal 2005 vollständig aufgebraucht. Die ungedeckten Zinsen in Höhe von rund T€ 217 wurden in der Folge aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2006 betrug T€ 372 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2007 betrug T€ 374 und wurde in Höhe von T€ 367 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2008 betrug T€ 396 und wurde in Höhe von T€ 340 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2009 betrug T€ 370 und wurde in Höhe von T€ 413 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand im Jahr 2010 betrug T€ 197. Ein Ausgleich durch die Stadt Lahr erfolgte aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht. Der Zinsaufwand im Jahr 2011 betrug T€ 210 und wurde in Höhe von T€ 205 aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Die Zinsen des IV. Quartals eines jeden Jahres werden regelmäßig im Folgejahr aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. … Drucksache 11/2013 Seite - 9 - Tabelle 5: Zinsaufwand / Zinszuschüsse Zinsaufwand Ist 97 jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Zinsen Zinszuschüsse Zinsübernahme Saldo € Ist 98 € Ist 99 Ist 00 € Ist 01 € Ist-Zahlen Ist Ist 03 04 Ist 02 € € € Ist 05 € Ist 06 € Ist 07 Ist 08 Ist 09 € € € € 124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 374 396 370 0 773 874 542 681 699 547 414 73 0 0 0 0 217 340 367 340 417 -124 646 405 -23 -22 -6 65 2 0 -32 -7 56 47 Ist 10 Ist 11 € € KuF 2011 - Werte P P P P 12 13 14 15 € € P 16 P 17 € € € € 79 0 79 0 47 0 47 0 28 0 28 0 197 210 200 123 0 0 0 0 1 205 200 123 -196 -5 0 0 -5 0 -5 0 P = Planjahr Bei den Zinszuschüssen 1998 und 1999 sind auch Stundungszinsen enthalten, da Kaufpreis ggü. Bund noch nicht abgelöst war. 4.1.2 Ausgaben Erwerb Grundstücke und Gebäude Tabelle 6: Erwerbskosten Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988 17.988 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 17.988 17.996 17.997 17.996 17.996 17.996 1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben. … Drucksache 11/2013 Seite - 10 - Erschließungskosten (Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag) Tabelle 7: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen) Erschließungskosten jeweils indexierte Werte KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.932 4.348 0 45 7.592 3.688 0 45 7.519 3.624 0 45 7.423 3.559 0 79 Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein 13.460 13.882 11.791 11.000 2.178 1.408 1.393 918 0 0 0 0 0 0 131 113 Erschließung -gesamt- 15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 11.188 11.061 Erschließungskosten KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ T€ T€ T€ T€ T€ Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein 7.340 2.787 0 79 7.248 2.746 0 82 7.297 0 3.363 82 7.261 0 4.027 82 7.460 0 3.577 82 3.643 757 451 66 Erschließung -gesamt- 10.206 10.076 10.742 11.370 11.119 4.917 jeweils indexierte Werte Wie bereits ausgeführt sind Kosten für die Erschließung in den Sektoren A und B in Höhe von € 15,34 bei der Kaufpreisbemessung in Abzug gebracht worden. Nachdem das Bebauungsplangebiet Rheinstraße Nord erschlossen worden ist, zeigt sich, dass für die Erschließung des bestehenden Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord (also ohne die Gebiete südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals: südlich Rheinstraße / nördliche Erweiterung) Aufwendungen in Höhe von rund € 21,02/m² getätigt worden sind. Die im Vergleich zu früheren Planungen deutliche zeitliche Verschiebung der nördlichen Erweiterung basiert auf der ungeklärten Altlastensituation im Erweiterungsbereich. Umfangreiche Flächen werden derzeit saniert und bedürfen noch einer längeren Kontrollphase. Daneben sind bei weiteren Altlastenflächen die Sanierungen noch zu beginnen. Bei Teilflächen sind jedoch noch nicht einmal die Sanierungsplanungen durchgeführt worden. Eine geordnete Bauleitplanung und auch Bebauung ist daher derzeit und auf längere Sicht nicht möglich. Das Stadtplanungsamt hat aus diesem Grunde zusammen mit der IGZ GmbH eine unverbindliche Entwicklungsplanung erarbeitet. Diese orientiert an den bereits getätigten Veräußerungen und der zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten. Anhand dieser Entwicklungsplanung soll nunmehr die weitere Entwicklung entsprechend den Interessen der Investoren und der Grundstückseigentümerin Stadt Lahr Zug um Zug vorangetrieben werden. Aufgrund der beschriebenen massiven Altlastensituation im nördlichen Erweiterungsbereich konnte die im Bund-Kaufvertrag festgelegte Abbruchverpflichtung bis Ende 2008 nicht umgesetzt werden. Zum einen verhindern die Altlastenflächen teilweise einen fristgerechten Abbruch zum anderen könnten die Grundstücke wegen der zu erwartenden fehlenden Sanierung über einen längeren Zeitraum keiner Verwendung zugeführt werden. … Drucksache 11/2013 Seite - 11 - Durch den Abbruch würden hohe Unterhaltungskosten entstehen um die drohenden verwilderten Brachflächen zu vermeiden. Zudem sind die meisten Abbruchgebäude derzeit vermietet und bieten insbesondere kleineren Betrieben kostengünstige Produktionsbedingungen. Bei der für die Regelungen des Bund-Kaufvertrages zuständigen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) wurde ein Antrag auf Verlängerung der zum Ende des Jahres 2008 