Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 17.12.2018 Az.: 100.30

Drucksache Nr.: 334/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD)

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Konzept zur Zusammenführung des bestehenden Gemeindevollzugsdienstes (GVD) und des bestehenden
Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum 01.03.2019 zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Umwandlung der im Stellenplan (Unterabschnitt
1100) vorhandenen 4,0 Vollzeitstellen „GVD“ (EG 5) in 4,0 Vollzeitstellen „KOD“
mit Wirkung ab 01.03.2019 zu.
3. Der Gemeinderat beschließt, alle „KOD“-Stellen auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes nach Zusammenführung des Gemeindevollzugsdienstes und des
Kommunalen Ordnungsdienstes mit Wirkung ab 01.03.2019 auf Entgeltgruppe 9a
TVöD anzuheben.
4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis:
Die Zusammenlegung von GVD und KOD erfordert im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich einen zusätzlichen Mittelbedarf von insgesamt ca. 80.000,- €.
Diese notwendigen Finanzmittel belaufen sich auf ca. 37.000,- € für zusätzliche
Personalkosten (Haushaltsstelle 1.1100.4000000), auf ca. 30.000,- Euro für die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme (Haushaltsstelle 1.0810.562100), auf ca.
8.000,- € Euro für die Beschaffung zusätzlicher Ausstattung (Haushaltstelle

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 334/2018

Seite - 2 -

1.1100.520000) und auf ca. 5.000,- € für den Kauf zweier E-Bikes (Haushaltsstelle
2.110.935000).
Die über- bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Rahmen der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art im Laufe des Haushaltsjahres 2019 von der Facheinheit
beantragt.

Anlage(n):
Konzept Zusammenführung GVD und KOD

Drucksache 334/2018

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und des Gemeindevollzugsdienstes
(GVD) kommt es zunehmend zu einer Aufgabenvermischung, da auch außerhalb der Dienstzeiten des KOD immer mehr Tätigkeiten zu erledigen sind, die nicht dem klassischen Einsatzgebiet des GVD zuzuordnen sind.
Das beigefügte Konzept stellt die aktuelle Situation, die geplante Umstrukturierung und die
damit verbundenen Synergieeffekte dar.
Es wird empfohlen, dieser Konzeption sowie der beabsichtigten Vorgehensweise zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Mats Tilebein

Lucia Vogt