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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet "Industriegebiet-West")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 13.12.2019 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 330/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.01.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.01.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------------

Betreff:

Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet "IndustriegebietWest"

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet „Industriegebiet-West“ wird
beschlossen.

Anlage(n):
- Vorkaufsrechtssatzung
- Lageplan vom 12. Dezember 2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 330/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Industriegebiet-West ist die Einrichtung eines P+R-Parkplatzes im Umfeld hochwertiger
Gewerbeflächen angedacht. Es ist geplant diesen westlich der Bahngleise auf Höhe des
Lahrer Bahnhofs zu realisieren. In Verbindung mit der geplanten Personenunterführung
unter den Gleisen kann dieser Parkplatz die Erreichbarkeit des Bahnhofs verbessern. Die
Erschließung soll über die Carl-Benz-Straße erfolgen.
Das Bebauungsplanverfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET-WEST wurde bereits im März 2017 gestartet. In der Sitzung am 15. Oktober 2018
hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich gefasst,
da zuvor Grundstücksflächen im Geltungsbereich lagen, die weiterhin für Bahnzwecke benötigt werden. Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in Abstimmung mit der
DB Netz AG so gewählt, dass beide Planungen (P+R-Parkplatz und Ertüchtigung der Bestandsgleise) unabhängig voneinander fortgeführt werden können. Die, in der Vorkaufsrechtssatzung benannten, Grundstücke liegen innerhalb des Bebauungsplangebiets.
Im Moment werden im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Altlastenverdachtsflächen untersucht. Das Verfahren kann erst weitergeführt werden, wenn die Ergebnisse
dieser Untersuchung vorliegen und bewertet wurden.
Weiterhin liegt das Plangebiet im Radius mehrerer Störfallbetriebe. Zur Lage des P+RParkplatzes innerhalb dieser Radien hat das Regierungspräsidium während der frühzeitigen Beteiligung Bedenken geäußert. Sie weisen darauf hin, dass die Umsetzung schwierig
werden könnte, da nach der Seveso-III-Richtlinie ein Parkplatz in dieser Gemengelage
nicht einfach umsetzbar ist. Zusätzlich wurde die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes
für Störfallbetriebe vorgeschlagen. Grundsätzlich macht das Regierungspräsidium aber
auch deutlich, dass eine Errichtung des Parkplatzes in großer Distanz zum Bahnhof nicht
sinnvoll und der Standort am Bahnhof der richtige ist.
Auf Grund der genannten Anforderungen wird das Bebauungsplanverfahren noch weiter
andauern. Um nun, vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans, die städtebaulichen Zielsetzungen zu sichern, soll eine Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht gemäß
§ 25 Baugesetzbuch erlassen werden. Damit wird es möglich sein die benötigten Grundstücke zu erwerben, bevor sie an Dritte veräußert werden. Der Geltungsbereich der Satzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.