ausgelaufenen Abbruchverpflichtung gestellt. Diese wurde im Rahmen der Einigung über die eingestellten Mietzahlungen nunmehr auf Ende 2012 verlängert. Abwasserbeitrag Die Verwaltung ging bislang davon aus, dass im Bereich des Flughafenareals Ost keine Abwasserbeitragspflicht besteht. In einem über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit wurde die Abwasserbeitragspflicht für diesen Bereich bejaht. Dies hat zur Folge, dass für sämtliche Grundstücke der Abwasserbeitrag erhoben werden muss. Dies beinhaltet auch die bereits veräußerten Grundstücke. Bei diesen Grundstücken hat das Rahmenkonto Ost den Abwasserbeitrag zu tragen. Bei den noch nicht veräußerten Grundstücken ist der anteilige Abwasserbeitrag Bestandteil des Verkaufspreises. Im Gegenzug übernimmt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr die Herstellung der bereits erstellten und die künftig zu erstellenden Abwasserbeseitigungsanlagen. Im Jahr 2011 wurden erstmals Abwasserbeiträge in Höhe von T€451 entrichtet. Im Gegenzug wurde die Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr reduziert. Tabelle 8: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Summe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 0 0 0 0 0 0 Südlich der Rheinstraße Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 250 172 5 0 113 0 132 172 0 0 0 0 Nördliche Erweiterung Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 3.685 3.405 0 15 0 436 69 1.018 0 500 0 500 1.238 1.275 1.103 500 436 0 Erschließung Erweiterung 7.512 549 1.391 500 500 1.738 1.711 1.103 20 … Drucksache 11/2013 Seite - 12 - Tabelle 10: Abbruchkosten Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 KuF 2003 KuF 2005 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 4.031 3.941 282 263 455 445 3.837 2.948 2.892 3.421 3.846 3.820 4.486 4.386 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 KuF 2011 T€ T€ T€ T€ T€ Stand Rahmenkonto zum 31.12.2011 T€ 3.933 3.919 3.894 4.466 4.516 443 440 440 452 456 4.376 4.359 4.334 4.918 4.972 3.732 Die Kosten wurden weitgehend entsprechend den Festlegungen im Bund-Kaufvertrag eingestellt. Gegenüber der BImA wurden die Abbruchmaßnahmen, welche von der Stadt und der IGZ GmbH im Flughafenareal Ost zu koordinieren waren, zur Abrechnung angemeldet. Die Abrechnung ist zwischenzeitlich vollständig durchgeführt worden. Seitens der BImA wurden Rückzahlungsansprüche der Stadt Lahr mit Mietforderungen aus Abbruchgebäuden verrechnet, bzw. mit Forderungen der Stadt Lahr aus der tatsächlich nicht erfolgten Übereignung von Bestandsgebäuden verrechnet. Die vorgenommenen Verrechnungen werden im Jahr 2012 auf dem Rahmenkonto Ost bereinigt. 5. Gründe für die Verbesserung im Vergleich Risiken in den Einschätzungen der KuF 2011 zur KuF 2010 / Die Verbesserung der KuF 2011 gegenüber der vorangegangenen KuF liegt hauptsächlich im sinkenden Zinsaufwand begründet. Die bedingt durch die Preissteigerung sowie aufgrund näherer Erkenntnisse resultierenden Kostensteigerungen können hierdurch mehr als kompensiert werden. Zu dem sinkenden Zinsergebnis haben auch die im Jahr 2011 erfolgten umfangreichen Verkäufe beigetragen. Die exakte Ermittlung des Abwasserbeitrages, welcher bis dahin lediglich grob abgeschätzt werden konnte, führt ebenfalls zu einem sinkenden Erschließungsaufwand. Die KuF 2011 unterliegt den gleichen Risiken wie die vorangegangene KuF. Sollten sich die geplanten Grundstücksveräußerungen und die geplanten Gebäudeveräußerungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisieren lassen, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern. Die Zinsbelastung und in der Folge auch die Zinsübernahmen aus dem Haushalt der Stadt Lahr stiegen deutlich an. Mit der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg das Landesdarlehen in 10 Jahresraten zurückzuführen, wurde bereits eine erhebliche Zinslast vom Rahmenkonto Ost genommen. Weitere Risiken liegen nach wie vor in der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Lahr begründet. Im Vergleich zur vorangegangenen KuF war es in der KuF 2011 entsprechend den Planungen im Haushalt der Stadt möglich, in den Jahren 2011 – 2016 vollständig die Zinsen des Rahmenkontos Ost zu übernehmen. Gleichzeitig können im Zeitraum 2014 – 2017 auch die geplanten weiteren Zuführungen geleistet werden. … Drucksache 11/2013 Seite - 13 - Sollte sich die kommunale Finanzlage wieder verschlechtern bzw. die kommenden Belastungen der Stadt dazu führen, dass Zinsübernahmen und/oder die weiteren geplanten Zuführungen nicht geleistet werden können, müssen diese notwendigen Zuführungen noch mehr gestreckt werden. Dies würde zu insgesamt höheren Zinsaufwendungen führen. Die Stadt Lahr hat dem Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln bisher € 6.280 Mio. zugeführt. Bis zum Ende der Laufzeit der KuF ist geplant, dem Rahmenkonto Ost weitere Haushaltsmittel in Höhe von € 1.672 Mio. zuzuführen. Die von der Stadt Lahr eingebrachten und noch einzubringenden Haushaltsmittel summieren sich dann auf insgesamt € 7.952 Mio. Sollten die Grundstücks- und Gebäudeveräußerungen nicht im geplanten Umfang erfolgen, wird sich das Ergebnis der KuF weiter verschlechtern und den Einsatz weiterer Haushaltsmittel der Stadt erforderlich machen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer