Beschlussvorlage (Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Regelung zur anteiligen Erstattung von Betreuungsgebühren bei Gruppenschließungen)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
14. Dezember 2020
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 30.11.2020 Az.: Drucksache Nr.: 340/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Regelung zur anteiligen Erstattung von Betreuungsgebühren bei Gruppenschließungen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgenden Beschluss: Die Gebühren nach der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung) werden unter folgenden Voraussetzungen anteilig erstattet: Sofern eine Einrichtung oder Betreuungsgruppe Pandemie-bedingt in Summe 2 Wochen bzw. 10 Betreuungstage geschlossen werden muss, wird ab dem 11. ausgefallenen Betreuungstag pauschal eine halbe Monatsgebühr der jeweils in Anspruch genommenen Betreuungsform (inklusive Schulkindbetreuung) erstattet Ist eine Verpflegungspauschale vereinbart, die durch die Schließung nicht in Anspruch genommen werden kann, wird außerdem ein Pauschalbetrag i.H.v. von 30,- EUR erstattet Die Erstattung ist pro Familie jeweils einmal bezogen auf den Betrachtungszeitraum vom September 2020 bis Dezember 2020 und einmal im Betrachtungszeitraum vom Januar 2021 bis August 2021 möglich Die Erstattung erfolgt automatisch, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 340/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: I. Ausgangslage Eltern sind in der Pandemie besonders belastet. Nach dem Lockdown im Frühling mussten sie mit viel Ungewissheit und Einschränkungen in den Betreuungszeiten umgehen. Städtische Einrichtungen waren zunehmend von Quarantäne-Maßnahmen betroffen, die meist zwischen 10 und 14 Tagen andauerten. In dieser Zeit stellte sich bei berufstätigen Familien erneut die Frage nach der Betreuung der Kinder. Urlaubstage waren oftmals durch den Lockdown im Frühling bereits aufgebraucht. Stand Ende November waren 256 Kinder aus städtischen Kitas und Horten von QuarantäneMaßnahmen betroffen, die zwischen 5 und 12 Tagen andauerten. Der Gesamtelternbeirat forderte in einem Offenen Brief vom 10. November aufgrund der steigenden Schließtage ein Entgegenkommen der Stadt bzw. einen Verzicht auf die Erhebung der Gebühren. II. Betreuungsgebühren/Verwaltungsvorschlag Die Kinderbetreuungssatzung regelt eindeutig, dass die Betreuungsgebühren auch „für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist“ zu entrichten sind. Somit kann aus der Satzung kein Anspruch auf einen Verzicht/Erlass abgeleitet werden. Um den Eltern entgegenzukommen, hat die Verwaltung eine praktikable Erstattungsregelung erarbeitet, mit der sowohl der finanziellen Situation der Stadt - insbesondere vor dem Hintergrund der starken Belastungen während der Corona-Pandemie - als auch den Interessen des Elternbeirats Rechnung getragen wird. Die Regelung ist so zu verstehen, dass eine Erstattung nur bei kompletten Schließtagen möglich ist. Einschränkungen der Betreuungszeiten sind davon unberührt. Die Gebühren werden weiterhin regulär eingezogen. Die pauschalen Erstattungen werden dann im Januar 2021 (für den Betrachtungszeitraum September 2020 -Dezember 2020) und im Sommer nächsten Jahres (für den Betrachtungszeitraum Januar 2021 - August 2021) automatisch ausbezahlt, sofern die im Beschlussvorschlag hinterlegten Kriterien erfüllt sind. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Verwaltung schlägt ferner vor, diese Regelung für alle Kitas in der Stadt Lahr unabhängig vom Träger zu gewähren und analog der Kitas auf Horte und Schulkindbetreuung zu übertragen. Basierend auf den aktuellen Daten lässt sich die vorsichtige Prognose erstellen, dass sich der Erstattungsbetrag sowie die erhöhte Abmangelfinanzierung gegenüber den Trägern bezogen auf den gesamten Betrachtungszeitraum auf 20.000,- bis 30.000,- EUR belaufen wird. ____________________ Markus Ibert Oberbürgermeister ____________________ Jürgen Trampert Stadtkämmerer