Informationsvorlage (Unterkünfte für Obdachlose und Personen in der Anschlussunterbringung in Lahr)
16. November 2020
Information Amt: 302 Schröder Datum: 06.10.2020 Az.: Drucksache Nummer: 271/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 zur Kenntnis nichtöffentlich Zur Kenntnis genommen Gemeinderat 16.11.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Unterkünfte für Obdachlose und Personen in der Anschlussunterbringung in Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Unterbringungssituation zur Kenntnis. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 271/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Das Obdachlosenwohnheim Biermannstraße 3 ist seit dem 15.10.2013 bezogen. Zum 30.09.2020 waren 37 Personen dort untergebracht. Aktuell sind 6 Zimmer doppelt belegt. Die Unterkunft wird seit längerer Zeit deutlich überbelegt und das Konfliktpotential nimmt steigend zu. Auch bei Sachbeschädigungen und Verschmutzungen muss eine deutliche Zunahme verzeichnet werden. Die Unterkunft wird von einem Hausmeister betreut, der etliche Aufgaben übernimmt, die nicht der klassischen Hausmeister-Tätigkeit zuzuordnen sind. Hierzu gehören beispielsweise das Lösen von Konflikten und vor allem die Funktion des ersten Ansprechpartners vor Ort für die unterschiedlichsten Anliegen der Bewohner. Hierbei vermitteln die Hausmeister des Öfteren in kritischen Situationen. Durch den Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. (AGJ) findet eine stundenweise soziale Betreuung vor Ort statt. Diese kann jedoch den generellen Bedarf einer Vor-Ort-Betreuung nicht vollständig auffangen. Der Hausmeister kommt zunehmend an seine Belastungsgrenze. Aus Sicht der Verwaltung ist dringender Handlungsbedarf geboten. Die Unterkunft für Personen in der Anschlussunterbringung in der Rainer-Haungs-Straße 33 ist seit dem 07.11.2019 bezogen. Zum 30.09.2020 waren dort 77 Personen untergebracht. Am 08.07.2020 mussten mehrere sehr problematische Flüchtlinge in die Unterkunft aufgenommen werden. Diese Personen leiden unter anderem an psychischen Krankheitsbildern, sind sehr aggressiv, drogenabhängig und leben isoliert. Verstöße gegen die Hausordnung sind an der Tagesordnung. Auch in den vorherigen vorübergehenden Unterkünften des Landratsamtes Ortenaukreis waren sie bereits sehr auffällig (bspw. Zertrümmerung von Zimmern, Angriffe auf den Sicherheitsdienst, Sachbeschädigung an Fahrzeugen). In der Rainer-Haungs-Straße ist es am 20. und 21. Juli 2020 zu gravierenden Vorfällen gekommen. Der Hausmeister wies einen der besagten Bewohner auf die Einhaltung der Hausordnung hin. Daraufhin wurde er bedroht und der Kommunale Ordnungsdienst musste hinzugezogen werden. Auch mehrfache Aufforderungen der KOD-Mitarbeiter/innen brachten nicht den gewünschten Erfolg. Letztendlich konnte die Angelegenheit nur durch die Polizei inkl. Polizeihundestaffel geregelt werden. Aktuell häufen sich auch in dieser Unterkunft die Sachbeschädigungen in und an den Unterkünften (z. B. beschädigte Betten, eingeschlagene Türen und Wände,…). Diese Beschädigungen stammen zum Großteil von besagtem problematischen Personenkreis. Sowohl in der Biermannstraße als auch in der Rainer-Haungs-Straße ist während der Anwesenheit der Hausmeister und der Reinigungskräfte zusätzlich ein Sicherheitsdienst vor Ort. Dieses Modell wird mit Blick auf die zurückliegenden Vorfälle zunächst bis Ende des Jahres so weitergeführt, führt allerdings zu erheblichen Zusatzkosten. Aus Sicht der Verwaltung muss die Betreuung der vorhandenen Unterkünfte intensiviert werden. Eine denkbare – aber sehr kostenintensive – Lösung wäre der verstärke Einsatz eines Sicherheitsdienstes einschließlich der Nachtzeiten. Eine kostengünstigere Option wäre die Bereitstellung zweier Personalstellen, um zumindest unter der Woche eine Präsenz vor Ort sicherstellen zu können. Idealerweise müssten die Stelleninhaber über eine soziale Qualifikation verfügen, um auch die soziale Betreuung teilweise mit abdecken zu können. Die bestehenden Handlungsoptionen werden hier nochmals im Detail dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den nachfolgend angegeben Kosten um Schätzwerte in Anlehnung an den derzeitigen Auftrag handelt. Drucksache 271/2020 Seite - 3 - Handlungsmöglichkeit 1: Aufstockung des Sicherheitsdienstes auf 12 Stunden Die Alternative 1 besteht aus einem 12-Stunden-Wachschutz täglich (Montag bis Sonntag) je Unterkunft mit jeweils 2 Personen. Die Kosten je Unterkunft würden sich auf 269.580,70 € (Brutto/Jahr) belaufen, insgesamt somit 539.161,40 € (Brutto/ Jahr). Eine soziale Betreuung wäre nicht gegeben. Handlungsmöglichkeit 2: Aufstockung des Sicherheitsdiensts auf 24 Stunden Die zweite Alternative wäre ein 24-Stunden-Wachschutz täglich (Montag bis Sonntag) je Unterkunft mit jeweils 2 Personen. Hierdurch würde ein sehr hoher Sicherheitsgrad in den Unterkünften – auch zu den Nachtzeiten – erreicht. Eine soziale Betreuung wäre nicht gewährleistet. Die Kosten würden sich je Unterkunft auf 495.161,88 € (Brutto/ Jahr) belaufen, insgesamt somit 990.323,76 € (Brutto/ Jahr). Handlungsmöglichkeit 3: Schaffung zweier Vollzeitstellen als Einrichtungsleitungen Eine dritte Alternative könnte aus Sicht der Verwaltung die Schaffung zweier Vollzeitstellen als Einrichtungsleitungen zunächst befristet für 2 Jahre sein. In beiden Unterkünften wäre somit eine (je nach Besetzung auch soziale) Betreuung tagsüber von Montag bis Freitag gewährleistet. Für zwei Vollzeitstellen würden die Personalkosten hierfür bei ca. 100.000,- € jährlich liegen. Bei Bedarf müsste zusätzlich zu den Nachzeiten und / oder am Wochenende eventuell weiterhin ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Dies könnte bei dieser Alternative jedoch auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt werden und würde im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Bewohnerkreises erfolgen. Bei der betreffenden Kostenstelle des Gebäudemanagements wäre für das Haushaltsjahr 2021 hierfür jedoch eine gewisse Aufstockung vorzunehmen. Da der generelle Einsatz eines Sicherheitsdienstes sogar bei der Begrenzung auf 12 Stunden sehr kostenintensiv wäre, schlägt die Verwaltung vor, zunächst über die Einrichtung zweier Einrichtungsleitungen die weitere Entwicklung in den Unterkünften zu beobachten. Für die Hausmeister würde mit dieser Vorgehensweise eine gewisse Entlastung einhergehen. Über die Besetzung der Stellen durch Personen mit sozialer Berufsausbildung könnte darüber hinaus auch eine soziale Betreuung der untergebrachten Menschen gewährleistet werden. Guido Schöneboom Mats Tilebein Lucia Vogt