Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
30. September 2019
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- 2. Offenlage)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
30. September 2019
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- 2. Offenlage)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 1 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss 1). Wir als Eigentümer von Flurstück Nr. 12 sind nicht Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme interessiert, zusätzliche Bauflächen zu erhalten, da nommen. wir selbst nicht bauen möchten. Wir nutzen unser Grundstück selbst, pflegen 16 Obstbäume, bauen für unseren Eigenbedarf Gemüse (Kartoffeln, Kraut, Salate, Karotten uvm.) an. 1 Bürger 1 und 2 23.10.2018 2). Außerdem möchten wir kein Grundstück veräußern. Für rückwärtige Bebauung braucht man unser Grundstück nicht; die Größe und Position der Häuser kann so geplant werden (z.B. Einzelhäuser, keine Doppelhäuser, Drehen des Einzelhauses bei unserem Grundstück), dass unser Grundstück nicht davon berührt wird. Unser Grundstück kann deshalb aus dem Bebauungsplanverfahren herausgenommen werden. Diese Informationen waren bereits zu Beginn der ganzen Planungen dem Ortsvorsteher, Herrn Norbert Bühler, dem Stadtplanungsamt, Herrn Löhr, sowie dem Planungsbüro, Herrn Thiele, bekannt. Dem Wunsch, den rückwärtigen Grund- Berücksichtigung stücksbereich nicht zu bebauen, wird entsprochen, indem er nicht mehr als Allgemeines Wohngebiet mit Baufenster, sondern als private Grünfläche festgesetzt wird. Durch die geänderte Planung kann das Flst. Nr. 12 in seinen heutigen Grenzen beibehalten werden. Es bleibt aber Bestandteil des Bebauungsplanes, da es Regelungsbedarf für die bestehenden Gebäude und die Grünfläche gibt. 3). Es wird kein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht - wie jetzt Der Ausführung wird gefolgt. Aus den oben Berücksichtigung im Plan eingezeichnet - benötigt. Dieses muss im genannten Gründen wird das Geh-, Fahr-, Plan gestrichen werden. Eine mögliche Erschließung Leitungsrecht im Plan gestrichen. kann auf unserem eigenen Grundstück geschehen. Zudem wurde unser Grundstück im Jahr 1987 an das Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme öffentliche Kanalnetz angeschlossen, wofür für das gesamte Grundstück Beiträge für den Anschluss bezahlt wurden. 4). Wir sehen die Gefahr, dass uns zusätzliche Kosten Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme durch neue Beiträge entstehen. Diese sind wir nicht Dies ist jedoch kein städtebaulich relevanter bereit zu leisten. Belang. 1 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 2 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten 5). Die Stadt muss artenschutzrechtliche Fragen prüfen, da unser Gartengrundstück verschiedenen streng geschützten Tieren Lebens- und Nahrungsraum bietet, wie Feuersalamander, Hirschkäfer, Feldsperling (welcher im unteren Gartenbereich im Baum nistet) Grünspecht (welcher regelmäßig zu Besuch ist). Auch finden Fledermäuse, die abends im Garten umherfliegen, Unterschlupf in unserem Schopfgebäude. 2 3 Bürger 3 und 4 29.10.2018 Bürger 5 29.10.2018 Die genannten Punkte der Stellungnahme sind bei der Beurteilung zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE zu berücksichtigen. Der 1. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ vom 20.07.2018 hat mit der Gestaltung der Ortsmitte nichts zu tun; ist irreführend. Es handelt sich um einen Bebauungsplan um Wohnraum zu schaffen; dafür sollen nach jetzigem Stand gepflegte Gartenanlagen mit schönen Obstbäumen zum Opfer fallen. Das schöne, ruhige Wohnen rings um die „Dorfmitte“ wäre Vergangenheit. Stellungnahme Beschluss Nachdem der Gartenbereich des Flst. Nr. 12 Zurückweisung keine durch den Bebauungsplan bedingten Veränderungen mehr erfährt, sind hierfür keine artenschutzrechtlichen Fragen mehr zu prüfen. Für die verbleibenden zu bebauenden Bereiche erfolgt dies nach dem neuen Konzept im Rahmen der weiteren Bearbeitung. Der Bebauungsplan ist nur ein Teil der Ge- Teilweise Berücksichtisamtkonzeption „Ortsmitte Kuhbach“. Die gung weiteren vorgesehenen Maßnahmen können nach § 34 BauGB erfolgen. Mit der Reduzierung der Bauflächen bleiben die genannten privaten Gärten erhalten. Als unmittelbare Anlieger lehnen wir dieses Vorhaben ab. Auch wundert uns, dass auf dem Gelände 2geschossig gebaut werden soll. Rund um die Galluskirche war seither nur 1,5-geschossige Bauweise erlaubt. Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE: Der Bereich um die Kirche war gemäß § 34 Kenntnisnahme BauGB bebaubar, also entsprechend der näheren Umgebung. Mit der festgesetzten Zweigeschossigkeit wird eine dorfverträgliche gute Ausnutzung der Bauflächen angestrebt. 1. Ich beabsichtige nicht den Wert meines Grundstückes Flurstück Nr. 13/1 mit einer Erschließung und Bebauung zu steigern. Für mich ist der immanente Wert des Grundstückes, nämlich Nutz-, Schutz- u. Erholungsfunktion nicht mehr zu steigern. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Berücksichtigung nommen. Dem Wunsch, den rückwärtigen Grundstücksbereich nicht zu bebauen, wird entsprochen, indem er nicht mehr als Allgemeines Wohngebiet mit Baufenster, sondern als private Grünfläche festgesetzt wird. Durch die geänderte Planung kann das Flurstück Nr. 2 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 3 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss 13/1in seinen heutigen Grenzen beibehalten werden. Nutzfunktion: Produktion biologisch hochwertiger Nahrungsmittel für den Eigenbedarf (Gemüse, Obst). Schutzfunktion: Fortpflanzungs- und Nahrungsraum sehr vieler Lebewesen aller Klassen und Ordnungen. Erholungsfunktion: Rückzugsraum, um sich zu erholen. Insofern bin ich als Eigentümer von Flst. Nr. 13/1 nicht interessiert, zusätzlich Baufläche zu erhalten, da ich selbst nicht bauen oder Teile des Grundstückes veräußern möchte. 2. Für die rückwärtige Bebauung und Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten braucht man mein Grundstück nicht, da auch Bürger 1+2 (Eigentümer Flst. Nr. 12) nicht veräußern oder bauen wollen. Ich bin also nicht bereit diese Rechte zu dulden, da sie nicht benötigt werden. Sie sind deshalb aus der Planung zu streichen und mein Grundstück aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Diese Tatsachen waren den an der Planung Beteiligten bekannt. Der Ausführung wird gefolgt. Aus den oben Teilweise Berücksichtigenannten Gründen wird das Geh-, Fahr-, gung Leitungsrecht im Plan gestrichen. Das Grundstück bleibt Bestandteil des Bebauungsplanes, da es Regelungsbedarf für die bestehenden Gebäude und die Grünfläche gibt. 3. Ich bin nicht bereit Erschließungskosten zu leisten, weil ich weder bauen noch veräußern will. Eine Erschließung dieses Teils des alten Ortsetters bringt nicht nur den direkt betroffenen Anwohnern, sondern dem ganzen Kirchberg Nachteile: Beunruhigung (Parkplätze), Vermüllen unserer Grundstücke, kleinklimatische Verschlechterung (Versiegelung) und was ganz gravierende zeitige Folgen haben wird, eine Verschlechterung des Verkehrsabflusses des ganzen Viertels auf die B 415. Momentan haben wir da eine Wartezeit ab 07:00 Uhr morgens von ca. 5 Minuten. Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Dies ist jedoch kein städtebaulich relevanter Belang. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für eine kleinmaßstäbliche innerörtliche Nachverdichtung, die im Zuge der Fortführungen der Planungen durch die Herausnahme von Flächen nochmals deutlich verringert wurde. Zusätzlich wird der bereits heute vorhandene Stellplatzbedarf für das Rathaus um öffentliche Stellplätze ergänzt, die der Entlastung des beengten Straßen- 3 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 4 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss raums dienen. In Anbetracht der geringen zu erwartenden Mehrbelastung des öffentlichen Straßenraums kann davon ausgegangen werden, dass sich hieraus keine spürbaren negativen Auswirkungen auf den Verkehrsabfluss ergeben. 4 5 Bürger 6 + 7 31.10.2018 Bürger 8 und 9 05.11.2018 Das hat mit dem ursprünglichen Bebauungsplan Ortsmitte nichts zu tun. Somit sollen ja die Obst- und Gartenanlagen bebaut werden. Die idyllische Wohnecke „Dorfmitte“ wäre dahin. Als direkte Angrenzer sind wir mit dem Vorhaben nicht einverstanden. Wir Eigentümer des Flst. Nr. 12/1 erheben Einspruch zur vorgelegten Planung aus folgenden Gründen: Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Teilweise BerücksichtiEine Anpassung der Planung mit der Festset- gung zung der privaten Grünflächen und des Erhalts des markanten vorhandenen Baumes ist erfolgt. 