Beschlussvorlage (Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr)
Sitzung: Technischer Ausschuss (6. Sitzung)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage (Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Abschlussbericht Interkommunales Elektromobilitätskonzept)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Standortsteckbriefe LIS Lahr 1. Ausbaustufe)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Fuhrparkanalyse Stadtverwaltung Lahr)
28. Juni 2021
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Beschlussvorlage (Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Fuhrparkanalyse Stadtverwaltung Lahr)Beschlussvorlage (- Anlage 2: Standortsteckbriefe LIS Lahr 1. Ausbaustufe)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Abschlussbericht Interkommunales Elektromobilitätskonzept)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 29.04.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 97/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 15.06.2021 vorberatend öffentlich 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Technischer Ausschuss 16.06.2021 vorberatend öffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Abt. 10/102 Amt 20 Abt. 30/302 Mitwirkung Abt. 30/303 Abt. 60/602 erfolgt Abt. 60/603 Abt. 60/605 Stabsstelle Umwelt IGZ Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 19.05.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Interkommunales Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zum Interkommunalen Elektromobilitätskonzept für die Stadt Lahr wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmenvorschläge, die Investitionen seitens der Stadt Lahr bedingen, fließen in das Aktions-/Umsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans 2022 ff. mit ein, das den Gremien im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt wird. 2. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird im Anschluss an die Beratung dieser Vorlage ein beschränktes Vergabeverfahren mit Interessenbekundung durc hgeführt. Die wichtigsten Inhalte, u.a. Standorte, Realisierungszeitraum, Konzessionsdauer und Finanzierung, sind der Sachdarstellung zu entnehmen. Die Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb für einen im Vergabeverfahren festgelegten Konzessionszeitraum von acht Jahren trägt der Anbieter. Im Gegenzug stellt die Stadt Lahr die öffentlichen Flächen inkl. Beschilderung und Markierung kostenfrei zur Verfügung und überlässt dem Anbieter die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Anlage(n): - Anlage - Anlage - Anlage - Anlage 0 1: Abschlussbericht Interkommunales Elektromobilitätskonzept 2: Standortsteckbriefe LIS Lahr 1. Ausbaustufe 3: Fuhrparkanalyse Stadtverwaltung Lahr BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 97/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 97/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Jahr 2017 ging im Juni 2018 ein Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung kommunaler Elektromobilitätskonzepte hervor. Die Städte Kehl, Lahr und Offenburg haben sich auf die Förderung der Erstellung eines entsprechenden Konzepts beworben, den Zuschlag erhalten und die Unternehmen Green City Experience GmbH (GCX) und Institut Stadt|Mobilität|Energie GmbH (ISME) beauftragt, in kooperativer Zusammenarbeit ein interkommunales Elektromobilitätskonzept (EMK) anzufertigen. Alle drei Städte haben eigenständig beauftragt. Das Honorar für die Beauftragung der Stadt Lahr beträgt gemäß Angebot vom 15. Juli 2019 insg. 22.610,95 € (brutto), hat sich aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung aber auf 22.438,73 € (brutto) reduziert. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Auszahlung der Fördermittel durch das BMVI ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Das vorliegende Konzept dient als Orientierungsrahmen zur Förderung der Elektromobilität in Kehl, Lahr und Offenburg. Das Konzept basiert auf den sog. drei „V“ – dem Strategierahmen einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung: 1. Verkehr vermeiden 2. Verkehr verlagern 3. Verkehrsverträglichkeit optimieren 4. Das „neue“ vierte „V“: Verkehr vernetzen Im Rahmen der Konzepterstellung wurden konkrete Maßnahmen für Kehl, Lahr und Offenburg entwickelt sowie Umsetzungsschritte zur künftigen Gestaltung der Mobilität dargestellt. Darüber hinaus haben die Maßnahmen des Konzepts den Anspruch, die Außenwirkung der drei Städte als eine gesamtheitliche Modellregion für Elektromobilität zu stärken. Das kooperativ entwickelte Elektromobilitätskonzept leistet dazu einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verstetigung des innerstädtischen sowie interkommunalen gemeinsamen Handelns. Bei der Erstellung des interkommunal erarbeiteten Konzepts stand daher von Anfang an eine enge Kooperation und Zusammenarbeit der drei Städte im Vordergrund. Die Berücksichtigung regionaler Interdependenzen mit der Identifikation und Nutzung i nterkommunaler Synergien ist ein besonderes Herausstellungsmerk mal des Konzepts. Das Konzept legt den Fokus auf den Aufbau von Ladeinfrastrukturen bzw. die Förderung der Elektromobilität in der Region (Kapitel 4.2), zielgruppenspezifische Ansätze zur Erhöhung des Anteils und der Nutzung von E-Fahrzeugen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Kapitel 4.3) sowie auf die Stärkung der Inter- und Multimodalität (Kapitel 4.4). Neben den detaillierten Ausarbeitungen der einzelnen Arbeitspakete wurde darüber hinaus ein Maßnahmenkatalog mit einem Umsetzungskonzept und Formaten zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 4.5) sowie für Informationsund Beratungsangebote entwickelt. Eine Übersicht der entwickelten Maßnahmen bi etet die folgende Abbildung 1. Drucksache 97/2021 Seite - 4 - Ladeinfrastruktur Wie den Beschlussvorschlägen bereits zu entnehmen ist konzentriert sich die Beschlussvorlage auf den Auf- bzw. Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur (LIS). Ein bedarfsgerechtes Konzept zum Ausbau öffentlicher und halböffentlicher LIS stellt eine zentrale Voraussetzung zur Erhöhung des Bestands elektrischer Fahrzeuge dar. Dies beinhaltet neben der Erhebung von Ladebedarfen im zeitlichen Fortgang des Ausbaus der Elektromobilität (Ladeszenarien) auch die Verortung (Makro- und Mikrolage), Dimensionierung (Anzahl Ladepunkte, Ladeleistungen) und Modalitäten der Nutzung (Harmonisierung bestehender Anbieterstrukturen, Zugangsmedien, Auffindbarkeit online/offline, Kennzeichnung durch Markierungen und Beschilderung etc.). Eine entsprechend bedarfsgerechte Verteilung von Ladepunkten ist hierbei essenziell, da einerseits hohe Investitionskosten entstehen und andererseits gering ausgelastete LIS schlechte Wirtschaftlichkeit und negativen Einfluss auf das Image der Elektromobilität vereinen. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise sind den Kapiteln 4.2.3 und 4.2.4 ab Seite 30 des Abschlussberichts zu entnehmen. Die folgende Tabelle zeigt die vom ISME vorgeschlagenen Standorte (siehe auch Anlage 2) und die Anmerkungen der Stadtverwaltung, der betroffenen Ortschaftsräte und der IGZ, die aus dem Umlaufverfahren (Kapitel 4.2.4.1, Seite 34) hervorgegangen sind. Ergänzend kommt der Standort Parkplatz Haus am See hinzu, der schon vor der Potenzialanalyse feststand. Drucksache 97/2021 Standort 1. Rainer-Haungs Str./Ersteiner Str. 2. Eichholzstr./Langenwinkler Hauptstr. 3. Vogesenstr./Bahnhofplatz 4. Im Götzmann/Mietersheimer Hauptstr. 4. Martin-Luther-Str. (P Hallenbad) 5. Reckenmattenstr./Weingartenstr. 6. Bachstr. 7. Sportplatzstr./Reichenbacher Hauptstr. 8. Bottenbrunnenstr. 9. Flugplatzstr./Joh.