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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 605
Lau

Drucksache Nr.: 238/2020

Datum: 31.08.2020 Az.: 60/605
Lau/Gr

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Hugsweier

24.09.2020

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.09.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

IGZßrhbH

*#7_____

Oberbürg^f feister

20

61 /-

_________

Erster Bürgermeister

______

Bürgermeister

i.« ( ,

It

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

P

^f03/Z0

Kämmerei

Rechts- und
Ordnunqsamt

& iSroH ni

Betreff:
Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung das europaweite Ausschreibungs­
verfahren (VgV) für Ingenieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauar­
beiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu starten.

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 238/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Erschließungsmaßnahme
Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt
Lahr und der Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des
Sektor B (Rheinstraße-Nord) die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-RinderspacherStraße sowie die David-Schieni-Straße. Bestandteil des Vertrages ist unter anderem
eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem Bereich lediglich die Stadt
Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021 erfüllen
muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um
die Klausel zu erfüllen muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand
nachweisen. Auf Grund der bereits abgeschlossenen Bereiche ist nun noch ein Be­
trag in Flöhe von rund 1.300.000.- €, welcher die Planung und Ausführung beinhaltet,
zu erbringen. Um dies zu erfüllen schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise
vor:
In einem ersten Schritt soll auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung (VgV)
ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches dann einen ersten Teil der Erschlie­
ßungsmaßnahmen (Rainer-Haungs-Straße) planen und zur Ausführung bringen soll.
Für diese Ingenieurleistungen im Straßenbau wurde durch die Verwaltung ein vorläu­
figes Honorar in Höhe von ca. 345.000.- € ermittelt. Die entsprechenden Haushalts­
mittel stehen auf dem Rahmenkonto-Ost bereit. Hier wurde auf Grundlage einer Kos­
tenschätzung aus dem Jahr 2015 Mittel fortgeschrieben. Derzeit stehen ca.
4.138.000. - € für Erschließungsmaßnahmen zur Verfügung.
Der erste Abschnitt der Bauausführung in der Rainer-Haungs-Straße soll im kom­
menden Jahr 2021 ausgeschrieben werden und beginnt ab der David-Schieni-Straße
in Richtung Süden auf einer Länge von ca. 350 m. Dies ergibt sich aus einer ersten
Grobkostenschätzung der Verwaltung, um die Erschließungsklausel zu erfüllen. Da
die Rainer-Haungs-Straße teilweise außerhalb des gültigen Flächennutzungsplanes
liegt, müssen die Mittel getrennt werden. Für den Teil außerhalb des FNP (ca 90 m)
wird die Verwaltung für den Haushalt 2021 Mittel im städtischen Haushalt anmelden.
Der verbleibende Teil kann über das Rahmenkonto Ost abgedeckt werden.
In diesem Zusammenhang will der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode
Kanalisation erneuern. Das vorhandene Abwassersystem ist als Mischwasserkanali­
sation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist es vorgesehen, die Ka­
nalisation nach neuesten technischen Anforderungen im Trennsystem auszubauen.
Im aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind bereits
2.000.
000,- € für den Bau als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2021,
sowie 200.000,- € Planungsmittel für das laufende Jahr 2020 eingestellt. Die Ingeni­
eurleistungen für die Planung werden auf ca. 130.000.- € geschätzt und sollen in ei­
nem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren mit den o.e. Erschließungsmaßnah­
men vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt vor das europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV) für In­
genieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauarbeiten im Gewerbegebiet
Rheinstraße Nord mit Beschluss des Gemeinderates zu starten.

Drucksache 238/2020

Seite - 3 -

Wenn das Ausschreibungsverfahren nach diesem Beschluss gestartet wird, kann ei­
ne Beauftragung des Ingenieurbüros in der Dezembersitzung des Gemeinderates er­
folgen. Damit wäre sichergestellt, dass die Planung Anfang 2021 gestartet werden
kann und die erforderlichen Bauarbeiten bis zum 31.12.2021 abgerechnet sind.