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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)

                                    
                                        Schlussbericht 2019
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................3

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................3
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4

2.1 Überörtliche Prüfung .................................................................................4
2.2 Vorjahresabschluss ..................................................................................4
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................6

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 8

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9

5

Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 9

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2019 ........................................................10

1

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10

2

Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 10

2.1 A K T I V A ..............................................................................................11
2.2 P A S S I V A ..........................................................................................15
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 20

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 20

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 23

Cash-Flow .......................................................................................................23
Zusammenfassung ..................................................................................................25
V.

Bestätigungsvermerk ...................................................................................26

VI.

Beschlussvorschlag .....................................................................................26

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BIS

Bauhofinformationssystem

DA

Dienstanweisung

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

FIBU

Finanzbuchhaltung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPrO

Gemeindeprüfungsordnung

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat

nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung

(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde von Frau Kopf geprüft.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der
Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)

Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe

b)

die Durchführung des Bestattungswesens

c)

die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)

Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung
ein

Betriebsleiter

bestellt.

Die

Funktion

des

Betriebsausschusses

gem.

§§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
(GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die
überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Kämmerei hat
zu den Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA
Stellung genommen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der
überörtlichen Prüfung erfolgte am 28.07.2017.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 16.12.2019 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2018 mit einer
Bilanzsumme von 3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR
gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2018
setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 134.658,25 EUR und aus dem Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs
Stadtwald in Höhe von 822,57 EUR.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wurde aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 03.02.2020 auf der
Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der
Lagebericht lagen vom 05.02.2020 bis 14.02.2020 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen öffentlich aus.
Der Jahresabschluss 2018 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu
DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005
(§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der
Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber
hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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III. Vollzug des Wirtschaftsplans

Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2019 am 17.12.2018.
Der Wirtschaftsplan 2019 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO).
Mit Schreiben vom 10.01.2019 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte
die

vorgesehenen

Kreditaufnahmen

in

Höhe

von

988.200,- EUR

(§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO).
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2019 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2019:

2019
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Ergebnis

in Euro
8.280.400,00
8.280.400,00
0,00

in Euro
8.319.190,32
8.525.099,63
-205.909,31

1.655.900,00
1.655.900,00
988.200,00
0,00
500.000,00

867.308,97
996.113,38
0,00

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Abw e ichung

in Euro
38.790,32
244.699,63
-205.909,31

in %
0,47
2,87
100,00

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1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2019 weist bei Erträgen in Höhe von 8.280.400,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 8.280.400,- EUR ein Jahresergebnis von 0,- EUR aus. Damit
liegt der Jahresverlust 2019 mit -205.909,31 EUR deutlich unter dem Planwert.
Insgesamt liegen die Erträge um 0,47 % und die Aufwendungen um 2,87 % über der
Planung.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen.
Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus
Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl.
Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar.

Einnahmen
Verlustabdeckung durch die Gemeinde
Erwirtschaftete Abschreibungen
Jahresgewinn
Erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
822,57
424.541,92

Ausgaben
Investitionen
Jahresverlust
Tilgung von Krediten
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
610.698,00
205.909,31
179.506,07
996.113,38

Finanzierungsfehlbetrag

441.944,48
867.308,97

-128.804,41

Im Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von
128.804,41 EUR.

3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um
eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 – 2022 wurden ordnungsgemäß erstellt.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 12.12.2019 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 10/2019). Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR
festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan
genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch
genommen.

Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung
vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum
Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für
die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der
Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Am 24.4.2013 wurde für den BGL eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen.

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die
Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2019 auf 108.400,- EUR.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2019
1 Grundsätzliche Feststellungen
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden
Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des
Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten.
Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht
der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(§ 252 ff. HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermitteln.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt im
Entwurf am 08.04.2020 zur Prüfung vorgelegt. Die unterschriebene Endfassung
ging am 25.06.2020 ein. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß
§ 16 Abs.2 EigBG wurde eingehalten.

2 Prüfung der Buchführung
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Seit 2017 nutzt der BGL zur Buchführung die DATEV-Cloud Lösung. Sämtliche Daten sind weiterhin am physischen Standort Nürnberg im zertifizierten DATEVRechenzentrum gespeichert und gesichert.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses erhielt das RPA - mittels Zugang zur
DATEV-Cloud - Einsicht in die Finanzbuchhaltung des BGL.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2019 wurde von der Betriebsleitung
erstellt.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor.

2.1
A

AK T I VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen
soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur
EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das Anlagevermögen zum 31.12.2019 wurde im Anlagennachweis nach den beiden
Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen
werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die
Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen.
Im Jahr 2019 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt
610.698,00 EUR getätigt.
Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten
von 345.242,28 EUR (RBW: 37.580,92 EUR) abgegangen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Anlageninventur
Das Anlagevermögen - insbesondere die Betriebsausstattung (Kleingeräte) - ist regelmäßig im Rahmen einer Anlageninventur zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Nach Angaben des BGL haben im Jahr 2019 entsprechende Bestandskontrollen
stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde festgestellt.

Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA Vergabe der Stadt Lahr gilt auch für den BGL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 50.000,- EUR (netto) zulässig.
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine formelle Ausschreibung notwendig.
Im Jahr 2019 wurden die Beschaffung von Dienstkleidung, die Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers sowie Mulcharbeiten ausgeschrieben.

B

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
31.12.2019 insgesamt 41.617,70 EUR. (Vj. 43.878,12 EUR).
Zum 31.12.2019 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor.

Aufgrund von fehlenden übersichtlichen Lagerplätzen und der fehlenden Lagerbuchhaltung kann die Vollständigkeit der erfassten Bestände und die
durchgängige Bewertung der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht
gewährleistet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete
Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden.
Der BGL hat mittlerweile erste wichtige bauliche Maßnahmen für eine strukturierte
Lagerhaltung begonnen und einen geregelten Zutritt zu den Lagerplätzen hergestellt.
Weitere umfangreiche Maßnahmen, insbesondere die Erhebung der Lagerbestände
und Fortführung in einer detaillierten Lagerbuchhaltung, sind bereits geplant.

Unfertige Leistungen in Höhe von 7.968,57 EUR (Vj. 17.792,63 EUR) für 16 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.

B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2019 insgesamt
mit 419.000,95 EUR (Vj. 573.556,13 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2019 auf
insgesamt 50.109,53 EUR (Vj. 52.017,10 EUR).

Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2019 mit insgesamt
356.478,39 EUR bilanziert (Vj. 504.056,52 EUR). Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich
für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2019 erhielt der BGL Gesamtaufträge im
Wert von 8.210.120,52 EUR. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige

Vermögensgegenstände

sind

zum 31.12.2019

mit

12.413,03 EUR

(Vj. 17.482,51 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Gehaltsvorschüsse
und Kreditoren-Sollposten.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto bei der Volksbank abgewickelt. Im Jahr 2017 wurde ein weiteres Girokonto bei der Sparkasse eingerichtet.
Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen.

Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:
Barkasse des Bereichs Stadtwald
Barkasse des Bereichs Bau und Garten

50,00 EUR
250,00 EUR

Girokonto Volksbank

122.330,37 EUR

Girokonto Sparkasse

617.248,60 EUR
739.878,97 EUR

Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein.
Folgendes Schaubilde zeigt die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres
2019:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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C

Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.037,60,- EUR beinhaltet
den, das Geschäftsjahr 2020 betreffenden Anteil an Wartungsrechnungen.

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM
(818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in
dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt
1.071.389,86 EUR.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings häufig auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des
§ 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Im Rechnungsjahr 2019 hat der Eigenbetrieb einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
205.909,31 EUR erwirtschaftet.
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2019 auf 346.130,31 EUR.
Damit ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 8,63 % (Vj. 14,58 %).

+ Zuw achs

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)
Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald"

31.12.2019 31.12.2018 - Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
346.130,31 551.217,05 -205.086,74
-37,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
346.130,31 551.217,05 -205.086,74
-37,21
551.217,05 340.975,06 210.241,99
61,66
0,00
822,57
76.406,31 -75.583,74
-98,92
-205.909,31 133.835,68 -339.744,99
-253,85
-256.846,63

134.658,25

-391.504,88

-290,74

50.937,32

-822,57

51.759,89

-6.292,46

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2018 in Höhe von
822,57 EUR wurde im Wirtschaftsjahr 2019 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 16.12.2019). Eine entsprechende Forderung gegen die
Stadt Lahr wurde im Jahresabschluss 2019 erfasst.

B

Empfangene Zuwendungen

Dem BGL wurden im Jahr 2018 Fahrzeuge im Wert von insgesamt 77.370,- EUR
kostenlos überlassen. Diese wurden in voller Höhe aktiviert. Um eine ergebnisneutrale Buchung und Abschreibung zu gewährleisten, wurde ein entsprechender Passivposten gebildet. Dieser wird über die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ratierlich aufgelöst und beträgt zum 31.12.2019 noch 57.947,- EUR.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 16 von 26

C

Rückstellungen

Als Sonstige Rückstellungen wurden folgende Pflichtrückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet:

Die

sonstigen

Rückstellungen

belaufen sich insgesamt

auf

330.390,- EUR

(Vj. 340.102,- EUR).

Urlaubsrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der
maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist
durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen
Urlaubstage zu vervielfältigen).

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Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 102.500,- EUR.

Überstundenrückstellung
Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach
TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von
250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 117.600,- EUR.

D

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2019 insgesamt 3.273.697,76 EUR
(Vj. 2.816.665,53 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zum

31.12.2019

sind

Verbindlichkeiten

gegenüber

Kreditinstituten

mit

1.251.736,33 EUR (Vj. 1.431.242,40 EUR) passiviert:
Landesbank Baden-Württemberg

102.500,00 EUR

Münchner Hypothekenbank eG

76.693,57 EUR

Sparkasse Offenburg/Ortenau

189.000,00 EUR

DKB Kreditbank AG

883.542,76 EUR

Hiervon sind insgesamt 180.617,43 EUR innerhalb eines Jahres fällig. Der Stand der
Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein. Kreditaufnahmen sind in 2019
nicht erfolgt.

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Erhaltene Anzahlungen
Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr
2019 Anzahlungen in Höhe von 29.161,57 EUR (Vj. 140.727,12 EUR) vereinnahmt;
diese stammten aus Anzahlungen von Holzkunden.

Eine Beurteilung ob es sich bei den erhaltenen Anzahlungen aus dem Holzverkauf tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2020
handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2019 in Höhe von 122.734,94 EUR (Vj. 133.705,97 EUR) passiviert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr in Höhe von 1.822.549,00 EUR betreffen mit 1.071.389,86 EUR das gemeindliche Darlehen (umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine Rücklage. Vgl. hierzu auch Ausführungen zum
Eigenkapital).
Die Rückführung des Darlehens an den städtischen Haushalt war zum 30.06.2017
geplant. Mit Beschluss vom 20.11.2017 wurde die Rückführung verschoben und
rückwirkend zum 01.01.2017 eine Darlehensvereinbarung geschlossen.
Der sich daraus ergebende Zins beläuft sich im Jahr 2019 auf 2,3 % p.a. (Vj. 2,3 %).
Eine Tilgung ist keine vorgesehen.
Zum Prüfungszeitpunkt ist die Rückführung des Darlehens bisher nicht erfolgt.
Aufgrund der fehlenden Vereinbarung bezüglich Laufzeit und Tilgung ist diese Position rein bilanziell betrachtet weiterhin als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen.
Zur besseren Vergleichbarkeit wurde für die Berechnung von Kennzahlen in diesem
Bericht das Darlehen jedoch als langfristiges Fremdkapital behandelt.

Sonstige Verbindlichkeiten
Die

Sonstigen

Verbindlichkeiten

betragen

am

31.12.2019

47.515,92 EUR

(Vj. 39.600,18 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern.
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3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsergebnis
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald"

2013
Euro

2014
Euro

2015
Euro

2016
Euro

2017
Euro

2018
Euro

2019
Euro

6.303.653
18.491
0
112.263
6.434.407
1.219.379
591.221

6.829.267
-16.828
0
128.732
6.941.172
1.418.704
647.748

6.829.223
-4.567

7.022.315
26.811

7.334.154
-24.591

7.864.475
17.793

8.210.121
7.969

162.794
6.987.449
1.204.172
540.932

160.257
7.209.383
1.344.689
621.010

150.637
7.460.201
1.201.040
558.076

117.341
7.999.609
1.393.622
583.110

101.101
8.319.190
1.539.240
657.573

628.158
4.107.503
3.238.039
869.464

770.956
4.349.814
3.425.505
924.309

663.240
4.423.192
3.466.462
956.730

723.679
4.512.659
3.518.439
994.221

642.964
4.835.073
3.779.720
1.055.353

810.513
5.171.745
4.016.715
1.155.030

881.667
5.440.424
4.189.023
1.251.401

303.406
791.310
-117.656
761
118.417
-104.846
1.137
610
527
0
0
-104.320

330.639
789.206
-112.068
315
112.384
-59.259
615
427
188
0
0
-59.071

346.549
777.513
-109.421
0
109.421
126.602
14.861
522
14.339

333.392
855.868
-103.802
0
103.802
58.973
0
0
0

342.380
861.226
-76.804
149
76.954
143.678
0
0
0

372.482
858.947
-68.977
0
68.977
133.836
0
0
0

386.961
1.094.349
-64.126
0
64.126
-205.909
0
0
0

140.941

58.973

143.678

133.836

-205.909

-104.319,66
-42.014,18
-62.305,48

-59.071,10
6.531,51
-65.602,61

140.941,02
183.958,11
-43.017,09

58.972,87
122.905,67
-63.932,80

143.678,07
220.084,38
-76.406,31

133.835,68
134.658,25
-822,57

-205.909,31
-256.846,63
50.937,32

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 20 von 26

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse liegen mit 8.210.120,52 EUR über dem Niveau des Vorjahres
(7.864.475,33 EUR).

Sonstige betriebliche Erträge
Die

sonstigen

betrieblichen

Erträge

belaufen

sich

zum

31.12.2019

auf

101.101,23 EUR (Vj.: 117.340,89 EUR).

Aufträge
Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.
Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2019 auf die einzelnen Bereiche:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 21 von 26

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 858.946,87 EUR auf
1.094.348,51 EUR erhöht. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit rund 539 TEUR.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 205.909,31 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 22 von 26

5 Bilanzanalyse

Bilanzstruktur 2019
Verm öge n

Euro

immaterielles AV
Sachanlagen

Vorräte
kf. Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen

Aktiver RAP
Gesamtvermögen

Kapital

0,00

2.798.055,91

69,80

Finanzanlagen
Anlagevermögen

%
4,00
0,00

0,00

2.798.059,91

69,80

Euro

%

Stammkapital

0,00

0,00

Rückklagen

0,00

0,00

Jahresergebnis

346.130,31

8,63

Eigenkapital

346.130,31

8,63

49.586,27

1,24

57.947,00

1,45

419.000,95

10,45

lf . Verbindlichkeiten

Empf angene Zuw endungen

2.145.508,76

53,52

739.878,97

18,46

lf . Fremdkapital

2.145.508,76

53,52

1.208.466,19

30,15

kf. Rückstellungen

330.390,00

8,24

kf. Verbindlichkeiten

1.128.189,00

28,14

kf. Fremdkapital

1.458.579,00

36,39

2.037,60

0,05

Passiver RAP

398,63

0,01

4.008.563,70

100,00

Gesamtkapital

4.008.563,70

100,00

Für die Berechnung von Kennzahlen wurde das gemeindliche Darlehen in Höhe von
1.071.389,86 EUR an dieser Stelle als langfristiges Fremdkapital behandelt.

Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr. Fremdkapital)
herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen
zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte.
Im

Wirtschaftsjahr

2019

beträgt

das

Working

Capital

-253.511,44 EUR

(Vj. 334.465,42 EUR) und ist damit negativ. Die deutliche Verringerung zum Vorjahr
resultiert aus den höheren kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung aufgrund von Rückforderungen der Stadt in Höhe von 557 TEUR, wegen
nicht vollständig ausgeführter Daueraufträge.

Cash-Flow
Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 23 von 26

Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Cash-Flow
Jahresüberschuß/-fehlbetrag

2015

2016

2017

2018

2019

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

140.941,02

58.972,87 143.678,07

133.835,68 -205.909,31

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

346.548,69

333.391,52 342.379,51

372.481,97 386.961,00

= Jahres-Cash Flow (vereinfacht)

487.489,71

392.364,39 486.057,58

506.317,65 181.051,69

+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald

43.017,09

63.932,80

76.406,31

822,57

= bereinigter Cash Flow (vereinfacht)

530.506,80

456.297,19 562.463,89

507.140,22 181.051,69

tatsächlich investiert
Kredittilgung
Ausgaben für Investitionen und Kredittilgung

240.379,69
175.364,71
415.744,40

181.740,52 473.097,01
176.356,14 177.376,28
358.096,66 650.473,29

230.155,97 610.698,00
178.425,97 179.506,07
408.581,94 790.204,07

Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 181.051,69 EUR erzielt und liegt damit deutlich unter dem Cash-Flow des Vorjahres.
Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt
790.204,07 EUR über dem bereinigten Cash-Flow.
Zusätzliche Kreditaufnahmen waren jedoch nicht nötig.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Seite 24 von 26

Zusammenfassung

Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2019
einen Verlust in Höhe von 205.909,31 EUR aus.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2019 um 339.744,99 EUR unter dem Vorjahreswert in Höhe von 133.835,68 EUR und um -205.909,31 EUR unter dem Planwert in
Höhe von -0,- EUR.
Insgesamt liegen die Erträge um 0,47 % und die Aufwendungen um 2,87 % über der
Planung.
Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 128.804,41 EUR.
Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum
31.12.2019 mit -253.511,44 EUR negativ.
Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe
von 181.051,69 EUR erzielt. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 790.204,07 EUR über dem bereinigten Cash-Flow.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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V. Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt werden.

VI. Beschlussvorschlag

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR
und einem Jahresfehlbetrag von -205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der
Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 beträgt -205.909,31 EUR
und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 31.07.2020

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt
gez.
Christian Zanger

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung
1.1.2

1.2

2

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Zuwendungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

Jahresergebnis
1.2.1
Summe der Erträge
1.2.2
Summe der Aufwendungen

Euro
4.008.563,70
2.798.059,91
1.208.466,19
2.037,60

346.130,31
57.947,00
330.390,00
3.274.096,39
-205.909,31
8.319.190,32
8.525.099,63

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

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205.909,31
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