Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
19. Oktober 2020
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)
19. Oktober 2020
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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
Schlussbericht 2019 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL- INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................3 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................3 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4 2.1 Überörtliche Prüfung .................................................................................4 2.2 Vorjahresabschluss ..................................................................................4 3 III. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5 Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................6 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 8 4 Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9 5 Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 9 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2019 ........................................................10 1 Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10 2 Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 10 2.1 A K T I V A ..............................................................................................11 2.2 P A S S I V A ..........................................................................................15 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 20 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 20 5 Bilanzanalyse .......................................................................................................... 23 Cash-Flow .......................................................................................................23 Zusammenfassung ..................................................................................................25 V. Bestätigungsvermerk ...................................................................................26 VI. Beschlussvorschlag .....................................................................................26 Anlage: Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen ABKÜRZUNGEN AfA Absetzung für Abnutzung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AV Anlageverzeichnis BgA Betrieb gewerblicher Art BGL Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BIS Bauhofinformationssystem DA Dienstanweisung EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung FIBU Finanzbuchhaltung GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPrO Gemeindeprüfungsordnung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz RPA Rechnungsprüfungsamt Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde von Frau Kopf geprüft. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000) Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002. Zweck des Eigenbetriebs ist die a) Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe b) die Durchführung des Bestattungswesens c) die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003) Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 3 von 26 Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor. Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung ein Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss die Funktion des Betriebsausschusses wahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss 2.1 Überörtliche Prüfung Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch. Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Kämmerei hat zu den Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung erfolgte am 28.07.2017. 2.2 Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 16.12.2019 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2018 setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 134.658,25 EUR und aus dem Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Stadtwald in Höhe von 822,57 EUR. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 4 von 26 Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wurde aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 03.02.2020 auf der Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 05.02.2020 bis 14.02.2020 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2018 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 herangezogen werden. 3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV. Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO). Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt. Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 5 von 26 III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG). Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2019 am 17.12.2018. Der Wirtschaftsplan 2019 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Mit Schreiben vom 10.01.2019 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 988.200,- EUR (§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO). Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2019 nicht vor. Planvergleich des Wirtschaftsplans 2019: 2019 Ansatz 1. Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) 2. Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite Ergebnis in Euro 8.280.400,00 8.280.400,00 0,00 in Euro 8.319.190,32 8.525.099,63 -205.909,31 1.655.900,00 1.655.900,00 988.200,00 0,00 500.000,00 867.308,97 996.113,38 0,00 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Abw e ichung in Euro 38.790,32 244.699,63 -205.909,31 in % 0,47 2,87 100,00 Seite 6 von 26 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Erfolgsplan 2019 weist bei Erträgen in Höhe von 8.280.400,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 8.280.400,- EUR ein Jahresergebnis von 0,- EUR aus. Damit liegt der Jahresverlust 2019 mit -205.909,31 EUR deutlich unter dem Planwert. Insgesamt liegen die Erträge um 0,47 % und die Aufwendungen um 2,87 % über der Planung. Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 7 von 26 Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan und Anlagennachweis darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Einnahmen Verlustabdeckung durch die Gemeinde Erwirtschaftete Abschreibungen Jahresgewinn Erübrigte Mittel aus Vorjahren Finanzierungsmittel insgesamt Betrag (Euro) 822,57 424.541,92 Ausgaben Investitionen Jahresverlust Tilgung von Krediten Finanzierungsbedarf insgesamt Betrag (Euro) 610.698,00 205.909,31 179.506,07 996.113,38 Finanzierungsfehlbetrag 441.944,48 867.308,97 -128.804,41 Im Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 128.804,41 EUR. 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 – 2022 wurden ordnungsgemäß erstellt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 8 von 26 4 Kasse, Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse gem. § 98 GemO eingerichtet. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 12.12.2019 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 10/2019). Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen. Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis. Am 24.4.2013 wurde für den BGL eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen. 5 Verwaltungskostenbeitrag Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2019 auf 108.400,- EUR. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 9 von 26 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2019 1 Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermitteln. Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt im Entwurf am 08.04.2020 zur Prüfung vorgelegt. Die unterschriebene Endfassung ging am 25.06.2020 ein. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde eingehalten. 2 Prüfung der Buchführung Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Seit 2017 nutzt der BGL zur Buchführung die DATEV-Cloud Lösung. Sämtliche Daten sind weiterhin am physischen Standort Nürnberg im zertifizierten DATEVRechenzentrum gespeichert und gesichert. Für die Prüfung des Jahresabschlusses erhielt das RPA - mittels Zugang zur DATEV-Cloud - Einsicht in die Finanzbuchhaltung des BGL. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 10 von 26 Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Der Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2019 wurde von der Betriebsleitung erstellt. Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, liegt dem RPA vor. 2.1 A AK T I VA Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das Anlagevermögen zum 31.12.2019 wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen. Im Jahr 2019 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt 610.698,00 EUR getätigt. Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 345.242,28 EUR (RBW: 37.580,92 EUR) abgegangen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 11 von 26 Anlageninventur Das Anlagevermögen - insbesondere die Betriebsausstattung (Kleingeräte) - ist regelmäßig im Rahmen einer Anlageninventur zu überprüfen und ggf. anzupassen. Nach Angaben des BGL haben im Jahr 2019 entsprechende Bestandskontrollen stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde festgestellt. Vergabeverfahren Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Die DA Vergabe der Stadt Lahr gilt auch für den BGL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 50.000,- EUR (netto) zulässig. Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine formelle Ausschreibung notwendig. Im Jahr 2019 wurden die Beschaffung von Dienstkleidung, die Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers sowie Mulcharbeiten ausgeschrieben. B Umlaufvermögen B1 Vorräte Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum 31.12.2019 insgesamt 41.617,70 EUR. (Vj. 43.878,12 EUR). Zum 31.12.2019 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor. Aufgrund von fehlenden übersichtlichen Lagerplätzen und der fehlenden Lagerbuchhaltung kann die Vollständigkeit der erfassten Bestände und die durchgängige Bewertung der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht gewährleistet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 12 von 26 Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden. Der BGL hat mittlerweile erste wichtige bauliche Maßnahmen für eine strukturierte Lagerhaltung begonnen und einen geregelten Zutritt zu den Lagerplätzen hergestellt. Weitere umfangreiche Maßnahmen, insbesondere die Erhebung der Lagerbestände und Fortführung in einer detaillierten Lagerbuchhaltung, sind bereits geplant. Unfertige Leistungen in Höhe von 7.968,57 EUR (Vj. 17.792,63 EUR) für 16 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert. B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2019 insgesamt mit 419.000,95 EUR (Vj. 573.556,13 EUR) bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2019 auf insgesamt 50.109,53 EUR (Vj. 52.017,10 EUR). Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2019 mit insgesamt 356.478,39 EUR bilanziert (Vj. 504.056,52 EUR). Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2019 erhielt der BGL Gesamtaufträge im Wert von 8.210.120,52 EUR. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2019 mit 12.413,03 EUR (Vj. 17.482,51 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Gehaltsvorschüsse und Kreditoren-Sollposten. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 13 von 26 B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto bei der Volksbank abgewickelt. Im Jahr 2017 wurde ein weiteres Girokonto bei der Sparkasse eingerichtet. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen. Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen: Barkasse des Bereichs Stadtwald Barkasse des Bereichs Bau und Garten 50,00 EUR 250,00 EUR Girokonto Volksbank 122.330,37 EUR Girokonto Sparkasse 617.248,60 EUR 739.878,97 EUR Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein. Folgendes Schaubilde zeigt die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres 2019: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 14 von 26 C Rechnungsabgrenzung Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.037,60,- EUR beinhaltet den, das Geschäftsjahr 2020 betreffenden Anteil an Wartungsrechnungen. 2.2 A PAS S I VA Eigenkapital Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM (818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt 1.071.389,86 EUR. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings häufig auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 15 von 26 Im Rechnungsjahr 2019 hat der Eigenbetrieb einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 205.909,31 EUR erwirtschaftet. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2019 auf 346.130,31 EUR. Damit ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 8,63 % (Vj. 14,58 %). + Zuw achs Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Bilanzgewinn/-verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Verlustausgleich aus Haushalt Jahresgewinn/-verlust(-) Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten" Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald" 31.12.2019 31.12.2018 - Minderung Veränderung Euro Euro Euro % 346.130,31 551.217,05 -205.086,74 -37,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 346.130,31 551.217,05 -205.086,74 -37,21 551.217,05 340.975,06 210.241,99 61,66 0,00 822,57 76.406,31 -75.583,74 -98,92 -205.909,31 133.835,68 -339.744,99 -253,85 -256.846,63 134.658,25 -391.504,88 -290,74 50.937,32 -822,57 51.759,89 -6.292,46 Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2018 in Höhe von 822,57 EUR wurde im Wirtschaftsjahr 2019 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 16.12.2019). Eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Lahr wurde im Jahresabschluss 2019 erfasst. B Empfangene Zuwendungen Dem BGL wurden im Jahr 2018 Fahrzeuge im Wert von insgesamt 77.370,- EUR kostenlos überlassen. Diese wurden in voller Höhe aktiviert. Um eine ergebnisneutrale Buchung und Abschreibung zu gewährleisten, wurde ein entsprechender Passivposten gebildet. Dieser wird über die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ratierlich aufgelöst und beträgt zum 31.12.2019 noch 57.947,- EUR. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 16 von 26 C Rückstellungen Als Sonstige Rückstellungen wurden folgende Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet: Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 330.390,- EUR (Vj. 340.102,- EUR). Urlaubsrückstellung Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 17 von 26 Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen. Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 102.500,- EUR. Überstundenrückstellung Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt. Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2019 auf 117.600,- EUR. D Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2019 insgesamt 3.273.697,76 EUR (Vj. 2.816.665,53 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum 31.12.2019 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 1.251.736,33 EUR (Vj. 1.431.242,40 EUR) passiviert: Landesbank Baden-Württemberg 102.500,00 EUR Münchner Hypothekenbank eG 76.693,57 EUR Sparkasse Offenburg/Ortenau 189.000,00 EUR DKB Kreditbank AG 883.542,76 EUR Hiervon sind insgesamt 180.617,43 EUR innerhalb eines Jahres fällig. Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein. Kreditaufnahmen sind in 2019 nicht erfolgt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 18 von 26 Erhaltene Anzahlungen Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr 2019 Anzahlungen in Höhe von 29.161,57 EUR (Vj. 140.727,12 EUR) vereinnahmt; diese stammten aus Anzahlungen von Holzkunden. Eine Beurteilung ob es sich bei den erhaltenen Anzahlungen aus dem Holzverkauf tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2020 handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2019 in Höhe von 122.734,94 EUR (Vj. 133.705,97 EUR) passiviert. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr in Höhe von 1.822.549,00 EUR betreffen mit 1.071.389,86 EUR das gemeindliche Darlehen (umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine Rücklage. Vgl. hierzu auch Ausführungen zum Eigenkapital). Die Rückführung des Darlehens an den städtischen Haushalt war zum 30.06.2017 geplant. Mit Beschluss vom 20.11.2017 wurde die Rückführung verschoben und rückwirkend zum 01.01.2017 eine Darlehensvereinbarung geschlossen. Der sich daraus ergebende Zins beläuft sich im Jahr 2019 auf 2,3 % p.a. (Vj. 2,3 %). Eine Tilgung ist keine vorgesehen. Zum Prüfungszeitpunkt ist die Rückführung des Darlehens bisher nicht erfolgt. Aufgrund der fehlenden Vereinbarung bezüglich Laufzeit und Tilgung ist diese Position rein bilanziell betrachtet weiterhin als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde für die Berechnung von Kennzahlen in diesem Bericht das Darlehen jedoch als langfristiges Fremdkapital behandelt. Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen am 31.12.2019 47.515,92 EUR (Vj. 39.600,18 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 19 von 26 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten. Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen. 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge Gesamterträge ohne Zinserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 8. sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsergebnis 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. außerordentliche Erträge 13. außerordentliche Aufwendungen 14. außerordentliches Ergebnis 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. sonstige Steuern 17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald" 2013 Euro 2014 Euro 2015 Euro 2016 Euro 2017 Euro 2018 Euro 2019 Euro 6.303.653 18.491 0 112.263 6.434.407 1.219.379 591.221 6.829.267 -16.828 0 128.732 6.941.172 1.418.704 647.748 6.829.223 -4.567 7.022.315 26.811 7.334.154 -24.591 7.864.475 17.793 8.210.121 7.969 162.794 6.987.449 1.204.172 540.932 160.257 7.209.383 1.344.689 621.010 150.637 7.460.201 1.201.040 558.076 117.341 7.999.609 1.393.622 583.110 101.101 8.319.190 1.539.240 657.573 628.158 4.107.503 3.238.039 869.464 770.956 4.349.814 3.425.505 924.309 663.240 4.423.192 3.466.462 956.730 723.679 4.512.659 3.518.439 994.221 642.964 4.835.073 3.779.720 1.055.353 810.513 5.171.745 4.016.715 1.155.030 881.667 5.440.424 4.189.023 1.251.401 303.406 791.310 -117.656 761 118.417 -104.846 1.137 610 527 0 0 -104.320 330.639 789.206 -112.068 315 112.384 -59.259 615 427 188 0 0 -59.071 346.549 777.513 -109.421 0 109.421 126.602 14.861 522 14.339 333.392 855.868 -103.802 0 103.802 58.973 0 0 0 342.380 861.226 -76.804 149 76.954 143.678 0 0 0 372.482 858.947 -68.977 0 68.977 133.836 0 0 0 386.961 1.094.349 -64.126 0 64.126 -205.909 0 0 0 140.941 58.973 143.678 133.836 -205.909 -104.319,66 -42.014,18 -62.305,48 -59.071,10 6.531,51 -65.602,61 140.941,02 183.958,11 -43.017,09 58.972,87 122.905,67 -63.932,80 143.678,07 220.084,38 -76.406,31 133.835,68 134.658,25 -822,57 -205.909,31 -256.846,63 50.937,32 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 20 von 26 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse liegen mit 8.210.120,52 EUR über dem Niveau des Vorjahres (7.864.475,33 EUR). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich zum 31.12.2019 auf 101.101,23 EUR (Vj.: 117.340,89 EUR). Aufträge Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind. Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2019 auf die einzelnen Bereiche: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 21 von 26 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 858.946,87 EUR auf 1.094.348,51 EUR erhöht. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit rund 539 TEUR. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 205.909,31 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 22 von 26 5 Bilanzanalyse Bilanzstruktur 2019 Verm öge n Euro immaterielles AV Sachanlagen Vorräte kf. Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen Aktiver RAP Gesamtvermögen Kapital 0,00 2.798.055,91 69,80 Finanzanlagen Anlagevermögen % 4,00 0,00 0,00 2.798.059,91 69,80 Euro % Stammkapital 0,00 0,00 Rückklagen 0,00 0,00 Jahresergebnis 346.130,31 8,63 Eigenkapital 346.130,31 8,63 49.586,27 1,24 57.947,00 1,45 419.000,95 10,45 lf . Verbindlichkeiten Empf angene Zuw endungen 2.145.508,76 53,52 739.878,97 18,46 lf . Fremdkapital 2.145.508,76 53,52 1.208.466,19 30,15 kf. Rückstellungen 330.390,00 8,24 kf. Verbindlichkeiten 1.128.189,00 28,14 kf. Fremdkapital 1.458.579,00 36,39 2.037,60 0,05 Passiver RAP 398,63 0,01 4.008.563,70 100,00 Gesamtkapital 4.008.563,70 100,00 Für die Berechnung von Kennzahlen wurde das gemeindliche Darlehen in Höhe von 1.071.389,86 EUR an dieser Stelle als langfristiges Fremdkapital behandelt. Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr. Fremdkapital) herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte. Im Wirtschaftsjahr 2019 beträgt das Working Capital -253.511,44 EUR (Vj. 334.465,42 EUR) und ist damit negativ. Die deutliche Verringerung zum Vorjahr resultiert aus den höheren kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtverwaltung aufgrund von Rückforderungen der Stadt in Höhe von 557 TEUR, wegen nicht vollständig ausgeführter Daueraufträge. Cash-Flow Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 23 von 26 Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft. Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Cash-Flow Jahresüberschuß/-fehlbetrag 2015 2016 2017 2018 2019 Euro Euro Euro Euro Euro 140.941,02 58.972,87 143.678,07 133.835,68 -205.909,31 + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 346.548,69 333.391,52 342.379,51 372.481,97 386.961,00 = Jahres-Cash Flow (vereinfacht) 487.489,71 392.364,39 486.057,58 506.317,65 181.051,69 +/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald 43.017,09 63.932,80 76.406,31 822,57 = bereinigter Cash Flow (vereinfacht) 530.506,80 456.297,19 562.463,89 507.140,22 181.051,69 tatsächlich investiert Kredittilgung Ausgaben für Investitionen und Kredittilgung 240.379,69 175.364,71 415.744,40 181.740,52 473.097,01 176.356,14 177.376,28 358.096,66 650.473,29 230.155,97 610.698,00 178.425,97 179.506,07 408.581,94 790.204,07 Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe von 181.051,69 EUR erzielt und liegt damit deutlich unter dem Cash-Flow des Vorjahres. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 790.204,07 EUR über dem bereinigten Cash-Flow. Zusätzliche Kreditaufnahmen waren jedoch nicht nötig. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 24 von 26 Zusammenfassung Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2019 einen Verlust in Höhe von 205.909,31 EUR aus. Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2019 um 339.744,99 EUR unter dem Vorjahreswert in Höhe von 133.835,68 EUR und um -205.909,31 EUR unter dem Planwert in Höhe von -0,- EUR. Insgesamt liegen die Erträge um 0,47 % und die Aufwendungen um 2,87 % über der Planung. Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2019 ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 128.804,41 EUR. Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum 31.12.2019 mit -253.511,44 EUR negativ. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe von 181.051,69 EUR erzielt. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 790.204,07 EUR über dem bereinigten Cash-Flow. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 25 von 26 V. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt werden. VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von -205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 beträgt -205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, den 31.07.2020 Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 Seite 26 von 26 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzung 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Zuwendungen - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresergebnis 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen Euro 4.008.563,70 2.798.059,91 1.208.466,19 2.037,60 346.130,31 57.947,00 330.390,00 3.274.096,39 -205.909,31 8.319.190,32 8.525.099,63 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0 205.909,31 0,00 0,00