Beschlussvorlage
Amt: 603
Horn
Datum: 22.01.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 29/2019
Ka/AH
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
11.02.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
25.02.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule / Umbau im Bestand
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Mittelumschichtung)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der
Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von 205.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der Finanzposition 2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 29/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Im Jahr 2017 wurde unter der Finanzposition 2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule Erweiterung zur Ganztagsschule) eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 in
Höhe von 205.000,-- € aufgenommen. Demnach hätte somit eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 unter dieser Finanzposition in betragsidentischer Höhe vorgenommen werden
müssen. Tatsächlich erfolgte die Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2018 für diesen Betrag irrtümlich auf der Finanzposition 2.2210.942000-002 (bauliche Verbesserungen). Aus
abrechnungstechnischen Gründen und im Hinblick auf Förderrichtlinien ist eine Mittelumschichtung erforderlich.
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition
2.2210.941000-002 (Otto-Hahn-Realschule - Erweiterung zur Ganztagsschule) in Höhe von
205.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung bei der Finanzposition
2.2210.942000-002 (Otto-Hahn-Realschule - bauliche Verbesserungen) in betragsgleicher
Höhe von 205.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Tilman Petters
Bürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer