Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
25. Februar 2013
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Begründung)
Beschlussvorlage (Bestandsplan)
Beschlussvorlage (Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)
Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)
Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)
25. Februar 2013
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 4. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)Beschlussvorlage (Satzung Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (Stellungnahmen Bürger)Beschlussvorlage (Nutzungsplan)Beschlussvorlage (Satzung Bebauungsplan)Beschlussvorlage (Begründung)Beschlussvorlage (Bestandsplan)
KLEINFELD NORD, 4. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012) OZ 1 Beteiligter RP Freiburg, Landespolizeidirektion 05.03.2012 2 Deutsche Bahn 05.03.2012 3 RP Freiburg, Abt. Denkmalpflege 12.03.2012 4 E-Werk 02.04.2012 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Das Bebauungsplangebiet befindet sich ca. 3.400 m Der vorstehende Sachverhalt wird in die Hinweise südsüdöstlich des Bezugspunktes des Sonderflughafens unter Punkt 9 der planungsrechtlichen FestsetLahr innerhalb dessen Bauschutzbereich. Die Bezugshö- zungen übernommen. he des Flugplatzes beträgt 511 ft (155,75 m) über NN. 26.11.2012 Beschluss Die Anregung wird berücksichtigt. Für das Aufstellen von Baukränen, die die Masthöhe von 30,0 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile Luftfahrtbehörde erforderlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es im Nahbereich von Bahnanlagen zu Immissionen aus dem Bahnbetrieb kommen kann. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen und Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind ggf. im Bebauungsplan festzusetzen. Es können keine Ansprüche gegenüber der Dt. Bahn für die Errichtung von Schutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Im Nahbereich der Bahnanlagen kann es zu Im- Zurückweisung. missionen aus dem Bahnbetrieb kommen. Der B-Plan-Änderungsbereich befindet sich jedoch in einem Abstand von ca. 260 m Luftlinie zur Bahntrasse. Insofern handelt es sich nicht um einen Nahbereich, in dem Immissionen in Form von Bremsstaub und Erschütterungen oder Beeinflussungen durch elektromagnetische Felder zu erwarten sind. Den vom Bahnbetrieb ausgehenden Lärmemissionen ist bereits die im Plangebiet vorhandene Wohnnutzung ausgesetzt. Ein Erfordernis zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen wird nicht gesehen. Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis gem. § 9 (6) BauGB nachrichtlich in den B-Plan aufzunehmen: Der vorstehende Hinweis ist im Wesentlichen beDie Anregung wird bereits in den Hinweisen unter Punkt 9 der planungs- rücksichtigt. rechtlichen Festsetzungen enthalten. Er wird um Nach § 20 des Denkmalschutzgesetzes (zufällige Funde) den letzten Satzteil ergänzt; ist das Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 25 - Denk„…oder falls Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzmalpflege, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege unverzüglich fernmündlich und schriftlich zu benachrich- steine oder Ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein sollten.“ tigen, falls Bodenfunde bei Erdarbeiten zutage treten oder falls Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzsteine oder Ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein sollten. Die Versorgung des neuen Mehrfamilienhauses hat das Die vorstehenden Hinweise haben keine Relevanz E-Werk im Zuge der Erschließung der beiden angrenfür das Bebauungsplanverfahren. zenden Wohngebäude vorbereitet. Die Verlegung des neuen Hausanschlusses ist frühzeitig zu koordinieren. Auf der Bestandsfläche des geplanten Kinderspielplatzes hat das E-Werk keinen Leitungsbestand. Kenntnisnahme. 1 KLEINFELD NORD, 4. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012) OZ 5 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 03.04.2012 Anregungen d. Beteiligten Die höchsten und die mittleren Grundwasserstände sind in den Bebauungsplan zu übernehmen. Grundwassermessstelle 111/116-0 Stellungnahme 26.11.2012 Beschluss Die vorstehenden Angaben und Bestimmungen Die Anregung wird bewerden gemäß § 9 Abs. 6 unter Punkt 9 der pla- rücksichtigt. nungsrechtlichen Festsetzungen aufgeführt. NW 157,15 m + NN MW 159,25 m + NN HW 161,24 m + NN Folgende Bestimmungen sind gem. § 9 Abs. 2 BauGB als planungsrechtliche Festsetzungen in den B-Plan aufzunehmen: Wenn aus zwingenden Gründen auf ein Bauen im Grundwasser nicht verzichtet werden kann, ist eine bauplanungsrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, die nur in begründeten Einzelfällen und erst nach Ausschluss möglicher Alternativen erteilt werden kann. Für unvermeidbare bauliche Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserstandes sowie für Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) zu beantragen. Bauliche Anlagen unterhalb des höchsten Grundwasserstandes sind wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Zur Herstellung der Abdichtung von Baukörpern / Bauteilen und sonstiger Anlagen dürfen keine Stoffe verwendet werden, bei denen eine Schadstoffbelastung des Grundwassers zu besorgen ist. Die Herstellung einer Dränage zum Absenken und Fortleiten von Grundwasser ist unzulässig. 2 KLEINFELD NORD, 4. Änderung – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 12.03.2012 – 13.04.2012) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme 26.11.2012 Beschluss Abwasserentsorgung: Den Unterlagen sind keine Angaben zur Abwasserentsorgung zu entnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit des öffentlichen Entwässerungssystems, an welches angeschlossen wird, zuvor ausreichend geprüft wurde. In diesem Zusammenhang wird auf den rechtskräftigen Generalentwässerungsplan für den Kernstadtbereich Lahr verwiesen. Bei künftigen Bebauungsplänen wir darum gebeten, bzgl. der beabsichtigten Entwässerung den Bezug zum Generalentwässerungsplan herzustellen und das tatsächlich gewählte Entwässerungssystem zusammenfassend darzustellen. 6 Telekom 04.04.2012 Im Plangebiet des Grundstückes 25660/3 (Spielplatz) befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes um- Kenntnisnahme. fasst lediglich ein Baugrundstück in einem ansonsten bebauten und voll erschlossenem Gebiet. Das vorhandene Kanalnetz ist ausreichend dimensioniert, um darüber auch das Abwasser des neu zu errichtenden Wohnhauses ableiten zu können. Bei künftigen Bebauungsplänen wird bzgl. der beabsichtigten Entwässerung der Bezug zum Ge- Die Anregung wird beneralentwässerungsplan hergestellt und das tat- rücksichtigt. sächlich gewählte Entwässerungssystem zusammenfassend dargestellt. Die vorstehenden Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme. Im Planbereich der Grundstücke in der Albrechtstraße befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Das Grundstück 25660/5 ist noch nicht mit einer Telekommunikationslinie versorgt. 7 Dem Bauherrn, bzw. dessen Planern liegen bereits Kenntnisnahme. Als Baugrund sind z.T. setzungsempfindliche Talablagerungen zu erwarten. Das Grundwasser ist bauwerks- entsprechende Erkenntnisse aufgrund gleichartiger Landesamt für Bebauung auf den unmittelbar benachbarten relevant. Geologie, RohstofGrundstücken vor. fe und Bergbau Eine objektbezogene Baugrundberatung durch ein priva- Die vorstehenden Hinweise und Empfehlungen tes Ingenieurbüro wird daher empfohlen. werden zur Kenntnis genommen. 18.04.2012 RP Freiburg Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink 3