Informationsvorlage (Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr)
22. Juli 2019
Information Amt: 20/201 Wurth Datum: 17.06.2019 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 166/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.07.2019 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2018“ zur Kenntnis. Anlage(n): Rechenschaftsbericht 2018 der Stadt Lahr (wird in der Sitzung ausgelegt) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 166/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 170.432.959,62 € aus. Davon entfallen 139.309.098,34 € auf den Verwaltungshaushalt und 31.123.861,28 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 19.355.133,52 €. Im Haushaltsplan 2018 war eine Zuführung in Höhe von 10.370.000,00 € veranschlagt, so dass eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 8.985.133,52 € ausgewiesen ist. Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 8,84 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 6,36 Mio. €), auf die Finanzausgleichszuweisungen (+ rd. 0,77 Mio. €), und auf die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (+ rd. 0,56 Mio. €). Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 musste der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.051.690,51 € entnommen werden. Eine Rücklagenentnahme war im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt. Nach Abzug der für das Jahr 2018 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.410.145,12 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 8.042.357,08 € (davon entfallen 7.620.243,19 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost“) verbleibt mit Stand zum 31.12.2018 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 1.258.000,18 €. Im Haushaltsplan 2019 bzw. in der bis zum Jahr 2022 reichenden Finanzplanung ist für das Finanzplanungsjahr 2020 eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von 500.000,-- € zur (Teil-) Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ausgewiesen. Im Jahr 2017 ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2018 noch davon ausgegangen worden, dass keine einsetzbare Rücklage mit Stand zum 31.12.2017 zur Verfügung stehen wird, so dass dementsprechend für 2018 auch keine Rücklagenentnahme veranschlagt werden konnte. Nach dem Rechnungsergebnis 2017 hat sich der tatsächlich einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2017 aufgrund der Ergebnisverbesserung 2017 auf einen Betrag von rd. 8,48 Mio. € belaufen. Im Zuge der Einbringung, Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 ist darauf hingewiesen worden, dass diese über den Planungsstand 2017 hinausgehende und für 2018 weiter einsetzbare Rücklage zusammen mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2018 dazu verwendet werden soll, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 9,065 Mio. € veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die im Jahr 2018 in Höhe von rd. 6,8 Mio. € vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen an den Kernhaushalt zu verzichten. Drucksache 166/2019 Seite - 3 - Demnach war vorgesehen, die noch nicht konkreter bezifferbare Ergebnisverbesserung 2018 zusammen mit der über den bisherigen Planungsstand hinausgehenden und weiter einsetzbaren Rücklage als finanziellen Ausgleich für die vollständige Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung 2018 (9,065 Mio. €) und die Nichtrückführung der gemeindlichen Darlehen (rd. 6,8 Mio. €) und somit in zusammengeführter Höhe von rd. 15,9 Mio. € heranzuziehen. Nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis 2018 ist dies auch möglich geworden. Die vorbezifferte Kompensation auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushaltes konnte über die deutliche Ergebnisverbesserung 2018 unter gleichzeitigem Einsatz der über den Planungsstand 2018 hinausgehenden Entnahmemöglichkeit aus der allgemeinen Rücklage erreicht werden. Der Haushaltsplan 2018 hat -wie bereits oben erwähnt- eine Kreditermächtigung in Höhe von 9,065 Mio. € und Tilgungsaufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. € und damit eine planerische Netto-Neuverschuldung von 6,965 Mio. € vorgesehen. Im Berichtsjahr 2018 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt und ist über die Kreditermächtigung auch kein Haushaltseinnahmerest 2018 gebildet worden, so dass es entgegen dem Planungsstand zu keiner Netto-Neuverschuldung gekommen ist. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 erbrachten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 1.835.569,55 € sowie des zum 31.12.2018 fortgeschriebenen Wechselkurses des CHF-Darlehens haben sich die Kämmereischulden zum 31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahresstand um 1.763.259,31 € auf 21.748.186,74 € reduziert. Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 vom 25.06.2018, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.07.2018 zur Kenntnis gegeben wurde sowie in fortgeschriebener Version im Zuge der Einbringung (19.11.2018), Vorberatung (03.12.2018) und Verabschiedung (17.12.2018) des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2018 abzeichnet. Dabei ist zuletzt von einer Größenordnung ausgegangen worden, wonach die im Planwerk 2018 vorgesehene Kreditermächtigung aller Voraussicht nach nicht in Anspruch genommen werden muss und darüber hinaus die in zusammengeführter Höhe von rd. 6,8 Mio. € veranschlagten Rückführungen der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ an den Kernhaushalt nicht zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben 2018 benötigt werden. Die Rückführungen der beiden vorgenannten gemeindlichen Darlehen an den Kernhaushalt sind im Planwerk 2019 (erneut) veranschlagt worden. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2018 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Drucksache 166/2019 Seite - 4 - Anmerkung: Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt.