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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf

Datum: 06.08.2020 Az.: 801.19

Drucksache Nr.: 210/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.10.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:

1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- undGartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von
4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 205.909,31 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2.

Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019
205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

4.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.

beträgt

Anlage(n):
Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften
Schlussbericht 2019 BGL
Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 210/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.

Markus Ibert

Christian Zanger