Beschlussvorlage (Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr Finanzierung ab dem Haushalt 2021)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
16. November 2020
16. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 18.06.2020 Az.: Drucksache Nr.: 165/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 30.09.2020 vorberatend nichtöffentlich 24 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr Finanzierung ab dem Haushalt 2021 Beschlussvorschlag: 1. Aufbauend auf den Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger beschließt der Gemeinderat eine angepasste Finanzierung ab dem Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen). 2. Die Haushaltsmittel für den finanziellen Mehraufwand in Höhe von 425.000;- Euro zur Umsetzung der Qualitätsstandards sind entsprechend ab dem Haushalt 2021 einzustellen. Als Gesamtzuschuss ist ein Betrag in Höhe von 900.000,- Euro einzustellen und in der Finanzplanung der Jahre 2021 – 2024 entsprechend jährlich zu berücksichtigen. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden neue Standorte und Gruppen auf der Grundlage des neuen Konzeptes gefördert, soweit die Schulkindbetreuung an einen freien Träger vergeben wird. Anlage(n): Anlage 1 - Kostenkalkulation Hochrechnung Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 165/2020 Seite - 2 - Drucksache 165/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: In den vergangenen Jahren wurde an den Lahrer Grundschulen, abgesehen von der regulären Unterrichtszeit, ein umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder aufgebaut, das sehr rege nachgefragt wird. Neben einer Ganztagesschule in Lahr, der Schutterlindenbergschule, wird an zehn Standorten im Rahmen der verlässlichen Grundschule Frühbetreuung angeboten. Des Weiteren können die Eltern nachmittags zwischen einer Betreuung in Horten (Trägerschaft Stadt Lahr; Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lahr e. V.) und der Schülerhilfe (Caritasverband Lahr e. V., der Arbeiterwohlfahrt Ortenau e. V.) wählen. Je nach Standort haben die Eltern derzeit die Möglichkeit, ihre Kinder von 7 Uhr morgens bis 17:00 Uhr nachmittags betreuen zu lassen. In den Ferienzeiten werden in den Horten sowie an der Schutterlindenbergschule Betreuung angeboten. Alle Betreuungsangebote werden vermehrt nachgefragt und es sind steigende Anmeldezahlen zu vermerken. Eine Aufstockung der personellen Ressourcen in städtischer Trägerschaft und eine zusätzliche qualitative sowie quantitative Unterstützung der Arbeit der freien Träger sind dabei unabdingbar. Dabei sollen auch die bestehenden Qualitätsunterschiede zwischen den Betreuungsangeboten der freien Träger und der städtischen Horte mittelfristig angeglichen werden. Zielsetzung ist daher die Angleichung der vorhandenen Betreuungsangebote hinsichtlich der personellen, räumlichen und qualitativen Rahmenbedingungen, so dass in der Schulkindbetreuung zukünftig einheitliche Maßstäbe gelten. Hierdurch soll langfristig eine größere Bildungsgerechtigkeit in Lahr erreicht werden. Des Weiteren sollen Schulbezirkswechsel und damit verbundene lange Wege vermieden werden. Zudem sollen hiermit die Voraussetzungen geschaffen werden, um der auf Bundesebene geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ab 2025 qualitativ zu begegnen. 