Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
17. Mai 2021
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)
17. Mai 2021
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Stand: 04.05.2021 Anlage 1 F o r t g e s c h r i e b e n e r Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 02.12.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald am ………………. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 141.865.150 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 145.850.050 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis - 3.984.900 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis - 3.984.900 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 140.315.150 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 137.936.550 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 2.378.600 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.876.700 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 18.084.500 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit - 11.207.800 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 8.829.200 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 10.000.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.300.000 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 7.700.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands - 1.129.200 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt 10.000.000 € . auf § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächti18.910.000 €. gungen), wird festgesetzt auf § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 €. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge Lahr/Schwarzwald, den ……………… Markus Ibert Oberbürgermeister 390 v.H.