Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
19. Oktober 2020
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)
19. Oktober 2020
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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 BGL)Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften)
Beschlussvorlage Amt: 14 Kopf Datum: 06.08.2020 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 210/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.10.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.10.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- undGartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 205.909,31 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019 205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. beträgt Anlage(n): Jahresabschluss 2019 BGL_ohne Unterschriften Schlussbericht 2019 BGL Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 210/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Markus Ibert Christian Zanger