1 Qualitative Weiterentwicklung der Angebote der freien Träger in der Schulkindbetreuung Gegenwärtig gibt es bei der Schulkindbetreuung in Lahr deutliche qualitative Unterschiede hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung der freien Träger und der städtischen Angebote. Die sozialpädagogische Schülerhilfe besteht seit über dreißig Jahren und wurde seither quantitativ ausgebaut. Derzeit wird an folgenden Standorten Verlässliche Grundschule und sozialpädagogische Schülerhilfe in freier Trägerschaft angeboten: Caritasverband Lahr: - Eichrodtschule - Johann-Peter-Hebelschule - Langenwinkel - Kippenheimweiler - Mietersheim - Luisenschule AWO: - Reichenbach - Kuhbach - Geroldsecker Drucksache 165/2020 Seite - 4 - Bisher wurden keine einheitlichen Qualitätsstandards im Bereich der Schulkindbetreuung definiert. Die finanzielle Abwicklung auf der Grundlage der vorhandenen Beschlüsse des Gemeinderats stellt sich wie folgt dar: - Verlässliche GS – Defizitfinanzierung: Der Zuschuss liegt seit 5 Jahren bei ca. € 2.800,- je Gruppe in Folge der gestrichenen Landeszuschusses für neue Gruppen. Der Gesamtaufwand für die Haushaltsjahr 2018 bzw. 2019 lag jeweils bei rund € 20.000,-. Im Bereich der Verlässlichen Grundschule wurden bislang vergleichsweise geringe Defizite erwirtschaftet. Gründe hierfür sind die gute Auslastung der Gruppen und die erhobenen Elternentgelte sowie bei Bestandsgruppen die Landesförderung von € 5.500,- pro Gruppe. - Schülerhilfe (flexible Nachmittagsbetreuung) – Gruppenpauschalen – Im Jahr 2019 haben die freien Träger einen Gesamtbetrag in Höhe von € 280.000-, als Zuschuss erhalten. Dieser teilt sich auf in den städtischen Pauschalzuschuss in Höhe von € 6.000,- (Jahresgesamtsumme € 198.000,- für 33 Gruppen) und dem Defizit, dass durch die ausgefallen Landeszuschüsse in Höhe von € 82.000,- entstanden sind. Im Haushalt 2020 sind für 43 Gruppen auf der Grundlage der noch geltenden Beschlüsse vom Gemeinderat € 358.000,- eingestellt. Die finanzielle Ausstattung ermöglichte beispielsweise bislang nicht die Einstellung von pädagogischen Fachkräften. Auch das Raumangebot stand aufgrund von fehlenden Orientierungswerten dem der Horte nach. Der Dialog mit den freien Trägern wurde bereits 2019 angestoßen. Dabei wurde eine große Zustimmung und Bereitschaft hinsichtlich der Erarbeitung von Qualitätsstandards geäußert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 (Drucksache Nr.: 215/2019) der Entwicklung von Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger entsprechend einer angepassten Finanzierung ab dem Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen) zugestimmt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes in Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu begleiten. Zwischenzeitlich liegt zur Umsetzung ein ausgearbeitetes, abgestimmtes Konzept mit Finanzierungsmodalitäten vor. Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte: Betreuungsangebot (Zielsetzung, Formate, Betreuungszeiten) Personalschlüssel Räumliche Unterbringung Finanzierung 1.1 Betreuungsangebot Gemeinsam mit den freien Trägern wurden die Ziele für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote definiert: Die Schulkindbetreuung der freien Träger gilt als Gruppenangebot, in dem auch jedes einzelne Kind in seiner Individualität gesehen wird. Daraus ergeben sich für die pädagogische Arbeit folgende Ziele, die als Grundlage für das angestrebte Qualitätskonzept dienen sollen: Drucksache 165/2020 Seite - 5 - Allgemeine Persönlichkeitsförderung (Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einüben von sozialem Verhalten, Konflikte angehen und lösen, Erlernen von Pünktlichkeit und Durchhaltevermögen) Unterstützung bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben, Förderung von Leistungsund Lernbereitschaft; Förderung der Lernmotivation Förderung des Gemeinschaftssinns (Einüben von Toleranz, Kulturelle Vielfalt leben und erleben; Einüben von Beteiligungsmöglichkeiten und Partizipation, Verantwortung für sich selbst und die Gruppe übernehmen (z.B. Übernahme von Aufgaben für die Gruppe) Gestaltung einer Tagesstruktur und Befähigung zur aktiven und selbstbestimmten Freizeitgestaltung (Gestaltung von verschiedenen offenen Freizeitangeboten, u. a. im Bereich Bewegung, Kreativität) Zusammenwirken mit den Eltern (Kontaktmöglichkeit, Interesse wecken bei den Eltern für schulische Angelegenheiten und für außerschulische Aktivitäten, Einbindung der Eltern bei Veranstaltungen, Vermittlung in Fachstellen). Kooperation mit der Schule sowie der Schulsozialarbeit und angrenzender Fachdienste (z. B. Jugendamt, PNO, Schulförderstelle, Gemeinwesenarbeit, Kitas…) Hinsichtlich der Betreuungsformate wird eine „Verschlankung“ der Vielfalt bei den unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Entgelten angestrebt. Des Weiteren werden die Verlässlichkeit, Flexibilität und Transparenz der Betreuungsangebote gefördert. Die Ferienbetreuung wurde im Rahmen der laufenden Angebote der Schulkindbetreuung mit den freien Trägern erörtert. Seitens der Träger wird nicht die Durchführung von eigenen Angeboten angestrebt, die Beteiligung an gesamtstädtischen Ferienangeboten ist jedoch denkbar. Betreuungszeiten Derzeit sind die Betreuungszeiten an den verschiedenen Standorten nicht einheitlich. Zukünftig sollen diese angepasst werden, so dass an allen Standorten die gleichen Zeitrahmen gelten. Gemeinsam mit den Trägern gab es jedoch eine Einigung auf einen festen Zeitrahmen an allen Standorten, der langfristig angestrebt wird: - Insgesamt drei Module (Verlässliche Grundschule (Vormittagsbetreuung) – Mittagsband – Nachmittag) insgesamt 25 Stunden Betreuungszeit, verteilt auf 11 Stunden Verlässliche Grundschule und 14 Stunden Mittagsband + Schülerhilfe (Nachmittagsbetreuung). Verlässliche Grundschule von Montag – Freitag von 07:30 - 08:30 Uhr und 12:00 - 13:00 Uhr, freitags zusätzlich von 13:00 - 14:00 Uhr Schülerhilfe: Montag - Donnerstag von 13:00 - 16.30 Uhr. 1.2 Personalschlüssel In Abstimmung mit den freien Trägern werden die bisher geltenden Personalschlüssel auch für das neue Konzept übernommen. Betreuerschlüssel - Modul Verlässliche Grundschule 1:15 - Modul Mittagszeit sowie Schülerhilfe 1:8 - Flexibilität: ab 15:30 Uhr ggf. reduziertes Personal je nach Kinderanzahl Drucksache 165/2020 Seite - 6 - Fachkraft-Schlüssel - eine leitungsverantwortliche Fachkraft pro Standort (z. B. Erzieher*in oder vergleichbar) - eine pädagogische Fachkraft pro Standort (z. B. Erzieher*in oder vergleichbar) - eine Betreuungsperson pro Gruppe - anteilig Dienst- und Fachaufsicht pro Standort (2h/Woche pro Standort) - anteilig Verwaltungsfachkraft (10% Verwaltungsfachkraft pro 100 Kinder) 1.3 Räumliche Unterbringung Die Mindestvorgaben für die räumliche Unterbringung soll künftig in Anlehnung an die Richtlinien des KVJS in Bezug auf die Schulkindbetreuung - hier: 3 qm² pro Kind - erfolgen. Die Ausbaunotwendigkeit an einzelnen Standorten wurde im Schulausbauprogramm (Schulgipfel) berücksichtigt. 1.4 Finanzierung Als Finanzierungsgrundlage für die Umsetzung des neuen Betreuungskonzepts für Schulkinder dient die Kostenkalkulation der freien Träger das als Anlage beigefügt ist. Bezogen auf eine „Modeleinrichtung“ mit 5 Gruppen (davon 2 verlässliche Grundschule und 3 sozialpädagogische Schülerhilfe) ergibt sich folgende Kalkulation: Kosten: Personalkosten: 97.846,- Leitungsanteile sowie Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Mitarbeiter/innen wurden berücksichtigt. - Kosten für Fortbildungen, Supervision und Dienstreisen wurden einkalkuliert. Sachkosten: - Büroausstattung - Betriebsaufwand 3.268,- Anschaffungen: 3.330,- Verwaltungskostenanteil 3.133,Gesamtkosten: 107.577,- Einnahmen: - Zuschüsse Land: 21.535,Elternentgelt: 10.824,- Defizit (Zuschuss Stadt Lahr): 75.200,Durchschnittliches Defizit pro Gruppe: 15.000,- Bezogen auf eine künftige Plangröße von 60 Gruppen (aktuell 48 Gruppen) ergibt sich ein jährlicher Gesamtzuschuss von rund € 900.000,-. Abhängig von der geplanten Neustrukturierung der Landesförderung und möglicher Anpassung der Elternentgelte kann sich der städtische Finanzierungsanteil bei der Schulkindbetreuung noch für die freien Träger verringern. Drucksache 165/2020 Seite - 7 - Für die Umsetzung des neuen Qualitätsrahmens sind die Zuschussgrundlagen und -modalitäten neu zu fassen. Bislang wurden überwiegend gruppenbezogene Pauschalzuschüsse gewährt (€ 6.000,pro Gruppe). Im Haushalt 2019 erhielten die freien Träger Gruppenpauschalen und Ausgleichzahlungen für entgangene Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt € 280.000,-. Im Haushalt 2020 sind für die Förderung der Schülerhilfe und der Verlässlichen Grundschule insgesamt € 475.000,- eingestellt. Im Vergleich zur bisherigen Beschlusslage (Gesamtzuschüsse € 373.000,-) stünden somit ab Herbst bereits rund € 100.000,- zusätzlich für die Umsetzung des neuen Konzepts zur Verfügung. Das voraussichtliche Gesamtdefizit wird bei Einführung der neuen Qualitätsstandards bei der Schulkindbetreuung bei insgesamt ca. € 900.000,- jährlich liegen. Dieser Betrag wäre für den Haushalt 2021 einzustellen. Der finanzielle Mehrbedarf bzw. die Folgekosten liegen im Vergleich zu 2020 bei € 425.000,-. Die Neuregelung soll zeitnah für bestehende und neu einzuführende Gruppen ab dem 1.1.2021 gelten. Dies setzt voraus, dass der Gemeinderat mit dem Grundsatzbeschluss zur Neufinanzierung der Angebote der Schulkindbetreuung die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel mit Bindungswirkung für den Haushalt 2021 beschließt. Ansonsten müsste der Beginn der Anpassungen entsprechen auf das Schuljahr 2021/2022 verschoben werden. 1.5 Ausbau neuer Standorte An der Grundschule Sulz gibt es bisher unter städtischer Trägerschaft ein Angebot der Verlässlichen Grundschule sowie einen Mittagstisch, die Betreuung endet um 13:30 Uhr. Darüber hinaus wird über den Förderverein eine ehrenamtlich getragene Hausaufgabenbetreuung angeboten. Von der Elternschaft sowie der Schule werden auch im Stadtteil Sulz erweiterte Betreuungsangebote in verlässlichen und nachhaltigen Strukturen nachgefragt. Daher soll am Standort ein qualifiziertes Nachmittagsangebot (20-25 Plätze für Hausaufgabenbetreuung und freizeitpädagogische Angebote) installiert werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die Trägerschaft an einen freien Träger übertragen werden. Der Caritasverband Lahr e. V. hat diesbezüglich bereits Interesse signalisiert, insofern die Einrichtung einer Schulkindbetreuung am Standort Sulz aufgrund neu festgelegter Qualitätsstandards erfolgt. In diesem Fall wird die Stadtverwaltung auch das Angebot der Verlässlichen Grundschule an den Caritasverband übertragen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Harry Ott Abteilungsleiter