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Beschlussvorlage (Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 14.08.2019 Az.: Schulkindbetreuung

Drucksache Nr.: 215/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

08.10.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

11.11.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.11.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Dem Ausbau und der pädagogischen Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung
sowie der Jugendsozialarbeit (Schulsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit) an Lahrer Schulen wird zugestimmt.
Vorbehaltlich der endgültigen Festlegungen im Stellenplan 2020 und Einzelbeschlüssen (Einrichtung Ganztagesbetrieb im Schulverbund Otto-Hahn-Realschule und Theodor-Heuss Werkrealschule) sind folgende Stellen zum Schuljahreswechsel
2020/2021 bereit zu stellen:








Schutterlindenbergschule: eine Teilzeit Erzieher/innen-Stelle mit 50 % Stellenumfang
Gutenbergschule: Zwei Erzieher/innen-Stellen mit jeweils 46 % Stellenumfang
(18h/Woche)
Otto-Hahn-Realschule: Zwei Stellen als pädagogische Mitarbeiter/innen oder
Erzieher/innen mit jeweils 50 % Stellenumfang.
Ausbau der Schulsozialarbeit an der Otto-Hahn-Realschule mit 50 % Stellenumfang sowie an den Grundschulen Sulz und Reichenbach (mit Außenstelle
Kuhbach) mit jeweils 25 % Stellenumfang (Sozialarbeiter/in).
Einsatz von Anerkennungspraktikant/innen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit am
Max-Planck- sowie am Scheffel-Gymnasium
Sozialen Gruppenarbeit an der Gutenbergschule, der Luisenschule sowie der

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 215/2019

Seite - 2 -

Grundschule Langenwinkel mit jeweils 50 % Stellenumfang (Sozialarbeiter/in)
2. Der Aufstockung des Zuschusses an den Caritasverband Lahr e. V. bei Übernahme der Schulsozialarbeit an der Grundschule Mietersheim mit einem Stellenumfang
von 25 % (€ 12.000,- pro Schuljahr) wird zugestimmt.
3. Der Entwicklung von Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger entsprechend einer angepassten Finanzierung ab dem Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen) wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird damit beauftragt, die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes
in Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu begleiten. Zur endgültigen Beschlussfassung wird im Frühjahr 2020 ein ausgearbeitetes, abgestimmtes Konzept mit Finanzierungsmodalitäten vorgelegt werden.
4. Der Erweiterung einer umfassenden Schulkindbetreuung am Standort der Grundschule Sulz zum Schuljahr 2020/2021 wird zugestimmt. Die Finanzierungsmodalitäten werden unter Vorbehalt der Zustimmung zu Ziff. 2 errechnet und im Frühjahr
2020 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
5. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung nach Ziff. 2 wird der Erhöhung der Zuschüsse an die freien Träger (AWO und Caritas) für die Schulkindbetreuung im laufenden Schuljahr zugestimmt. Entsprechende Leistungsverträge legen die weiteren
Rahmenbedingungen fest.



Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband Lahr e. V. für die Erweiterung der sozialpädagogischen Schülerhilfe um eine Gruppe an der Grundschule Kippenheimweiler: € 9.000,-.
Erhöhung des Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Ortenau e. V. (AWO) für
die Erweiterung der sozialpädagogischen Schülerhilfe um zwei Gruppen an
der Geroldsecker Grundschule: € 18.000,-.

6. Die Einrichtung eines Waldhorts in Lahr durch den Flitzebogen e. V. wird grundsätzlich befürwortet. Nach Klärung der Rahmenbedingungen wird das Projekt den
Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Anlage(n):
Anlage 1 - Schulkindbetreuung Übersicht
Anlage 2 - Stellenbedarfe 2020
Anlage 3 - Schulkindbetreuung - Stellen

Drucksache 215/2019

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
In den vergangenen Jahren wurde in Lahr ein umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder aufgebaut, das sehr rege nachgefragt wird. In den Kindertagesstätten werden Kinder im Vorschulalter
ganztägig betreut. In den Grundschulen werden, abgesehen von der regulären Unterrichtszeit, verschiedene Betreuungsformate für Kinder angeboten. Im Gegensatz zu den Angeboten in den Kindertagesstätten wird hier jedoch nicht an jedem Standort eine umfassende und den Elternwünschen entsprechende Betreuung ermöglicht.
Neben einer Ganztagesschule in Lahr, der Schutterlindenbergschule, wird an zehn Standorten im
Rahmen der verlässlichen Grundschule Frühbetreuung angeboten. Des Weiteren können die Eltern
nachmittags zwischen einer Betreuung in städtischen Horten und der Schülerhilfe freier Träger wählen (siehe Übersicht Anlage 1). Je nach Standort haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder von 7
Uhr morgens bis 17:00 Uhr nachmittags betreuen zu lassen. In den Ferienzeiten werden in den Horten sowie an der Schutterlindenbergschule Betreuung angeboten, des Weiteren bietet das Sommerferienprogramm des Kinder- und Jugendbüros mit Schlachthof verschiedene Aktionen, wie z. B. die
Stadtranderholung.
Alle Betreuungsangebote werden vermehrt nachgefragt und es sind steigende Anmeldezahlen zu
vermerken. Die bestehenden Angebote der Horte und der freien Träger sowie die Ferien-Angebote
des Kinder- und Jugendbüros sind in Lahr derzeit nicht ausreichend um die angefragten Bedarfe der
Eltern zu decken. Um die Betreuungssituation langfristig zu sichern, sieht die Verwaltung hier Handlungsbedarf. Die städtischen Angebote müssen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Zudem sieht
die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene ab 2025 die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter vor.
Für die Umsetzung dieses Anspruchs sollten bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen getroffen werden.
Eine Aufstockung der personellen Ressourcen in städtischer Trägerschaft und eine zusätzliche qualitative sowie quantitative Unterstützung der Arbeit der freien Träger sind dabei unabdingbar. Dabei
sollen auch die bestehenden Qualitätsunterschiede zwischen den Betreuungsangeboten der freien
Träger und der städtischen Horte mittelfristig angeglichen werden.
In diesem Sinne hat die Stadt Lahr vor, den Ausbau der Nachmittagsbetreuung über die freien Träger
zu stärken. Deren Angebote werden sehr gut angenommen und machen es möglich, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und ein bedürfnisorientiertes Angebot aufzustellen. Das Angebot der freien
Träger wird von den Schulen sowie den Eltern sehr geschätzt und soll daher weitergeführt werden.
Der Ausbau von weiteren Ganztagesschulen in Lahr ist derzeit nicht vorgesehen. Sofern Eltern gezielt den Besuch ihrer Kinder an einer Ganztagsschule in Lahr wünschen, ist dies an der Schutterlindenberg-Grundschule als zentrale Ganztagsschule möglich.
Auch unter Trägerschaft der Stadt sollen für die Schulkindbetreuung Stellen (u. a. Erzieher/innen)
neu beantragt werden. Der Vorteil hierbei ist, dass das städtische Personal bei Veränderungen der
Betreuungsbedarfe auch in den Kita-Pool aufgenommen werden kann.
Des Weiteren sollen auch sozialpädagogische Angebote in den Lahrer Schulen gestärkt werden. So
soll in den Grundschulen die Schulsozialarbeit sowie die sozialpädagogische Gruppenarbeit gefördert
und ausgebaut werden. Bei den weiterführenden Schulen stehen der Ausbau der Ganztagesangebote an der Otto-Hahn-Realschule und Theodor-Heuss-Werkrealschule sowie die Stärkung der
Schulsozialarbeit im Fokus.

