Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Veränderungssperre zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung - Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB): Erlass der Veränderungssperre und 1. Verlängerung,…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Seidler

Datum: 05.02.2020 Az.: -0687 Lö/Sei Drucksache Nr.: 25/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

17.02.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Veränderungssperre zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung
- Ergänzendes Verfahren gemäß § 214 (4) Baugesetzbuch (BauGB):
Erlass der Veränderungssperre und 1. Verlängerung, rückwirkendes Inkraftsetzen

Beschlussvorschlag:

1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans AM HUSARENPFAD, 1. Änderung,
werden der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB und ihre Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
2. Die Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend zum Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens am
20. Mai 2017 in Kraft gesetzt.
3. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1
Satz 3 BauGB zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die als
Anlage beigefügt ist, wird beschlossen. Sie wird rückwirkend zum Zeitpunkt des
erstmaligen Inkrafttretens am 11. Mai 2019 in Kraft gesetzt.
4. Die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB jeweils
für die unter Beschlussvorschlag Nr. 2 und 3 genannten Satzungen für den Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, wird beschlossen.

Anlage(n):
- Satzung Veränderungssperre
- Satzung Verlängerung der Veränderungssperre
- Plan zur Veränderungssperre vom 20. April 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 25/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
2017 wurde eine Bauvoranfrage für den Lidl-Markt in der Offenburger Straße gestellt, die einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.750 m² vorsieht.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat am 15. Mai 2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Sicherung der Planung den Erlass einer Veränderungssperre. Diese wurde mit
Beschluss des Gemeinderates am 1. April 2019 um ein weiteres Jahr verlängert. Die Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre trat mit öffentlicher Bekanntmachung am
11. Mai 2019 in Kraft und verliert ihre Gültigkeit am 10. Mai 2020.
Nachdem auf dieser Grundlage die Bauvoranfrage negativ beschieden wurde und auch das
Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg nicht den erwünschten Erfolg
brachte, reichte die Firma Lidl Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein. Derzeit ruht
der Rechtsstreit, da Vergleichsverhandlungen geführt werden.
Im Zusammenhang mit der hohen Bedeutung der erwünschten Vergrößerung der Verkaufsflächen für die Lahrer Stadtentwicklung und das bestehende Einzelhandelskonzept hat die
Stadt Lahr sicherheitshalber von Prof. Dr. Sparwasser jeweils zum Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung, die Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB prüfen lassen.
Er empfiehlt, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB jeweilig für diese beiden
Satzungen durchzuführen, um rechtliche Unsicherheiten auszuräumen. Dadurch werden diese Satzungen geheilt, d. h. rückwirkend zum jeweiligen Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung schließt sich dem an, um möglichst keine formalen Angriffspunkte im Klageverfahren zu bieten, und empfiehlt daher die erneute klarstellende Beschlussfassung.
Scheitern die aktuell geführten Verhandlungen, wird die Verwaltung eine zweite Verlängerung
der Veränderungssperre vorschlagen und parallel das damit gesicherte Bauleitplanverfahren
zügig zu Ende führen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und
dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu
entnehmen.