Beschlussvorlage (Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden)
Sitzung: Gemeinderat (13. Sitzung)
17. Dezember 2018
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage Amt: 50 Töpfer Datum: 30.10.2018 Az.: Drucksache Nr.: 292/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 21.11.2018 vorberatend nichtöffentlich Ältestenrat 03.12.2018 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 03.12.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.12.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Wifö Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden Beschlussvorschlag: 1. Zur Sicherung der häuslichen Versorgung durch freiberufliche Hebammen gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung befristet für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ein Betreuungsgeld für die Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vorund Nachsorge (ohne Geburtshilfe) auf Gutscheinbasis in Höhe von 50,00 Euro für werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Lahr haben. 2. Die operative Abwicklung wird derzeit in Absprache zwischen dem Amt für Soziales, Schulen und Sport und dem Bereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Lahr konzipiert. Über das Ergebnis soll zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden Fachausschuss berichtet werden. 3. Das Unterstützungsprogramm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit ist von den Hebammen ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um die Unterstützung auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren und die Notwendigkeit der Fortführung bei gegebenenfalls veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festzustellen. 4. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. Anlage: Antragsformular_Beispiel Ettenheim BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 292/2018 Seite - 2 - Begründung: Vor dem Hintergrund, dass immer mehr freiberufliche Hebammen aus finanziellen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen, haben sich auch Hebammen aus Lahr und der Ortenau an den Oberbürgermeister und den Ersten Bürgermeister mit dem Wunsch nach einer Unterstützung durch die Stadt Lahr für ihre freiberufliche Tätigkeit gewandt. Die Situation der Hebammen habe sich laut deren Beschreibung vor allem durch die gestiegenen Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Waren es 1992 noch umgerechnet nur 25 Euro Versicherungsbeitrag, so sind heute 500 Euro Jahresbeitrag von freiberuflichen Hebammen an die Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Dies stünde in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Einkommen, das oft unter dem Mindestlohn liege. Die jahrelangen Verhandlungen auf Bundesebene mit Gesundheitsministerium, Krankenkassenverbänden und Versicherungsgesellschaften hätten keine Lösung gebracht. Im Gegenteil: immer mehr Hebammen steigen wegen der finanziellen Not aus dem Beruf aus. Das würde man auch in der Region spüren. Die Hebammen könnten die werdenden Mütter und die Wöchnerinnen nicht mehr adäquat betreuen, weil sie keine Betreuungskapazitäten mehr haben und vielen Frauen absagen müssten. Die Hebammen berichten, dass sie stundenweise von den Krankenkassen bezahlt werden. Diese Zeit reiche bei weitem nicht für die meist intensive Betreuung im Haus der Schwangeren bzw. der Wöchnerinnen und ihren Familien aus. Die Leistungen der freiberuflichen Hebammen umfassen Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit und meist bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Hebammen haben das neu geborene Kind im Blick, neben der Mutter auch die Geschwisterkinder und die Väter – kurz die ganze Familie – und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Familienförderung. Im Einzelnen bieten die Hebammen unter anderem die folgenden Leistungen: - Beratung und Betreuung der Schwangeren, - Schwangerenvorsorge, - Geburtsvorbereitung, - außerklinische Geburtshilfe, - Wochenbettbetreuung zu Hause, - Rückbildung, - Beratung bei der Einführung von Beikost Die oben genannten Leistungen der Hebammen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Freiberufliche Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Rufbereitschaftskosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Stadt Weil am Rhein (mit etwa 30.000 Einwohnern) hat den freiberuflichen Hebammen für die Jahre 2015 und 2016 ein Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge in Höhe von 30 Euro für werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Weil am Rhein haben, gewährt. Diesen wurde das Betreuungsgeld in Form eines Gutscheines auf Antrag zugestanden, um die von den Krankenkassen nicht vergüteten Dienstleistungen der freiberuflichen Hebammen in Anspruch zu nehmen. Die Einlösung der Gutscheine erfolgte durch die Hebammen bei der Stadtverwaltung. Diesem Beispiel ist auch die Stadt Ettenheim gefolgt, die seit 2015 freiberufliche Hebammen mit einem ähnlichen Gutscheinsystem unterstützt. Drucksache 292/2018 Seite - 3 - Ein Betreuungsgeld der Stadt Lahr analog zum Beispiel der Stadt Weil am Rhein und Ettenheim würde ein Signal setzen und eine Wertschätzung der Hebammen vor Ort signalisieren. Gleichzeitig könnte in Lahr dem Rückgang der freiberuflichen Hebammentätigkeit entgegenwirkt und dem Berufsstand der Hebammen im Sinne aktiver Familien- und Wirtschaftsförderung der „Rücken gestärkt“ werden. Geht man von etwa 400 Kindern pro Jahr aus, die in Lahr von Hebammen betreut werden, liegt die Maximalbelastung für die Stadt Lahr bei einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr, legt man 50 Euro je werdender Mutter mit Wohnsitz in Lahr zugrunde. Die Verwaltung empfiehlt eine Förderung in diesem Sinne für drei Jahre zu erproben. Über die genaue operative Abwicklung in der Praxis kann zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden Fachausschuss berichtet werden. Das praktikabelste Verfahren wird derzeit noch abgestimmt. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung