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Beschlussvorlage (Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Martinelli

Datum: 12.09.2019 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 247/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2019

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.10.2019

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Personalrat

Stabs. Umwelt

61

14

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des
Fahrrades“

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die neue “Dienstvereinbarung über die Nutzung der
Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für
Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“, die zum zum 01. Januar 2020 in Kraft tritt und die
„Dienstvereinbarung über die Nutzung der Mitarbeiterparkplätze der Stadtverwaltung
Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV“ vom 01. April 2014 ersetzt.

Anlage(n):
Dienstvereinbarung ab dem 01.01.2020

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 247/2019

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Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr stellt ihren Mitarbeitenden insgesamt 133 Beschäftigtenstellplätze zur Verfügung. Diese sind aufgeteilt in 79 eigene Stellplätze (Standort Rathaus 1, Rathaus 2, Turmstraße und am Alten
Rathaus) und 54 angemietete Stellplätze (Tiefgarage Alleestraße, Tiefgarage Rathausplatz und
Parkhaus Volksbank).

Aktuell konnten 157 Beschäftigten (Angestellte der Rathäuser, der Kindertagesstätte Alleestraße und
dem Alten- und Pflegeheim Spital) Stellplätze vermittelt werden. Dies war jedoch nur möglich, indem
14 Stellplätze überbelegt und im Januar 2019 weitere 12 Stellplätze im Parkhaus Volksbank angemietet wurden. Trotzdem befinden sich aktuell immer noch 12 Mitarbeiter auf der Warteliste.

Laut der aktuellen Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV können die 157 Stellplätze zu folgenden Konditionen angemietet werden: Fahrzeuge mit überwiegend dienstlicher Nutzung für einen
aktuellen monatlichen Mietpreis von 5,00 €. Für die restlichen Stellplätze beläuft sich die aktuelle
monatliche Stellplatzmiete auf 12,50 €.

Durch die benötigte Anmietung von Fremdstellplätzen belaufen sich die monatlichen Ausgaben auf
monatlich 2.555,16 €, wobei lediglich 2.114,20 € Einnahmen erzielt werden können. Somit entsteht
ein monatliches Defizit von aktuell rund 440,00 €.

Die Dienstvereinbarung sieht ebenfalls eine Bezuschussung für den Erwerb von Zeitkarten des
ÖPNV vor, wobei die Stadt 50 % der Kosten, max. € 25,00 (brutto) pro Monat und Mitarbeitenden,
übernimmt.

Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt eine Anhebung der Stellplatzmieten ab 01.01.2020 von 12,50 € auf 17,50 €
vor. Ebenso wird eine Anhebung der Stellplatzmieten für Fahrzeuge mit überwiegend dienstlicher
Nutzung von monatlich 5,00 € auf 7,50 € angestrebt. Das aktuelle Defizit kann somit ausgeglichen
werden.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, den ÖPNV für die Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Hierbei soll der bereits bestehende Zuschuss für den Erwerb für Zeitkarten für den ÖPNV (Jobticket) von
50 % (max. 25,00 € brutto) auf 75 % (max. 40,00 € brutto) erhöht werden.
Ebenfalls wird angeregt, einen einmaligen Umsteigerbonus in Höhe von 300,00 € in Form eines Gutscheines der Lahrer Werbegemeinschaft einzuführen. Diesen Bonus erhalten Mitarbeitende, die nach
dem Umstieg einen Nachweis über die lückenlose Nutzung des ÖPNV für 12 Monate erbringen können.

Um den Umweltschutz weiter zu fördern schlägt die Verwaltung außerdem vor, einen Bonus für jede
Fahrt zur Arbeit mit dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike einzuführen. Hierfür erhält der/die Mitarbeitende einen Bonus in Höhe von 2,00 € pro Arbeitstag. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeitende außerhalb des Umkreises von 1.000 m vom Arbeitsplatz wohnt und nicht zeitgleich einen Zuschuss als

Drucksache 247/2019

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Nutzer des ÖPNV erhält. Die stattgefundenen Fahrten werden täglich von der/dem Fahrradfahrenden
dokumentiert. Die Auszahlung erfolgt durch die Abteilung Personal und Organisation.

Tilman Petters

Silke Kabisch

Achim Siefert