1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch und § 1a Baugesetzbuch wurde keine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Zurückweisung Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen. 2. Die aktuell genutzten Flächen des Flurstücks Nr. 12 Das Flurstück wird nun als private Grünfläche als Streuobstwiesen haben erheblichen kulturellen festgesetzt, die Streuobstwiesen können unund biologischen Wert. verändert erhalten bleiben. Berücksichtigung 3. Wir beobachten immer wieder einen roten Milan Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. kreisend über der Fläche des Bebauungsplans. Diese Tierart ist besonders schützenswert und wird in der Roten Liste der IUCN von 2006 geführt. Kenntnisnahme 4. Die Turmfalken, die in der anliegenden Kirche jährlich brüten, sollten ebenso beachtet werden wie die Fledermäuse in der Galluskirche. Wir beobachten immer wieder Mauersegler über dem künftigen Bau- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Kenntnisnahme und im Zuge der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Allerdings befindet sich die Galluskirche außerhalb des Geltungsbereiches 4 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 5 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss gebiet, die ebenfalls zu den bedrohten Arten zählen. des Bebauungsplanes. 5. Der Anteil der versiegelten Flächen ist viel zu groß. Siehe Stellungnahme zu Nummer 7. 6. Die Bebauung wie im Bebauungsplan vorgesehen hat wesentlichen Einfluss auf das Mikroklima der Ortsmitte und wird dieses negativ verändern. Hierfür erwarten wir ein entsprechendes Gutachten ihrerseits. Der Bebauungsplan weist einen hohen Grün- Zurückweisung flächenanteil auf, was die Auswirkungen auf das Mikroklima minimiert. Siehe auch Stellungnahme zu Nummer 1. Zurückweisung 7. Das Erfordernis des sparsamen Umgangs mit Dem Erfordernis wird durch entsprechende Zurückweisung Grund und Boden hat in der Planung keine Beachtung Festsetzungen (GRZ, Baufenster, Grünflägefunden. chen, minimierte Erschließungsflächen etc.) in besonderer Weise Rechnung getragen. 8. Die Planung berücksichtigt offensichtlich nur die 4 der 5 geplanten Bauplätze befinden sich im Zurückweisung Interessen der potenziellen Investoren. Eigentum der Stadt. 9. Es fehlt ein Konzept zur Versorgung der Wohnge- Die Versorgung mit regenerativer Energie ist Zurückweisung bäude mit Energie aus regenerativen Quellen. gemäß der örtlichen Bauvorschriften möglich. 10. Der Bedarf für eine derart große Ausweisung von In Kuhbach gibt es momentan keine städti- Zurückweisung Bauland ist nicht untersucht worden. schen Bauplätze, aber häufige Nachfragen. Die Planung beinhaltet lediglich 5 Bauplätze. Es wird gebeten den Einspruch sorgfältig zu prüfen. Der Bürger, persönlich anwesend beim Stadtplanungsamt, macht folgende Einwendungen gegen den 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE geltend, da sich sein Anwesen mit Flst. Nr. 14 in diesem befindet. 6 Bürger 10 08.11.2018 1. Verschlechterung der Verkehrssituation Die schmale Straße "Am Kirchberg" ist in Hanglage gebaut und ein Autofahrer muss immer anhalten, falls ein anderer Autofahrer vorbei fahren möchte. Das Verkehrsaufkommen hat in den letzten Jahren zuge- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Allerdings ist anzumerken, dass der Bebauungsplan lediglich 5 neue Bauplätze beinhaltet, die nicht zu einer spürbaren Ver- Kenntnisnahme 5 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 6 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss nommen, insbesondere von den Anwesen von den Straßen „Am Kirchberg" und "Oberer Kirchberg" jeweils aus der Richtung Norden kommend. Falls ich aus der Garage (siehe x auf dem Plan) herausfahren möchte, muss ich ca. 1 m bis 1 ,20 m auf die Straße .Am Kirchberg" fahren, um Einblick zu haben, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits auf der Straße fährt oder nicht. Mein Haus grenzt direkt an die Straße "Am Kirchberg". Die Hofeinfahrt (ist nicht bei der Garage; siehe x2 auf dem Plan) befindet sich vor dem Haus. Sobald ich mit dem Fahrzeug aus dem Hof heraus fahren möchte, habe ich durch das Wohnhaus keine Einsicht auf die schmale Straße ohne Gehweg. Ich muss aus dem Hof langsam heraustastend fahren. Durch die geplanten Neubauten im 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE erhöht sich das Verkehrsaufkommen und somit die Unfallgefahr vor meiner Garage und der separaten Hofeinfahrt. Vorschlag: lnstallation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Hofeinfahrt bei den Lindenbäumen. Ich habe die Kontaktdaten der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, für solch eine Anfrage erhalten. schlechterung der Verkehrssituation beitragen werden. 2. Es wäre eine Informationsveranstaltung der betroffen Anlieger im Vorfeld wünschenswert gewesen. Ich habe dies beim Ortsvorsteher Norbert Bühler angesprochen, aber es erfolgte zu dieser Angelegenheit keine Zusammenkunft. Es gab eine intensive Bürgerbeteiligung mit Zurückweisung Workshop, Bürgerabend, mehreren Ortschaftsratssitzungen und dem Angebot zu Einzelgesprächen. 3. Erschließungsbeiträge lm 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE ist auf meinem Grundstück "Am Kirchberg 2" ebenfalls ein Neubau auf der Westseite geplant. Das Gesamtgrundstück hat 11,05 ar und durch den Neubau würde das Grund- Ein Verkehrsspiegel kann nicht im Bebau- Kenntnisnahme ungsplan festgesetzt werden, sondern ist straßenverkehrsrechtlich durchzusetzen. Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Der Wunsch, Erschließungsbeiträge zu sparen, ist jedoch kein städtebaulich relevanter Belang. Die geplante Straße erschließt die 6 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 7 von 7 – Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss stück geteilt werden. Das Neubaugrundstück hätte eine Fläche von ca. 450 m² bis 500 m²• Ich erhebe hiermit Einwendungen gegen die geplante Straße, da durch mein großes Grundstück hohe Erschließungskosten auf mich zukommen würden, obwohl die neu geplante Straße nicht von mir genutzt werden würde. hinterliegenden Grundstücke und ist damit unverzichtbar. Sie führt zwangsläufig am Flst. Nr. 14 vorbei, wodurch dieses einen Erschließungsvorteil erlangt. Ich mache daher alternativ folgenden Vorschlag: Der geplante Neubau auf meinem Grundstück kann über meine Hofeinfahrt erreicht werden. Die Versorgungsleitungen für den Neubau könnten ebenfalls über mein Grundstück (Hof) verlegt werden. Dann würde auch die Bewohner des Neubaus die geplante Straße nicht nutzen und ich müsste mich nicht an den Erschließungskosten beteiligen. Es ist ein städtebauliches Ziel, jedem Bau- Zurückweisung grundstück eine eigene Anbindung zu ermöglichen, um die mit Erschließungen in zweiter Reihe verbundenen Folgeprobleme zu vermeiden. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 7 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 1 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ 1 2 Beteiligter Unitymedia BW GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH 08.10.2018 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Unitymedia. Sie ist grundsätzlich daran interessiert, das eigene glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir darum weiter am B-Planverfahren beteiligt zu werden. Kenntnisnahme Zur Versorgung der neu geplanten Gebäude im Baugebiet mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und eventuell auch außerhalb des Plangebiets erforderlich. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Sollten sich keine Koordinationsmöglichkeiten ergeben, so wird aus wirtschaftlichen Gründen eine oberirdische Verkabelung angestrebt. Diese erfüllt nach wie vor alle technischen Bedingungen der Deutschen Telekom AG. Die Herstellung der Zuführung für das Neubaugebiet lässt sich die Deutsche Telekom AG Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 2 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss offen und ist kein Bestandteil dieser Stellungnahme. Sie bittet folgende fachliche Festsetzung in der Pla- Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nung zu ·berücksichtigen: nommen und bei der weiteren Umsetzung der ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und Erschließungsplanung berücksichtigt. ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 3 Grundsätzlich ist der LNV nicht gegen dieses Bauvorhaben, jedoch ermöglicht eine Bebauungsmaßnahme nach §13 a BauGB, auf einen Umweltbericht zu verzichten, schließt jedoch eine artenschutzrechtliche Betrachtung nicht aus. Die geringe Entfernung zum nördlich gelegenen Wald Landesnaturschutz- und derzeit offene Fläche im Planungsbereich lässt verband Badenden Schluss zu, dass sich dort ein Jagdgebiet von Württemberg e.V. Fledermäusen und Eulen (angrenzende ältere Ge(LVN) bäude mit offenen Giebeln) befinden könnte. Es ist Herr Peter Bux deshalb. zu prüfen, ob nicht Ersatzmaßnahmen bzw. 10.10.2018 Umsiedlungsmaßnahmen notwendig werden. Da alle Fledermausarten europäischem Schutz unterliegen und auch national streng geschützt sind, sind diesbezüglich Untersuchungen durchzuführen. Kleineulen unterliegen ebenfalls der europäischen Vogelschutzrichtlinie, was ebenfalls eine Untersuchung auf Anwesenheit dieser Arten notwendig macht. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen. Die Ausführungen werden berücksichtigt. Im Berücksichtigung Hinblick auf die deutliche Flächenreduzierung durch die Herausnahme von privaten Flächen und der damit verbundenen Ausweisung von privaten Grünflächen erfolgt im Zuge der weiteren Bearbeitung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme eine Überprüfung, inwieweit Ersatz- oder Umsiedlungsmaßnahmen notwendig sind. Zusätzlich zur Flächenreduzierung erfolgt zum Erhalt des vorhandenen Baumes eine Anpassung der Planung im Bereich der beiden südlichen Baufenster. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 3 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Aus der Sicht des LNV ist diese Stellungnahme als Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme Grundlage eines weiterführenden Dialogs zu verste- nommen, die weitere Beteiligung wird zugehen, im Interesse ausgewogener Lösungen, die der sagt. dauerhaften Harmonie von Mensch und Natur Rechnung tragen. Der LNV ist gerne bereit mitwirken. Die Wirtschaftlichkeit von Leitungsverlegungen zur Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Sicherstellung der Erdgasversorgung ist zu prüfen. Investitionen werden nach unternehmerischen Gesichtspunkten, auch im Hinblick auf beabsichtigte oder vorhandene energetische Konzepte, geplant. 4 bnNETZE GmbH 22.10.2018 Die Versorgung des Verfahrensgebiets mit Trink- und Löschwasser kann durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes sichergestellt werden. Unter Zugrundelegung der Technischen Regeln des DVGWArbeitsblattes W 405 wird für das Verfahrensgebiet eine Löschwassermenge (Grundschutz) von 96 m³/h für 2 Stunden zur Verfügung gestellt. Der Löschwasserbedarf für den Objektschutz innerhalb privater Grundstücke wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 von der für den Brandschutz zuständigen Stelle festgestellt. Die erforderlichen Löschwassermengen für den Objektschutz werden von der bnNETZE GmbH nicht aus dem Trinkwasserrohrnetz bereitgestellt. Bei gegebener Wirtschaftlichkeit kann das Verfahrensgebiet durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes ausgehend von der Straße "Am Kirchberg" mit Erdgas versorgt werden. In Anlehnung an die DIN 18012 wird für Neubauvorhaben ein Anschlussübergaberaum benötigt. Der Hausanschlussraum ist an der zur Straße zugewandten Außenwand des Hauses einzurichten und hat ausreichend belüftbar zu sein. Anschlussleitungen sind geradlinig und auf kürzestem Weg vom Abzweig der Versorgungsleitung bis in den Kenntnisnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen und unter „Hinweise“ in den planungsrechtlichen Festsetzungen gekürzt aufgenommen. Die bnNetze GmbH wird im Zuge der Erschließungsplanung eingebunden. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 4 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Hausanschlussraum zu führen. Für die rechtzeitige Ausbauentscheidung, Planung und Bauvorbereitung des Leitungsnetzes, sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger wird eine angemessene Vorlaufzeit benötigt. Daher ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der bnNETZE GmbH so früh wie möglich, mindestens jedoch 4 Monate vor Erschließungsbeginn, schriftlich angezeigt werden. Nach Abschluss des Verfahrens bittet bnNETZE Dies erfolgt so, genau wie bei allen anderen GmbH um Benachrichtigung über das Inkrafttreten abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. des Bebauungsplanes und um Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei. 5 Die Innenentwicklung im Ortskern Kuhbachs wird begrüßt. Nach Ziffer 1.4 der Begründung entwickelt sich der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP). Folglich ist der FNP nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Hierbei ist auf § 6 (5) BauGB hinzuweisen, wonach jedermann über den aktuellen Inhalt des FNP Regionalverband Auskunft verlangen kann. Folglich sollte die BerichtiSüdlicher Oberrhein gung des FNP unverzüglich nach Rechtskraft des 25.10.2018 Bebauungsplans erfolgen. Zur Aktualisierung des Raumordnungskatasters AROK ist dem RP Freiburg der berichtigte FNP sowie der B-Plan zuzustellen. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Einwendungen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen und so umgesetzt. Die Verpflichtung ist der Verwaltung bekannt, dies wird auch so gehandhabt. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 5 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ 6 Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen Regierungspräsidiim Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenium Freiburg eurbüros. Andernfalls empfiehlt das LGRB die ÜberLandesamt für Geonahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den logie, Rohstoffe und Bebauungsplan: Bergbau Das Plangebiet befindet sich auf der Grundlage der (LGRB) am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbe26.10.2018 reich des Badischen Bausandsteins. Dieser wird im Plangebiet von quartären Lockergesteinen (Lössführende Fließerde, Verwitterungs-/Umlagerungsbildungen) unbekannter Mächtigkeit überlagert. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggfs. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens sowie mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob- Stellungnahme Beschluss Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen, es wurde kein Gutachten seitens der Stadt vorgelegt. Kenntnisnahme Der Empfehlung wird gefolgt und die Ausführungen unter „Hinweise“ in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 6 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Allgemeine Hinweise: Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die dem LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrbbw.de) entnommen werden. Des Weiteren wird auf das Geotop-Kataster des LGB verwiesen, welches im Internet unter der Adresse http://lgrbbw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRBMapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. Zur Versorgung des aufgezeigten Wohngebietes Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme muss das bestehende Niederspannungs-Kabelnetz nommen. Netze Mittelbaden wird im Zuge der der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG erweitert wer- weiteren Erschließungsplanung beteiligt. den. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen sind - in Koordination mit den anderen Versorgungsträgern die erforderlichen Niederspannungskabel neu zu verlegen. Es wird darum gebeten hierfür in der Ausführungsplanung geeignete Leitungstrassen vorzusehen. 7 Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG 06.11.2018 In den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird gebeten den Hinweis aufzunehmen, dass die Hausanschlusskabel im Zuge der Erschließungsarbeiten auf die unbebauten Grundstücke verlegt werden dürfen. Anschließend wird darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich vor Beginn der Bauarbeiten keine Leitungsverlegungen notwendig sind. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Die Ausge- Zurückweisung staltung der technischen Infrastruktur ist Bestandteil der nachfolgenden Erschließungsplanung. Eine weitere Beteiligung am Verfahren aufgrund der Die weitere Beteiligung erfolgt. aufgeführten Interessen wird gewünscht. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 7 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Regierungspräsidium Freiburg 8 9 - Abteilung Straßenwesen und Verkehr 08.11.2018 Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK) 08.11.2018 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Im Untersuchungsraum befindet sich die Bundesstraße B 415, unsere Belange sind durch den Vorgang daher berührt. Bei der vorgesehenen Änderung handelt es sich um eine Erweiterung bzw. Ergänzung der vorhandenen Bebauung, welche über die Straße „Am Kirchberg“ an die B 415 angebunden ist. Anhand der Verkehrsmengen auf der Bundesstraße sowie der prognostizierten Frequentierung der Zufahrt zum Plangebiet ist nachzuweisen, dass die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt nicht beeinträchtigt wird. Sollte es in diesem Bereich zu negativen Auswirkungen im fließenden Verkehr kommen, so sind vom Vorhabensträger entsprechende Maßnahmen zur Einmündungsgestaltung vorzunehmen. Die Ausführungen werden beachtet. Der Be- Kenntnisnahme/ bauungsplan schafft die Voraussetzung für Berücksichtigung eine kleinmaßstäbliche innerörtliche Nachverdichtung, die im Zuge der Fortführungen der Planungen durch die Herausnahme von Flächen nochmals deutlich verringert wurde. Nunmehr geplant sind drei Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus. Zusätzlich wird der bereits vorhandene Stellplatzbedarf für das Rathaus um öffentliche Stellplätze ergänzt, die der Entlastung des beengten Straßenraums dienen. In Anbetracht der geringen zu erwartenden Mehrbelastung des öffentlichen Straßenraums kann davon ausgegangen werden, dass sich hieraus keine spürbaren negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt ergeben. Mit dem Bebauungsplan soll dazu beigetragen werden, eine Neugestaltung der Ortsmitte Kuhbach im Bereich des ehemaligen Rathauses zu ermöglichen. Das hierzu genannte übergeordnete Ziel, mit der Neugestaltung die Identität und Attraktivität von Kuhbach zu erhöhen und die innerörtliche Entwicklung zu stärken" ist selbstverständlich zu begrüßen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme nommen. Hinweis: Das Rathausgebäude erfüllt als Sitz der Ortsverwaltung nach wie vor sämtliche entsprechenden Funktionen. Leider geht das vorgesehene städtebauliche Gesamtkonzept aus den aktuellen Planunterlagen nicht hervor, so dass eine Beurteilung des Vorhabens in Gesamtschau nur schwer möglich ist. Es wird angeregt, das zugrunde liegende Gesamtkonzept in der Begründung noch darzulegen und auch zeichnerisch darzustellen, bspw. einen entsprechenden Konzeptplan hinzuzufügen, aus dem hervorgeht, welcher Bereich insgesamt entwickelt werden soll und wo sich Den Ausführungen wird dahingehend gefolgt, Kenntnisnahme/ dass in der Begründung Ausführungen zum Berücksichtigung städtebaulichen Gesamtkonzept ergänzt werden, aus dem insbesondere auch die Funktionszuordnung ersichtlich wird. Im Ergebnis der städtebaulichen Voruntersuchungen und eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurde eine „Zonierung“ des gesamten Planungsbereiches festgelegt. Im Hinblick auf die Lärm- 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 8 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten die angesprochenen vier Bausteine (welche sind dies im Einzelnen?) befinden werden. Dem ersten Eindruck nach ist zumindest das (hier vorgelegte Teil)Konzept "nach innen" gerichtet. Ist dies der starken Verkehrsbelastung auf der angrenzenden Bundesstraße geschuldet? Von unserer Seite aus wären Konzeptbausteine besonders empfehlenswert, die die Ortsmitte auch tatsächlich beleben würden, d.h. auch bereits von außen sichtbar einladen würden, den Bereich der Ortsmitte überhaupt aufzusuchen und sich dort aufzuhalten und zu verweilen, ggf. dann mit anderen Bürgern. Sind im Gesamtkonzept solche Komponenten enthalten? Der vorliegende erste Teilbebauungsplan enthält u.E. nur ansatzweise solche Komponenten, "normale" Wohnbebauung soll wohl den größten Teil des Plangebietes einnehmen. Der vorgesehene öffentliche Platz erscheint sehr klein. Welchen Zweck soll dieser erfüllen? Wird man später den Platz auch von Süden her erreichen und ist er von hier aus einsehbar? Was wird die Attraktivität der neugestalteten Ortsmitte für die Öffentlichkeit ausmachen? Hinsichtlich der planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der Nutzung wird festgestellt, dass Schankund Speisewirtschaften ausgeschlossen werden. Begründet wird dies nicht. Es wird angeregt zu prüfen, ob diese nicht zumindest ausnahmsweise (oder auf einen räumlichen Teilbereich beschränkt) zulässig sein sollten, um das Innere des Plangebietes beleben zu können (bspw. kleines Café neben dem Platz). Stellungnahme belastung aus der Ortsdurchfahrt und den langfristig geplanten Ausbau des Rathauses zu einem Ortsmittelpunkt mit einem kleinen Veranstaltungssaal und einem Außenbereich wurde festgelegt, die Wohnnutzung in den rückwärtigen, ruhigen Bereich des Planungsgebietes zu legen. Dem vorderen Bereich, außerhalb des Planbereiches, sollen bedarfsorientiert weitere Nutzungen zugeordnet werden. Dies könnte dann auch die angesprochen Speisewirtschaft sein, die im ersten Teilbebauungsplan wegen der zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung nicht gewünscht ist. Allgemeiner Hinweis: Es wird gebeten, die Stellungnahmen inhaltlich auf die jeweilige fachliche Zuständigkeit zu konzentrieren. Beschluss 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 9 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ 10 11 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Umweltschutz 08.11.2018 Landratsamt Ortenaukreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 08.11.2018 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen zum Vor- Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme haben keine Bedenken, jedoch müssen artenrechtli- nommen und als Hinweis in die textlichen che Belange bei möglichen Gehölzrodungen (nur in Festsetzungen übernommen. der Zeit von Oktober bis Februar) berücksichtigt werden, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen bzgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Erschließung / Stichstraße mit Wendehammer Wie den Planunterlagen zu entnehmen ist, erfolgt die Erschließung über eine von der Straße „Am Kirchberg“ abzweigende Planstraße (Stichstraße, Breite 6,0 m) mit Wendehammer. Ob dieser Wendehammer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (ASF) ausreichend groß dimensioniert ist, lässt sich aus den vorliegenden Planunterlagen nicht eindeutig erkennen. (Wendeanlage ohne Bemaßung; keine Darstellung der Wendeanlage mir Freihalteboxen). Wir empfehlen dies zu überprüfen und mit dem Abfuhrunternehmen (Fa. MERB, Achern) abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stichstraße ohne ausreichend dimensionierte Wendeanlage nicht von ASF befahren wird (auch nicht in Rückwärtsfahrt). Damit