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Beschlussvorlage (- Genehmigungsplanung Entwässerung)

                                    
                                        Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
Genehmigungsplanung
N

W

O

S
Neubaugebiet "Schneidfeld"

Lahr

Projekt-Nr.: 103.19.060

WALD + CORBE

Mappe 1/1

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

Dezember 2020
Fertigung 1

Stuttgart

Haslach

Speyer

www.wald-corbe.de

STADT LAHR
Neubaugebiet „Schneidfeld“
Entwässerung
Antrag auf Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie Antrag zur Herstellung
des Benehmens für die entwässerungstechnischen Anlagen

Genehmigungsplanung
Anlagenverzeichnis

18. Dezember 2020

WALD + CORBE Consulting GmbH
Hügelsheim
Am Hecklehamm 18
Tel. +49 7229 1876-00

 Hügelsheim

76549 Hügelsheim
Fax +49 7229 1876-777

 Stuttgart

 Haslach

www.wald-corbe.de
 Speyer

Anlagenverzeichnis
Anlage 1

Textteil

Maßstab

Anlage 1.1

Erläuterungsbericht

Anlage 2

Lagepläne

Maßstab

Anlage 2.1.1

Übersichtskarte

1:25.000

Anlage 2.2

Übersichtslageplan Entwässerung

1:5000

Anlage 2.3.1

Lageplan Berechnungsnetz mit Haltungsflächen, Teil 1

1:1000

Anlage 2.3.1

Lageplan Berechnungsnetz mit Haltungsflächen, Teil 2

1:1000

Anlage 2.4.1

Lageplan Berechnungsergebnisse Retentionsgraben, T = 5a

1:1000

Anlage 2.4.2

Lageplan Berechnungsergebnisse Ableitungstrasse zum

1:1000

Muserebach, T = 2a
Anlage 2.4.3

Übersichtslageplan Überstauplan, T = 30a

Anlage 3

Schnitte

Anlage 3.1

Schnitt Entwässerungsgraben/Retentionsraum

Maßstab

Antragssteller:

Datum

1:5000

1:100

WALD + CORBE Consulting GmbH:

Unterschrift

Datum

Unterschrift

2/2

Stadt Lahr
Neubaugebiet „Schneidfeld“
Antrag auf Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie Antrag zur Herstellung
des Benehmens für die entwässerungstechnischen Anlagen

Genehmigungsplanung
Anlage 1.1: Erläuterungsbericht

18. Dezember 2020

WALD + CORBE Consulting GmbH
Hügelsheim
Am Hecklehamm 18
Tel. +49 7229 1876-00

 Hügelsheim

76549 Hügelsheim
Fax +49 7229 1876-777

 Stuttgart

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 Speyer

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung / Veranlassung

1

2 Antragssteller und Gegenstand des Antrags

2

3 Planungsgrundlagen / Bestand

2

3.1

Lage des Erschließungsgebietes

2

3.2

Ortsbegehung und Fotodokumentation

3

3.3

Verkehrswege / Oberfläche

4

3.4

Ver- / Entsorgungsleitungen

4

3.5

Oberflächengewässer

5

3.5.1

Vorfluter

5

3.5.2

Hochwassergefahrenkarte und Überflutungsflächen

6

Schutzgebiete

7

3.6.1

Wasser- und Quellenschutzgebiete

7

3.6.2

Sonstige Schutzgebiete

8

Baugrundgutachten

9

3.7.1

Baugrundgutachten im Bereich des BG Schneidfeld

9

3.7.2

Untersuchung der Bodenverhältnisse entlang der Grabenableitungstrasse

3.6

3.7

zum Muserebach

12

3.8

Bestandsvermessung

13

3.9

Bebauungsplan

14

3.10

Kampfmittel

14

3.11

Altlasten

14

4 Planung
4.1

15
Entwässerung

15

4.1.1

Regenwasser

15

4.1.2

Schmutzwasser

17

4.1.3

Entwässerung im Zwischenzustand

18

5 Bemessung und Nachweise
5.1

26

Grundlagen

26

5.1.1

Flächen

26

5.1.2

Charakteristische Starkniederschlagshöhen

29

5.1.2.1 Euler-Modellregen Typ II

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

29

I

5.1.2.2 Otter-Königer-Modellregengruppe
5.2

31

Nachweis der Überstaufreiheit und Überflutungssicherheit entlang der
geplanten Ableitungstrasse

31

5.3

Qualitativer Nachweis

32

5.4

Quantitativer Nachweis

34

6 Zusammenfassung

36

Quellenverzeichnis

39

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1.1: Flächen des Bebauungsplanes BG Schneidfeld ([7],[9])

1

Abbildung 3.1: Lage des BG Schneidfeld

2

Abbildung 3.2: Blick in Richtung Norden im Bereich der geplanten Baustraße

3

Abbildung 3.3: bestehender Ostgraben (Retentionsgraben) im Bereich des BG Schneidfeld

3

Abbildung 3.4: bestehende Entwässerung im Bereich des BG Schneidfeld

4

Abbildung 3.5: Vorfluter angrenzend an das BG Schneidfeld (Grundlage: LUBW-Kartendienst
und ALK der Stadt Lahr)

6

Abbildung 3.6: Überflutungsflächen im Bereich des BG Schneidfeld (Grundlage: LUBWKartendienst)

7

Abbildung 3.7: Wasserschutzgebietszonen (Grundlage: LUBW-Kartendienst)

8

Abbildung 3.8: Lage der Erschließungsflächen des BG Schneidfeld in Schutzgebieten (Quelle:
LUBW Kartendienst)

9

Abbildung 3.9: Lage der Untersuchungspunkte und Bodenprofil entlang der östlichen
Grundstücksgrenze [2]

11

Abbildung 3.10: Untersuchungspunkte des Baugrundgutachtens im Bereich der
Ableitungstrasse mit Bohrprofile

13

Abbildung 4.1: Geplante Entwässerung BG Schneidfeld – Fließschema

18

Abbildung 4.2: Entwässerung im Zwischenzustand: Einschätzung der
Überflutungsgefährdung für die Bemessungsjährlichkeit T=5a

21

Abbildung 4.3: Überprüfung der Entlastung in die Freifläche nach Norden (Quelle: LUBW
Kartendienst)

22

Abbildung 4.4: Überprüfung der Entlastung in die Freifläche nach Westen (Quelle: LUBW
Kartendienst)

22

Abbildung 4.5:

Auswertung DGM-Daten zur Einschätzung der Überflutungsgefährdung.

23

Abbildung 4.6:

Retentionsfläche im Bereich des Flurstückes 9034. Die Flurstücksgrenzen

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

II

sowie die minimal im Bereich des Flurstücks bzw. in der direkten
Umgebung des Flurstücks aufgenommenen Geländehöhen sind rot
dargestellt.

23

Abbildung 5.1: Flächenermittlung Einzugsgebiet Ostgraben zwischen Erweiterungsgebiet
Schneidfeld und Postfrachtzentrum sowie Ableitungsgraben zum
Muserebach entsprechend des Vorentwurfs des B-Plans Feuerwache West
[9]
28
Abbildung 5.2: Euler-Modellregen Typ II der Jährlichkeit T = 5 a und Dauer 120 min

30

Abbildung 5.3: Euler-Modellregen Typ II der Jährlichkeit T = 2 a und Dauer 120 min

30

Abbildung 5.4: Abgleich der Niederschlagshöhen der Einzelregen der Otter-Königer
Modellregengruppe (T=30 a) mit den Niederschlagshöhen nach KOSTRADWD 2010R [14]

31

Tabellenverzeichnis
Tabelle 4.1: Einzugsgebietsflächen Zwischenzustand

24

Tabelle 5.1: Flächenzusammenstellung Bestand und Planung Einzugsgebiet Ostgraben
zwischen Erweiterungsgebiet Schneidfeld und Postfrachtzentrum mit
Einzugsgebiet Ableitungstrasse zum Muserebach

27

Tabelle 5.2: Starkniederschlagshöhen nach KOSTRA 2010R für das Rasterfeld S16/Z90 [14]

29

Tabelle 5.3: Qualitativer Nachweis für die Einleitung in den Muserebach

34

Projektnummer
Projektbearbeitung

103.19.060
Dipl.-Ing. J. Krickmeyer
Dipl.-Ing. M. Prsa

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

III

1

Einleitung / Veranlassung

Im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung plant die Stadt Lahr die Erschließung des Neubaugebietes
(NBG) „Schneidfeld“ südlich des Lahrer Flugbetriebes, zwischen der Europastraße und der
Dr. Georg- Schaeffler Straße. Beim NBG „Schneidfeld“ handelt es sich um eine rund 6,5 ha große
gewerbliche Erweiterungsfläche.
Zunächst wird der durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwache West“ definierte Bereich
des Baugebietes (siehe Abbildung 1.1) mit Bauanfang Anfang 2021 erschlossen, um die notwendige
Erweiterung der Feuerwache der Stadt Lahr in dieser Fläche zu ermöglichen.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen zwei weitere im Bereich des Baugebietes „Schneidfeld“ vorgesehene
Entwicklungsflächen „Gewerbefläche Nord“ und „Gewerbefläche Süd“ erschlossen werden.
Die Wald+Corbe Consulting GmbH wurde hierfür mit der Erstellung der Genehmigungsplanung für das NBG
„Schneidfeld“ und der Erstellung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen für die äußere Erschließung des
Neubaugebietes beauftragt.

Abbildung 1.1: Flächen des Bebauungsplanes BG Schneidfeld ([7],[9])

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

1 / 39

2

Antragssteller und Gegenstand des Antrags

Antragssteller des vorliegenden Antrags ist die
Stadt Lahr
Rathausplatz 7
77933 Lahr
als Betreiber der entwässerungstechnischen Anlagen.
Es werden die Wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 48, Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg
(WG) für den Bau und Betrieb der entwässerungstechnischen Einrichtungen sowie die wasserrechtliche
Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Einleitung in den Muserebach beantragt.

3

Planungsgrundlagen / Bestand

3.1

Lage des Erschließungsgebietes

Das Erschließungsgebiet liegt im westlichen Bereich der Stadt Lahr, südlich der Lahrer Flugbetrieb GmbH &
Co. KG. Das geplante Neubaugebiet „Schneidfeld“ (im Folgenden: BG Schneidfeld) wird im Norden durch
die Europastraße und im Süden durch die Dr. Georg-Schaeffler-Straße begrenzt. Unmittelbar östlich schließt
bestehende Bebauung (DHL Paketzentrum Lahr) an. Westlich des BG Schneidfeld befindet sich freies Feld.

BG Schneidfeld

Abbildung 3.1: Lage des BG Schneidfeld

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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3.2

Ortsbegehung und Fotodokumentation

Abbildung 3.2: Blick in Richtung Norden im Bereich der geplanten Baustraße

Stauwehr mit Drossel

Abbildung 3.3: bestehender Ostgraben (Retentionsgraben) im Bereich des BG Schneidfeld

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

3 / 39

3.3

Verkehrswege / Oberfläche

Die bestehende Oberfläche besteht zum Großteil aus nicht wirtschaftlich genutzten Grünflächen. Im Bereich
des Bebauungsplans sind mehrere Bäume und Sträucher vorhanden (siehe Abbildung 3.2 und 3.3). Im
nördlichen Bereich des BG Schneidfeld liegen eine Lagerfläche für Bauschutt sowie eine zur Anbindung an
die Lagerfläche ausgebaute Wegefläche. Am nordöstlichen Rand des Baugebiets befindet sich eine
rd. 3.000 m2 große gewerblich genutzte Fläche.
An den südlichen Rand des Baugebietes grenzt die Dr. Georg-Schaeffler Straße und an den nördlichen Rand
des Baugebietes die Europastraße an.

3.4

Ver- / Entsorgungsleitungen

Es sind keine Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Planungsgebietes bekannt.
Nördlich des Erweiterungsgebiets Schneidfeld befindet sich in der Europastraße ein bestehender
Mischwasserkanal des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord.

Abbildung 3.4: bestehende Entwässerung im Bereich des BG Schneidfeld

Östlich des Erweiterungsgebietes und westlich des Postfrachtzentrums verläuft der Ostgraben, welcher
bisher nach Norden ableitet. Dieser Ostgrabenabschnitt südlich der Europastraße ist als Retentionsgraben
ausgebaut. Der Abfluss des bestehenden Retentionsgrabens wird auf 65 l/s gedrosselt und zunächst dem
Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Mischsystem des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord zugeleitet und anschließend beim Stauraumkanal mit
unten liegender Entlastung SKU43 in den nach Norden weiterführenden Ostgraben entlastet.
Über den zwischen Erweiterungsgebiet Schneidfeld und Postfrachtzentrum gelegenen Abschnitt des
Ostgrabens werden im Bestand die Flächen des DHL Postfrachtzentrums sowie die Flächen entwässert, die
an den südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße gelegenen Graben angeschlossen sind, der über den
bestehenden Durchlass DN 1000 im Bereich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße in Richtung Norden dem
Ostgraben zufließt.
Die im Bereich des Baugebietes bestehende sowie die an das Baugebiet angrenzende Entwässerung sind in
Abbildung 3.4 dargestellt.

3.5

Oberflächengewässer

3.5.1

Vorfluter

Südlich des Baugebietes verlaufen die Gewässer Schutterentlastungskanal und Muserebach. Der
Muserebach fließt in seinem weiteren Verlauf der Unditz zu.
Am östlichen Rand des Baugebietes verläuft der in diesem Bereich als Retentionsgraben ausgebaute
Ostgraben (siehe Kapitel 3.4). Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes sollen die nach Norden
bestehende Ableitung des Ostgrabens verschlossen, die Fließrichtung des entlang der östlichen Grenze des
Baugebietes verlaufenden Ostgrabens in Richtung Süden gedreht und eine gedrosselte Ableitung in
Richtung Muserebach geschaffen werden. Hierzu sind teilweise eine neue Grabenableitungstrasse zum
Muserebach herzustellen sowie die entlang der Ableitungstrasse zum Muserebach abschnittsweise
vorhandenen kleineren Entwässerungsgräben auszubauen.
Die in der Umgebung des Baugebietes vorhandenen Gewässer und Entwässerungsgräben bzw. die entlang
der Ableitungstrasse zum Muserebach vorhandenen Entwässerungsgraben sind in Abbildung 3.5
dargestellt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Ableitungstrasse des
Ostgrabens
BG Schneidfeld
Ostgraben mit gedrosselter
Ableitung nach Norden

Best. Grabensystem
entlang der
Ableitungstrasse zum
Muserebach
Abbildung 3.5: Vorfluter angrenzend an das BG Schneidfeld (Grundlage: LUBW-Kartendienst und ALK der Stadt Lahr)

3.5.2

Hochwassergefahrenkarte und Überflutungsflächen

Das Erweiterungsgebiet Schneidfeld liegt außerhalb der Überflutungsfläche des HQext. Die geplanten und
bestehenden Entwässerungsgräben zum Muserebach unterhalb der Dr. Georg-Schaeffler-Straße liegen im
Bereich der Überflutungsfläche des HQext.
Die sich bei HQ100 an der bestehenden Einleitstelle in den Muserebach ergebende Wasserspiegellage liegt
bei 154,5 m ü. NN, d.h. unterhalb der Sohlhöhe (154,61 m ü. NN) der bestehenden Einleitung DN1000 in
den Muserebach.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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BG Schneidfeld

Gepl. Ableitungstrasse
zum Muserebach

Bestehende Einleitstelle
(DN 1000) in den Muserebach

Abbildung 3.6: Überflutungsflächen im Bereich des BG Schneidfeld (Grundlage: LUBW-Kartendienst)

3.6

Schutzgebiete

3.6.1

Wasser- und Quellenschutzgebiete

Das NBG Schneidfeld liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten (siehe Abbildung 3.7).

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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BG Schneidfeld

Abbildung 3.7: Wasserschutzgebietszonen (Grundlage: LUBW-Kartendienst)

3.6.2

Sonstige Schutzgebiete

Der am östlichen Rand des Baugebietes Schneidfeld verlaufende und im Zusammenhang mit der
Erschließung des Baugebietes auszubauende Ostgraben sowie der bestehende und im Rahmen der
Erschließung des Baugebietes auszubauende Entwässerungsgraben zum Muserebach liegen teilweise im
Bereich von FFH-Schutzgebieten bzw. Offenlandbiotopen (siehe Abbildung 3.8).
Der auszubauende Abschnitt des Ostgrabens schneidet im Norden geringfügig in die Biotopflächen
„Sumpfseggen-Ried in Graben Flugplatz Lahr“ (Biotop Nr. 176123174038) und „Großer Tümpel Flugplatz
Lahr“ (Biotop Nr. 176123174037) ein.
Der zwischen Dr. Georg – Schaeffler Straße und Muserebach geplante Ableitungsgraben verläuft tlw. im
Bereich eines bestehenden Entwässerungsgrabens, welcher im Bereich des FFH-Gebiets „Untere Schutter
und Unditz“ (Schutzgebiets-Nr. 7513341) liegt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Die Ergebnisse der für den Bereich der Schutzgebiete durchgeführten artenschutzrechtlichen
Untersuchungen sowie die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden dem Landratsamt im Nachgang zum
vorliegenden Antrag zugesendet.

BG Schneidfeld

Gepl. Ableitungstrasse
zum Muserebach

Bestehende
Ableitungstrasse zum Muserebach

Abbildung 3.8: Lage der Erschließungsflächen des BG Schneidfeld in Schutzgebieten (Quelle: LUBW Kartendienst)

3.7

Baugrundgutachten

3.7.1

Baugrundgutachten im Bereich des BG Schneidfeld

Für den Bereich des Erweiterungsgebiets Schneidfeld wurde im Februar 2020 seitens Klipfel & Lenhardt
Consult GmbH ein Baugrundgutachten [2] erstellt.
Laut des Baugrundgutachtens folgen im Untersuchungsgebiet unter dem Oberboden bzw. den Auffüllungen
zunächst bindige Deckschichten (dunkelbraune bis rotbraune Tone, Sande und Schluffe). Die Mächtigkeit
der bindigen Deckschichten variiert in den Aufschlüssen zwischen ca. 2,1 m und 4,2 m. Die
Schichtuntergrenze wird zwischen ca. 152,4 m ü. NN und 154,0 m ü. NN erreicht. Unter den bindigen
Schichten stehen gut durchlässige Kiese und Sande der Niederterrasse (Rheinkiese) an [2]. Die Bodenprofile
können Abbildung 3.9 entnommen werden.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Die bindigen Deckschichten zeigen einen stark inhomogenen Aufbau. Die untersuchten Proben zeigen eine
deutliche Variation des Tongehalts in den einzelnen Schichtgliedern von 0 Gew.% bis 26 Gew.%. Der für die
Durchlässigkeit von Erdstoffen wirksame Korndurchmesser (10%-Durchgang) liegt somit bereichsweise
innerhalb der Tonfraktion. Erfahrungsgemäß besitzen Tone Durchlässigkeitsbeiwerte von kf < 10-7 m/s. Ein
Kriterium für die mineralische Basisabdichtung von Deponien ist ein Tongehalt ≥ 20% [2].
Durch das Baugrundgutachten wurden für den Bereich des Baugebietes Schneidfeld folgende
Grundwasserstände ermittelt:
Süden

Norden

154,20 m ü. NN

153,20 m ü. NN

mittlerer höchster Grundwasserstand (MHGW): 155,10 m ü. NN

154,20 m ü. NN

Höchster Grundwasserstand (HHGW):

155,60 m ü. NN

Mittlerer Grundwasserstand (MGW):

156,50 m ü. NN

Im Bereich der bestehenden Einleitstelle in den Muserebach liegt der durch das Extrapolieren der
Ergebnisse des Baugrundgutachtens ermittelte Mittlere Grundwasserstand (MGW) bei 154,70 m ü. NN und
der mittlere höchste Grundwasserstand (MHGW) bei 155,50 m ü. NN.
Die sich im Bereich der bestehenden Einleitstelle in den Muserebach ergebende minimale Geländehöhe
(vermessungstechnische Aufnahme [5]) beträgt 155,25 m ü. NN. Der Wasserspiegel des HQ100 im
Muserebach liegt laut des LUBW Kartendienstes bei 154,50 m ü. NN, d.h. 1,10 m unter dem im
Baugrundgutachten ermittelten MHGW.
Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich des unterhalb der
Dr. Georg-Schaeffler-Straße gelegenen, in den Muserebach einleitenden Grabens durch das vorliegende
Gutachten keine repräsentative Aussage zum Grundwasserstand getroffen werden kann, da es zumindest
im Bereich des bestehenden, angrenzend an den Muserebach gelegenen Grabens zu einer Absenkung des
GW-Spiegels bei MHGW durch die Einleitung in den Muserebach kommt. Die Bestimmung der im
Baugrundgutachten genannten Grundwasserstände erfolgte durch reine Auswertung der in der Nähe des
BG Schneidfeld oberhalb und unterhalb des Schutterentlastungskanals gelegenen amtlichen Messstellen
der LUBW und des RP Freiburg. Daher liegt es nahe, dass der mittlere Grundwasserstand bzw. mittlere
höchste Grundwasserstand (MHGW), der sich im Bereich des Muserebachs bzw. des in den Muserebach
einleitenden Grabens ergibt, deutlich unterhalb der im Baugrundgutachten mittels Extrapolation der
Grundwassergleichen ermittelten Grundwasserstände - und damit deutlich unterhalb von 154,70 m ü. NN
bzw. 155,50 m ü. NN - liegt.
Von Seiten des LRA Ortenaukreis bestehen zudem Zweifel an der Richtigkeit des im Baugrundgutachten für
das Baugebiet Schneidfeld ermittelten MHGW. Hintergrund ist, dass der MHGW an der amtlichen
Messstelle 115.066-9, die auf Höhe des BG Schneidfeld liegt, nach Angabe des LRA (bei Betrachtung der
letzten 10 Jahre) bei 153,56 m ü. NN und damit deutlich unterhalb des im Rahmen des
Bodengrundgutachtens ermittelten MHGW (zwischen 154,20 und 155,10 – siehe oben) liegt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Abbildung 3.9: Lage der Untersuchungspunkte und Bodenprofil entlang der östlichen Grundstücksgrenze [2]

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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3.7.2

Untersuchung der Bodenverhältnisse entlang der Grabenableitungstrasse zum
Muserebach

Die sich entlang der geplanten Grabenableitungstrasse zum Muserebach ergebenden Bodenverhältnisse
wurden exemplarisch an 3 Punkten bis in ca. 1 m Tiefe untersucht [3].
Die Lage der Untersuchungspunkte sowie die an den einzelnen Untersuchungspunkten ermittelten
Bodenprofile sind in Abbildung 3.10 dargestellt.
Die durchgeführten Untersuchungen belegen für alle drei Aufschlusspunkte einen unterschiedlichen
Untergrundaufbau [3].
Nach Angaben des Baugrundgutachtens liegt die Durchlässigkeit der bei den Untersuchungspunkten 1 und 2
(SCH 1 und 2) angetroffenen Auelehme erfahrungsgemäß bei < 10-8 m/s. Bei den im Bereich des
Untersuchungspunktes 1 angetroffenen Aulehme mit einem

Tonanteil von 20% werden sogar die

Anforderungen an eine mineralische Abdichtung von Deponien erfüllt [3].
Beim Untersuchungspunkt 3 (SCH 3) wurden bis zur der Endteufe von 2 m unter Geländeoberkante nur
Auffüllungen aus Bauschutt und Erdaushub angetroffen. Ob es sich um einen lokalen Auffüllungskörper
oder um eine großräumige Auffüllung (ehem. Siedlungsgebiet Langenwinkel) handelt, konnte im Rahmen
der durchgeführten Untersuchung nicht abschließend geklärt werden [3].
Zusammenfassend wurde durch die Untersuchung festgestellt, dass der natürliche Untergrundaufbau im
Bereich der Ableitungstrasse zum Muserebach aus gering durchlässigen Auelehmen über durchlässigen
Rheinkiesen besteht. Die Mächtigkeit der Auelehme reicht im ungünstigsten Fall nur bis ca. 1 m unter
Gelände [3].

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

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Abbildung 3.10: Untersuchungspunkte des Baugrundgutachtens im Bereich der Ableitungstrasse mit Bohrprofile

3.8

Bestandsvermessung

Eine Vermessung des Bestandsgeländes im Bereich des BG Schneidfeld wurde im März 2019 [4] seitens der
Stadt Lahr durchgeführt. Die Vermessung im Bereich der geplanten Ableitungstrasse zum Muserebach
wurde im November 2019 [5] und Dezember 2019 [6] seitens der Stadt Lahr durchgeführt.
Die sich im Bereich des BG ergebenden Geländehöhen fallen ungleichmäßig und mit Ausnahme der im
Norden des Gebietes vorhandenen Verwallungen bzw. Unregelmäßigkeiten im Geländeverlauf von Süden
nach Norden ab. Die südlich an das Erweiterungsgebiet angrenzende Dr. Georg-Schaeffler-Straße hat im
Bereich des Anschlusses an das Baugebiet eine GOK in Höhe von ca. 157,70 m ü. NN. Die nördlich an das
Erweiterungsgebiet angrenzende Europastraße hat im Bereich des Anschlusses an das Baugebiet eine GOK
in Höhe von ca. 156,70 m ü. NN.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

13 / 39

3.9

Bebauungsplan

Als Grundlage für die Planung bzw. Bemessung der Entwässerung des BG Schneidfeld wurde der
städtebauliche Entwurf [7] bzw. der städtebauliche Vorentwurf [8] des Bebauungsplans Feuerwache-West
verwendet. Die Angaben zu den zwei weiteren im Bereich des BG Schneidfeld vorgesehenen Flächen –
Gewerbefläche Nord und Gewerbefläche Süd - wurden entsprechend dem aktuellen Bearbeitungsstand des
Bebauungsplans BG Schneidfeld [9] berücksichtigt.

3.10

Kampfmittel

Angaben zu Kampfmittelverdachtsflächen lagen für den Bereich der geplanten Entwässerungsanlagen zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrags noch nicht vor.

3.11

Altlasten

Es sind keine Altlasten im Bereich der geplanten Entwässerungstechnischen Anlagen bekannt.
Entsprechend der Ergebnisse des durchgeführten Baugrundgutachtens (Stichproben) hält der Boden im
Bereich des Baugebietes Schneidfeld die Zuordnungskriterien der Klasse Z0 ein [2]. Für den Bereich der
geplanten

Ableitungstrasse

zum

Muserebach

wurden

bisher

keine

Bodenuntersuchungen durchgeführt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

14 / 39

umwelttechnischen

4

Planung

4.1

Entwässerung

4.1.1

Regenwasser

Die Entwässerung des geplanten Baugebietes erfolgt im modifizierten Trennsystem.
Das auf den Grundstücksflächen (Feuerwache West, Gewerbeflächen Nord und Süd) anfallende
Niederschlagswasser wird dem hierfür auszubauenden und am östlichen Rand des BG Schneidfeld
verlaufenden Retentionsgraben zugeleitet. Der Retentionsgraben ist künftig nach Süden zum Muserebach
zu entwässern. Hierfür sind:


eine Grabenableitungstrasse zwischen der Dr. Georg-Schaeffler Straße und dem Muserebach
herzustellen bzw. auszubauen.
Entlang der Grabenableitungstrasse ist dabei die Abdichtung des Grabenprofils zum Untergrund
(Grundwasserspeicher) sicherzustellen. Da dies durch den im Bereich der Ableitungstrasse
anstehenden Boden nur zum Teil gewährleistet werden kann (siehe Kapitel 3.7.2), ist bei der
Herstellung bzw. dem Ausbau der Ableitungstrasse zum Muserebach unterhalb des gesamten
Grabenprofils (unterhalb des Mutterbodens) eine bindigen Bodenschicht (kf<10-6 m/s) in einer
Mindestdicke von 30 cm einzubauen.
Zur Sicherstellung der 2-jährlichen Überstaufreiheit entlang der geplanten Ableitungstrasse in
Richtung Muserebach sind über eine Länge von ca. 650 m eine neue offene Ableitungstrasse zu
realisieren und eine ca. 450 m lange bestehende offene Ableitungstrasse zum Muserebach
aufzudimensionieren. Die Trasse der neu zu realisierenden bzw. aufzudimensionierenden
Grabenabschnitte verläuft teilweise über sich aktuell in Privatbesitz befindende Flurstücke.
Der geplante Grabenausbau schließt an seinem südlichen Ende an den bestehenden
RW Kanal/Durchlass DN 1000 mit Einleitung in den Muserebach an. Die bestehende Einleitstelle in
den Muserebach bleibt daher erhalten.



die Entwässerungsrichtung des bestehenden Retentionsgrabens zu drehen und die bestehende
gedrosselte Ableitung von 65 l/s in Richtung Norden zu verschließen.
Der Retentionsgraben besitzt an seinem nördlichen Ende einen von Osten zufließenden Graben, der
auf dem Grundstück des Postfrachtzentrums liegt. Dieser Grabenabschnitt soll laut der
Entwässerungsplanung von DHL von Juli 2018 [10] geschlossen werden. In den Planunterlagen von
DHL ist zudem ein möglicher Verkauf des Flurstückbereichs der DHL, auf dem der Grabenabschnitt
liegt, an die Stadt Lahr vermerkt. Das südlich dieses Grabenabschnitts vorhandene Stauwehr soll
zusammen mit dem Grabenabschnitt im Zuge des Grabenausbaus entfallen. Durch die Stilllegung
dieses Grabenabschnitts kann die geplante Einstauhöhe im Ostgraben von 157,0 m ü. NN
gewährleistet werden. Hierfür ist der Grunderwerb der Flurstücksfläche erforderlich.
Der am östlichen Rande des BG Schneidfeld verlaufende Ostgraben soll zur Sicherstellung der
5-jährlichen Überstaufreiheit und der 30-jährlichen Überflutungssicherheit (hydrodynamisch

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nachgewiesen, siehe Kapitel 5.2) auf eine mittlere Sohlbreite von 7 m - unter Beibehaltung der
östlichen Böschung des Postfrachtzentrums - verbreitert werden. Die westliche Böschung ist mit
einer Böschungsneigung von 1:2 auszuführen. Zur Sicherstellung eines Freibordes von 0,1 m beim
Retentionsgraben

ist

bei

Realisierung

des

Erweiterungsgebietes

im

Bereich

des

Entwässerungsgrabens eine GOK von 157,1 m ü. NN zu gewährleisten.
Beim bestehenden und auszubauenden Ostgraben ist die im Bereich des Grabenprofils
erforderliche Abdichtung zum Untergrund durch die bis zu einer Tiefe von mind. ca. 153,8 m ü. NN
vorhandenen bindigen Bodenschichten gewährleistet (siehe Abbildung 3.9). Bei der geplanten
Grabensohle von rund 154,5 m ü. NN ergibt sich hierdurch unter Berücksichtigung der
einzubauenden Mutterbodenschicht von 30 cm eine mindestens rund 40 cm starke Abdichtung zum
Grundwasserspeicher.


der Abfluss aus dem Retentionsgraben in die südlich der Dr. Georg-Schaeffler Straße zu
realisierende bzw. auszubauende Grabenableitungstrasse auf 50 l/s gedrosselt abzuleiten. Der
Durchlass im Bereich der Dr. Georg-Schaeffler Straße wird dabei als RW-Kanal DN300 neu
hergestellt.

Das im Bereich der Straße und dem Geh- und Radweg anfallende Niederschlagswasser wird in Richtung der
östlich des Geh- und Radwegs gelegenen Grünfläche abgeleitet und dort versickert. Zusätzlich wird
aufgrund des zwischen Straße und Grundstücksfläche vorhandenen Höhenversatzes eine rund 5.000 m2
große an die Straße angrenzende Grundstücksfläche in Richtung der östlichen Grünfläche breitflächig
abgeleitet und dort versickert (siehe Anlage 2.2). Voraussetzung hierfür ist, dass auf dieser privaten
Grundstücksfläche keine Behandlungsbedürftigkeit der Oberflächenabflüsse besteht, d.h. keine Lagerung
und kein Umschlag von wassergefährdenden Stoffen erfolgt. Infolge der gewählten Flächenversickerung
und der vorherrschenden bindigen Deckschicht kann es im Bereich der westlichen Grünfläche zu
temporärem Einstau von Niederschlagswasser an der Oberfläche kommen. Die sich ggf. seitens der
Flugsicherheit ergebenden Anforderungen an die Versickerungsfläche sind im Rahmen weiterer
Planungsstufen zu berücksichtigen.
In den Retentionsgraben sowie in die westlich der geplanten Straße gelegene Grünfläche darf lediglich das
nicht

behandlungsbedürftige

Niederschlagswasser

eingeleitet

werden.

Da

im

Bereich

der

Grundstücksfläche der Feuerwache West nach dem aktuellen Kenntnisstand kein behandlungsbedürftiges
Wasser in Richtung Ostgrabens bzw. Grünfläche abgeleitet wird (siehe Kapitel 5.3), wird im Bereich der
Grundstückentwässerung der Feuerwache West keine Anlage zur Vorbehandlung des Regenwassers vor
Einleitung in den Retentionsgraben erforderlich. Sofern entgegen der bisherigen Information im Bereich der
Grundstücksfläche der Feuerwache-West behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser anfallen sollte, ist
dieses vor Einleitung in den Retentionsgraben bzw. vor der flächigen Versickerung vorzubehandeln. Hierfür
ist beim LRA erneut ein wasserrechtlicher Antrag einzureichen. Ebenso ist bei der Stadt ein
Entwässerungsantrag inkl. qualitativer Nachweisführung für die Einleitung des im Bereich der
Grundstücksflächen Gewerbefläche Nord und Süd anfallenden Wassers in den Retentionsgraben bzw. in die
Grünfläche einzureichen. Sofern eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, sind dezentrale Maßnahmen auf

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den Privatgrundstücken durchzuführen. Sofern eine Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser auf
den gewerblichen Grundstücken besteht, ist die jeweilige Behandlungsmaßnahme mit dem LRA,
Fachbereich Industrieabwasser, abzustimmen.
Die Dimensionierung und Planung der Grundstücksentwässerung ist unter Berücksichtigung einer Sohlhöhe
des auszubauenden Retentionsgrabens im Bereich des Anschlusses der Grundstücksentwässerung von
ca. 155,5 m ü. NN (beim ausgebauten Graben – siehe oben) und einer Bemessungswasserspiegellage
(Rückstauebene) im auszubauenden Retentionsgraben von 157,0 m ü. NN durchzuführen. Durch das im
Retentionsgraben vorgesehene Einstauen des Wassers bis zu einer Höhe von 157,0 m ü. NN kann es zu einer
Sedimentation

von

Feinmaterial

Grundstücksentwässerungsleitungen

in

den

kommen.

an

den

Um

einen

Retentionsgraben
hiermit

angeschlossenen

verbundenen

größeren

Reinigungsaufwand im Bereich der Grundstücksentwässerungsleitungen ausschließen zu können, sollten an
den Einleitstellen der Grundstücksentwässerung in den geplanten Graben Rückstausicherungen eingebaut
werden.
Im Rahmen der Entwässerungskonzeption wurden die zur Sicherstellung einer geregelten Entwässerung im
Bereich der Grundstücksflächen mit Entwässerung in Richtung des auszubauenden Grabens erforderlichen
Mindestgeländehöhen festgelegt. Die in der Plananlage 2.2 aufgeführten Geländehöhen sind als
Empfehlung zu verstehen und im Zuge der Planung der Grundstücksentwässerung abschließend
festzulegen. Die im Bereich der Grundstücksflächen empfohlenen minimalen Geländeoberkanten ergeben
sich unter Annahme der Anschlusshöhe der geplanten Kanäle/Leitungen an den Entwässerungsgraben von
30 cm über der Sohlhöhe des Grabens, einer Mindesttiefe der Grundstücksentwässerungsleitungen von ca.
1,2 m (RW-Kanalisation) bzw. 1,5 m (SW-Kanalisation) bei mindestens 80 cm Überdeckung der
Kanäle/Leitungen

zur

Gewährleistung

der

Frostsicherheit

und

des

Verlegens

der

Grundstücksentwässerungsleitungen mit einem Mindestgefälle von 0,2 % bzw. 0,5 %. Die im Bereich der
Gewerbefläche Nord erforderliche Geländehöhe wurde - aufgrund der ansonsten erforderlichen höheren
Aufschütthöhe unter Berücksichtigung einer maximalen Länge der geplanten Hausanschlussleitungen von
200 m ermittelt. Die Voraussetzung hierfür ist die Einleitung des auf der Gewerbefläche Nord anfallenden
Niederschlagswassers über mehrere Einleitstellen in den Ostgraben.

4.1.2

Schmutzwasser

Das im Bereich des Baugebietes anfallende Schmutzwasser wird in den zwischen Dr. Georg-Schaeffler
Straße und Europastraße in der geplanten Verbindungsstraße vorgesehenen SW-Kanal DN 250 eingeleitet.
Der Anschluss an den bestehenden MW-Kanal in der Europastraße erfolgt aufgrund der erforderlichen
Tiefenlage des geplanten SW-Kanals mittels einer Hebeanlage.

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Anschluss an Bestand mittels
einer gepl. Hebeanlage
geplanter
SW-Kanal
geplanter
Ableitungsgraben
geplanter
Rückhaltegraben

Aufdimensionierung
der bestehenden
Ableitungstrasse

Drosselabgabe
Q= 50 l/s

Anschluss an den bestehenden
RW-Kanal DN 1000 mit Einleitung
in den Muserebach
Abbildung 4.1: Geplante Entwässerung BG Schneidfeld – Fließschema

4.1.3

Entwässerung im Zwischenzustand

Aufgrund der zeitnah erforderlichen Erweiterung der Feuerwache der Stadt Lahr mit der Feuerwache West
soll die Erschließung des Bebauungsplanbereichs Feuerwache West mit Baubeginn Anfang 2021 erfolgen.
Da die Realisierung einer geregelten Entwässerung des Baugebietes Schneidfeld bzw. des Baugebietes
Feuerwache West mittels Retention und gedrosselter Ableitung über einen offenen Ableitungsgraben zum
Muserebach aufgrund des hierzu notwendigen Flächenerwerbs von privat kurzfristig nicht umgesetzt
werden kann, soll die Erweiterungsfläche Feuerwache West, im Zwischenzustand, über das bestehende
Retentionsgraben entwässern. Diese Übergangslösung gilt für den Zeitraum nach Fertigstellung der inneren
und äußeren Erschließung der Feuerwache West bis zur Realisierung der Ableitungstrasse zum Muserebach
(Ausbau des Retentionsgrabens mit Drosselabgabe in Richtung Süden sowie Ausbau bzw. Realisierung der
geplanten Grabenableitungstrasse südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße).

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Im Zwischenzustand erfolgt daher die Ableitung weiterhin über den bestehenden nach Norden ableitenden
Ostgrabenabschnitt mit gedrosselter Einleitung in das Mischsystem des Gewerbegebietes Rheinstraße
Nord. Die bestehende Drosselabgabe QDr=65 l/s soll im Interimszustand erhalten bleiben.
Der bestehende Retentionsgraben ist bei den Bemessungsjährlichkeiten der Siedlungsentwässerung (T=3a,
T=5a) schon im Bestands-Zustand der Bebauung überlastet und weist daher keine Reserven für die
zusätzliche Einleitung der Entwässerung des Bauvorhabens Feuerwache West auf. Die Entlastung des
Retentionsgrabens erfolgt über die am nördlichen Ende des Retentionsgrabens vorhandene
Überlaufschwelle in das nach Norden ableitende Grabensystem. Der Stadt Lahr ist bisher, trotz der
Überlastung des bestehenden Retentionsgrabens, keine Überflutungsproblematik angrenzend an den
bestehenden Retentionsgraben bekannt.
Zur Sicherstellung, dass es durch den Anschluss der Erweiterungsfläche Feuerwache West zu keiner
Verschlechterung der Überflutungssicherheit in dem Zwischenzustand kommt, wurde eine Untersuchung
bzw. Einschätzung der Überflutungsgefährdung in dem Zwischenzustand durchgeführt.
Da der Zwischenzustand der Entwässerung für maximal 2 Jahre (gemessen nach Fertigstellung der
Feuerwache-West) besteht, wurde die Überprüfung der Überflutungsgefährdung für die Wiederkehrzeit
T=5a durchgeführt. Die Ermittlung des Defizitvolumens des bestehenden Retentionsgrabens erfolgte
mittels hydrodynamischer Nachweisführung und unter Berücksichtigung des Euler-Modellregens Typ II der
Jährlichkeit T=5a und der Dauer D=120 min (siehe Abbildung 5.2). Das zur Einhaltung des
Verschlechterungsverbots für T=5a erforderliche Rückhaltevolumen wurde unter Berücksichtigung der nach
Bebauungsplan maximal möglichen Hoffläche der Feuerwache West (GRZ=0,8 bei nach Bebauungsplan
keiner möglichen Überschreitung für Nebenanlagen) bemessen, da diese noch vor Herstellung des
Endzustands der Entwässerung erschlossen wird. Hierbei wurde die im Zwischenzustand geplante
Dachfläche (Ages=1.537 m2) zu 60 % als begrünte Dachfläche (Cs=0,4) und zu 40% als Standarddach (Cs=1,0)
berücksichtigt. Die bei der Nachweisführung des Zwischenzustands berücksichtigten Einzugsgebietsflächen
des Retentionsgrabens sind in der Tabelle 4.1 zusammengestellt.
Der sich 5-jährlich im Bereich der Überlaufschwelle des Retentionsgrabens in Höhe von 156,85 m+NN
ergebende Überstau beträgt im Bestand rd. 730 m3 und im Zwischenzustand (bei Anschluss des
Bauvorhabens Feuerwache West) rd. 960 m3. Zudem ergibt sich im Zwischenzustand rechnerisch ein
Überstau von rd. 15 m3 im südlichen Bereich des Retentionsgrabens (am Tiefpunkt der Grabenoberkante
bei Realisierung des Bauvorhabens Feuerwache West). Der südliche Überstau kann schadlos in der
angrenzenden Grünfläche verteilt und verzögert zur Versickerung gebracht werden. Die sich bei der
Wiederkehrzeit T=1a im Zwischenzustand ergebenden Abflüsse können im bestehenden Retentionsgraben
zwischengespeichert werden.
Der Überstau im Bereich der Überlaufschwelle (156,85 m+NN) fließt über das bestehende Grabensystem
nach Norden ab. Der Überstau wird zunächst bis zu einer Einstauhöhe von 156,5 m+NN im nördlichen
Bereich des Baugebietes Schneidfeld und zum Teil im Bereich der privaten Flurstücke 9034 und 8761/1
zwischengespeichert (siehe grüne Einstaufläche in Abbildung 4.5), um sich anschließend nach Erreichen

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dieser Einstauhöhe über das bestehende Grabensystem breitflächig in die nördlich und südlich der
Europastraße liegende Freifläche zu verteilen. Die Überprüfung der Ableitungswege an der Oberfläche
sowie der Ausdehnung der Einstauflächen bei den Einstauhöhen 156,5 m+NN und 156,7 m+NN können
Abbildung 4.2 bis Abbildung 4.5 entnommen werden. Die sich bei der Einstauhöhe 156,5 m+NN ergebende
Einstaufläche ist in der Abbildung 4.5 grün und die sich bei der Einstauhöhe 156,7 m+NN ergebende
Einstaufläche blau schraffiert dargestellt.
Insgesamt kann bis zu der Einstauhöhe von 156,5 m+NN im nördlichen Bereich des Baugebietes Schneidfeld
(zum Teil im Bereich der o.g privaten Grundstücke) maximal ein Überstau von rd. 1.300 m3
zwischengespeichert werden. Dies ist mehr als das sich 5-jährlich ergebende Überstauvolumen. Zunächst
werden rd. 500 m3 angrenzend an das bestehende Grabensystem aktiviert, um anschließend etwa auf Höhe
von ca. 156,5 m+NN in die nördliche Gewerbefläche zu entlasten. Hierdurch können weitere rd. 800 m3 im
Bereich der nördlichen Gewerbefläche zwischengespeichert werden (siehe Abbildung 4.5). Die maximale
im System vorhandene Einstauhöhe beträgt somit für T=5a rd. 156,5 m+NN, so dass sich angrenzend an das
Grabensystem die gleiche maßgebende Einstauhöhe für den Bestand (Vrück,erf=730 m3) und

den

Zwischenzustand (Vrück,erf=960 m3) ergibt.
Die Ausdehnung des sich bei T=5a ergebenden Rückhalteraums ist in Abbildung 4.5 grün dargestellt. Der
Rückhalteraum liegt tlw. auf der befestigten Fläche des privaten Flurstücks 9034 sowie tlw. im nördlichen
Bereich (Grünfläche) des Flurstücks des Postfrachtzentrums (Flurstücksnummer 8761/1). Die maximale
Einstautiefe im Bereich der befestigten Flurstücksfläche (Flurstücksnummer 9034) liegt bei voraussichtlich
rd. 25 cm (es liegen lediglich punktuelle Aufnahmen der GOK im Bereich des Flurstücks vor). Die Überflutung
erfolgt hierbei bereits im Bestand. Da die Flurstücksfläche 9034 voraussichtlich als Lagerfläche dient (die
tatsächliche Nutzung ist nicht bekannt), könnte ggf. keine Beeinträchtigung durch die Überflutung
vorliegen. In jedem Fall sind die tatsächliche Flurstücksnutzung sowie die Möglichkeit eines
vorübergehenden Einstaus von Teilbereichen dieser Flurstücksflächen zwingend mit den Eigentümern
abzustimmen, da durch die Überflutung die Privatgrundstücke betroffen sind. Die Ausdehnung des Einstaus
bei T=5a (H=156,5 m+NN) in Bezug auf die Flurstücksgrenzen ist in Abbildung 4.6 dargestellt.
Bei den selteneren Regenereignissen (Wiederkehrzeit T>5a) kann es durch Zunahme des Überstaus zu
einem weiteren Anstieg der Einstauhöhen im nördlichen Bereich des Baugebietes kommen. Die maximal
mögliche Einstauhöhe liegt im Bereich des Baugebietes bei voraussichtlich 156,7 m+NN (s.o. bzw. Abbildung
1.5 blaue Fläche). Nach Erreichen dieser Einstauhöhe kann sich der Überstau nördlich und südlich der
Europastraße in Richtung Westen ausbreiten. Die maximale Einstauhöhe im Bereich der Verkehrsfläche der
Europastraße würde in dem Fall bei rd. 0,2 m liegen. Die Rückhaltefläche würde sich entsprechend
Abbildung 4.5 zum Teil weiter auf der befestigten Fläche des Flurstückes 9034 sowie der unbefestigten
Fläche des Flurstückes 8761/1 ausdehnen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Zwischenzustand der Bebauung gegenüber dem Bestand
kein Anstieg der Wasserspiegellage angrenzend an das bestehende Grabensystem und damit angrenzend
an die bebauten Privatgrundstücke erfolgt. Der 5-jährlich zusätzlich resultierende Überstau kann im Bereich
der Rückhaltefläche der gepl. Gewerbefläche Nord zwischengespeichert werden (s.o.). Da die bereichsweise
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Überflutung der Flurstücke 9304 und 8761/1 bereits in gleicher Einstauhöhe im Bestand erfolgt, erfolgt
durch das geplante Bauvorhaben im Zwischenzustand (bis zur Realisierung der geregelten Ableitungstrasse
zum Muserebach) keine Erhöhung der Überflutungsgefährdung.

Anschluss an das
weiterführende Mischsystem

Grabensystem mit
Durchlässen
DN 250 - DN 800

gepl. Schmutzwasserkanal

Überlaufschwelle bei

156.85 m +NN

Retentionsgraben

Bereich mit rechnerischem
Überstau von rd. 15 m3

Abbildung 4.2: Entwässerung im Zwischenzustand: Einschätzung der Überflutungsgefährdung für die Bemessungsjährlichkeit T=5a

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Abbildung 4.3: Überprüfung der Entlastung in die Freifläche nach Norden (Quelle: LUBW Kartendienst)

Abbildung 4.4: Überprüfung der Entlastung in die Freifläche nach Westen (Quelle: LUBW Kartendienst)

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Breitflächige Ausdehnung in
die Freifläche bei
Überschreitung der
Einstauhöhe von 156.5 m+NN
Ausdehnung der
Rückhaltefläche bei
HEinstau= 156.5 m+NN
auf die befestigte
Fläche des
Flurstücks 9034

Bestehendes
Grabensystem mit
Ableitung
in Richtung Norden
Überlaufschwelle bei
156.85 m +NN

Einstaufläche bei 156,7 m+NN
(Voraussichtliche max.
Ausdehnung des Überstaus im
Bereich des Baugebietes – für
T>5a - bei Formung der
oberirdischen
Ableitungswege nach Norden und
Westen)

Rückhaltefläche bei
HEinstau=156,5 m+NN

Abbildung 4.5:

Auswertung DGM-Daten zur Einschätzung der Überflutungsgefährdung.

Abbildung 4.6:

Retentionsfläche im Bereich des Flurstückes 9034. Die Flurstücksgrenzen sowie die minimal im Bereich des
Flurstücks bzw. in der direkten Umgebung des Flurstücks aufgenommenen Geländehöhen sind rot dargestellt.

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Tabelle 4.1: Einzugsgebietsflächen Zwischenzustand

Das im Bereich der im Zwischenzustand zu erschließenden geplanten öffentlichen Verkehrsflächen
(Verbindungsstraße zwischen der Europastraße und der Dr.Georg-Schaeffler Straße und der parallel zur
Verbindungsstraße verlaufende Rad- und Gehweg) anfallende Niederschlagswasser wird in Richtung der
östlich der Verkehrsflächen gelegenen Grünfläche abgeleitet und dort versickert. Zusätzlich kann, sofern es
die Höhenverhältnisse erforderlich machen, nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser, welches
auf der gewerblichen Fläche im Übergangsbereich zwischen Straße und Gewerbefläche anfällt, in
untergeordnetem Umfang breitflächig in die westlich an die Straße angrenzende öffentliche Grünfläche
abgeleitet und dort versickert werden.
Da der Ostgraben (Retentionsgraben im Bereich des BG Schneidfeld) ein Siedlungsentwässerungsgraben ist
und die Entwässerung des Bauvorhabens Feuerwache West ohne zusätzlicher Rückhaltemaßnahmen an das
bestehende Entwässerungsgraben angeschlossen werden kann (keinerlei Verschlechterung im
Zwischenzustand gegenüber Bestand), ist der Retentionsgraben als Teil der Siedlungsentwässerung zu
verstehen. Der Zwischenzustand der Entwässerung ist daher durch das TBA zu genehmigen, da die
Abwasserbeseitigungspflicht bei der Stadt Lahr liegt.
Da für den Ostgraben nördlich der Europastraße eine Infiltration in das Grundwasser nicht ausgeschlossen
werden kann, gelten beim Qualitativen Nachweis für den Zwischenzustand die Anforderungen an den
Grundwasserschutz mit 10 anstelle der für den Endzustand möglichen 18 Gewässerpunkte. Im Endzustand
wird im Bereich der geplanten Ableitungstrasse zum Muserebach die Abdichtung zum Grundwasserspeicher
sichergestellt. Folglich ergibt sich für den Zwischenzustand eine Behandlungsbedürftigkeit für die Fläche der
Feuerwache West. Eine Vorbehandlung der Oberflächenabflüsse der Feuerwache West kann jedoch für den
Zwischenzustand in Abstimmung mit dem LRA Ortenaukreis entfallen, da


von Seiten der Stadt Lahr hiermit verbindlich erklärt wird, dass der Zwischenzustand nur kurzfristig
über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren besteht (gemessen nach Fertigstellung der FeuerwacheWest bis zur Realisierung einer geordneten Entwässerung für das gesamte Baugebiet Schneidfeld
durch Ausbau des Retentionsgrabens und Bau des Ableitungsgrabens zum Muserebach).



auf dem Gelände der Feuerwache West keine behandlungsbedürftigen Stoffe anfallen und kein
Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erfolgt. Hierdurch kann davon ausgegangen werden, dass

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es im Interimszustand zu keiner signifikanten Verschlechterung der Qualität der eingeleiteten
Abflüsse im Verglich zum Ist-Zustand kommt (Ableitung der Oberflächenabflüsse des
Postfrachtzentrums über den Ostgraben).
Das im Bereich der Erweiterungsfläche anfallende Schmutzwasser wird in den zwischen Dr.
Georg-Schaeffler Straße und Europastraße vorgesehenen SW-Kanal DN 250 eingeleitet. Der Anschluss an
den bestehenden MW-Kanal in der Europastraße erfolgt aufgrund der erforderlichen Tiefenlage des
geplanten SW-Kanals mittels einer Hebeanlage.

