Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)
19. November 2018
Beschlussvorlage Amt: 202 Kopf Datum: 16.10.2018 Az.: 922.6021 Drucksache Nr.: 272/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.11.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.11.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Anlage(n): Darlehensvereinbarung Abwasserbeseitigung ab 2019 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 272/2018 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum 01.01.1998 aus dem Haushalt der Stadt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen (Vorlage 185/1997). Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2003 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. In den vergangenen Jahren wurde das gemeindliche Darlehen schrittweise an den Haushalt der Stadt zurückgeführt. Zum 31.12.2017 betrug der Darlehensstand noch 5.712.476,31 €. Veränderungen beim Darlehensstand sind zwischenzeitlich nicht erfolgt. Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Mit Datum vom 21.11.2017 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2018 gekündigt. Aufgrund der nach wie vor hohen Liquidität bei der Stadt aufgrund der guten Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2018 noch nicht erforderlich. Nach den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2019 an den Haushalt der Stadt fließen. Das gemeindliche Darlehen wurde ursprünglich entsprechend der Empfehlung der WIBERA im Jahr 1997 für den Bäderbetrieb beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung analog mit 5,5 verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2018 erfolgt die Verzinsung entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarung. Aufgrund der Tatsache, dass die Rückführung des Darlehens nun erst Ende 2019 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen zum 0.01.2019 notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben dabei unverändert. Beim zu vereinbarenden Zinssatz erfolgt wiederum eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) zuzügliches eines Aufschlages von 2,5 %. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hatte das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich des Aufschlages akzeptiert. Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr soll daher die gleichlautende Regelung getroffen werden. Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer