Satzung
zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung - AbwGebS) vom 26.02.2019
Auf Grund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG),
§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung –
GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am XX.XX.2019 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung
1. § 7 – Höhe der Abwassergebühren - wird wie folgt gefasst:
(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 2 Abs. 1 und 2 beträgt je m³
Schmutzwasser
€ 1,53.
(2) Wird Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk
angeschlossen sind, beträgt die Schmutzwassergebühr je m³ Schmutzwasser
€ 0,37.
(3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 2 Abs. 4) beträgt je m² der nach § 6 Abs. 2
bis 5 gewichteten versiegelte Fläche
€ 0,23.
2. § 5 – Absetzungen von der Schmutzwassermenge – Absatz 4 wird wie folgt
gefasst:
(4) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf
eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
3. § 11 – Vorauszahlungen - Absätze 1a und 2a werden gestrichen.
Stand: 8.1.2019
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2020 in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den XX.10.2019
Der Oberbürgermeister
(Dr. Wolfgang G. Müller)
Stand: 8.1.2019