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5

Bemessung und Nachweise

5.1

Grundlagen

5.1.1

Flächen

Über den an das geplante Erweiterungsgebiet Schneidfeld angrenzenden Abschnitt des Ostgrabens werden
im Bestand die Flächen des DHL-Postfrachtzentrums sowie die Flächen entwässert, die an den südlich der
Dr. Georg-Schaeffler-Straße verlaufenden Graben angeschlossen sind (siehe Abbildung 5.1 und Tabelle 5.1).
Der südlich der Dr. Georg-Schaeffler Straße gelegene Graben fließt über den bestehenden Durchlass
DN 1000 unter der Dr. Georg-Schaeffler Straße dem nördlich gelegenen Ostgraben zu.
Die Flächenerhebung für das DHL Postfrachtzentrum erfolgte auf Grundlage der Entwässerungsakte des
Postfrachtzentrums für den Bestand und für die Erweiterung des DHL Postfrachtzentrums aus dem Lageplan
der Ingenieurgesellschaft Gierse – Klauke vom Juli 2018 [10].
Die Flächenermittlung der südlich der Dr. Georg-Schaeffler Straße an den Graben mit Einleitung in den
Ostgraben angeschlossenen Flächen erfolgte - aufgrund des Fehlens genauer Angaben - zunächst für die
Grundstücksflächen, die in den der Stadt Lahr vorliegenden Entwässerungsakten erfasst sind. Zusätzlich
wurden weitere befestigte Flächen, welche einen möglichen Abfluss in das offene Grabensystem besitzen,
durch Abdigitalisierung von Orthofotos [11] der Stadt Lahr erfasst und als Teil des Einzugsgebietes des
Ostgrabenabschnitts berücksichtigt.
Der sich aus dem Einzugsgebiet der Dr. Georg-Schaeffler Straße in Richtung des bestehenden Ostgrabens
ergebende Abfluss wurde daher bei der vorliegenden Bemessung und Nachweisführung auf der sicheren
Seite liegend ermittelt und stellt eine Bemessungssicherheit bei der Auslegung der geplanten
entwässerungstechnischen Anlagen dar.
Die Flächenerhebung der Straßenfläche der Dr. Georg-Schaeffler-Straße, welche in den geplanten offenen
Ableitungsgraben einleitet, erfolgte anhand von Orthofotos [11], dem ALK und in Abstimmung mit dem
Tiefbauamt der Stadt Lahr.
Die Flächenermittlung für das Erweiterungsgebiet Schneidfeld erfolgte auf Grundlage des städtebaulichen
Vorentwurfs des Bebauungsplans Feuerwache West [8] und der aktuellen Unterlagen zu den zwei weiteren
im Bereich des BG Schneidfeld vorgesehenen Gewerbeflächen Nord und Süd [9]. Die im Rahmen des
Entwurfs des Bebauungsplans Feuerwache West [7] im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplans
Feuerwache

West

[8]

zusätzlich

festgelegte

Grünfläche

wurde

bei

der

Bemessung

der

Entwässerungsanlagen auf der sicheren Seite liegend entsprechend dem Bearbeitungsstand des
Vorentwurfs des Bebauungsplans als Teil der Gewerbefläche Nord mit einem Befestigungsgrad von 80 %
berücksichtigt. Die Grundstücksfläche der Feuerwache West wurde bei der Bemessung des Endzustands der
Entwässerung, auf der sicheren Seite liegend, mit einem Befestigungsgrad von 80 % berücksichtigt.

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Die Zusammenstellung der Flächenermittlung der geplanten und bestehenden Flächen, welche über den
entlang der östlichen Grenze des Baugebietes verlaufenden Retentionsgraben entwässern, kann Tabelle 5.1
entnommen werden.
Für die Bemessung des südlich des BG Schneidfeld geplanten bzw. bestehenden und auszubauenden
Entwässerungsgrabens zum Muserebach wurden zusätzlich die über die Gräben entwässernden
Straßenabschnitte sowie die angrenzenden privaten Flächen mit einem möglichen Abfluss in den Graben
anhand von Orthofotos [11] berücksichtigt.
Tabelle 5.1: Flächenzusammenstellung Bestand und Planung Einzugsgebiet Ostgraben zwischen Erweiterungsgebiet Schneidfeld
und Postfrachtzentrum mit Einzugsgebiet Ableitungstrasse zum Muserebach

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Abbildung 5.1: Flächenermittlung Einzugsgebiet Ostgraben zwischen Erweiterungsgebiet Schneidfeld und Postfrachtzentrum
sowie Ableitungsgraben zum Muserebach entsprechend des Vorentwurfs des B-Plans Feuerwache West [9]

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5.1.2

Charakteristische Starkniederschlagshöhen

Als Grundlage für die hydraulische Nachweisführung nach DWA-A 118 [12] bzw. DIN EN 752 [13] wurden
die auf Basis von KOSTRA-DWD 2010R [14] erstellten Bemessungsniederschläge verwendet.
Tabelle 5.2: Starkniederschlagshöhen nach KOSTRA 2010R für das Rasterfeld S16/Z90 [14]

5.1.2.1

Euler-Modellregen Typ II

Der hydrodynamische Nachweis der Überstaufreiheit erfolgte im Bereich des geplanten Gewerbegebietes,
nach DWA-A 118 [12], mittels des Euler-Modellregens Typ II der Jährlichkeit T = 5a und Dauer D = 120 min.

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Im Bereich der südlich des geplanten Gewerbegebietes liegenden Ableitungstrasse zum Muserebach
erfolgte der hydrodynamische Nachweis der Überstaufreiheit und Überflutungssicherheit, entsprechend
DWA-A 118 [12] und DIN EN 752 [13], mittels des Euler-Modellregens Typ II der Jährlichkeit T = 2a und Dauer
D = 120 min.

Niederschlagshöhe [mm]

T=5a D=120min
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
5

10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 115 120

Zeit [min]
Abbildung 5.2: Euler-Modellregen Typ II der Jährlichkeit T = 5 a und Dauer 120 min

T=2a D=120min

Niederschlagshöhe [mm]

9
8
7
6
5
4
3
2
1
0

5

10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 115 120

Zeit [min]

Abbildung 5.3: Euler-Modellregen Typ II der Jährlichkeit T = 2 a und Dauer 120 min

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5.1.2.2

Otter-Königer-Modellregengruppe

Die Überprüfung der Überflutungssicherheit im Bereich des geplanten Gewerbegebietes erfolgte für den
Endzustand entsprechend DIN EN 752 [13] für mögliche starke Auswirkungen der Überflutungen (wie z.B.
in Siedlungsbereichen mit genutzten Kellerräumen) und daher für die Jährlichkeit T = 30 a mit der
Otter-Königer-Modellregengruppe.

Modellregengruppe Otter Königer 30a
70

NIederschlagshöhe hN [mm]

60
50
40

5 min
10 min
15 min
20 min
30 min
45 min
60 min
90 min
120 min
180 min
240 min
DWD 2010R

30
20
10
0
0

60

120

180

240

300

360

Dauer (min)
Abbildung 5.4: Abgleich der Niederschlagshöhen der Einzelregen der Otter-Königer Modellregengruppe (T=30 a) mit den
Niederschlagshöhen nach KOSTRA-DWD 2010R [14]

5.2

Nachweis der Überstaufreiheit und Überflutungssicherheit entlang der
geplanten Ableitungstrasse

Der Nachweis der Überstaufreiheit und Überflutungssicherheit entlang der geplanten Ableitungstrasse des
Erweiterungsgebietes Schneidfeld zum Muserebach erfolgte mittels hydrodynamischer Berechnung.
Der Nachweis der Überstaufreiheit des am östlichen Rande des BG Schneidfeld gelegenen, zu verbreitenden
Retentions- und Ableitungsgraben (Ostgraben) wurde entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes
DWA-A 118 [12] für die Niederschlagsbelastung des Euler-Modellregens Typ II der Wiederkehrzeit T=5a und
der Dauerstufe D=120 min (Neuplanung bzw. Sanierung im Bereich von Gewerbegebieten) erbracht. Die
Ergebnisse der Nachweisführung können der Plananlage 2.4.1 des vorliegenden Antrags entnommen
werden.
Die Überprüfung der Überflutungssicherheit im Bereich des am östlichen Rande des BG Schneidfeld
gelegenen, zu verbreiternden Retentions- und Ableitungsgrabens (Ostgraben) erfolgte entsprechend den
Vorgaben der DIN EN 752 [13] für die Jährlichkeit T = 30 a mittels der Otter-Königer-Modellregengruppe
Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

31 / 39

(siehe Kapitel 5.1.2.2). Die Ergebnisse der Nachweisführung zeigen, dass es im Bereich des entsprechend
Kapitel 4.1.1 ertüchtigten Retentionsgraben/Ostgrabens zu keinem Überstau bzw. zu keiner Überflutung
des Geländes bei der Niederschlagsbelastung der Wiederkehrzeit T=30a kommt (siehe Plananlage 2.4.3). Im
Bereich des Erweiterungsgebietes kann durch die geplante Entwässerungsanlage daher eine 30-jährliche
Überflutungssicherheit gewährleistet werden.
Der Nachweis der Überstaufreiheit der südlich der Dr. Georg-Schaeffler Straße im Bereich eines ländlichen
Gebietes verlaufenden geplanten bzw. aufzudimensionierenden Grabenableitungstrasse wurde
entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblatts DWA-A 118 [12] für die Niederschlagsbelastung des
Euler-Modellregens Typ II der Wiederkehrzeit T=2a und der Dauerstufe D=120 min (Neuplanung bzw.
Sanierung im Bereich von ländlichen Gebiete) erbracht. Die Ergebnisse der Nachweisführung können der
Plananlage 2.4.2 des vorliegenden Antrags entnommen werden.
Da im Bereich der ländlichen Gebiete von einer geringen Auswirkung der Überflutung auszugehen ist
(Agrarland), wird die Überprüfung der Überflutungssicherheit von „kanalindizierten“ Überflutungen im
Bereich des geplanten bzw. aufzudimensionierenden Ableitungsgrabens zum Muserebach entsprechend
DIN EN 752 [13] für die Jährlichkeit T = 2 a geführt. Der geführte Nachweis der Überstaufreiheit entlang der
Ableitungstrasse stellt daher gleichzeitig den Überflutungsnachweis für die Ableitungstrasse dar. Die
Ergebnisse der Überrechnung der Ableitungstrasse mit der Niederschlagsbelastung der Wiederkehrzeit
T=30a können der Plananlage 2.4.3 entnommen werden und zeigen, dass es bei der untersuchten
Niederschlagsbelastung zu einem Austreten von insgesamt max. rund 350 m3 entlang der
Grabenableitungstrasse kommen kann. Der Überstau kann schadensfrei über die angrenzende Agrarfläche
verteilt, temporär zwischengespeichert und abgeleitet werden.

5.3

Qualitativer Nachweis

Die Durchführung des qualitativen Nachweises erfolgt für die Einleitung des im Bereich der gewerblichen
Flächen anfallenden Niederschlagswassers in den Muserebach nach den LfU Arbeitshilfen für den Umgang
mit Regenwasser in Siedlungsgebieten [15].
Im Bereich der gewerblichen Grundstücke wurde auf der sicheren Seite liegend angenommen, dass 30% der
versiegelten Fläche der gewerblichen Grundstücke aus Dachflächen und 70 % der versiegelten Fläche der
gewerblichen Grundstücke aus Hofflächen bestehen.
Laut schriftlicher Aussage der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz der Stadt Lahr ist im Bereich der
Hofflächen der Feuerwache West in Lahr mit keinen betrieblichen Verunreinigungen zu rechnen.
Hintergrund ist, dass zu Übungszwecken nur trockengelegte Fahrzeuge verwendet werden und
Brauchwasser bei Löschübungen (in der Regel ohne Feuer) zum Einsatz kommt. Es werden keine
wassergefährdende Stoffe (Schaum) verwendet und kein Öl, Benzin o.ä., welche in den Untergrund
gelangen können. Die PKW-Parkplätze sind wenig frequentiert und die Dachflächen unbelastet. Die
Hofflächen der Feuerwache West wurden daher bei der Nachweisführung mit der Flächenbelastung des
Typs F3 und daher mit 12 Punkten berücksichtigt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

32 / 39

Der mögliche Verzicht auf Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der Feuerwache West ist bei
der Ausführung der Entwässerungsplanung des Löschübungsplatzes (innere Erschließung der Feuerwache
West) mit dem Landratsamt (Fachbereich Industrieabwasser) abzustimmen und von diesem zu
genehmigen.
Auch die im Bereich der gewerblichen Entwicklungsflächen liegenden Hofflächen wurden bei der
vorliegenden Nachweisführung mit der Flächenbelastung des Typs F3 und daher mit 12 Punkten
berücksichtigt. Bei höherer Belastung der Hofflächen ist eine Vorbehandlung auf der jeweiligen
Gewerbefläche erforderlich. Der Entwässerungsantrag für die Gewerbeflächen Nord und Süd ist inkl. eines
qualitativen Nachweises für die Einleitung des im Bereich der Gewerbeflächen Nord und Süd anfallenden
Niederschlagswassers in den Retentionsgraben bzw. in den Muserebach im Rahmen der Planung der
Grundstücksentwässerung der gewerblichen Flächen unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung für die
jeweilige

Gewerbefläche zu

Behandlungsbedürftigkeit

erstellen und bei

besteht,

sind

der

dezentrale

Stadt

Lahr

Maßnahmen

einzureichen. Sofern eine
auf

den

Privatgrundstücken

durchzuführen. Sofern eine Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser auf den gewerblichen
Grundstücken besteht, ist die jeweilige Behandlungsmaßnahme mit dem LRA, Fachbereich
Industrieabwasser, abzustimmen.
Die im Bereich der gewerblichen Flurstücke vorgesehenen Dachflächen wurden als Typ F2 und damit mit 10
Belastungspunkte berücksichtigt. Die Verkehrsflächen wurden als wenig befahrene Verkehrsflächen (bis
DTV 300 Kfz) berücksichtigt. Für die Luftbelastung wurde der Belastungstyp L2 mit 2 Belastungspunkten
angesetzt.
Im Bereich der geplanten Grabenableitungstrasse zum Muserebach ist eine Abdichtung des Grabenprofils
zum Grundwasserspeicher entsprechend der Aufführungen in Kapitel 4.1.1 sicherzustellen bzw.
auszuführen. Dadurch kann die Versickerung ins Grundwasser von dem in das geplante Grabensystem
einleitenden Niederschlagswassers ausgeschlossen werden (siehe Kapitel 4.1.1). Der qualitative Nachweis
für die Einleitung des Niederschlagswassers wird demzufolge für die Einleitung in den Muserebach geführt.
Der Muserebach wurde bei der Nachweisführung als Gewässer des Typs G5 (Großer Flachlandbach:
bSp = 1 - 5 m; v < 0,5 m/s) mit 18 Gewässerpunkte berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Nachweisführung zeigen, dass der qualitative Nachweis für die Einleitung in den
Muserebach erfüllt werden kann (siehe Tabelle 5.3). Voraussetzung hierfür sind die Sicherstellung einer
durchgehend abgedichteten Grabenableitungstrasse bis zum Muserebach (siehe Kapitel 4.1.1 und die
Einhaltung der bei den Grundstücksflächen genannten Flächenbelastungen (Flächen des Typs F3). Die
ermittelte Belastung liegt mit 13,4 Punkten unterhalb des zulässigen Werts von 18 Punkten.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

33 / 39

Tabelle 5.3: Qualitativer Nachweis für die Einleitung in den Muserebach

5.4

Quantitativer Nachweis

Das im Bereich des geplanten Erweiterungsgebietes Schneidfeld zukünftig anfallende sowie das im Bereich
des Postfrachtzentrums anfallende und aktuell bereits in den Ostgraben einleitende Niederschlagswasser
wird im Bereich des auszubauenden Ostgrabens zwischengespeichert und auf eine Abgabemenge von 50 l/s
gedrosselt in die südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße gelegene, auszubauende Grabenableitungstrasse
eingeleitet. Durch den auf einen maximalen Abfluss von 50 l/s gedrosselten Abfluss aus dem
Erweiterungsgebiet ist im Bereich des offenen Ableitungsgrabens keine Sohlerosion zu erwarten.
Die Einleitung in den Muserebach erfolgt über die bestehende Einleitstelle (DN 1000, Sohlhöhe
154,61 m ü. NN). Neben den bestehenden Oberflächenabflüssen der an den Graben angrenzenden
Wegeflächen und kleinen an den Graben angrenzenden Grundstücksflächen wird einzig der Drosselabfluss
aus dem Erweiterungsgebiet (50 l/s) an der bestehenden Einleitstelle in den Muserebach eingeleitet. Daher
ist ebenfalls beim Muserebach keine Sohlerosion bzw. keine negative Auswirkung der Einleitung auf das
Gewässer zu erwarten.
Die an der Einleitstelle in den Muserebach mittels Niederschlagsbelastung der 1-jährlichen, 15-minütigen
Regenspende r15,n=1 bzw. des 1-jährlichen Euler-Modellregens Typ II der Dauerstufe D=120 min ermittelten
Einleitmengen betragen:

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

34 / 39

Qr15,n=1 = 560 l/s
QEMII,T=1a = 250 l/s
Die Einleitmenge für die 1-jährliche, 15-minütige Regenspende r15,n=1 wurde für den Drosselabfluss aus dem
geplanten Retentionsgraben zzgl. des Abflusses aus der direkt abflusswirksamen Fläche unterstrom der
Drossel auf Höhe Dr. Georg-Schaeffler Straße ermittelt.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

35 / 39

6

Zusammenfassung

Im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung plant die Stadt Lahr die Erschließung des Neubaugebietes
„Schneidfeld“ im westlichen Stadtbereich. Beim NBG „Schneidfeld“ handelt es sich um ein rund 6,5 ha große
gewerbliche Erweiterungsfläche.
Das im Bereich der Grundstücksflächen des Baugebietes anfallende Niederschlagswasser wird dem hierzu
auszubauenden und am östlichen Rand des Baugebietes gelegenen Retentionsgraben zugeführt und
gedrosselt auf eine maximale Abgabemenge von 50 l/s über die südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße
gelegene, auszubauende bzw. zu realisierende Grabenableitungstrasse dem Muserebach zugeführt. Die
Ableitung des bestehenden Retentionsgrabens von 65 l/s nach Norden wird verschlossen.
Entlang des Grabenableitungssystems (Retentionsgraben und Grabenableitungstrasse) ist eine Abdichtung
zum Grundwasserspeicher sicherzustellen. Im Bereich des Retentionsgrabens ist die erforderliche
Abdichtung durch den im Bereich des geplanten Grabens vorhanden Bodenaufbau sichergestellt. Dem
Retentionsgraben darf zudem nur das nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser zugeleitet
werden. Für die Grundstücksfläche der Feuerwache-West sind die Anforderungen an die Qualität des
einleitenden

Wassers

nach

dem

aktuellen

Abstimmungsstand

mit

der

Stabstelle

Feuerwehr/Bevölkerungsschutz sichergestellt. Der mögliche Verzicht auf eine Behandlung des
Niederschlagswassers im Bereich der Feuerwache West ist bei Ausführung eines Löschübungsplatzes im
Rahmen der Entwässerungsplanung für die innere Erschließung der Feuerwache West mit dem Landratsamt
(Sachbereich Industrieabwasser) abzustimmen und von diesem genehmigen zu lassen. Für die gewerblichen
Flächen Nord und Süd ist im Zuge ihrer Erschließungsplanung ein Entwässerungsantrag inkl.
Nachweisführung und Sicherstellung der ausreichenden Qualität des von der Grundstücksfläche in den
Ostgraben einleitenden Niederschlagswassers bei der Stadt Lahr einzureichen. Bei Änderung der
vorgesehenen Nutzung und damit der im vorliegenden Antrag berücksichtigten Belastung des
abzuleitenden Niederschlagsabflusses wird für die Grundstücksfläche der Feuerwache-West und die
Gewerbeflächen Nord und Süd ein erneuter qualitativer Nachweis mit ggf. daraus resultierender
Vorbehandlung erforderlich. Diese ist mit dem LRA (Sachgebiet Industrieabwasser) abzustimmen.
Das im Bereich der geplanten Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird der westlich der
Verkehrsfläche liegenden Grünfläche zugeleitet und dort breitflächig versickert. Über die genannte
Grünfläche kann zudem der westliche Rand der Grundstücksflächen entwässern, vorausgesetzt dass in
diesem Bereich kein behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser anfällt.
Das im Bereich des Baugebietes anfallende Schmutzwasser wird dem nordöstlich des Baugebietes liegenden
MW-Kanal zugeleitet.
Durch die vorgesehene Drosselung des Abflusses aus dem Retentionsgraben auf 50 l/s ist sowohl im Bereich
der geplanten Grabenableitungstrasse zum Muserebach als auch an der Einleitstelle in den Muserebach
keine Sohlerosion bzw. keine negative Auswirkung der Einleitung auf das Gewässer zu erwarten.

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

36 / 39

Aufgrund der zeitnah erforderlichen Erweiterung der Feuerwehr der Stadt Lahr um den im Bereich des
BG Schneidfeld geplanten Standort der Feuerwache West ist der Baubeginn für die Erschließung der
Feuerwache West Anfang 2021 vorgesehen. Da die Herstellung der geplanten Ableitung zum Muserebach
aufgrund des hierzu notwendigen Grundstückerwerbs von privat so kurzfristig nicht realisiert werden kann,
soll übergangsweise die Entwässerung des vorgezogen zu erschließenden Einzugsgebietes des
Bebauungsplans Feuerwache West bis zu der Herstellung der geregelten Grabenableitung zum Muserebach
über den bestehenden Ostgraben erfolgen. Zur Sicherstellung, dass es durch den Anschluss der
Erweiterungsfläche Feuerwache West zu keiner Verschlechterung der Überflutungssicherheit in dem
Zwischenzustand kommt, wurde eine Untersuchung bzw. Einschätzung der Überflutungsgefährdung in dem
Zwischenzustand durchgeführt.
Die Ergebnisse der Einschätzung der Überflutungsgefährdung im Zwischenzustand zeigen, dass im
Zwischenzustand der Bebauung gegenüber dem Bestand kein Anstieg der Wasserspiegellage angrenzend
an das bestehende Grabensystem und damit angrenzend an die bebauten Privatgrundstücke erfolgt. Der
5-jährlich zusätzlich resultierende Überstau kann im Bereich der Rückhaltefläche der gepl. Gewerbefläche
Nord zwischengespeichert werden. Da die bereichsweise Überflutung der Flurstücke 9304 und 8761/1
bereits in gleicher Einstauhöhe im Bestand erfolgt, erfolgt durch das geplante Bauvorhaben im
Zwischenzustand (bis zur Realisierung der geregelten Ableitungstrasse zum Muserebach) keine Erhöhung
der Überflutungsgefährdung. Da der Retentionsgraben im Bereich des BG Schneidfeld als bestehender Teil
der Siedlungsentwässerung zu verstehen ist, ist für die Genehmigung des Zwischenzustands der
Entwässerung das TBA der Stadt Lahr zuständig. Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt bei der Stadt Lahr.
Im weiteren Verlauf des Ostgrabens (in Richtung Norden) kann eine teilweise Versickerung des
Niederschlagwassers nicht ausgeschlossen werden. Hierdurch kann eine Überschreitung der qualitativen
Anforderungen an das in den Graben einleitenden Niederschlagwassers aufgrund der Einleitung der
Feuerwache West erfolgen. Diese wird jedoch durch die Drosselung und die Vermischung mit den
dominierenden Zuflüssen des Postfrachtzentrums für den Interimszustand auf ein tolerierbares Maß
reduziert. Voraussetzung hierfür ist, dass die für das Baugebiet Schneidfeld geplante, geordnete
Entwässerung über die Grabenableitungstrasse zum Muserebach spätestens 2 Jahren nach Fertigstellung
der Feuerwache-West realisiert ist und sichergestellt wird, dass auf dem Gelände der Feuerwache West
keine behandlungsbedürftigen Stoffe anfallen und kein Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erfolgt.
Beantragt werden:


die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Einleitung des
Drosselabflusses aus dem Baugebiet Schneidfeld über die bestehende Einleitstelle in den
Muserebach
Flurstücksnummer Einleitstelle:

8608

UTM-Koordinaten (Zone 32U):

Rechtswert:

32.411.601

Hochwert:

5.355.544

Einleitmenge (einschl. der bestehenden Zuflüsse):

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Qr15,1 = 560 l/s (gerundet)

37 / 39



die Wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 48, Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
für den Bau und Betrieb der entwässerungstechnischen Einrichtungen

Hügelsheim, 18. Dezember 2020

Dipl.-Ing. P. Kirsamer
Prokurist

Dipl.-Ing J. Krickmeyer
Projektleitung

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Dipl.-Ing Mirijana Prsa
Projektbearbeiter

38 / 39

Quellenverzeichnis
LUBW: Online Kartendienst. Abgefragt im März 2020
Klipfel & Lenhardt Consult GmbH: Stadt Lahr, Bebauungsplan „Feuerwache West“ 77933 Lahr Geotechnischer Bericht. Endingen, Februar 2020
Klipfel & Lenhardt Consult GmbH: Stadt Lahr, BP Feuerwache West und Neubau Feuerwache,
Bodenverhältnisse Ableitungstrasse, Geotechnische Stellungnahme. Endingen, Oktober 2020
Stadt Lahr, Amt für Geoinformation und Liegenschaften: Stadt Lahr, Topografische
Bestandsaufnahme – Feuerwache West. Lahr, März 2019
Stadt Lahr, Amt für Geoinformation und Liegenschaften: Stadt Lahr, Vermessung im Bereich der
potentiellen Ableitungstrassen zum Muserebach. Lahr, November 2019
Stadt Lahr, Amt für Geoinformation und Liegenschaften: Stadt Lahr, Nachtrag zur Vermessung im
Bereich der potentiellen Ableitungstrassen zum Muserebach. Lahr, Dezember 2019
Georg Heer Freier Architekt: Stadt Lahr, Bebauungsplan Feuerwache West, Entwurf. Lahr,
Oktober 2020
Georg Heer Freier Architekt: Stadt Lahr, Bebauungsplan Feuerwache West, Vorentwurf. Lahr,
März 2020
Georg Heer Freier Architekt: Stadt Lahr, Bebauungsplan Feuerwache West, Flächenlayout. Lahr,
Juli 2019
Ingenieurgesellschaft Gierse-Klauke: Deutsche Post AG, Gesamtlageplan, Entwässerungsanlagen,
Genehmigungsplanung. Meschede, Juli 2018
Stadt Lahr: Orthofotos, Stand 2019. Lahr, Juli 2019
DWA: Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen, Arbeitsblatt DWA-A
118, März 2006
DIN: DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden-Kanalmanagement; Deutsche
Fassung EN 752:2017. Berlin, 2017
DWD: KOSTRA-DWD-2010R, Koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertung,
Starkniederschlagshöhen in Deutschland für Standort Lahr. Abgefragt im März 2020
LfU: Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten, LfU, Karlsruhe Mai
2005

Stadt Lahr – NBG „Schneidfeld“ Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

39 / 39

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD DIN A4

Hugsweier

Neubaugebiet "Schneidfeld"

Ableitungstrasse
zum Muserebach

Dinglingen

Lahr
Langenwinkel

DATUM

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
PLANINHALT

Übersichtskarte

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Kr/Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

1: 25000
MASSSTAB
LAGESYSTEM

WALD + CORBE

Genehmigung
PLANUNGSSTAND

UTM

HÖHENSYSTEM

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

Hügelsheim, den 09.10.2020

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

2.1.1
ANLAGE

OBJEKTPLANER

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

Speyer

Legende:

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD DIN A3

best. Regenwasserkanal
best. Mischwasserkanal
Gewässer
gepl. Schmutzwasserkanal
gepl. Regenwasserkanal
gepl. Graben
Geltungsbereich B-Plan
Schneidfeld
Geltungsbereich B-Plan
Feuerwache West
gepl. öffentl. Straßen-/ Wegflächen
Grünfläche
Erweiterungsfläche Feuerwache West
zukünftige gewerbliche
Erweiterungsflächen
Teil der Erweiterungsfläche mit
Neigung in Richtung öffentlicher
Straßen-/ Wegflächen
DATUM

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
PLANINHALT

Übersichtslageplan

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Kr/Pr

BEARBEITET

17.12.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

17.12.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

1: 5000
LAGESYSTEM

WALD + CORBE

Genehmigung
PLANUNGSSTAND

MASSSTAB

UTM

HÖHENSYSTEM

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

Hügelsheim, den 17.12.2020

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

2.2
ANLAGE

OBJEKTPLANER

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

Speyer

Legende:
Gewässer

Hydraulisch überrechnete Ableitungstrassen:
FW

Bestand:

_01

05
57 .
D 1 55 . 50
1
S .5 5
T1

Anschluss eines best. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
Regenwasserkanal

D14

Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

05
57 . 9
D 1 55 . 4
1
S .5 6
T1

_03

5.80 ha
5.80 ha

P_D_konst

H_DP_01

0.300 cbm/s

17.98 DN 1000
5.6 o/oo

st
kon
D_ 90

D14

Baugebiet Schneidfeld

D17

D5

5
5
D 1 56 . 5
S 1 .4 6
1
T

2
D2

66
58 . 4
D 1 56 . 8
S 1 .8 2
T1

D22
42.29 DN 250 4.0 o/oo

49.17 DN 400 2.4 o/oo

7
D1 8.01

D18

D16

5
7
D 1 56 . 6
S 1 .3 4
T1

D20

42.69 DN 400 3.3 o/oo

37.96 DN 200 6.6 o/oo

94.91 SO 13550/1550 0.1 o/oo

01
58 .
D 1 56 . 41
S 1 .6 0
T1

3
D2 8.66

5
D 1 56 . 82
S 1 .1 9
T1

5
0
D 1 56 . 7
S 1 .3 1
1
T

0.300 cbm/s

Drosselelement

Flächenboxen mit:
Planung:

D5
0.10 ha
0.16 ha

1
D2 8.01

8
D1 8.01

5
D 1 56 . 66
S 1 .3 5
T1

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 157.70
S 155.40
T 2.30

Bestand:

5
6
D 1 56 . 9
S 1 .7 0
T1

6
D1 8.01

HA_Gruen

P_D_konst

0
D2 8.01

D23

D5

05
57 . 9
D 1 55 . 4
1
S .5 6
T1

Abwasserschacht

Name
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 157.05
S 155.49
T 1.56

D21

_04

FW_04

29.86 DN 250 4.0 o/oo

D14

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

fiktiver Punkt

5
0
D 1 56 . 7
S 1 .3 1
1
T

5
D 1 56 . 32
S 1 .6 9
T1

56.68 DN 500 5.5 o/oo

FW_04

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

Regenwasserkanal
Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

HA_Gruen

Name
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

9
D1 8.01

4
D1 8.01

1.05 ha

156.01

FW

Anschluss eines gepl. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:

FW_04

.

1.05 ha

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 158.01
S 156.00
T 2.01

gepl. Graben

Anschluss Dachfläche
Postfrachtzentrum
(nördlicher Bereich)

5
0
D 1 56 . 0
S 1 .0 1
2
T

H_DP_01

Regenwasserkanal

37.41 DN 250 4.0 o/oo

55
S1

_01
DP
H_ 8.01

Abwasserschacht

Planung:

H_DP_01

05
57 . 9
D 1 55 . 4
1
S .5 6
T1

D19

FW_02
FW_03

FW

30.38 DN 200 4.9 o/oo

16.91
SO 13550/1550
0.1 o/oo

HA_Nord_01
31.10 DN 500 6.7 o/oo

26.33 SO 13550/1550
0.1 o/oo

_N

Anschluss Hofentwässerung Postfrachtzentrum
mittels einer fiktiven Leitung
QDr= 300 l/s

_02

38.25 DN 250 3.9 o/oo

FW

1.76 ha

70
57 .
D 1 55 . 70
S 1 .0 0
T2

Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 158.01
S 156.32
T 1.69

27.57 DN 500 3.3 o/oo

FW_01

63.73 SO 13550/1550 0.1 o/oo

D14

2.39 ha

HA

H_DP_01

Abwasserschacht

HA_Nord_01

_01
o rd

Regenwasserkanal

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha

G_02
0.10 ha
0.16 ha

fiktive Planung:
G_02
0.10 ha
0.16 ha

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha

FW

_06

0
D1 7.92

05
57 .
D 1 55 . 47
S 1 .5 8
T1

40.08 DN 500 0.7 o/oo

4
D0 7.83

6
D0 8.03

0.40 ha

FW

en

7
57 . 0
D 1 55 . 4
S 1 .3 0
T2

FW

FW_07

ru
_G 0

_08

05
57 . 6
D 1 55 . 4
S 1 .5 9
T1

1 55 .9 7

FW_08

5 8.2 7

HA_Sued
0.99 ha

47.63 SO 13550/1550 0.1 o/oo

Drosselabfluss Qab=50 l/s

G_03

04
G_

00
57 .
D 1 55 . 44
1
S .5 6
T1

55.52 SO 4800/1500 0.1 o/oo

G_03
0.06 ha
0.05 ha

03
G _ 7.10

5
5
D 1 55 . 4
S 1 .6 5
T1

0.06 ha
0.05 ha

02
G _ 7.00

5
5
D 1 55 . 4
S 1 .5 5
1
T

41.37 DN 250 4.1 o/oo

7
D0

D06
5
D0

83
57 . 0
D 1 56 . 6
1
S .2 3
T1

03
58 .
D 1 56 . 43
1
S .6 0
T1

Plangrundlagen:
9
D0

83
57 . 7
D 1 56 . 7
1
S .0 6
T1

- Kataster :

Stadt Lahr, Stand 2016

156.31

D11

D12

39.29 DN 250 9.7 o/oo

54.56 DN 250 4.0 o/oo

1
D1 8.05

5
9
D 1 56 . 6
S 1 .3 6
T1

2
D1 8.05

5
1
D 1 56 . 9
S 1 .1 4
1
T

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung

Anschluss Dachfläche
Postfrachtzentrum
(südlicher Bereich)

_09

Berechnungsnetz mit Haltungsflächen, Teil 1
Lageplan
DATUM

F

Anschluss der östlich des
Grabens liegenden und über den
Ostgraben entwässernden Flächen

10
W_

00
57 .
D 1 55 . 45
S 1 .5 5
T1

18.37 DN 1000
2.7 o/oo

G_02

50.92 DN 400 3.3 o/oo

D09

PLANINHALT

G_02

58.36 SO 4800/1500 0.1 o/oo

D07

05
57 . 6
D 1 55 . 4
1
S .6 0
T1

21.12 DN 300
0.0 o/oo

_S

70
57 . 0
D 1 55 . 5
1
S .2 0
T2

FW_09

HA

FW

D05
41.31 DN 400 2.4 o/oo

5
1
D 1 56 . 2
S 1 .6 7
T1

HA_Sued

ued

oo

2
D0 7.88

1.6 o/oo
27.51 DN 500

5
6
D 1 56 . 6
S 1 .1 7
1
T

D 02

DN 5 00
4 .1 o/

0.72 ha

FW_10

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD Format: 610 x 535 mm Fläche: 0.33 m²

D 02
1 .10 ha
1 .10 ha

47.62 SO 13550/1550 0.1 o/oo

HA

05
57 .
D 1 55 . 46
1
S .5 9
T1

15.43
SO 13550/1550
0.1 o/oo

33.89 DN 500 1.1 o/oo

_07

D03

0.04 ha

HA_Gruen

8
D0 7.83

22.82 DN 250
250 3.9 o/oo

D04

HA_Gruen

155.50

25.32 DN 250 4.0 o/oo

5
3
D 1 56 . 3
S 1 .5 0
T1

5
2
D 1 56 . 5
S 1 .5 1
T1

57.49 DN 500 2.1 o/oo

FW_06

71.89 SO 13550/1550 0.1 o/oo

5
3
D 1 56 . 4
S 1 .4 0
T1

3
D0 7.83

5
0
D 1 56 . 9
S 1 .0 2
1
T

D10

HA_FWache

Geltungsbereich BG Schneidfeld

05
57 . 8
D 1 55 . 4
1
S .5 7
T1

32.56 DN 250 4.0 o/oo

1.46 ha
1.06 ha

_05

D08

HA_FWache

FW

15.72 DN 250
3.8 o/oo

7
57 .
D 1 55 . 50
S 1 .2 0
T2

FW_05

H

e
ach
FW
_
A
0

31.71 SO 13550/1550 0.1 o/oo

Haltungsfläche

G_01

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

1: 1000

Genehmigung

MASSSTAB
LAGESYSTEM

PLANUNGSSTAND

UTM

HÖHENSYSTEM

WALD + CORBE
01
G _ 7.00

5
0
D 1 55 . 5
S 1 .5 0
1
T

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

OBJEKTPLANER
UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

G_01

2.3.1

1.91 ha
1.56 ha

Hügelsheim, den 09.10.2020

ANLAGE

Speyer

G

G_10

G_09

G_08

G_07

G_06

30.50 SO 3300/1000 0.1 o/oo

51.66 SO 3300/1000 0.1 o/oo

54.43 SO 4800/1500 0.1 o/oo

54.27 SO 4800/1500 0.1 o/oo

57.92 SO 4800/1500 0.1 o/oo

G_10
0.05 ha

12
G_

45
56 .
D 1 55 . 41
1
S .0 4
T1

10
G _ 6.70

5
2
D 1 55 . 4
S 1 .2 8
T1

0.05 ha
0.05 ha

09
G_

00
57 . 2
D 1 55 . 4
S 1 .5 8
T1

G_08
0.05 ha
0.05 ha

57.98 SO 3000/600 0.1 o/oo

0.05 ha

G_12

G_12

0.05 ha

0.04 ha

G_09

08
G _ 7.00

5
D 1 55 . 43
S 1 .5 7
T1

G_07
0.05 ha
0.04 ha

07
G _ 7.00

5
D 1 55 . 43
S 1 .5 7
T1

G_05

0.05 ha

G_04

54.73 SO 4800/1500 0.1 o/oo

G_06
0.06 ha

FW_10

_
SO 0 .1 11
33 o /o
o
0
1 3 0/1
.4 7 0 0
0

5
2
D 1 55 . 4
S 1 .2 9
1
T

06
G _ 7.00

5
D 1 55 . 43
S 1 .5 7
T1

G_05
0.05 ha
0.04 ha

G_03

67.99 SO 4800/1500 0.1 o/oo
G_04

05
G _ 20

57 .
D 1 55 . 44
1
S .7 6
T1

0.07 ha
0.05 ha

G_02

58.36 SO 4800/1500 0.1 o/oo

04
G_

00
57 .
D 1 55 . 44
S 1 .5 6
T1

55.52 SO 4800/1500 0.1 o/oo

G_03
0.06 ha
0.05 ha

21.12 DN 300
0.0 o/oo

11
G _ 6.70

5
D 1 55 . 45
S 1 .6 5
T1

0.06 ha
0.05 ha

01
G _ 7.00

5
0
D 1 55 . 5
S 1 .5 0
T1

Gewässer

18.37 DN 1000
2.7 o/oo

G_02

03
G _ 7.10

Legende:

02
G_

00
57 . 5
D 1 55 . 4
S 1 .5 5
T1

Hydraulisch überrechnete Ableitungstrassen:

G_01

Bestand:

G_01
1.91 ha
1.56 ha

D14

Anschluss der östlich des
Grabens liegenden und über den
Ostgraben entwässernden Flächen

56 . 1
D 1 55 . 4
S 1 .6 0
T0

Regenwasserkanal

Regenwasserkanal

Drosselabfluss Qab=50 l/s

13
G _ 01

Anschluss eines best. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

D14

Abwasserschacht

H_DP_01

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 158.01
S 156.32
T 1.69

71.03 SO 3000/600 0.1 o/oo

G_13

0.05 ha

G_13

0.05 ha

Anschluss eines gepl. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:

FW_04

HA_Gruen

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 157.70
S 155.40
T 2.30

P_D_konst

0.300 cbm/s

15
G _ 00

56 . 0
D 1 55 . 4
S 1 .6 0
T0

Drosselelement

Flächenboxen mit:
Bestand:

Planung:

D5
0.10 ha
0.16 ha

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha

G_02
0.10 ha
0.16 ha

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha

fiktive Planung:

5
0
D 1 55 . 4
S 1 .6 0
T0

52.26 SO 2000/600 4.8 o/oo

0.03 ha

Abwasserschacht

Name
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 157.05
S 155.49
T 1.56

16.10 DN 600
0.1 o/oo

G_14

G_15

FW_04

Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

fiktiver Punkt

16
G _ 6.00

G_16

HA_Gruen

Name
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

39.08 SO 3000/600 0.1 o/oo

0.04 ha

0.04 ha

Regenwasserkanal

gepl. Graben

5
1
D 1 55 . 4
S 1 .6 0
0
T

0.03 ha

Schachtname
Deckelhöhe
Sohlhöhe
Tiefe

D 158.01
S 156.00
T 2.01

Regenwasserkanal

14
G _ 6.01

G_14

Haltungsname
Material, Gefälle
Länge, Dimension, Fließpfeil

Sb 5.0 o/oo
5.00 DN 500

Abwasserschacht

Planung:

G_16

H_DP_01

G_02
0.10 ha
0.16 ha

Teileinzugsgebietsnummer
Gesamtfläche in ha
undurchlässige Fläche in ha
Haltungsfläche

5
5
D 1 55 . 1
S 1 .6 0
0
T

53.25 SO 2000/600 4.1 o/oo

G_17

0.03 ha

G_17

0.03 ha

17
G _ 5.75

18
G _ 5.53

5
D 1 54 . 91
S 1 .6 9
T0

23
G _ 5.50

23

G_

o
o /o

G_18

53.83 SO 2000/600 0.3 o/oo

0.36 ha
155.11

13.91 DN 400
0.7 o/oo
G_20
6 00
3 . 0 /5 o
0 o
300 o/ 1
S O 0. _2

20
G _ 5.80

5
2
D 1 55 . 1
S 1 .6 8
T0

Plangrundlagen:

G

Anschlüsse der östlich des geplanten
Grabens gelegenen und über den
gepl. Graben entwässernden Flächen

- Kataster :

Stadt Lahr, Stand 2016

/ 50

00

5
2
D 1 54 . 9
S 1 .6 1
0
21
T
G _ 5.60
5
1
D 1 54 . 9
G_20
S 1 .6 9
0
T
0.39 ha

SO

30

_2

19
G _ 5.52

00

4

.5

G_
24
0 .0
4h
a
0 .0
4
G ha

G_

26
0
R E . 8 o/o
10
o
12. 00/ 50
25
0

40

5
8
D 1 54 . 8
S 1 .5 2
0
T

.4 4

26
G _ 5.40

1 .0
0 .8

15

G_
2
4h

3h
4 .9
a
5
.5 3
D
0 .5 N
G _ o /o o 4 0 0

5

a

18

25

5
7
D 1 54 . 8
S 1 .5 5
T0

.4
o

/o o

25
G _ 5.60

5
6
D 1 54 . 9
S 1 .6 4
0
T

49
.5 3

SO

G_

2

7
30
00
/5 0
00

G_
27
0 .1
0h
a
0 .1
0h
a

0 00
10 1
R E 1 2 .5
S O 13 .
3 70
0 .4 0 0 0 /
o/ o 50 0
o

G_
23
0. 0
2h
a
0. 0
2h
a

55 . 0
D 1 54 . 9
S 1 .5 0
T0

27
G _ 5.42

0.03 ha

22
G_.4 o/ oo/5 00

5
1
D 1 54 . 9
S 1 .5 9
0
T

24
G _ 40

G_19

22
G _ 5.60

0.5 o/oo
RE 1000/500
10.81

G_18

0.03 ha

5
3
D 1 54 . 9
S 1 .6 0
0
T

28
G _ 5.50

G_

00
0

50
.0 5

SO

30
00
/5

28

G_
28
0 .0
5h
a
0 .0
5h
a

.4
o

/o o

5
5
D 1 54 . 8
S 1 .6 5
T0

29
G _ 5.35

AUFTRAGGEBER

o /o
.5
00

a

00

/5 0

29

a
9h

30

Berechnungsnetz mit Haltungsflächen, Teil 2
Lageplan

64

.2 5

SO

0 .0

G_

9h

G_

0 .0

29

o

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung

DATUM

31
G _ 45

55 . 8
D 1 54 . 7
S 1 .6 7
T0

32
G _ 5.77

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

1: 1000
LAGESYSTEM

PLANUNGSSTAND

UTM

5
7
D 1 54 . 7
S 1 .0 0
1
T

HÖHENSYSTEM

WALD + CORBE

4.

32

00

10

G_

DN
.5
9

Genehmigung

MASSSTAB

3

o/
oo

1
G _3/ o o

o
0
0.8 00/50
30
S O 12.38

0
G _3

55 .
D 1 54 . 80
S 1 .5 0
T0

9.8 1 00
0 /5
10 0
RE .0 o /o o
2

PLANINHALT

30
G _ 30

37

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD Format: 1192 x 686 mm Fläche: 0.82 m²

5
3
D 1 54 . 8
S 1 .5 2
T0

Untere Randbedingung
WspHQ100 = 154,50 m+NN

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

OBJEKTPLANER

33
G _ 54.61

UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

S1

2.3.2
Hügelsheim, den 09.10.2020

ANLAGE

Speyer

Legende:
Bestand:
Gewässer
FW

Hydraulisch überrechnete Ableitungstrassen:

_01

DN 500

Regenwasserkanal

Anschluss eines best. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:

01
rd_

Anschluss Hofentwässerung Postfrachtzentrum
mittels einer fiktiven Leitung
QDr = 300 l/s

_02

DN 500

DP
H_

P_D_konst

H_DP_01

0.300 cbm/s

DN 1000

Regenwasserkanal

Überstau/Einstau am oberstrom gelegenen Ende
des modelierten und eingefärbten Grabenschnitts
Überstau
4
D1

D14

9
D1

0
D2

7
D1

DN 250

D21

bis 0,25 m unter GOK

von 0,25 m

bis 0,50 m unter GOK

von 0,50 m

bis 1,00 m unter GOK

von 1,00 m

bis 1,50 m unter GOK

< 1,50 m unter GOK
D23

DN 400

D18

D16

D22

DN 400

DN 200

SO 13550/1550

D5

D20

DN 250

Baugebiet Schneidfeld

2
D2

D17

von GOK

DN 250

D19

DN 200

D5

DN 500

DN 500

FW_04

Drosselelement

_01

DN 250

SO 13550/1550

FW_02
FW_03

_04
FW

st

SO 13550/1550

_03
FW

kon
D_

0.300 cbm/s

Regenwasserkanal/Graben

Anschluss eines gepl. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:

HA_Nord_01
DN 500

P_D_konst

DN 500

FW
o
_N
HA

Regenwasserkanal

Planung:

SO 13550/1550

FW_01

DN 500

Geltungsbereich BG Schneidfeld

3
D2
6
D1

_F

FW_05

HA

che
Wa

Plangrundlagen:

_05

- Kataster :

SO 13550/1550

FW

1
D2

8
D1

Stadt Lahr, Stand 2016

HA_FWache
FW

_06
4
D0

0
D1

6
D0

D10

D08

5
D0

DN 250

D06
3
D0

DN 250

D04

DN 250

SO 13550/1550

FW_06

8
D0

D05

D07

D09

DN 400

DN 400

DN 250

7
D0

D03

_07

DN 500

FW_07

H

SO 13550/1550

HA_Gruen
en
G ru
A_

D 02
DN 50

FW_08
HA_Sued

FW

DN 500

04
G_

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
Berechnungsergebnisse Retentionsgraben, T = 5a
Lageplan
DATUM

DN 300

ENTWICKELT

09.04.2020

Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

1: 1000

Genehmigung

MASSSTAB
LAGESYSTEM

PLANUNGSSTAND

UTM

HÖHENSYSTEM

WALD + CORBE

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

Stuttgart

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

2.4.1

DN 1000

G_01

02
G_

Haslach

OBJEKTPLANER
UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

SO 4800/1500

NAME

Anschluss der östlich des
Grabens liegenden und über den
Ostgraben entwässernden Flächen
01
G_

G_02

03
G_

DN 250

2
D1

PLANINHALT

_10
FW

G_03

DN 250

_09

Drosselabfluss Qab=50 l/s

SO 4800/1500

D12

ued

FW_09

_S

1
D1

D11

SO 13550/1550

HA

0

2
D0

SO 13550/1550

08
W_

FW_10

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD Format: 610 x 521 mm Fläche: 0.32 m²

F

9
D0

DN 500

FW

DN 250

DN 500

Hügelsheim, den 09.10.2020

ANLAGE

Speyer

0/
10

00

SO 3300/1000

SO 3300/1000

SO

12
G_

10
G_

G_08

G_07

G_06

SO 4800/1500

SO 4800/1500

SO 4800/1500

09
G_

08
G_

07
G_

G_05

G_04

SO 4800/1500

06
G_

G_03

SO 4800/1500

05
G_

Legende:

01
G_

G_02

SO 4800/1500

04
G_

DN 300

G_09

FW_10

G_10

33
0

G_

11

11
G_

Bestand:

SO 4800/1500

03
G_

DN 1000

G_01

Gewässer

02
G_

Hydraulisch überrechnete Ableitungstrassen:

Drosselabfluss Qab=50 l/s

SO 3000/600

G_12

DN 500

Anschluss der östlich des
Grabens liegenden und über den
Ostgraben entwässernden Flächen

Regenwasserkanal

Anschluss eines best. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
DN 500

Regenwasserkanal

13
G_

Planung:

P_D_konst

DN 500

0.300 cbm/s

Regenwasserkanal/Graben

Drosselelement

Anschluss eines gepl. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
G_13

SO 3000/600

DN 500

Überstau/Einstau am oberstrom gelegenen Ende
des modelierten und eingefärbten Grabenschnitts
Überstau

14
G_

G_14

SO 3000/600

Regenwasserkanal

15
G_

von GOK

bis 0,25 m unter GOK

von 0,25 m

bis 0,50 m unter GOK

von 0,50 m

bis 1,00 m unter GOK

von 1,00 m

bis 1,50 m unter GOK

G_15

DN 600

< 1,50 m unter GOK

G_16

SO 2000/600

16
G_

G_17

SO 2000/600

17
G_

G_18

SO 2000/600

18
G_

G_19

RE 1000/500

19
G_

22
G_

G_

23
G_

0

23

SO

0

00
/5
00
30 21

DN 400

Plangrundlagen:

G_20

G_

- Kataster :

00

/ 50

/5 0

Stadt Lahr, Stand 2016

30

G_

00

20
G_

30

00

/5 0

24

0

Anschlüsse der östlich des geplanten
Grabens gelegenen und über den
gepl. Graben entwässernden Flächen

SO

G_

SO

24
G_

22

10
RE

21
G_

00

0/ 5

100

G_

26

26
G_

RE

27
G_

DN

G_

40

25

0

G_

00

SO

30
00
/5

27

25
G_

G_

00

SO

30
00
/5

28

28
G_

29
G_

0
00

/5 0

29

30
SO

G_

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
Lageplan
PLANINHALT
DATUM

SO

30 0

1
G_30/50 0

RE

10 0

0
G _3

0 /5 0

0

30
G_

31
G_

32
G_

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

1: 1000

Genehmigung

MASSSTAB
LAGESYSTEM

PLANUNGSSTAND

UTM

HÖHENSYSTEM

32

10

G_

00

WALD + CORBE
DN

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD Format: 1192 x 683 mm Fläche: 0.81 m²

AUFTRAGGEBER

33
G_

Untere Randbedingung
WspHQ100 = 154,50 m+NN

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

OBJEKTPLANER
UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

2.4.2
Hügelsheim, den 09.10.2020

ANLAGE

Speyer

Legende:
Bestand:
Gewässer
Regenwasserkanal

Hydraulisch überrechnete Ableitungstrassen:
Anschluss eines best. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
Regenwasserkanal

Planung:

Baugebiet
Schneidfeld

Regenwasserkanal

Anschluss eines gepl. Einzugsgebietes
mittels einer fiktiven Leitung:
Regenwasserkanal

P_D_konst

0.300 cbm/s

Drosselelement
gepl. Graben

Überstau/Einstau am oberstrom gelegenen
Ende (Modellelement) des modelierten und
eingefärbten Grabenschnitts (Modellelement)

< 1 m³
> 1 bis ≤ 5 m³
> 5 bis ≤ 20 m³
> 20 bis ≤ 100 m³
> 100 m³
Geltungsbereich BG Schneidfeld

Sc

us

e re

ba

t te

re

n tl

as

tu

ng

sk

an

al

ch

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD DIN A3

M

hu

DATUM

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
PLANINHALT

T:\Lahr\BG_Schneidfeld\P4_Genehmigung\CAD\LP\G-LP-Berecherg_BG-Schneidfeld_1.dwg, 15.10.2020 - 13:46 h

Überstauplan, T = 30a
Übersichtslageplan

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Kr/Pr

BEARBEITET

09.10.2020

Pr/Dow

GEPRÜFT

09.10.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

1: 5000
LAGESYSTEM

WALD + CORBE

Genehmigung
PLANUNGSSTAND

MASSSTAB

UTM

HÖHENSYSTEM

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

Hügelsheim, den 09.10.2020

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

2.4.3
ANLAGE

OBJEKTPLANER

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

Speyer

14.52

1:2

PLANUNG

5.00

Grenze / Zaun
Flur Nr 8761/1

Grenze

Flur Nr 8761/3
Baulinie

Schnitt Entwässerungsgraben / Retentionsraum

3.00

4.10

,0

1 :2

3.26

7.83

,4 4

3.43

3.38

Bestand GOK
Planung GOK

AUFTRAGGEBER

Neubaugebiet "Schneidfeld"
Entwässerung
PLANINHALT

Entwässerungsgraben/Retentionsraum
Schnitt

30.00
157.16

157.16

26.62
156.87
156.87

23.57
155.63

23.19

20.49
156.84

NAME

ENTWICKELT

09.04.2020

Kr/Pr

BEARBEITET

17.12.2020

Pr/Hel

GEPRÜFT

17.12.2020

Kir

PROJEKTNUMMER

103.19.060

UNTERSCHRIFT AUFTRAGGEBER

155.47

19.45
156.98

17.06
156.96

155.47
DATUM

Legende

15.36

15.00
156.87

156.66

156.79

8.00

156.62

12.10
12.60

6.50

156.67
157.16

Ing.-Büro WALD + CORBE CAD DIN A3

157.10

5.00

156.56

Geländehöhe Planung

Stationen Querschnitt

157.13

0.00

Geländehöhe Bestand

157.20

150.00 m+NN

1: 100

WALD + CORBE

Genehmigung

MASSSTAB

PLANUNGSSTAND

LAGESYSTEM

HÖHENSYSTEM

UNTERSCHRIFT OBJEKTPLANER

Hügelsheim, den 17.12.2020

www.wald-corbe.de

Am Hecklehamm 18
76549 Hügelsheim

Tel: 07229 / 1876-00
Fax: 07229 / 1876-777

Hügelsheim

3.1
ANLAGE

OBJEKTPLANER

Consulting GmbH

Hauptsitz Hügelsheim

Stuttgart

Haslach

Speyer