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1 Ausbau der Schulkindbetreuung sowie der Schulsozialarbeit an den Lahrer Grundschulen
sowie der Gutenbergschule (SBBZ)
1.1 Bedarfe in städtischer Trägerschaft
An der Schutterlindenbergschule werden die Angebote der Ganztagesschule durch städtische Betreuungsangebote während der Schulzeit sowie in den Ferienzeiten ergänzt. Aufgrund von steigenden Schülerzahlen im Ganztagesbereich ist bei den erweiterten Betreuungszeiten (Mo-Fr jeweils von
07:00 bis 17:00 Uhr) sowie während des Mittagsbands ein steigender Bedarf festzustellen, der mit
dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden kann.
Des Weiteren soll die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2020 erweitert und für Grundschüler außerhalb des Schulbezirks geöffnet werden. Somit soll die Schutterlindenbergschule zukünftig zum
zentralen Schulstandort für eine umfassende Ferienbetreuung werden.
Um der Betreuungsnachfrage in den Sommerferien entgegen zu kommen, wurde im Testlauf in der
vierten Sommerferienwoche dieses Jahres ein neues Betreuungsangebot im Schlachthof Lahr
durchgeführt, das hier ergänzend dauerhaft eingeführt werden könnte.
An der Gutenbergschule wird seit dem Schuljahr 2015/2016 die sozialpädagogische Schülerhilfe in
städtischer Trägerschaft durchgeführt. Aktuell sind 5 Betreuungsgruppen mit insgesamt 40 Plätzen
(Klassenstufe 1-6) eingerichtet. Derzeit befinden sich 12-14 Kinder auf der Warteliste. Darüber hinaus besteht ein dringender Bedarf für die Betreuung von Schüler/innen der Klassenstufe 7, der aktuell nicht abgedeckt werden kann. Um die Situation zu entlasten bedarf es zwei weiteren Gruppen in
der Nachmittagsbetreuung, also insgesamt zwei weitere Stellen mit je 18 Stunden.
Zusammenfassung:
 Schutterlindenbergschule: eine Teilzeit Erzieher/innen-Stelle mit 50 % Stellenumfang
 Gutenbergschule: Zwei Erzieher/innen-Stellen mit jeweils 46 % Stellenumfang (18h/Woche)

1.2 Ausbau der Schulsozialarbeit an Lahrer Grundschulen
Die Schulsozialarbeit wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich an den Lahrer Schulen ausgebaut. Die sozialpädagogische Arbeit ist ein großer Zugewinn für die Schulen und wird dort sehr geschätzt. Als präventives Angebot der Jugendhilfe hat die Schulsozialarbeit einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag, der eine alltagsorientierte Förderung und Hilfe für Schüler/-innen in Kooperation mit Schule und anderen Partnern beinhaltet. Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist nicht nur
an den weiterführenden Schulen, sondern auch an den Grundschulen gegeben, wo die präventive
Arbeit eine besonders wichtige Rolle spielt. Neben der präventiven Arbeit werden auch Themen, die
über den Schulalltag hinausgehen, immer präsenter. Hierbei kann die Schulsozialarbeit gezielt Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie weitere Betreuungskräfte beraten und bei Bedarf externe Fachdienste heranziehen. Dies spielt vor allem bei Themen eine wichtige Rolle, die über den Schulalltag
hinausgehen, z. B. bei Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII (Kindeswohlgefährdung).
Zudem haben die Schulleiter/innen der Grundschulen Mietersheim, Reichenbach mit Außenstelle
Kuhbach sowie Sulz bei der Stadt Lahr bereits den Wunsch geäußert, auch in ihren Schulen
Schulsozialarbeiter/innen einzusetzen. So hat die Verwaltung vor, in den kommenden Jahren alle
Lahrer Grundschulen mit Schulsozialarbeiter/innen besetzen.
Das Landratsamt Ortenaukreis/Jugendamt fördert die Schulsozialarbeit bislang nur ab 50 % Stellenumfang pro Standort. Da jedoch im ganzen Kreisgebiet die vermehrt Anfragen von kleineren Grundschulen eingehen, wird das Landratsamt noch im laufenden Kalenderjahr 2019 über die Fördermöglichkeiten der Schulsozialarbeit an kleinen Standorten mit einem Stellenumfang von 25 % entscheiden.

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An der Grundschule in Mietersheim ist bisher keine Schulsozialarbeit installiert. Es ist vorgesehen,
diese mit einem Stellenanteil von 25 % einzuführen. Nach bisherigen Vorgesprächen würde der Caritasverband die zusätzlichen Stellenanteile durch Aufstockung der bereits bestehenden, durch die
Stadt Lahr geförderten Schulsozialarbeiter-Stelle an der Johann-Peter-Hebelschule, übernehmen1.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, perspektivisch die Schulsozialarbeit an den Grundschulen
Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach sowie Sulz mit jeweils 25% auszubauen. Diese könnte ab
dem Schuljahr 2020/2021 installiert werden.
Zusammenfassung:
 Grundschule Mietersheim: Zuschuss Caritasverband (€ 12.000 pro Schuljahr für eine Teilzeit
Sozialarbeiter/innen-Stelle mit 25 % Stellenumfang)
 Grundschule Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach: eine Teilzeit Sozialarbeiter/innen-Stelle
mit 25 % Stellenumfang
 Grundschule Sulz: eine Teilzeit Sozialarbeiter/innen-Stelle mit 25 % Stellenumfang

1.3 Soziale Gruppenarbeit an Schulen (Neuregelung durch den Ortenaukreis)
Bislang gibt es an der Gutenbergschule sowie am Hort an der Luisenschule je eine Gruppe, die nach
dem Konzept der Sozialen Gruppenarbeit gefördert wird. Diese werden derzeit durch Erzieher/innen
begleitet. Es bestehen entsprechende Leistungsverträge zwischen Stadt und Kreis. Aufgrund der
neuen Rahmenkonzeption des Kreises werden zukünftig jedoch neue Bedingungen für die Leistungen gelten:
 Finanzierung und Trägerschaft: Die Soziale Gruppenarbeit ist eine Kooperation zwischen dem
Jugendamt und der Schule. Das Jugendamt schließt mit einem geeigneten (i. d. R. freien)
Träger der Jugendhilfe, der die Soziale Gruppenarbeit durchführt, einen Leistungsvertrag ab.
Die Gruppen werden vollumfänglich vom Kreis finanziert.
 Personelle Anforderungen: Qualifikation Sozialpädagoge/in bzw. Sozialarbeiter/in S11 TVöD
mit einem Stellenumfang von mindestens 40 %, maximal 50% zzgl. Stellenanteile FSJ-Stelle
o.ä.
 Konzeptionelle Ausgestaltung mit drei Schwerpunkten: Gruppenphasen (60%, Transferphasen
20% sowie organisatorische Aufgaben 20%). Die konkrete Umsetzung und fachliche Ausgestaltung wird in Standortkonzepten individuell festgelegt werden.
Die genannten Bedingungen werden derzeit von der Stadt Lahr nicht erfüllt. Die Fortsetzung der Förderung ist unter den aktuellen Bedingungen daher für 2020/21 nicht möglich. Die bestehenden Gruppen in der Gutenberg- sowie Luisenschule sollen jedoch fortgeführt werden. Zusätzlich soll eine neue
Gruppe in der Grundschule Langenwinkel eingerichtet werden. Bezüglich der Trägerschaft strebt der
Ortenaukreis auch zukünftig eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Lahr an. Auch aus
Sicht der Verwaltung sollte die Trägerschaft bei der Stadt liegen, um u. a. eine gelingende Kooperation zwischen der Sozialen Gruppenarbeit und der Schulsozialarbeit sicherzustellen. Sollte die Stadt
Lahr die Trägerschaft zukünftig nicht übernehmen, würde der Ortenaukreis einen freien Träger zur
Übernahme der Tätigkeit anfragen.
Für das laufende Schuljahr konnten die bestehenden Leistungsverträge zwischen Stadt und Kreis
verlängert werden. Eine Verlängerung über das Schuljahr 2020/2021 hinaus wird jedoch nicht möglich sein. Daher wären zum Stellenplan 2020/2021 bei der Stadt Lahr zusätzlich 3 Teilzeitstellen mit
einem Stellenumfang von jeweils 50 % neu einzurichten.
1

In der Beschlussvorlage vom 07.08.2018, Drucksache Nr.: 201/2018 stimmte der Gemeinderat ab dem Schuljahr 2019/2020 dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an der Johann-Peter-Hebel-Schule und der Grundschule Langenwinkel mit Außenstelle Kippenheimweiler mit einem Stellenumfang von jeweils 50% zu. Mit der
Trägerschaft wurde der Caritasverband Lahr e. V. beauftragt.

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Zusammenfassung:
 Sozialen Gruppenarbeit an der Gutenbergschule, der Luisenschule sowie der Grundschule
Langenwinkel mit jeweils 50 % Stellenumfang (Sozialarbeiter/in)

1.4 Bedarfe in Trägerschaft der Caritas/AWO
Die Schulkindbetreuung der freien Träger wird aktuell durch einen gruppenbezogenen Pauschalzuschuss in Höhe von € 6.000,- durch die Stadt Lahr gefördert. Seit fünf Jahren gewährt das Land Baden-Württemberg keine Zuschüsse bei der Eröffnung neuer Gruppen. Die Finanzierung erfolgt daher
überwiegend aus kommunalen Mitteln, bis es vom Land eine neue Regelung gibt. Da der Betreuungsbedarf steigt und bereits Wartelisten angelegt wurden, wird unabhängig von Ziff. 3 die Einrichtung neuer Gruppen für die Schulkindbetreuung im laufenden Schuljahr auf der Grundlage bestehender Gemeinderatsbeschlüsse beantragt.
An der Grundschule Kippenheimweiler (Außenstelle GS Langenwinkel) wird derzeit in Trägerschaft
der Caritas sozialpädagogische Schülerhilfe in zwei Gruppen angeboten. Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/2020 bedarf es der Einrichtung einer weiteren Gruppe. Hierfür
wird eine Aufstockung des Zuschusses an die Caritas um ca. € 9.000,- benötigt.
An der Geroldseckerschule wird in Trägerschaft der AWO sozialpädagogische Schülerhilfe in derzeit acht Gruppen angeboten. Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/2020
zeigt sich der Bedarf für die Einrichtung von zwei weiteren Gruppen. Hierfür wird eine Aufstockung
des Zuschusses an die AWO um ca. € 18.000,- benötigt.
An der Grundschule Sulz gibt es bisher ein Angebot der Verlässlichen Grundschule sowie einen
Mittagstisch, die Betreuung endet um 13:30 Uhr. Darüber hinaus wird über den Förderverein eine
ehrenamtlich getragene Hausaufgabenbetreuung angeboten, die jedoch nicht alle Bedarfe abdecken
kann. Von der Elternschaft sowie der Schule werden auch im Stadtteil Sulz erweiterte Betreuungsangebote in verlässlichen und nachhaltigen Strukturen nachgefragt. Das bestehende Angebot der Verlässlichen Grundschule soll daher um ein qualifiziertes Nachmittagsangebot (20-25 Plätze für Hausaufgabenbetreuung und freizeitpädagogische Angebote) erweitert werden. Aus Sicht der Verwaltung
kann die Trägerschaft an einen freien Träger übertragen werden. Die Träger haben diesbezüglich
bereits Interesse signalisiert, jedoch soll die Einrichtung einer Schulkindbetreuung am Standort Sulz
aufgrund neu festgelegter Qualitätsstandards (vgl. Ziff. 3) erfolgen.




Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband Lahr e. V. für die Erweiterung der sozialpädagogischen Schülerhilfe um eine Gruppe an der Grundschule Kippenheimweiler: € 9.000.
Erhöhung des Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Ortenau e. V. (AWO) für die Erweiterung
der sozialpädagogischen Schülerhilfe um zwei Gruppen an der Geroldsecker Grundschule: €
18.000.
Einrichtung eines Nachmittagsangebotes auf Grundlage neu festgelegter Qualitätsstandard in
der Grundschule Sulz. Die Finanzierungsmodalitäten werden unter Vorbehalt errechnet und
nach Klärung der Rahmenbedingungen zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

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1.5 Einrichtung eines Waldhorts durch Flitzebogen e. V.
Der Verein Flitzebogen e. V. beabsichtigt, das bestehende Betreuungsangebot für Krippen- und KitaKinder um Grundschulkinder zu erweitern. In Abstimmung mit dem KVJS soll ein betriebserlaubnispflichtiger Hort mit 20 Plätzen eingerichtet werden. Die Kostenkalkulation wird vom Träger derzeit
erstellt. Hinsichtlich des Personalschlüssels ist davon auszugehen, dass zwei Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils 70-80 % eingerichtet werden müssen.
Die Verwaltung unterstützt die Planungen grundsätzlich. Sobald die Rahmenbedingungen (Standort,
Verträglichkeit mit der Waldnutzung, Vorgaben KVJS) geklärt sind, wird das Projekt im Ausschuss für
Soziales, Schulen und Sport durch den Träger vorgestellt werden.


Zuschuss an Flitzebogen e. V. für die Einrichtung eines Waldhorts in Lahr. Die Finanzierungsmodalitäten werden unter Vorbehalt errechnet und nach Klärung der Rahmenbedingungen zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

2 Ausbau von Betreuungsformaten an den weiterführenden Schulen
2.1 Nachmittagsbetreuung in der Otto-Hahn-Realschule
In der Otto-Hahn-Realschule wird das bestehende schulische Ganztages-Programm nachmittags
bereits durch städtische Angebote ergänzt. So wurde eine Koordinationsstelle mit einem Stellenumfang von 50 % (Erzieher/innen-Stelle) installiert, welche Angebote am Nachmittag koordiniert und
punktuell durchführt. Weitere Angebote werden von Jugendbegleiter/innen, einer AnerkennungsPraktikant/innen-Stelle sowie einer FSJ-Stelle durchgeführt. Auch die Schulsozialarbeit bietet im
Rahmen der Kooperationsvereinbarung ergänzend offene Angebote am Nachmittag an.
Am Ganztagesbetrieb nehmen derzeit 145 Schüler/-innen teil. Die Organisation und Durchführung
des Ganztagsbetriebs stellt die Schule und die Stadt Lahr vor große Herausforderungen, die mit den
bestehenden Ressourcen auf schulischer und städtischer Seite nicht zufriedenstellend gelöst werden
können. Die Schaffung einer festen Tagesstruktur durch verlässliche Angebote vor allem für die
Klassenstufen 5-7 ist unabdingbar, jedoch mit dem derzeitigen Personal (überwiegend Hilfskräfte)
nicht möglich.
Zu berücksichtigen ist auch die zunehmende Heterogenität, der erhöhte Förderbedarf der Schülerschaft (Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung) sowie soziale Belastungsfaktoren, die zu
einer Überforderung im schulischen Alltag und herausforderndem Sozialverhalten führen.
Die Stadt möchte hier nicht nur in quantitativer sondern auch in qualitativer Hinsicht eine sinnvolle
Ergänzung zu den schulischen Ganztagesangeboten gewährleisten und ihre Angebote entsprechend
ausbauen. Dieser zusätzliche Stellenbedarf wird unabhängig von der geplanten Einrichtung einer
Verbundschule mit Ganztagsbetrieb zwischen Otto-Hahn-Realschule und Theodor-HeussWerkrealschule zum Schuljahr 2020/2021 benötigt2.
Zusammenfassung:
 Otto-Hahn-Realschule: Zwei Stellen als pädagogische Mitarbeiter/innen oder Erzieher/innen
mit jeweils 50 % Stellenumfang.

2

Drucksache Nr.: 188/2019: Antrag für die Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Theodor-Heuss-Schule zum
Schuljahr 2020/21 im Rahmen der Bildung einer Verbundschule mit der Otto-Hahn-Realschule.

Drucksache 215/2019

Seite - 8 -

2.2 Ausbau der Schulsozialarbeit an der Otto-Hahn-Realschule im Verbund mit der TheodorHeuss-Werkrealschule
In der Otto-Hahn-Realschule sind insgesamt 100 % Schulsozialarbeit installiert (derzeit geteilt in
zwei 50 %-Stellen). Im Schuljahr 2020/2021 soll die Schule mit der Theodor-Heuss-Schule einen
Verbund eingehen. Vorgesehen ist, die Klassenstufen 5-8 räumlich in der Otto-Hahn-Realschule
(einschließlich Ganztagsbetrieb) und die Klassenstufen 9 und 10 in der Theodor-Heuss-Schule unterzubringen. Durch den geplanten Verbund ergeben sich neue Herausforderungen, bedingt durch
die große Heterogenität der Schülerschaft und der wachsenden Anzahl an Schülern, die Unterstützungsbedarf haben. Somit ergibt sich ein erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung und
Begleitung am Standort der Otto-Hahn-Realschule.
Zudem zeigen derzeitige Entwicklungen, dass Verhaltensauffälligkeiten unter den Schülern zunehmen. Themen wie u. a. psychische Belastung, Schulverweigerung oder steigende Gewaltbereitschaft
erfordern pädagogischen Förderbedarf. Hier kann die präventive Bearbeitung von entsprechenden
Themen sowie Einzelfallhilfe über die Schulsozialarbeit eine große Unterstützung bieten.
Der beabsichtigte Ausbau der Jugendsozialarbeit an der Otto-Hahn-Realschule für das Schuljahr
2020/2021 ist mit dem Ortenaukreis als Jugendhilfeträger bereits abgestimmt und entsprechend der
Kreisrichtlinien förderfähig. Eine zusätzliche Förderung ist auch durch den Kommunalverband Jugend
und Soziales in Aussicht gestellt. Kreis und Land werden sich jeweils mit einem Betrag in Höhe von
voraussichtlich ca. € 8.350 beteiligen.


Stellenbedarf in städtischer Trägerschaft: Ausbau der Schulsozialarbeit an der Otto-HahnRealschule mit einem Stellenumfang von 50%

2.3 Unterstützung der Schulsozialarbeit am Max-Planck- sowie am Scheffel-Gymnasium durch
Anerkennungspraktikant/innen
Die Schulsozialarbeit am Max-Planck- Gymnasium sowie am Scheffel-Gymnasium ist seit einigen
Jahren fest installiert. Vor allem die sozialpädagogischen Angebote am Nachmittag werden stark frequentiert. Daher soll die Schulsozialarbeit zukünftig an beiden Standorten durch Anerkennungspraktikant/innen unterstützt werden. Mit diesen zusätzlichen Stellen können u. a. folgende Aufgabenschwerpunkte bedient werden: Beratung und Hilfe, Arbeit mit Schulklassen, Gruppenarbeit, offene
Angebote im Mittagsband, Mitarbeit und -organisation bei den Nachmittagsangeboten, Hausaufgaben- und Lernhilfe, Freizeitpädagogische Angebote. Zur Absicherung des zukünftigen Personalbedarfs liegt die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsstellen im Erziehungsbereich auch im Interesse der Stadt.


Stellenbedarfe in städtischer Trägerschaft: Einsatz von Anerkennungspraktikant/-innen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit am Max-Planck-Gymnasium sowie am Scheffel-Gymnasium

3 Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Angebote der freien Träger in der Schulkindbetreuung (Caritasverband Lahr e. V., Arbeiterwohlfahrt Ortenau e. V. sowie Deutsches Rotes
Kreuz Kreisverband Lahr e. V.)
Gegenwärtig gibt es bei der Schulkindbetreuung in Lahr deutliche qualitative Unterschiede hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung der freien Träger und der städtischen Horte. Zielsetzung ist daher die
Angleichung der vorhandenen Betreuungsangebote hinsichtlich der personellen, räumlichen und qualitativen Rahmenbedingungen, so dass in der Schulkindbetreuung zukünftig einheitliche Maßstäbe
gelten. Hierdurch soll langfristig eine größere Bildungsgerechtigkeit in Lahr erreicht werden. Des Weiteren sollen Schulbezirkswechsel und damit verbundene lange Wege vermieden werden.
Der Dialog mit den freien Trägern wurde bereits angestoßen. Dabei wurde eine große Zustimmung
und Bereitschaft hinsichtlich der Erarbeitung von Qualitätsstandards geäußert. In den Prozess sollen
auch Erfahrungswerte anderer Kommunen einfließen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen sollen in
der gemeinsamen Konzeption folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

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
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Personalschlüssel (z. B. eine leitungsverantwortliche Fachkraft, Berücksichtigung von Leitungsanteilen und Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Mitarbeiter/innen, Einführung eines Fachkraft-Schlüssels)
Mindestvorgaben für die räumliche Unterbringung (in Anlehnung an die Richtlinien des KVJS
in Bezug auf die Schulkindbetreuung, hier: 3 qm² pro Kind)
Vorgaben für Fachberatung und Teamleitung sowie Overhead Verwaltung
„Verschlankung“ der Vielfalt bei den unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Entgelten
Verlässlichkeit, Flexibilität, Transparenz in den verschiedenen Betreuungsangeboten
Gesamtstädtische Bedarfsplanung
Ferienbetreuung

Die Schulkindbetreuung der freien Träger gilt als Gruppenangebot, in dem auch jedes einzelne Kind
in seiner Individualität gesehen wird. Daraus ergeben sich für die pädagogische Arbeit folgende Ziele,
die als Grundlage für das angestrebte Qualitätskonzept dienen sollen:
 Allgemeine Persönlichkeitsförderung (Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einüben
von sozialem Verhalten, Konflikte angehen und lösen, Erlernen von Pünktlichkeit und Durchhaltevermögen)
 Unterstützung bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben, Förderung von Leistungsund Lernbereitschaft; Förderung der Lernmotivation
 Förderung des Gemeinschaftssinns (Einüben von Toleranz, Kulturelle Vielfalt leben und erleben; Einüben von Beteiligungsmöglichkeiten und Partizipation, Verantwortung für sich selbst
und die Gruppe übernehmen (z.B. Übernahme von Aufgaben für die Gruppe)
 Gestaltung einer Tagesstruktur und Befähigung zur aktiven und selbstbestimmten Freizeitgestaltung (Gestaltung von verschiedenen offenen Freizeitangeboten, u. a. im Bereich Bewegung, Kreativität)
 Zusammenwirken mit den Eltern (Kontaktmöglichkeit, Interesse wecken bei den Eltern für
schulische Angelegenheiten und für außerschulische Aktivitäten, Einbindung der Eltern bei
Veranstaltungen, Vermittlung in Fachstellen).
 Kooperation mit der Schule sowie der Schulsozialarbeit und angrenzender Fachdienste (z. B.
Jugendamt, PNO, Schulförderstelle, Gemeinwesenarbeit, Kitas…)
Bei der Umsetzung eines neuen Qualitätsrahmens sind die Zuschussgrundlagen und -modalitäten
neu zu fassen. Bislang wurden überwiegend gruppenbezogene Pauschalzuschüsse gewährt (€
6.000,- pro Gruppe). Im Haushalt 2019 erhalten die freien Träger Gruppenpauschalen in Höhe von
insgesamt € 310.000,-. Abhängig von der geplanten Neustrukturierung der Landesförderung ist insgesamt von einem um ca. ein Drittel höheren städtischen Finanzierungsanteil bei der Schulkindbetreuung für die freien Träger auszugehen. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte wird das neue Konzept erstellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anvisiert wird hierfür das
Frühjahr 2020.
4 Koordinationsstelle in der Verwaltung für die Schulsozialarbeit sowie die städtische Schulkindbetreuung
Angesichts des geplanten Ausbaus und der qualitativen Weiterentwicklung in der Schulkindbetreuung
ergibt sich verwaltungsintern ein neues Stellenprofil im Amt für Soziales, Schulen und Sport. So wird
die Koordination der Schulsozialarbeit erweitert um die verwaltungsinterne Abwicklung der Schulkindbetreuung. Die Aufgaben beinhalten hierbei: Begleitung des Teams Schulsozialarbeit sowie der
Teams der Horte, Fachberatung, Koordination und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der
Schulkindbetreuung, Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern und Trägern, Qualitätssicherung. Für die Koordination bzw. Fachberatung der Schulsozialarbeit ist im Stellenplan bereits ein
Umfang von 25% berücksichtigt. Für die Umsetzung der weiteren Aufgaben im Bereich der Schulkindbetreuung ist jedoch eine Erweiterung um 25% nötig.

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Seite - 10 -

Stellenbedarf in städtischer Trägerschaft: Verwaltungstätigkeiten im Bereich Schulkindbetreuung 25%.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung

Harry Ott
Abteilungsleiter