Beschlussvorlage (Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes…
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage (Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes…
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1)
Beschlussvorlage (Anlage 3)
Beschlussvorlage (Gestattungsvertrag Altenberg)
Beschlussvorlage (Gutachten Fernwärmegestattungsvertrag Altenberg)
14. Dezember 2020
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Beschlussvorlage (Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes…
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 1)Beschlussvorlage (Gutachten Fernwärmegestattungsvertrag Altenberg)Beschlussvorlage (Gestattungsvertrag Altenberg)Beschlussvorlage (Anlage 3)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 17.09.2020 Az.: 816.60 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss Gemeinderat Drucksache Nr.: 255/2020 Beratung Kennung Abstimmung 30.11.2020 nichtöffentlich Einstimmig 14.12.2020 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes Altenberg mit Fernwärme Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Lahr und der Energiedienst AG, Rheinfelden über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Belieferung des Baugebietes Altenberg mit Fernwärme gemäß der beigefügten Anlage zu. Sollten bis zum Vertragsunterzeichnung noch Änderungen notwendig werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragsinhalte eingreifen, so gilt die Zustimmung hierfür als erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Anlage(n): Fernwärmegestattungsvertrag Altenberg Gutachten Fernwärmegestattungsvertrag Altenberg Anlage 1 Anlage 3 Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 255/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Energiedienst AG, Rheinfelden (ED AG) ist Ende Juli an die Verwaltung herangetreten und hat darüber informiert, dass sie sich mit dem Projektentwickler im Baugebiet Altenberg über die Versorgung mit Fernwärme verständigt habe. Hierfür wolle die ED AG die öffentlichen Verkehrswege der Stadt Lahr nutzen. Dafür ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich. Für das Versorgungsgebiet ist kein Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen. Die Grundstückseigentümer im Baugebiet Altenberg sind im Rahmen des rechtlich Zulässigen grundsätzlich frei in der Entscheidung über ihre Wärmeversorgung. Eine Versorgungspflicht der ED AG wird nicht begründet. Mit dem Vertrag wird der ED AG im Gegensatz zu einer Konzession nur das einfache, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege im Baugebiet Altenberg zum Bau und Betrieb einer Fernwärmversorgung eingeräumt. Eine grundsätzlich vergleichbare Situation gibt es im Gebiet der Stadt mit der Fernwärmeversorgung im Mauerfeld. Die Verwaltung hat deshalb aus Gründen der Gleichbehandlung die dort seinerzeit vereinbarten Konditionen für die vorliegend abzuschließende Gestattung als Basis zu Grunde gelegt. In den folgenden Verhandlungen mit der ED AG haben sich die Parteien angenähert und es kann nunmehr der endverhandelte Gestattungssvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur rechtlichen Bewertung wurde seitens der Verwaltung die Kanzlei w2k aus Freiburg eingebunden. Diese berät die Stadt Lahr seit vielen Jahren, unter anderem im Bereich der Vergabe von Wegenutzungsrechten, und kennt die Lahrer Verhältnisse demnach sehr gut. W2k hat auch die für den Vertragsschluss erforderliche gutachterliche Stellungnahme nach § 107 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) erstellt. Mit dem Gestattungsvertrag verbunden sind jährliche Einnahmen. Nach Auskunft der ED AG bewegen sich die jährlichen Einnahmen für die Stadt aufgrund der prognostizierten Abgabemengen auf etwa 1.200 € bewegen. Bedingt durch die Coronapandemie waren die erforderlichen Austausche nur per Email und Telefonkonferenzen möglich. Persönliche Kontakte konnten nicht stattfinden und haben die Verhandlungen erschwert und zeitlich verzögert. Die Verwaltung hält das erzielte Verhandlungsergebnis für gegenseitig interessensgerecht und angemessen. Die berechtigten Interessen der Stadt sind mit dem Vertrag gewahrt. Die Stadt geht damit kein Risiko ein. Insbesondere ist vertraglich auch keine spätere Anlagenübernahme und Versorgungspflicht vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Abschluss des Gestattungsvertrages. Der Beschluss des Gemeinderats ist nach § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer