Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros…
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros…
Beschlussvorlage (Änderung Wettbürosteuersatzung Synopse)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Wettbuerosteuersatzung - Änderungssatzung)
14. Dezember 2020
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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Wettbuerosteuersatzung - Änderungssatzung)Beschlussvorlage (Änderung Wettbürosteuersatzung Synopse)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 05.10.2020 Az.: 968.4 Drucksache Nr.: 269/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 14.12.2020 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros (Wettbürosteuersatzung) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros (Wettbürosteuersatzung). Anlage(n): Änderung Wettbürosteuersatzung Synopse Wettbürosteuersatzung - Änderungssatzung Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 269/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.06.2018 (Beschlussvorlage Nr. 24/2018) beschlossen, für das Vermitteln und/oder Veranstalten von Sport- oder Pferdewetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen, ab dem 01.07.2018 Vergnügungssteuer zu erheben. Gegen die auf Basis der beschlossenen Vergnügungssteuersatzung erlassenen Vergnügungssteuerbescheide wurden zunächst mehrere Widersprüche und in der Folge auch eine Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben. Darüber hinaus wurde auch eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingelegt. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wird klarstellend folgende Änderung vorgeschlagen: „Das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals oder Ähnliches) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse auf Monitoren ermöglichen, unterliegt der Vergnügungssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.“ Damit soll klargestellt werden, dass als Handlung schon entweder das Vermitteln oder das Veranstalten von entweder Pferde- oder Sportwetten vom Steuermaßstab erfasst sein soll. Die Verwaltung empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit die Klarstellung der Satzung rückwirkend bezüglich der Formulierung des Steuergegenstandes. Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, in § 4 klarstellend auf die Brutto-Wetteinsätze abzustellen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer