Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr; Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
19. November 2018
19. November 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler/Kopf Datum: 22.10.2018 Az.: 922.6054 Drucksache Nr.: 199/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.11.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr; Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr im Geschäftsjahr 2018 die Forderungen gegenüber der Stadt Lahr in Höhe von 758.762,86 € vollständig auszugleichen. 2. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €: - 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €, - 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €. 3. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 199/2018 Seite - 2 - Begründung: I. In der Bilanz des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind zum 31.12.2017 folgende offene Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Betrag in € Grund 344.324,10 Kostenbeteiligung Schülerbeförderung für die Jahre 20042008 89.751,22 Verzinsung Forderungen aus Nr. 1 159.076,06 Kapitalertragsteuer (KapSt) + Solidaritätszuschlag (SolZ) aus Ausschüttung (Verlustausgleich Bäder) 2013 100.912,54 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) 2015 87.749,64 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf vGA 2014 10.875,71 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für die Jahre 2011-2016 389,51 Verzinsung Forderungen aus Nr. 6 4.892,92 Korrektur Kassenbestandsverzinsung 2013/2014 3.353,83 Fortführung Verzinsung offene Forderungen für 2017 1.701,33 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für das Jahr 2017 - 43.017,21 Neg. Ford. aus BP für Buswarthäuschen - 1.246,79 Neg. Zinsaufwand zu Nr. 11 758.762,86 Forderungen gesamt gegenüber der Stadt Lahr Die einzelnen Forderungen sind Ausfluss von verschiedenen Betriebsprüfungen des Finanzamts der vergangenen Jahre. Dabei hatte das Finanzamt einzelne Sachverhalte nachträglich beanstandet und es mussten hierüber Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen werden. Diese Forderungen wurden bislang noch nicht ausgeglichen. Deren Ausgleich wurde zwar regelmäßig im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung thematisiert, jedoch sind letztlich keine Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt worden, da aus der bilanziellen Forderungsausweisung bislang keine weiteren Belastungen entstanden waren. Die Stadt Lahr sowie ihre Eigenbetriebe wurden für die Jahre 2011 bis 2014 einer erneuten Betriebsprüfung des Finanzamtes unterzogen. Im Prüfbericht des Finanzamtes ist in Bezug auf die beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ausgewiesen Forderungen ausgeführt, dass die Forderungen einerseits zu aktivieren und andererseits auch zu verzinsen sind. Damit wurde erstmals gefordert, die Forderungen zu verzinsen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen beim Eigenbetrieb erhöht und der Zufluss aus der Gewinnausschüttung bei der Stadt verringert. In Zukunft wird es somit deutlich nachteiliger die bestehenden Forderungen nicht auszugleichen. Werden die Forderungen nicht ausgeglichen halten diese nachteiligen Wirkungen auch noch an. Im Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs wurde der Finanzamtsforderung erstmals entsprochen und die Forderungen gegenüber der Stadt Lahr nebst Zinsen wurden in die Bilanz des Eigenbetriebs eingestellt. Im Jahresabschluss 2017 wurde die Verzinsung für die offenen Forderungen fortgeschrieben. … Drucksache 199/2018 Seite - 3 - Im Jahr 2017 betrug der Zinssatz analog der Kassenbestandsverzinsung 0,5 %. Die Zinssätze für das Jahr 2018 werden anhand der Zinsentwicklung des laufenden Jahres zum Jahresende 2018 festgelegt. II. Die Gewinnausschüttung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr für das Jahr 2017 beträgt 1.140.219,25 € und liegt damit deutlich über dem Planansatz von 710.000 € (siehe Vorlage 194/2018). Das über der Planung liegende sehr gute Jahresergebnis ließe es zu, die Forderungen zumindest teilweise zurückzuführen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, von der Gewinnausschüttung für das 2017, welche den Haushaltsansatz bei der Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) übersteigt, also einen Betrag in Höhe von 430.219,25 € teilweise zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verwenden. Hierzu sollen die Positionen 3 – 5, 8 und 11 – 12 der unter I. aufgeführten Tabelle zusammengefasst und mit einem Betrag von 308.400 hiervon zunächst abgezogen werden, da über diesen Betrag in der Vergangenheit eine zu hohe Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt erfolgte. Buchhalterisch wird dies als Einnahmeabsetzung behandelt. Der dann noch verbleibende Restbetrag von 121.800 kann zur Deckung der weiteren Mehrausgaben teilweise verwendet werden. Der dann noch ungedeckte Mehrausgabenbetrag von 328.700 € soll zunächst vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz erhöhte Rücklagenentnahme ausgeglichen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer