Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
19. Oktober 2020
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)
19. Oktober 2020
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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
1 Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Datum: 06.08.2020 Az.: 801.19 Amt: 14 Kopf Drucksache Nr.: 210/2020 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 14.09.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.09.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister 1j iM/ mm Bürgermeister 401% |V KämrfT^rei Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 \\lfiUi~- /IM_____ h»)IH Rechts- und Ordnungsamt — Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbe trieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rech nungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- undGartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. beträgt Anlaqe(n): Schlussbericht BGL 2019 Jahresabschluss BGL 2019 □ Einstimmig □ □ It. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 210/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gar tenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresab schluss gelten primär die Vorschriften des Flandelsgesetzbuches und des Eigenbe triebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hin sichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Christian Zanger