die Stichstraße von ASF befahren werden kann, sind bei der Gestaltung und Bemessung der Wendeanlage die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ zugrunde zu legen. Als Bemessungsfahrzeug ist ein 3-achsiges Abfallsammelfahrzeug (bis 10,30 m Länge) anzusetzen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die erforderliche Freihaltezone in die Größe der Wendefläche einbezogen wurde. Die Einhaltung der Freihaltezone um die Wendeanlage ist zwingend sicherzustellen, da dies eine Grundvoraussetzung für das Wenden darstellt (Fahrzeugüberhänge im Front- und Heckbereich). Ist dies Die Ausführungen werden dahingehend be- Kenntnisnahme achtet, dass zwischenzeitlich eine Vorplanung mit möglichen Erschließungsvarianten der Planstraße erstellt wurde. Das Plangebiet umfasst nach der Herausnahme einer größeren Teilfläche lediglich 3 Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus. Im Hinblick auf die Anforderungen nach einer flächensparenden und kostengünstigen Erschließung der Bauflächen wurde die Innenerschließung auf ein Minimum reduziert und auf eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge verzichtet. Hintergrund ist vor allem der erhebliche Platzbedarf einer Wendeanlage, die letztlich eine adäquate Bebauung verhindert hätte. Die Müllabholung ist nunmehr im Bereich der Zufahrt vorgesehen, eine Zufahrt mit Müllfahrzeugen ist nicht mehr notwendig. Die zentrale Abstellfläche für Müll ist auf der öffentlichen Fläche vorgesehen. Eine entsprechende Fläche wird festgesetzt. 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 10 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss nicht der Fall, kann die Stichstraße nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren werden. Ergänzender Hinweis: Das vom Wendehammer nach Süden abzuzweigende Straßenstück (Breite 4,50 m) wird von ASF nicht befahren (auch nicht in Rückwärtsfahrt). Freihalten der Wendefläche Für das Wenden der ASF muss die Wendeanlage am Abfuhrtag frei von eventuell parkenden Fahrzeugen sein. Ist dies nicht der Fall, kann vom beauftragten Abfuhrbetrieb die Entsorgungsleistung nicht eingefordert werden. Wir empfehlen hierzu an der Wendeanlage ein Halteverbot einzurichten. Siehe obige Ausführungen - eine Befahrbar- Zurückweisung keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr vorgesehen. Hinweis: Ein Halteverbot kann Kenntnisnahme nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sondern ist straßenverkehrsrechtlich durchzusetzen. Abbiegeradien / Schleppkurven Siehe obige Ausführungen - eine Befahrbar- Zurückweisung Bei der verkehrstechnischen Erschließung des Plan- keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr gebiets müssen die Abbiegeradien und Schleppkur- vorgesehen. ven der Erschließungsstraßen für 3-achsige ASF (bis 10,30 m Länge) dimensioniert sein. Dies betrifft insbesondere die die Zu- und Abfahrt von der Straße „Am Kirchberg“ in die neue Planstraße. Die Abbiegeradien und Schleppkurven und deren Sicherheitsabstände von jeweils 0,50 m zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegevorgang und Kurvenfahrt der Sammelfahrzeuge sollen hier geprüft werden, damit eine haushaltsnahe Abfallentsorgung gewährleistet werden kann. Ist dies nicht der Fall, können die ASF nicht in das Plangebiet einfahren. Anpflanzung von Bäumen an Erschließungsstraßen Siehe obige Ausführungen – eine Befahrbar- Zurückweisung Damit 3-achsige ASF die Erschließungsstraße dauer- keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr haft hindernisfrei befahren können, muss sicherge- vorgesehen. stellt sein, dass in das Fahrprofil keine Gegenstände wie z.B. starke Baumäste etc. hineinragen. Da die 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach Seite 11 von 11 – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Beschluss Anpflanzung von Bäumen geplant ist, möchten wir frühzeitig auf die Freihaltung des notwendigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe und Ausschwenkbereich in Kurven) hinweisen. Bei der Auswahl (Anzahl, Größe, Wuchsform) und Anordnung der Bäume sollte dies entsprechend berücksichtigt werden. Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke Erfolgt so durch Ausweisung einer Fläche im Kenntnisnahme Die Bereitstellung der Abfälle, die im Rahmen der Zufahrtsbereich der Planstraße. kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer für 3-achsige Sammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsanlagen erfolgen. Abfallwirtschaftssatzung Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im nommen. Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin