Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit…
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
11. Mai 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit…
Beschlussvorlage (- Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
11. Mai 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit…
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Gauggel Datum: 22.04.2020 Az.: - 0691/Ga Drucksache Nr.: 107/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Mietersheim 07.05.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 11.05.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans SEEPARK, 1. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans SEEPARK, 1. Änderung wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Bestandsplan - Nutzungsplan - Gestaltungsplan - Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015 - Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 107/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Zuge der Verhandlungen zur Neuverpachtung des „Haus am See“ entstand die Forderung, weitere öffentliche Stellplätze in Sichtbeziehung zur Gastronomie herzustellen. Die Errichtung von weiteren Stellplätzen wird für nötig gehalten, da der Seepark sehr gut besucht und angenommen wird und die bereits vorhandenen Stellplätze in der Breisgaustraße für die Gastronomie sowie die Parknutzung nicht ausreichen und häufig - bereits ohne Gastronomiebetrieb - belegt sind. Es wurden mehrere Entwurfsvarianten in unmittelbarer Nähe zur Unterführung erstellt und geprüft. Die nun der Bebauungsplanänderung zu Grunde gelegte Variante wird auf Grund verschiedener Faktoren bevorzugt. Dieser Entwurf kann in die vorhandene Pflanzstruktur eingebunden werden und liegt in der Nähe von bereits vorhandener Infrastruktur (Elektroverteiler, Wasserstation, usw.). Durch eine klare Verkehrsführung und eine Schranke, die die Belegung anzeigt, entsteht kein Parksuchverkehr. Weiterhin bleibt ein Teilbereich des Haupterschließungsweges für Fußgänger autofrei. Im Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015 ist am vorgesehenen Standort für den Parkplatz eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung: Parkanlage/Spielplatz festgesetzt. Die geplanten Stellplätze sollen als öffentliche Stellplätze der Zweckbestimmung und Nutzung der gesamten Parkanlage dienen und als öffentlicher Stellplatz festgesetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB mit diesem Ziel. Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13a Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der Offenlagebeschluss gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um möglichst schnell die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baumaßnahme zu schaffen. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf SEEPARK, 1. Änderung vom 22. April 2020 zu beschließen und den Aufstellungs- sowie den Offenlagebeschluss zu fassen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.