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Beschlussvorlage (Neues Quartier Lahr West (NQLW) Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Lau

Datum: 02.12.2020 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 343/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

25.01.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

602

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Neues Quartier Lahr West (NQLW)
Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt der Verwaltung mit dem Start eines VGV-Verfahrens für
die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege), Freianlagen
(Parkplätze, Plätze und Straßenbegleitgrün) und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Erschließungsgebiet Neues Quartier Lahr West (Flugplatzstraße)

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 343/2020

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1. Sachbearbeiter / Bauleiter
11
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 343/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im November 2018 wurde ein nicht offener städtebaulicher Planungswettbewerb für das
Quartier „Im Eichert“ an der Flugplatzstraße ausgelobt. Ziel war die Verbesserung der
allgemeinen Lebensbedingungen und die Erfordernis der Bereitstellung von zusätzlichem kostengünstigem Wohnraum. Das Ergebnis lag der Stadt dann im April 2019 vor.
Die Planung des Gewinners aus dem Wettbewerb, K9 Architekten aus Freiburg, ist
auch Grundlage für die Planung der Erschließungsanlagen im Bereich der Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke (siehe Anlage 1).
Zwischen dem Entwickler des neuen Baugebietes der Wohnbau Stadt Lahr GmbH und
der Stadt wurde vereinbart, dass die Erschließungsanlagen durch die Stadt erstellt werden. Hierzu hat die Abteilung Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Abteilung Grün und
Umwelt die Kosten grob abgeschätzt. Auf Grundlage dieser Schätzung wurden Mittel im
Kernhaushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2020 ff.
angemeldet um die Planung anzustoßen. Hiervon entfallen für die öffentlichen Verkehrsanlagen und Freianlagen rund 200.000.- € (I54100020021) und für die Ingenieurbauwerke (Kanal) rund 50.000.-€ (I31008020024).
Die ersten fachplanerischen Schritte sind notwendig, um eine aussagefähige Kostenschätzung entwickeln zu können. Bis zur eigentlichen Vergabe kann dann eine Grobkostenschätzung vorliegen.
In einem ersten Schritt muss nun, da der Vergabeschwellenwert für freiberufliche Leistungen augenscheinlich überschritten ist, ein europaweites Ausschreibungsverfahren
(VgV) für die Planungsleistungen gestartet werden. Die zeitliche Erfordernis ergibt sich
aus dem groben Bauzeitenplan der Wohnbau Stadt Lahr GmbH, die ihrerseits bereits
die Planungsleistungen in einem eigenen VgV-Verfahren ausgeschrieben haben und
Mitte 2022 mit dem ersten Bauabschnitt beginnen will. Für die städtischen Bereiche soll
das Ingenieurbüro mit der Betreuung des Verfahrens beauftragt werden, welches auch
schon für die Wohnbau Stadt Lahr GmbH arbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
rund 18.000.- €.
Die Verwaltung will nun Ende Januar das VgV-Verfahren für die Erschließungsanlagen
starten. Hierzu wird die Zustimmung des Rates erbeten.

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1-5 der Gemeindeordnung zu entnehmen.