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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOHBERGWEG - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss - Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 06.06.2019 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 158/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

26.06.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

22.07.2019

beschließend

öffentlich

9 Ja, 3 Nein, 0 Enth.

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------------

Betreff:

Bebauungsplan HOHBERGWEG
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
zum Bebauungsplan HOHBERGWEG vom 06. Juni 2019 wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan HOHBERGWEG und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 06. Juni 2019 als
Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Artenschutzrechtliche Betrachtung
- Satzungen
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 158/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 11. Juni 2018 dem Entwurf des Bebauungsplans HOHBERGWEG zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 25. Juni 2018 bis 27. Juli
2018 statt.
Anlass der Planaufstellung ist der Wunsch, auf dem rund 2 ha großen Grundstück Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu erhalten sowie
6 barrierefreie Mehrfamilienhäuser zu bauen. Insgesamt sind für das Plangebiet ca. 60
Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit (Bistro/Café) geplant. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote von 20 % der Wohnungsfläche wurde über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt und sichergestellt.
Im Rahmen der Beteiligung wurden 47 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. 35 haben sich zurückgemeldet. 22 Träger haben keine Anregungen, 7 Träger von ihnen wünschen keine weitere Beteiligung. 13 Träger haben eine Stellungnahme abgegeben, diese
sind im Abwägungsspiegel aufgelistet und einem Bewertungsvorschlag der Verwaltung
gegenübergestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen betreffen die Themen Arten- und Naturschutz, Waldabstand, Versorgungsflächen und –leitungen, Geotechnik, Abfallwirtschaft sowie Wasserwirtschaft und Bodenschutz. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 6. Juni
2019 nur geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. So
wurde beispielsweise die Festsetzung zur Amphibienleiteinrichtung ergänzt, Hinweise zur
Geotechnik und zur Abfallwirtschaft aufgenommen und eine Versorgungsfläche für eine
Trafostation eingetragen. Weiterhin wurden die Ergebnisse der Kampfmittelsondierung
hinzugefügt.
Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Die Verwaltung
hat einen Planauszug mit dem Vergleich der Vorlage beigefügt, um dies darzustellen. Es
war bisher schon in schriftlicher Form Inhalt der Vorlagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan HOHBERGWEG zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.