Beschlussvorlage (Satzung über die Nutzung des Stegmattensees und der Badestelle am Stegmattensee)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
3. Juni 2019
3. Juni 2019
Beschlussvorlage Amt: 602 Volz Datum: 11.04.2019 Az.: 602-so Drucksache Nr.: 89/2019 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.04.2019 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 11.04.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 03.06.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Satzung über die Nutzung des Stegmattensees und der Badestelle am Stegmattensee Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Nutzungssatzung zu. Anlage(n): Plan zur Benutzungssatzung Benutzungssatzung Stegmattensee BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 89/2019 1. Ergänzung Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr hat mit Auftrag vom 03.02.2016 die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit der Errichtung von Daueranlagen für die Landesgartenschau beauftragt. Grundlage dieses Auftrages war der Kosten- und Rahmenplan, der am 14. Mai 2014 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Demnach soll der See mit ca. 27.000 qm das Herzstück des Seeparks darstellen. Im Kosten- und Rahmenplan wird zum See ausgeführt: „Der See ist ein vom Grundwasser getrenntes Gewässer. Zur Herstellung werden die in etwa 1m Tiefe vorgefundenen Tone als Sohldichtung genutzt. Um ein ca. 2 bis 2,8 m tiefes Gewässer zu erhalten, wird das umliegende Gelände angehoben. Zur Befüllung und zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten wird Grundwasser zugepumpt. Der Landschafts- und /oder Badesee soll sich in einen Badebereich mit einer Wasserfläche von ca. 6.000 qm und einen Natursee mit ca. 21.000 qm gliedern. Die technisch erforderliche Trennung der beiden Bereiche wird als Steg ausgebildet. Die erforderliche Badqualität wird durch die Installation einer biologischen Reinigungsanlage mit Trockenfilter gewährleistet. Die Bestimmungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind für die Wasserqualität im Badebereich einzuhalten. Um diese Qualität einzuhalten, wird das Wasser während der Badesaison mittels Pumpen durch einen Naturfilter zirkuliert. Die Qualität wird regelmäßig überprüft. Das Gelände soll nach 2018 frei zugänglich sein. Eine Badeaufsicht ist nicht zwingend erforderlich, wird aber bei bestimmten Angeboten wie z.B. Badeinsel notwendig.“ Aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit und der für Gewässer weitergehenden Verkehrssicherheitsanforderungen ist es erforderlich, Regelungen für die Nutzungen zu treffen. Wie auch beim Badesee in Kippenheimweiler regeln diese bestimmte Verhaltensweisen. Wesentlich ist hier vor allem auch die Klarstellung, in welchem Teil des Sees ein Badeverbot besteht, und in welchem Teil des Sees ein Baden auf eigenes Risiko im Sinne einer Badestelle möglich ist. Die vom Gemeinderat beschlossene Benutzungssatzung wird veröffentlicht und am See ausgehängt. Die Benutzungssatzung wird durch eine entsprechende Beschilderung mit Piktogrammen ergänzt. Ergänzung nach OR und TA: Gegenüber der ursprünglichen Fassung umfasst das Hundeverbot nun lediglich die Liegewiese, den Strand, den Pflanzenfilter, den Bade- sowie den Natursee. Hunde dürfen auf allen Wegen einschließlich der Seepromenade mitgeführt werden. Es herrscht Anleinpflicht gem. §10 Polizeiverordnung der Stadt Lahr. Tilman Petters Richard Sottru