Beschlussvorlage (Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus)
27. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 503 May Datum: 19.06.2020 Az.: 452.78001 Drucksache Nr.: 166/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 08.07.2020 vorberatend öffentlich Haupt- und Personalausschuss 13.07.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folge-Antrag auf Förderung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen. 2. Das Lahrer Mehrgenerationenhaus ist weiterhin Bestandteil der kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses, das seinen Schwerpunkt in der Kernstadt hat. 3. Das Mehrgenerationenhaus ist und wird weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen eingebunden. 4. Gemäß der Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus sagt die Stadt Lahr dem städtischen Mehrgenerationenhaus während der Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 verbindlich eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich mindestens 10.000,00 Euro zu. Anlage(n): Programm Mehrgenerationenhaus Januar-Februar 2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 166/2020 Seite - 2 - Begründung: Das Mehrgenerationenhaus Lahr bietet den Lahrer Bürger*innen eine zentrale Plattform der Begegnung und des bürgerschaftlichen Engagements. An zwei Standorten in der Kernstadt – dem „Begegnungshaus am Urteilsplatz“ und dem „Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle“ – setzen die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Mehrgenerationenhauses vielseitige Projekte, Angebote und Aktivitäten um. Die Arbeit ist geprägt von Toleranz, Wertschätzung, gegenseitiger Unterstützung und einem gewinnbringenden Miteinander der verschiedenen Generationen und Kulturen. Gemäß den Vorgaben des aktuellen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Gestaltung des demografischen Wandels sowie auf der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Querschnittsziele sind generationenübergreifende Arbeit, freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung. Mit seinen Angeboten schafft das Mehrgenerationenhaus vielfältige Möglichkeiten der generationenübergreifenden und generationenspezifischen Begegnung, Bildung und Information sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Hierdurch werden die Auswirkungen des demografischen Wandels abgemildert und der soziale Friede und Zusammenhalt innerhalb der Stadtgesellschaft gestärkt. Die Angebote des Mehrgenerationenhauses richten sich an alle Menschen – unabhängig von Alter, Beeinträchtigung, Herkunft, Kultur, Religion oder sozioökonomischem Status. Das Mehrgenerationenhaus nimmt sowohl die Funktion eines zentralen Treffpunkts in der Stadtmitte als auch gesamtstadtvernetzende Aufgaben wahr. Es hat sich zur zentralen Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement entwickelt und schafft durch seine engen Kontakte zu Bürgerschaft und Verwaltung sowie zu Vereinen und Institutionen ein breites Netzwerk im Sozialraum und darüber hinaus. Unterstützt wird die Arbeit des Mehrgenerationenhauses durch den gewählten Beirat des Bürgerzentrums Treffpunkt Stadtmühle und den Beirat des Begegnungshauses am Urteilsplatz, den standortübergreifenden Steuerungskreis und durch mehr als 170 Ehrenamtliche, die sich in auf verschiedenste Art und Weise im Mehrgenerationenhaus engagieren. Die hauptamtlich Mitarbeitenden unterstützen die Ehrenamtlichen bei ihren Aufgaben, sind ansprechbar bei Fragen und Problemen, bieten Austauschtreffen und Qualifizierungsmöglichkeiten an und unterstützen neue Interessierte bei der Suche nach einem geeigneten Betätigungsfeld. Die bürgerschaftlich Engagierten und die zahlreichen Kooperationspartner tragen wesentlich zum Gelingen der Arbeit des Mehrgenerationenhauses bei. Während der ersten Förderperiode (01.01.2012 - 31.01.2016) wurde das Mehrgenerationenhaus Lahr im „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit jährlich 30.000,00 Euro bezuschusst. Auch im aktuellen Nachfolgeprogramm mit der Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 wird die Arbeit des Mehrgenerationenhaus mit jährlich 30.000,00 Euro (bzw. 40.000,00 Euro im Jahr 2020) durch das Bundesministerium gefördert. Der jährliche Zuschussbedarf der Stadt Lahr beträgt für beide Standorte im laufenden Haushaltsjahr einschließlich der Kofinanzierung von 10.000,00 Euro und abzüglich des Bundeszuschusses von 40.000,00 Euro insgesamt voraussichtlich 153.550,00 Euro. Im Mehrgenerationenhaus sind derzeit vier hauptamtlich Mitarbeitende im Rahmen des Bundesprogramms tätig (insgesamt 1,64 Vollzeitstellen). Durch den Bundeszuschuss werden diese Personalstellen anteilig mitfinanziert. Drucksache 166/2020 Seite - 3 - Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zum 01.01.2021 ein weiteres Nachfolgeprogramm mit einer Laufzeit von acht Jahren (!) auflegen. Das neue „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems und ermöglicht den beteiligten Mehrgenerationenhäusern eine jährliche Förderung in Höhe von 40.000,00 Euro im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028. In das neue Programm werden auf Antrag alle Mehrgenerationenhäuser aufgenommen, die bereits im laufenden Bundesprogramm gefördert werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist - wie schon bei den vorherigen Programmen - eine verbindliche Kofinanzierungszusage der Kommune in Höhe von jährlich mindestens 10.000,00 Euro. Darüber hinaus ist auch eine Zusage der Kommune erforderlich, das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zum demografischen Wandel, zur Sozialraumentwicklung, und zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen einzubinden. Durch die immer engere Verzahnung der beiden Standorte des Mehrgenerationenhauses und das breite Engagement zahlreicher Bürger*innen wird das gemeinschaftliche Leben in Lahr über Altersund kulturelle Grenzen hinweg nachhaltig gestärkt. Auch im Hinblick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels sind im Mehrgenerationenhaus Angebote geschaffen worden, die als fester Bestandteil der kommunalen Infrastruktur Lahr für Menschen unterschiedlichen Alters attraktiv machen. Insbesondere durch die vielfältige Vernetzung, die Niedrigschwelligkeit der Angebote und den engen Kontakt zur Lahrer Bürgerschaft und zu zahlreichen Multiplikator*innen gelingt es dem Mehrgenerationenhaus, auch Menschen zu aktivieren, die ansonsten nicht oder nur schwer erreicht werden können. Herausforderungen und notwendige Weiterentwicklungen für die nächsten Jahre ergeben sich vor allem in folgenden Bereichen: Integration von Zugewanderten; generationenübergreifende Angebote; Ausbau von niedrigschwelligen Treffpunkten und Möglichkeiten der Begegnung; Förderung des Engagements; Stärkung der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts; digitale Bildung. Die Verwaltung begrüßt die Möglichkeit, die Arbeit des Mehrgenerationenhauses im Rahmen des neuen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus fortsetzen zu können und empfiehlt eine Antragstellung für dieses Programm. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin Andreas May Sachgebietsleiter