-Peter-Hebel-Schule 9. Klostermühlgasse (P Klostermatte) 10. Parkplatz Haus am See Seite - 5 - Anmerkung Wahl eines Alternativstandortes in räumlicher Nähe: Parkstreifen im Bereich Lahrer Grill & Steakhaus / Eventhaus Vetter Wahl eines Alternativstandortes in räumlicher Nähe: Beginn des Parkplatzes am Parkring Wahl eines Alternativstandortes in räumlicher Nähe: Beginn der P+RAnlage südlich des ZOB keine Zuständigkeit Privat Wahl eines Alternativstandortes Zustimmung Wahl eines Alternativstandortes: Parkplatz an der Kirche (2. BA Ortsmitte) Zustimmung mit einer geringfügigen Verschiebung in Richtung Norden Zustimmung Ablehnung: 1. Platzierung an der Straße zu gefährlich, 2. Platzierung auf dem Schulparkplatz nicht möglich wegen Schranke, zudem ggf. Kollision mit Erweiterungsplanung der Grundschule Wahl eines Alternativstandortes stand schon vorher fest Insgesamt ergeben sich acht Standorte mit Zustimmung bzw. Wahl eines Alternativstandortes in räumlicher Nähe. Für die beiden gestrichenen Standorte schlägt die Verwaltung ersatzweise die Standorte Martin-Luther-Straße (Parkplatz Hallenbad) und Klostermühlgasse (Parkplatz Klostermatte) vor, sodass insgesamt zehn Standorte in einer ersten Umsetzungsstufe auf Grundlage eines im EMK entwickelten Lastenhefts vergeben und in den Jahren 2021 und 2022 realisiert werden sollen. Weitere Standorte werden in einer zweiten Umsetzungsstufe zusammengefasst, für die eine neue Vergabe erfolgt. Hierzu wird es eine erneute Beratung in den Gremien geben. Die Kosten für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie den Betrieb für einen im Vergabeverfahren festgelegten Konzessionszeitraum von acht Jahren trägt der Anbieter. Im Gegenzug stellt die Stadt Lahr die öffentlichen Flächen inkl. Beschilderung und Markierung kostenfrei zur Verfügung und überlässt dem Anbieter die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Abgrenzung zum Themenschwerpunkt 1 des Mobilitätsnetzwerks Ortenau „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ Im Rahmen des o.g. Themenschwerpunkts wurden Standorte für Mobilitätsstationen unterschiedlicher Größe in den zehn Netzwerkkommunen festgelegt. Die Mobilitätsstationen der Größe M und L sollen ein E-Carsharing-Angebot bereitstellen und benötigen somit eine Ladeinfrastruktur. Diese steht ausschließlich den E-CarsharingFahrzeugen zur Verfügung und ist nicht öffentlich nutzbar, was eine entsprechende Kennzeichnung erfordert. Drucksache 97/2021 Seite - 6 - Bei der Standortplanung der öffentlichen Ladesäulen im Rahmen des EMK wurde deshalb versucht, diese in näherer Umgebung einer Mobilitätsstation der Größe M und L vorzusehen. An den Mobilitätsstationen wird dann auf diese Standorte verwi esen. Beispiel 1: Am Bahnhof ist eine Mobilitätsstation der Größe L, d.h. mit E-Carsharing-Angebot und einer dafür benötigten Ladesäule, im nordwestlichen Bereich der P+R-Anlage geplant. Als Standort für die öffentliche Ladesäule wurde im Rahmen des EMK der südöstliche Bereich/Beginn der P+R-Anlage (siehe 3. in Tabelle oben) festgelegt. Beispiel 2: Auf dem Parkplatz in der Seminarstraße nördlich der Friedrichschule ist eine Mobilitätsstation der Größe M, d.h. mit E-Carsharing-Angebot und einer dafür benötigten Ladesäule, geplant. Als Standort für die öffentliche Ladesäule wurde im Rahmen des EMK der Längsparkstreifen in der Bottenbrunnenstraße (siehe 8. in Tabelle oben) festgelegt. Die Ladesäulen an den Mobilitätsstationen sind nicht Bestandteil des in dieser Vorlage geschilderten Vergabeverfahrens im Rahmen des EMK, sondern erfordern ein eigenständiges Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt. Strategische Einordnung in die Verkehrsplanung der Stadt Lahr Die Erstellung des Elektromobilitätskonzepts (EMK) lief parallel zur Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Das EMK stellt eine Konkretisierung des im VEP enthaltenen Maßnahmenfelds D5 Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie dar. Die im EMK vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich aber auch weiteren Maßnahmenfeldern aus dem VEP zuordnen: B2 Intermodalität – Mobilitätsstationen als Schnittstellen, D2a Initiierung von betrieblichem Mobilitätsmanagement, D3 Ausbau von Sharing-Angeboten, D4 Ausbau von Park- sowie Bike + Ride-Anlagen sowie D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service. Die Maßnahmenvorschläge, die Investitionen seitens der Stadt Lahr bedingen, fli eßen deshalb in das Aktions-/Umsetzungsprogramm des VEP 2022 ff. mit ein, das den Gremien im Herbst 2021 zur Beratung vorgelegt wird. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.